ABO-Bestellung: DLG-Mitteilungen

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DLG-Mitteilungen

Auf den Punkt!
Das Agrarmagazin DLG-Mitteilungen informiert mit dem Blick über den Tellerrand monatlich zu Betriebsführung, Produktion, Märkten und Entwicklungen in der Landwirtschaft.
Die gut recherchierten Beiträge liefern den Landwirten Fachwissen zur Ausrichtung des Betriebes und für die Planung von Investitionen.
Als Praxis-Ratgeber unterstützen Sonderteile und Supplements bei speziellen Fragen des Pflanzenbaus und der Veredlung.

Die DLG-Mitteilungen stehen als Print- Digital- und Premium-Abo zur Verfügung und können direkt über die Website dlg-Mitteilungen.de gebucht werden.

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Abonnentenaufträge können innerhalb von 14 Tagen ab Bestellung mit einer schriftlichen Mitteilung widerrufen werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. (nicht an fachzeitung.de)
Die Möglichkeiten einer Bestellung (online-Bestellung, E-Mail, Telefon, Brief etc.) ergeben sich aus der Bewerbung. In jedem Fall, insbesondere durch Anklicken der Buttons „kostenpflichtig bestellen“, „jetzt kaufen" etc., geben Sie eine verbindliche Bestellung ab, bei einer online Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren und digitalen Angebote. Eine Bestätigung des Eingangs der Bestellung stellt noch keine Vertragsannahme dar. Die Annahmeerklärung erfolgt durch eine eindeutige Mitteilung durch den Verkäufer. Ein Anspruch auf einen Vertragsabschluss besteht nicht.
Bei Bestellungen von digitalen Angeboten (eMagazins, ePaper, eAudios, Downloads, Online-Zugänge, Newsletter, Chatrooms, Benutzerkonten usw.) kommt der Vertrag bereits mit Bestätigung der Bestellung per E-Mail zustande, mit der über die Gewährung des Zugangs zum digitalen Angebot, z.B. mit der Bereitstellung des Downloads, benachrichtigt wird.
Falls der Verkäufer zur Erfüllung einer Bestellung nicht in der Lage ist oder die Bestellung ablehnt, wird der Besteller hierüber schnellstmöglich informiert. Ein Anspruch auf einen Vertragsabschluss besteht nicht.
Handelt es sich um eine Bestellung zu Sonderkonditionen (z.B. Studenten-Abo) hat der Besteller dem Verkäufer den zum Bezug zu Sonderkonditionen berechtigenden Nachweis unaufgefordert binnen zweier Wochen zuzuleiten. Unterlässt er das, gilt sein Angebot als Angebot auf Abschluss zu den regulären Konditionen.
Ein Abonnement eines Online-Zugangs wird unmittelbar mit Vertragsschluss gewährt. Im Übrigen beginnen Abonnements grundsätzlich zur nächsten erreichbaren Ausgabe, soweit bei der Bestellung kein späterer Zeitpunkt angegeben wurde. Bei einer Kombination eines Abonnements eines Online-Zugangs und eines Print-Abonnements (Kombi-Abonnement) wird entsprechend der Online-Zugang unmittelbar mit Vertragsschluss gewährt; das Print-Abonnement beginnt zur nächsten erreichbaren Ausgabe, soweit bei der Bestellung kein späterer Zeitpunkt angegeben wurde.
Detaillierte Informationen zur Anzahl der bezogenen Ausgaben eines Abonnements werden direkt beim jeweiligen Angebot angezeigt.
Die Vertragslaufzeit eines Abonnements beträgt zwei Jahre ab Abonnementbeginn, sofern keine kürzere Laufzeit direkt beim jeweiligen Angebot angezeigt wurde (Mindestvertragslaufzeit). Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich das Abonnement auf unbestimmte Zeit.
Sofern beim jeweiligen Angebot keine kürzere Kündigungsfrist vermerkt ist, haben beide Vertragsparteien das Recht, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Bei einem Kombi-Abonnement ist das jeweilige Abonnement gesondert kündbar. Wurden ein oder beide Abonnements des Kombi-Abonnements aufgrund der Kombination zu vergünstigen Konditionen (Kombi-Vergünstigungen) gewährt, entfallen die Kombi-Vergünstigungen bei Kündigung eines der beiden Abonnements.
Der Verkäufer behält sich insbesondere das Recht vor, den Vertrag bei Verstößen des Bestellers gegen das geltende Recht oder gegen diese AGB zu kündigen und dem Besteller den Zugang zu den digitalen Angeboten zu sperren. Das beinhaltet auch das Recht, Daten und Beiträge des Bestellers auch ohne dessen Zustimmung zu löschen und ihm den Zugang zeitweise oder unbeschränkt zu versagen.
Ein Abonnement im offenen Bezug kann jederzeit gekündigt werden es sei denn, es handelt sich um ein besonderes Prämienangebot.
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