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Diözese Regensburg:Einstweilige Verfügung gegen Meinungsäußerung
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Stefan Aigner • 20. Apr. 2010 • In eigener Sache, Überregional • Artikel ausdrucken
Update: Aktueller Spendenstand am Freitag, 23. April: 6.367,89 Euro
Nicht nur kritische Berichterstattung, auch freie Meinungsäußerung ist der katholischen Kirche ein Dorn im Auge. Um sie zu unterbinden, scheut man weder Kosten noch Mühen. Die Diözese Regensburg hat durch ihre Münchner Anwaltskanzlei Romatka & Collegen eine umfassende Einstweilige Verfügung gegen unsere Redaktion erwirkt. Um unsere Berichterstattung zu unterbinden bemühte man das – für seine fragwürdigen presserechtlichen Entscheidungen bekannte – Landgericht Hamburg.
Vom fernen Hamburg aus wurde unserer Redaktion in Regensburg nun verboten, in Zusammenhang mit einem pädophilen Pfarrer in Riekofen, einer Vereinbarung zwischen der Diözese Regensburg mit der Familie eines Opfers und einer dadurch vermittelten Geldzahlung eine bestimmten Eindruck zu erwecken.
Erlassen wurde diese Einstweilige Verfügung (Az 325 O 105/10), über einen Monat nach Erscheinen des inkriminierten Artikels „aufgrund der Dringlichkeit” ohne mündliche Verhandlung.
Geschrieben am
25.04.2010 in
Familie-Jugend-Erziehung .
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