Einleitung:
Rückblickend auf das Bilanzrichtlinien-Gesetz wurde mit Einführung des § 274 HGB a. F. erstmals die Berücksichtigung latenter Steuern im Jahresabschluss gefordert. Die Regelung entpuppte sich jedoch seither als Blindgänger, da die Mehrheit der bilanzierenden Unternehmen der Steuerlatenzierung im Jahresabschluss kaum Beachtung schenkte. Der Grund dafür war, dass einerseits die überwiegend anfallenden Aktivüberhänge wegen des vor dem Bilanzrechtsmodernisierungs-Gesetz (BilMoG) grundsätzlich höheren Steuergewinns, über das timing-concept i. V. m. dem Aktivierungswahlrecht für Latenzüberhänge meist zu keinem Ansatz von aktiven Latenzen führten und andererseits passive Latenzen erst bei Durchbrechung der Umkehrmaßgeblichkeit in der Bilanz berücksichtigt werden mussten.
Die neue Rechtslage nach BilMoG hat den Charakter der Steuerlatenzen jedoch grundlegend geändert. Neben einem Konzeptionswechsel, welcher sich an den internationalen Vorschriften orientierte, wurde nun auch der Berücksichtigung von Verlustvorträgen neue Aufmerksamkeit geschenkt, deren Erfassung vormals nicht explizit kodifiziert wurde. Des Weiteren hat das DRSC einen eigens neu konzipierten Standard für die Behandlung latenter Steuern im Konzernabschluss veröffentlicht, welcher sich auch auf Jahresabschlüsse anwenden lässt. Hinzu kommen die höher gewichtete Informationsfunktion des HGB-Abschlusses im internationalen Kontext als auch die Abschaffung der Umkehrmaßgeblichkeit nach BilMoG, welche das Auftreten von Steuerlatenzen zusätzlich begünstigen. All diese Tatsachen verlangen zwingend eine ökonomische Neubewertung dieser zuvor regelmäßig vernachlässigten Posten.
Ziel der vorliegenden Arbeit ist es folglich die Steuerlatenzierung im handelsrechtlichen Jahresabschluss vollständig abzubilden und im Lichte der jüngsten Bilanzrechtsreform (BilMoG) erneut zu würdigen, um schließlich zu beurteilen, ob die Steuerlatenzierung im Jahresabschluss an Bedeutung gewonnen hat und in seiner jetzigen Abhandlung zu einer höheren Vergleichbarkeit und Bilanzsicherheit der Abschlüsse beiträgt. Dabei werden etwaige Kollisionen zwischen den Begründungen des Gesetzgebers und der Auslegung nationaler Standardsetter ebenso berücksichtigt wie die Frage, ob die aktuelle Ausgestaltung der Steuerlatenzierung nach nationalem Recht eine tatsächliche Angleichung an die internationalen Vorschriften bedeutet oder ob ein eigenständiger nationaler Latenzierungspfad beschritten wurde.
Die vorliegende Arbeit gliedert sich dazu in vier Kapitel. Kapitel 2 widmet sich neben Ursache und Wirkung von latenten Steuern den Kerntheorien (Konzepte und Methoden) zur Steuerlatenzierung, um dem Leser die Technik zur Identifizierung von latenten Steuern im Allgemeinen zu vermitteln (Kap. 2.1-2.3). Das Grundlagenkapitel wird vervollständigt durch ein Unterkapitel zum Informationsgehalt latenter Steuern (Kap. 2.4). In diesem werden empirische Studien erörtert, welche belegen, dass über die Steuerlatenzierung grundsätzlich sowohl Rückschlüsse auf die gegenwärtige als auch die künftig erwartete Ertragslage eines Unternehmens möglich sind. Kapitel 3 widmet sich anschließend der 'Steuerlatenzierung nach HGB, DRS und IFRS' in seiner praktischen Reinform. Das Hauptkapitel wurde aus Übersichtlichkeitsgründen in die systematische Reihenfolge der Bilanzierung dem Grunde, der Höhe und der Stelle nach untergliedert (Kap. 3.2-3.4). Besondere Gewichtung liegt darin unter anderem auf dem handelsrechtlichen Aktivierungswahlrecht für Latenzüberhänge sowie der Nutzung steuerlicher Verlust- und Zinsvorträge (Kap. 3.2.4), welche enormes Gestaltungpotential für den Gewinnausweis des Unternehmens bergen. Des Weiteren werden spezielle Fragen wie bspw. die Notwendigkeit eines Diskontierungsverbots für Steuerlatenzen (Kap. 3.3.2), die gewinnverzerrende Wirkung der Saldierung erfolgsneutraler mit erfolgswirksamen Steuerlatenzen (Kap. 3.4.3) oder auch die Notwendigkeit der Erläuterungspflichten von Steuerlatenzen unter Kostengesichtspunkten beleuchtet (Kap. 3.5). Kapitel 3 schließt mit einer übergreifenden kritischen Würdigung der Steuerlatenzierung im Jahresabschluss unter Zuhilfenahme der vorangegangenen Eruierungen und unter Einbezug der Bilanzierungsvorstellungen des Gesetzgebers versus Standardsetter (Kap. 3.6). Die Arbeit selbst endet mit der Zusammenfassung der wichtigsten Erkenntnisse in Kapitel 4.
Aufgrund der Breite des Fachgebietes musste von einigen Themenblöcken abstrahiert werden. Soweit nichts anderes erwähnt wird, beziehen sich die nachfolgenden Ausführungen daher primär auf die Steuerlatenzierung im handelsrechtlichen Jahresabschluss nach BilMoG sowie den Ausführungen der nationalen Standardsetter DRSC und IDW. Simultan werden die Vorschriften zur Steuerlatenzierung nach IFRS eingebettet, um die Abweichungen bzw. Gleichläufe nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften unmittelbar kenntlich zu machen. Die IFRS-Regelungen werden dabei ausdrücklich oder per zusätzlichen Verweis durch einen IAS Standard gekennzeichnet. Die Steuerlatenzierung im Konzernabschluss ist grundsätzlich kein Bestandteil dieser Arbeit. Dennoch ist es nicht auszuschließen, dass an bestimmten Stellen Regelungen dazu erwähnt werden, wenn es den Sachverhalt sinnvoll ergänzt. Vollständig verzichtet wurde auf Ausführungen zu latenten Steuern i. V. m. Personengesellschaften, Organschaften und Währungsumrechnungen.