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Titel Die Abgeltungssteuer 
Untertitel Auswirkungen auf die Altersvorsorge 
AutorIn Günther-Alexander Unterlindner 
Seiten 82 Seiten 
Hochschule Fachhochschule Amberg-Weiden Deutschland 
Art der Arbeit Diplomarbeit 
Abgabe 2007 
Note
Preis 38,00 EUR (inkl. MwSt.)
 
Bestellnummer 90010875 
Sprache Deutsch 
Medien  
Inhaltsangabe
Einleitung:

Sind die ehemaligen Finanzminister Waigel (CDU) und Eichel (SPD) mit ihren Bundesregierungen noch vor ein paar Jahren an der jeweiligen Oppositionsmehrheit im Bundesrat gescheitert, so hat es die "große Koalition" jetzt gemeinsam bewerkstelligt. Am 06. Juli 2007 hat der Bundesrat die Unternehmensteuerreform 2008 endgültig beschlossen, und mit ihr, die Einführung einer Abgeltungsteuer. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil dieses Reformpakets und bedeutet eine umfassende Änderung der Besteuerung von Erträgen aus Finanzanlagen im Privatvermögen. Zuzüglich zur Abgeltungsteuer i. H. v. 25 % ist Solidaritätszuschlag (SolZ) und ggf. Kirchensteuer (KiSt) zu entrichten. Steuerbar sind alle Einkünfte aus Kapitalvermögen, Zinserträge aus Geldeinlagen von Kreditinstituten, Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren, Dividenden, Erträge aus Investmentfonds oder Termingeschäften und auch Zinsen.

Ferner fallen auch Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften, insbesondere bei Wertpapieren, Investmentanteilen und Beteiligungen an Kapitalgesellschaften unter die Abgeltungsteuer. Eine Ausnahme bildet in diesem Zusammenhang die Immobilie.

Damit will der Gesetzgeber einerseits den Begriff der Kapitaleinkünfte erweitern und andererseits eine umfängliche Veräußerungsgewinnbesteuerung von Kapitalanlagen erreichen.

Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren unter anderem durch die Rentenreform 2001 sowie die Einführung des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) 2005, indirekt aber auch direkt, massiv auf das Sparverhalten der Deutschen eingewirkt. Es ergaben sich neue Anlageformen, wie z.B. die Riester-Rente oder die Rürup-Rente, und es wurde kräftig an der Besteuerung der verschiedenen Finanzanlagen, besonders für Altersvorsorgeprodukte, gefeilt. So ist der Unterschiedsbeitrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge, bei nach dem 31.12.2004 abgeschlossenen Kapitallebensversicherungen, steuerpflichtig. Wird die Versicherungsleistung nach Vollendung des 60. Lebensjahres des Steuerpflichtigen und nach Ablauf von zwölf Jahren seit dem Versicherungsabschluss ausbezahlt, ist nur die Hälfte des Unterschiedsbeitrags anzusetzen (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 S.1 u. 2 EStG).

"Die Rente ist sicher" behauptete Norbert Blüm, nur wie viel davon, dass hat er nicht erwähnt. Der Staat hat mit dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz vom 20.4.2007 ein Gesetz geschaffen, welches die schrittweise Erhöhung der Altergrenze zum zukünftigen Renteneintritt mit 67 beinhaltet. Dies war wichtig, um der demographischen Entwicklung und dem Verhältnis aus Beitragszahler und Leistungsempfänger aus der gesetzlichen Rentenversicherung Rechnung zu tragen.

In den letzten Jahren wurde die Bedeutsamkeit der privaten Vorsorge fürs Alter immer größer geschrieben; es wurden staatlich geförderte Altersverträge mit ins Portfolio aufgenommen, und nach Möglichkeit auch noch etwas in Sparverträge investiert. Nachdem sich das Gros der Deutschen halbwegs an diese veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst hat wartet der Gesetzgeber nun mit einer neuen Steuer auf, welche besonders für private Kapitalanleger zu spüren sein wird.

Die beschlossene Abgeltungsteuer zum 1. Januar 2009 birgt für die Mehrheit der Bevölkerung große Unsicherheit, da der Steuer, wie so oft in Deutschland, Sonderregelungen und Ausnahmen anhaften. Diese Regelungen und Ausnahmen gilt es zu erkennen, zu analysieren und sie auszunutzen. Ein bestmöglicher Übergang ins "Zeitalter der Abgeltungsteuer" soll damit gewährleistet sein. Viele Fachzeitschriften und Internetportale lassen ihrer Meinung über die Abgeltungsteuer freien Lauf, nennen Gewinner und Verlierer der Steuer, berücksichtigen aber oftmals nicht, dass es ab 1. Januar 2009 nur noch ein "mit" Abgeltungsteuer gibt. In den folgenden Ausführungen wird erklärt wie es in Deutschland zu dieser Steuer kam und welche Versprechungen sich die deutsche Politik davon erhofft. In einem weiteren Schritt werden die noch bestehenden Besteuerungsregelungen von Kapitalerträgen und deren Besonderheiten kurz aber präzise analysiert und erläutert. Darauf aufbauend erfolgt eine Analyse der Eckpunkte der Abgeltungsteuer. Es wird das System der Steuer beleuchtet und das eigentliche Abgeltungsverfahren begreiflich gemacht.

Ausgehend von den erlangten Kenntnissen lassen sich nunmehr die Auswirkungen auf gängige Anlageprodukte ableiten und Änderungen für altersvorsorgegeeignete Produkte herausstellen. Abschließend werden konkrete Handlungs- und Gestaltungsempfehlungen für die zukünftige Geldanlage, gerade im Hinblick auf das Altersvorsorge-Sparverhalten gemacht.

 
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