Auslandskrankenversicherung für Länder ohne Sozialversicherungsabkommen
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Dresden, 20.04.2011 | Viele Auslandskrankenversicherungen gelten weltweit – mit Ausnahme der NAFTA-Länder. Das ‘Nordamerikanische Freihandelsabkommen‘ [NAFTA] ist ein ausgedehnter Wirtschaftsverbund zwischen Kanada, den USA und Mexiko und bildet eine Freihandelszone auf dem nordamerikanischen Kontinent.
Nur bestimmte Auslandsversicherungen sind zugeschnitten auf die Bedürfnisse von Privatreisenden, Geschäftsreisenden, Au-Pairs, Studenten, Sprachschülern, Austauschschülern und Bildungsreisenden in den USA, Mexiko und Kanada. Die Laufzeit, inklusive Verlängerung, kann zwischen einen Tag und zwölf Monaten betragen.
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