Kinder an die Macht?

| PVS – Politische Vierteljahresschrift soeben erschienen

Wiesbaden, 08. April 2009. Auch Kinder und Jugendliche haben bereits eigene politische Interessen. Ob diese Interessen ein größeres politisches Gewicht erhalten sollten und wie sie in den politischen Prozess integriert und parlamentarisch repräsentiert werden könnten, wird momentan in den Medien und der Politik diskutiert. So fordert beispielsweise die Bundestagsfraktion der Grünen das aktive Wahlrecht ab 16 Jahren. Aber auch die Einführung eines passiven Wahlrechts, das die Eltern von Minderjährigen für diese treuhänderisch wahrnehmen, steht zur Debatte. Welche Auswirkungen ein solches Verfahren auf den Ausgang der Bundestagswahlen von 1994 bis 2005 gehabt hätte, untersucht jetzt ein aktueller Beitrag in der Fachzeitschrift PVS – Politische Vierteljahresschrift aus dem Wiesbadener VS Verlag.

Roman Herzog, Karl Kardinal Lehmann, Wolfgang Thierse, Olaf Henkel und Antje Vollmer haben eines gemeinsam – trotz der Zugehörigkeit zu unterschiedlichen politischen Parteien, gesellschaftlichen Organisationen und Interessen befürworten sie alle das stellvertretende Elternwahlrecht. Dessen Einführung könnte aber zu einer Verschiebung der bestehenden politischen Kräfteverhältnisse führen. Um diese möglichen empirischen Konsequenzen zu erforschen, haben Achim Goerres und Guido Thiemann für Ihren Aufsatz „Kinder an die Macht?“ jetzt das Wahlverhalten von Eltern und Nicht-Eltern miteinander verglichen.

Für die untersuchten Bundestagswahlen in den Jahren 1994 – 2005 kommen die Autoren dabei zu dem Ergebnis, dass sich die beiden Wählergruppen kaum unterscheiden. Bei tiefergreifenden Analysen für das Jahr 2005 ergeben sich zwar systematische Unterschiede, die vom Alter der Wähler und dem Wohnort abhängen. Da der Einfluss dieser Faktoren auf das Gesamtergebnis aber gering ist, würde keine deutsche Partei von der Einführung des stellvertretenden Wahlrechts überproportional profitieren. Nicht abschätzbar bleibt allerdings, wie sich das reformierte Wahlrecht auf die familienpolitischen Schwerpunkte der Parteien auswirken würde. Zusätzlich stellt sich die Frage, ob eine solche Reform mit dem Grundgesetz vereinbar wäre oder sogar von ihm gefordert wird.

Den vollständigen Beitrag finden Sie auf dem Portal:

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