Einleitung:
Pensionszusagen waren in der Vergangenheit als steuerbilanzpolitisches Instrument sehr beliebt. Durch die Einrichtung von Pensionszusagen konnten Rückstellungen steuerlich wirksam gebildet werden, bei denen der zugehörige Aufwand erst Jahrzehnte später zu einer Auszahlung führte. Bei Ertragsteuersätzen von über 50% in der Vergangenheit haben sich dadurch erhebliche Steuerstundungseffekte ergeben.
Bei kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) wurde dieses Instrument insbesondere in der Geschäftsführerversorgung angewendet, um von den nicht unerheblichen Steuerstundungseffekten zu profitieren. Mit der Liquidität, die aus den Steuerstundungen resultierte, konnten Vermögenswerte zur Deckung der Pensionszusage aufgebaut werden, häufig in Form von kapitalgedeckten Versicherungen. Da kleine und mittelständische Unternehmen meist inhabergeführt werden, sind die Inhaber des Unternehmens zugleich Gläubiger der Versorgungszusagen. Faktisch handelt es sich dabei um Verpflichtungen gegenüber Gesellschaftern und somit um eigenkapitalähnliche Mittel. Um die genannten steuerlichen Vorzüge von Pensionszusagen bei Unternehmenseignern nutzten zu können, ist es erforderlich, dass das Unternehmen als Kapitalgesellschaft (in der Regel GmbH) geführt wird. Der Inhaber wird als Geschäftsführer der Gesellschaft angestellt und erhält dadurch - zumindest steuerlich - den Arbeitnehmerstatus.
In den letzten Jahren haben sich jedoch die Rahmenbedingungen für bestehende Pensionszusagen erheblich verschlechtert, insbesondere sind folgende Probleme aufgetreten:
o Aufgrund der Mitte 2008 einsetzenden Wirtschaftskrise fällt es den Unternehmen zunehmend schwerer, bestehende Versorgungszusagen zu finanzieren.
o Ebenfalls durch die Krise verursacht stellt sich ein Steuerminderungs- bzw. Steuerstundungseffekt nicht ein, wenn das Unternehmen einen steuerlichen Verlust erwirtschaftet.
o Durch die Unternehmenssteuerreform 2008 wurden die Ertragsteuersätze für Kapitalgesellschaften weiter auf rund 30% gesenkt. Bereits in den Jahren 2000 und 2001 gab es Senkungen der Körperschaftsteuersätze. Vor 2000 betrug die Ertragsteuerbelastung bei Kapitalgesellschaften über 50% des Einkommens. Aufgrund der Verminderung der Ertragsteuersätze vermindern sich auch die Steuerstundungseffekte erheblich.
o Aufgrund der demographischen Entwicklung in Deutschland bei steigender Lebenserwartung müssen die Pensionsverpflichtungen deutlich länger erfüllt werden als geplant. In der Folge stellt die Pensionszusage insbesondere bei einem geplanten Verkauf eines mittelständischen Unternehmens ein erhebliches Verkaufshindernis dar, da potenzielle Erwerber meist nicht gewillt sind, derartige unkalkulierbare Risiken zu übernehmen.
o Kreditinstitute werten Pensionszusagen gegenüber Gesellschafter-Geschäftsführern vermehrt als Fremdkapital. Dies wirkt sich negativ auf das Rating und damit auf die Kreditbeschaffung der mittelständischen Unternehmen aus. Die neuen handelsrechtlichen Bewertungsregeln nach dem BilMoG (Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts) führen regelmäßig zu einer Erhöhung der Rückstellung in der Handelsbilanz. Dies führt ebenfalls zu einer Verschlechterung des Ratings, da die bilanzielle Eigenkapitalquote sinkt.
o Die rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere die steuerlichen Vorschriften, haben sich in den letzten Jahren erheblich verkompliziert.
Aufgrund dieser erheblichen Änderungen der rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stellt sich die Frage, ob die Pensionszusage im Mittelstandsbereich noch ein empfehlenswertes Steuergestaltungs- / Versorgungsmodell ist. Des weiteren stellt sich bei bestehenden Zusagen die Frage, wie eine steueroptimale Strategie aussehen kann, wenn das Unternehmen aufgrund der verschlechterten Parameter von der Verpflichtung befreit werden soll.
Hauptziel der Arbeit ist das Aufzeigen von Möglichkeiten zur steueroptimalen Gestaltung bestehender Pensionszusagen in verschiedenen wirtschaftlichen Situationen eines mittelständischen Unternehmens. Daneben soll anhand eines Beispiels kurz dargestellt werden, in welcher Höhe sich bei den aktuellen Ertragsteuersätzen Steuerstundungseffekte ergeben, wenn eine Pensionszusage neu errichtet wird.
Die Arbeit gliedert sich in fünf Kapitel. Im Anschluss an die Einleitung werden im zweiten Kapitel wichtige Begriffsbestimmungen zur Thematik sowie die rechtlichen Grundlagen rund um die Pensionszusage dargestellt. Darauffolgend werden im dritten Kapitel die rechtlichen Voraussetzungen und Bilanzierungsgrundlagen der Pensionsrückstellung in der Steuer- und Handelsbilanz beleuchtet. Dabei werden auch die grundsätzlichen steuerlichen Auswirkungen beim Gesellschafter abgebildet. Im vierten Kapitel wird zunächst untersucht, wie durch Pensionsrückstellungen Steuerstundungseffekte entstehen und wie diese bei den aktuellen Ertragsteuersätzen wirken. Anschließend werden die Folgen von Umstrukturierungen der Unternehmensrechtsform auf Pensionszusagen analysiert. Die Ausführungen beschränken sich dabei auf die Umwandlung von Kapitalgesellschaften in Personenunternehmen, da sich hier für Gesellschafter-Geschäftsführer weitreichende Folgen ergeben. Nachfolgend werden intensiv die Folgen von Pensionszusagen in der Unternehmenskrise sowie Strategien zur steueroptimalen Verminderung der Rückstellung untersucht. Da viele Unternehmen immer noch mit den Folgen der in 2008 begonnenen Wirtschaftskrise zu kämpfen haben, wird hier ein Schwerpunkt in dieser Arbeit gesetzt. Der letzte Teil des vierten Kapitels beschäftigt sich mit Pensionsrückstellungen beim Verkauf oder der Liquidation eines Unternehmens. Dabei werden die wichtigsten Modelle zur Entpflichtung des Unternehmens von der Pensionszusage vorgestellt und deren Folgen kritisch untersucht, insbesondere hinsichtlich der Besteuerung. Da sich die Pensionszusage beim geplanten Verkauf von KMU (kleinen und mittelständischen Unternehmen) meist als Verkaufshindernis herausstellt, erfolgt hierbei eine weitere Schwerpunktsetzung.
Die vorliegende Arbeit untersucht die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen von Pensionszusagen in verschiedenen Situationen eines kleinen oder mittelständischen Unternehmens. Mangels unmittelbarem Zusammenhang mit den Zielen der Arbeit werden keine versicherungsmathematischen Berechnungen in Bezug auf die Ermittlung der Höhe der Pensionsrückstellung untersucht.
Entsprechend der Ausrichtung der Zielsetzung auf kleine und mittelständische Unternehmen, liegt der Schwerpunkt der gesamten Arbeit auf der Untersuchung von Pensionszusagen gegenüber Gesellschafter-Geschäftsführern. In der Regel kommt bei KMU nur dieser Personenkreis für eine Pensionszusage in Betracht, da die finanziellen Risiken einer solchen Verpflichtung gegenüber einem fremden Dritten nicht vom Mittelständler getragen werden wollen. Aufgrund der umfangreichen steuerlichen Vorschriften, die bei Zusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer zu beachten sind, beschränkt sich die Arbeit überwiegend auf die Analyse von steuerlichen Gestaltungen bzw. deren steuerlichen Folgen. Die handelsrechtliche Bilanzierung wird in den Grundzügen dargestellt.