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Titel Die gemeinnützige GmbH vor dem Hintergrund des Steuer- und Gesellschaftsrechts 
Untertitel  
AutorIn Diana Horn 
Seiten 85 Seiten 
Hochschule Fachhochschule Nordhessen, Standort Mannheim Deutschland 
Art der Arbeit Diplomarbeit 
Abgabe 2007 
Note
Preis 38,00 EUR (inkl. MwSt.)
 
Bestellnummer 91011217 
Sprache Deutsch 
Medien  
Inhaltsangabe
Einleitung:

Der gemeinnützige Sektor entwickelt sich in der Bundesrepublik Deutschland mit einer hohen Dynamik und bildet somit einen gewichtigen wirtschaftlichen Faktor. Mit dem Begriff "gemeinnütziger Sektor" werden allgemein Organisationen zwischen Wirtschaft und Staat bezeichnet, wobei der Sektor in Abgrenzung zu Staat und Wirtschaft auch "Dritter Sektor" heißt. Ein weiterer in Literatur und allgemeinem Sprachgebrauch häufig verwendeter Begriff ist der des "Nonprofit-Sektor", wobei für diesen eine allgemein anerkannte Definition noch aussteht. Er wird allgemein für Bereiche verwendet, die weder gewinnorientierte Unternehmen, noch öffentliche Behörden sind. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff "gemeinnützig" oft in einem weiten Sinn verwendet, um Organisationen zu kennzeichnen, die im Dienste der Allgemeinheit tätig werden. Aufgrund der Verbindung der Gemeinnützigkeit mit Steuervergünstigungen, muss im Steuerrecht der Begriff etwas enger definiert werden. Grundsätzlich werden die Steuervergünstigungen im gemeinnützigen Bereich damit gerechtfertigt, dass Aufgaben übernommen werden, die eigentlich im Bereich der Daseinsvorsorge vom Staat zu erfüllen wären. Zahlreiche Einrichtungen im Bereich des Sozial- und Gesundheitswesens, im Kultur- und Wissenschaftsbereich, aber auch im Sportbereich gehören dem gemeinnützigen Sektor an. Gemeinsam haben diese verschiedenen Organisationen, dass sie nicht Gewinne erwirtschaften möchten, sondern dass sie eine ideelle Zielsetzung verfolgen. Steuerlich verbindet sie aufgrund dessen eine weitgehende Steuerfreiheit.

Nach der nur für das Steuerrecht bedeutsamen engen Definition müssen gemeinnützige Organisationen ihre Tätigkeit darauf ausrichten, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Für Organisationsformen die den Steuerstatus der Gemeinnützigkeit erlangen können, schreibt die Abgabenordnung (AO) vor, dass es sich um eine Körperschaft im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes handeln muss. Dazu gehören zunächst die Kapitalgesellschaften, insbesondere die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG), dann aber auch die sonstigen juristischen Personen des privaten Rechts wie Stiftungen oder Vereine. Um die Steuervergünstigungen als gemeinnützig anerkannte Organisationsform - gleichgültig welcher sich die Einrichtung bedient - zu erhalten, muss sich des weiteren aus der Satzung ergeben, welcher Zweck verfolgt wird, dass dieser gemeinnützig im Sinne der Vorschriften der Abgabenordnung ist und dass er ausschließlich und unmittelbar verfolgt wird. Daher ergibt sich eine enge Verknüpfung zwischen dem Gemeinnützigkeitsrecht und dem Organisationsrecht.

Hier stellt sich also zum einen die Frage nach der geeigneten Rechtsform, zum anderen welche genauen Voraussetzungen an den Erhalt des Steuerstatus der Gemeinnützigkeit gestellt werden.

Die Ökonomisierung im Bereich des "Dritten Sektors" führt zu einer Zunahme wirtschaftlicher Risiken, Differenzierung der betrieblichen Organisation und Professionalisierung der Leitungsebene. Die Rechtform der GmbH vereint zum einen eine Risikominimierung durch Haftungsbeschränkungen sowie ein professionelles Management der Organisation in sich. Der wirtschaftliche Stellenwert der GmbH ist in den letzten Jahren enorm gestiegen, die GmbH hat einen Spitzenplatz als umsatzstärkste Rechtsformgruppe erreicht. Außerdem kann die GmbH laut Gesetz zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck gegründet werden, somit auch zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke.

Aufgrund dieser Gegebenheiten scheint sich die Kombination der Rechtsform der GmbH mit ihrem organisatorischen Rahmen mit den steuerlichen Vorteilen einer gemeinnützige Körperschaft sehr zu eignen, was in dieser Arbeit den Gang der Untersuchung vorgibt.

Gang der Untersuchung:

In dieser Arbeit wird zunächst die Rechtsform der GmbH charakterisiert (Gliederungspunkt 2). Danach werden die Kriterien der Rechtsformwahl mit Ausprägung dieser in der GmbH untersucht (Gliederungspunkt 3). Es folgen die allgemeinen Bestimmungen der Gemeinnützigkeit im Steuerrecht und deren Behandlung nach den Steuergesetzen (Gliederungspunkt 4 und 5). Schließlich wird die Rechtsform der GmbH mit der Gemeinnützigkeit zur gemeinnützigen GmbH (gGmbH) kombiniert, wobei diese Rechtsform der gGmbH zum Abschluss noch mit anderen bedeutenden (gemeinnützigen) Rechtsformen verglichen wird (Gliederungspunkt 6). Mit der Zusammenfassung folgt dann auch das Fazit, ob sich die Organisationsform der GmbH für den gemeinnützigen Sektor eignet, auch in Abgrenzung zu den anderen Rechtsformen (Gliederungspunkt 7).

 
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