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Diplomarbeiten

 

 

Titel Werbebeschränkungen in Sportstadien und deren unmittelbarer Umgebung - Vereinbarkeit mit dem EU-Kartellrecht 
Untertitel Analyse am Beispiel der UEFA Champions League 
AutorIn Peter Pinzer 
Seiten 127 Seiten 
Hochschule Universität Bayreuth Deutschland 
Art der Arbeit Dissertation / Doktorarbeit 
Abgabe 2006 
Note 1,7 
Preis 48,00 EUR (inkl. MwSt.)
 
Bestellnummer 90010129 
Sprache Deutsch 
Medien Papier / CD 
Inhaltsangabe
Einleitung:

"The growth in the economic dimension of sport in recent years is spectacular". Lange schon dreht es sich im Sport nicht mehr nur um Ehre, Ruhm oder den olympischen Gedanken. Zwar wird dem Sport in der Gesellschaft eine bedeutende soziale und kulturelle Rolle zugeschrieben, mit zunehmender Popularität in der aktiven und passiven Freizeitgestaltung bezeichnet er aber nicht mehr nur ein rein gesellschaftliches Phänomen, sondern gleichwohl einen Teil des Wirtschaftslebens, in dem gerade Profivereine wie gewöhnliche Unternehmen agieren und gewinnorientiert handeln. Viele von ihnen sind sogar an der Börse notiert. So ist die schönste Nebensache der Welt zu einem beachtlichen Wirtschaftsfaktor geworden. "[...] Sport has increasingly become big business".

Die Kommerzialisierung des Spitzensports hielt insbesondere in massenattraktiven Top-Sportarten wie dem Fußball Einzug, wo nun uneingeschränkt das Gesetz von Angebot und Nachfrage gilt - nicht nur hinsichtlich des Spielermarkts, des Verkaufs von Fan-Artikeln und Eintrittskarten oder der lang umstrittenen Vergabe von Fernsehübertragungsrechten, sondern auch bei der Vermarktung von Werberechten.

Generell dient Werbung einem Unternehmen zur Übermittlung von Informationen an die Marktteilnehmer. Da der Sport breite Bevölkerungsschichten in seinen Bann zieht, ist er ein ideales Mittel, potentielle Zielgruppen über Werbemaßnahmen anzusprechen. So ging in den letzten Jahren mit dem gezielten Einsatz von Sport zu Werbezwecken eine ungeheure Entwicklung einher. Im Jahr 1985 lag der Gesamtumsatz für Sportwerbung noch bei 150 Mio. DM, bis zur Jahrtausendwende steigerte sich dieser Betrag auf 3 Mrd. DM. Der DFB verdiente in den Jahren 2001 bis 2004 pro Länderspiel einer deutschen Fußball-Nationalmannschaft, das live im Fernsehen übertragen wurde, etwa 1,2 Mio. Euro durch Bandenwerbung. Geschätztermaßen engagieren sich 83,3% der deutschen Unternehmen im Sportsponsoring und bringen dabei durchschnittlich 13,3% ihres Kommunikationsbudgets auf.

Verständlich, dass sich die Vereine diese Summen nicht entgehen lassen wollen, stellt doch die Vermarktung von Werberechten, nach der Vermarktung der TV-Rechte, ihre zweitwichtigste Einnahmequelle dar. Geradezu prädestiniert für die Erzielung immens hoher Werbeeinnahmen, sind Spitzensportveranstaltungen wie die zuschauerträchtigen und hochklassigen Begegnungen der UEFA Champions League. Allerdings verfolgt die UEFA für diesen Wettbewerb das Prinzip der Zentralvermarktung der kommerziellen Rechte. Der einzelne Verein darf für seine Spiele weder Verträge mit eigenen Werbepartnern abschließen noch deren Werbung präsentieren.

Obgleich Sportverbände traditionell Regeln dafür aufgestellt haben, welche Art von Werbung bei großen Ereignissen zulässig ist und welche nicht, erweisen sich solche Werbebeschränkungen als äußerst problematisch, besonders da der Sport, spätestens seit dem "Bosman-Urteil", nicht mehr im rechtsfreien Raum anzusiedeln und es auch nicht von der Hand zu weisen ist, dass die Zentralvermarktung der Rechte für Stadionwerbung in der Champions League mit einer Beschränkung des Wettbewerbs zwischen den teilnehmenden Klubs verbunden ist.

So stellt sich die grundsätzliche Frage, ob mit ihren statuarischen Regelungen möglicherweise eine Wettbewerbsbeschränkung und/oder ein Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung seitens der UEFA vorliegt, und ob die relevanten Normen einer rechtlichen Überprüfung hinsichtlich des europäischen Kartellrechts standhalten würden.

An dieser Stelle setzt die vorliegende Diplomarbeit an. Deren Untersuchung beschränkt sich exemplarisch auf die Regelungen der UEFA. Die Ergebnisse lassen sich aber grundsätzlich auch für andere Sportverbände verallgemeinern und anwenden.

Gang der Untersuchung:

Im ersten Teil der Arbeit sollen zunächst existierende Regelungen im Bezug auf die Vorgabe und Anwendung verbandsrechtlicher Werbebeschränkung im Stadionbereich dargelegt werden. Ausgangspunkt sind hierbei die entsprechenden Klauseln des Reglements der UEFA Champions League, deren Wortlaut erst dargelegt und erklärt wird, bevor es zur Erörterung der damit verbundenen Zielsetzung des Europäischen Fußballverbands kommt.

Dem schließt sich eine Untersuchung der Statuten und Spielordnungen weiterer Sportverbände auf gleiche oder ähnliche Normen an. Sinn dieser Gegenüberstellung ist es, herauszufinden, ob die Regeln der UEFA als Einzelfall anzusehen sind, oder ob die Anwendung derartiger Regelungen auch bei anderen Sportorganisationen Einzug hält. Der Fokus wird dabei zunächst auf den Fußballsport gesetzt, was sich in einem Vergleich der Regelwerke der FIFA sowie des Südamerikanischen Fußballverbandes CONMEBOL mit dem der UEFA widerspiegelt.

Hiernach erfolgt eine Analyse der Situation in anderen Mannschaftssportarten (Handball, Volleyball, Eishockey, Basketball) sowie bei den Olympischen Spielen, die in einer Begründung der Rechtswirkung, der vom Verband vorgegebenen Regeln mündet.

Den Hauptteil der Arbeit stellt Kapitel C dar, in dessen Grundlagenteil als erstes skizziert wird, inwiefern der EG-Vertrag und insbesondere das europäische Kartellrecht auf Sportfragen Anwendung finden.

Im Anschluss daran folgt die tatsächliche und rechtliche Untersuchung der UEFA-Regeln mit Blick auf das EU-Kartellrecht. Hierzu findet eine Überprüfung der einzelnen Tatbestandsmerkmale des Art. 81 EG statt, gefolgt von der Erörterung eventueller Ausnahmen und Freistellungsgründe.

Zum Abschluss der Untersuchung werden die möglichen Rechtsfolgen bei einem Verstoß gegen Art. 81 EG festgehalten.

Im nächsten Schritt erfolgt die Analyse anhand des Art. 82 EG, die nach dem gleichen Muster wie bei Art. 81 EG abläuft.

Im letzten Abschnitt der Diplomarbeit werden die Inhalte der einzelnen Kapitel und die Erkenntnisse aus der Untersuchung zusammengefasst.

Inhaltsverzeichnis:

Inhaltsverzeichnis .I
Abkürzungsverzeichnis IV
Literaturverzeichnis VI
Rechtsquellenverzeichnis .XXIV
Verzeichnis verwendeter Verbandsregelwerke XXXIII
A. Einleitung 1
B. Existierende Regelungen und ihre Rechtswirkungen 4
I. Regelungen zur Beschränkung von Stadionwerbung 4
1. Regelung der UEFA 4
2. Sinn und Zweck der UEFA Regeln 7
a. Stärkung der Champions League als Marke 7
b. Gesundes Wachstum des Fußballsports 9
c. Schutz des sportlichen Wettbewerbs 13
d. Nachwuchsförderung 17
e. Schutz der Exklusivpartner der UEFA 19
f. Fazit 21
3. Ähnliche Regelungen im Bereich des Fußballsports 22
a. Fédération Internationale de Football Association (FIFA) 22
b. Confederación Sudamericana de Fútbol (CONMEBOL) 23
4. Ähnliche Regelungen in anderen Mannschaftssportarten 24
a. European Handball Federation (EHF) 24
b. Confédération Européenne de Volleyball (CEV) 26
c. Eishockeyverband 27
d. Fédération Internationale de Basketball - Europe (FIBA-Europe) und Union of European Leagues of Basketball (ULEB) 28
5. Ähnliche Regelungen des International Olympic Committee (IOC) 29
6. Zusammenfassung 31
II. Rechtswirkung der Regelungen zur Beschränkung von Stadionwerbung 31
C. Kartellrechtliche Untersuchung von Beschränkungen der Stadionwerbung 33
I. Grundlagen 34
1. Anwendbarkeit des EG-Vertrags auf den Sport 34
2. EU-Kartellrecht und Sport 37
II. Vereinbarkeit der UEFA-Regelungen mit Art. 81 EG 38
1. Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen 39
a. Unternehmen und Unternehmensvereinigung im Sinne des Art. 81 Abs. EG 39
b. Vereinbarungen, Beschlüsse und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen 41
2. Spürbare Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels 43
a. Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels 43
b. Spürbarkeit 44
3. Bezweckte oder bewirkte Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des freien Wettbewerbs 46
a. Beschränkung des Wettbewerbs 46
b. Bezwecken oder bewirken 52
4. Spürbarkeit der Auswirkungen auf die Verhältnisse auf dem relevanten Markt 53
a. Abgrenzung des relevanten Marktes 54
aa) Sachlich relevanter Markt 54
bb) Räumlich relevanter Markt 59
cc) Zeitlich relevanter Markt 60
dd) Ergebnis zur Abgrenzung des relevanten Marktes 60
b. Spürbarkeit der Wettbewerbsbeschränkung 61
5. Tatbestandsreduktion des Art. 81 Abs. 1 EG 63
a. Allgemeiner Sportvorbehalt 63
b. Sportimmanenz 64
c. Wettbewerbseröffnung 66
6. Legalausnahme nach Art. 81 Abs. 3 EG 68
a. Verbesserung der Warenerzeugung oder -verteilung oder Förderung des technischen oder wirtschaftlichen Fortschritts 69
b. Angemessene Beteiligung der Verbraucher am Gewinn 71
c. Unerlässlichkeit der Beschränkung 73
d. Ausschaltung des Wettbewerbs für einen wesentlichen Teil der betreffenden Waren 75
7. Rechtsfolgen bei Verstößen gegen Art. 81 EG 76
8. Zwischenergebnis 77
III. Vereinbarkeit der UEFA-Regelungen mit Art. 82 EG 78
1. Marktbeherrschende Stellung eines oder mehrerer Unternehmen auf dem Gemeinsamen Markt oder auf einem wesentlichen Teil desselben 80
2. Missbräuchliche Verhaltensweisen 82
3. Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels 86
4. Tatbestandsreduktion 86
5. Rechtsfolgen bei Verstößen gegen Art. 82 EG 87
6. Zwischenergebnis 87
D. Fazit 89
 
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