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Titel Rechtliche Aspekte beim Betrieb von PKW mit national/international ortsfremden Kennzeichen 
Untertitel  
AutorIn Moritz Hennig 
Seiten 105 Seiten 
Hochschule Universität Stuttgart Deutschland 
Art der Arbeit Diplomarbeit 
Abgabe 1997 
Note 1,3 
Preis 38,00 EUR (inkl. MwSt.)
 
Bestellnummer 90001742 
Sprache Deutsch 
Medien Papier / CD 
Inhaltsangabe
Einleitung:

Die Kennzeichen oder Nummernschilder, die an einem Personenkraftwagen (Pkw) angebracht sind, bezeichnen den Ort, an dem der Pkw zum Verkehr zugelassen wurde. Die Kennzeichen lassen sowohl auf das Land der Zulassung schließen, als auch auf den Zulassungsbezirk innerhalb eines Landes, in Deutschland häufig eine Stadt.

Für den Begriff des Personenkraftwagens soll im Rahmen dieser Untersuchung die Definition aus dem deutschen Straßenverkehrsrecht maßgeblich sein. Damit ist ein Pkw nach § 23 I Nr. 6 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) ein Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von höchstens 2,8 t und mit nicht mehr als neun Sitzplätzen inklusive Fahrersitz. Ein Kraftfahrzeug ist dabei nach § 1 II Straßenverkehrsgesetz (StVG) und § 4 l 1 StVZO ein durch Maschinenkraft angetriebenes, nicht an Gleise gebundenes Landfahrzeug.

Unter dem Betrieb eines Pkw ist die bestimmungsgemäße Benutzung des Pkw als Fortbewegungsmittel zu verstehen. Ein Pkw wird also betrieben, wenn er gefahren wird.

Mit ortsfremden Kennzeichen wird ein Pkw betrieben, wenn er an einem anderen Ort als dem seiner Zulassung gefahren wird, also außerhalb seines Zulassungsbezirks, wo die Pkw normalerweise andere Kennzeichen führen. Der Betrieb eines Pkw mit national ortsfremden Kennzeichen liegt folglich dann vor, wenn ein Fahrzeug innerhalb Deutschlands in einem 'fremden' Zulassungsbezirk gefahren wird, etwa wenn ein Fahrzeug in München zugelassen wurde aber in Stuttgart betrieben wird. Dagegen findet ein Betrieb mit international ortsfremden Kennzeichen dann statt, wenn ein Pkw in einem anderen Land als dem seiner Zulassung gefahren wird, z. B. wenn ein Fahrzeug in Paris zugelassen ist und mit dem französischen Kennzeichen in Stuttgart betrieben wird.

Inhaltsverzeichnis:

Abkürzungsverzeichnis V
Abbildungsverzeichnis VII
1. Einführende Begriffsbestimmungen 1
2. Bedeutung des Themas und Systematik der Untersuchung 2
2.1 Bedeutung des Themas 2
2.1.1 "These des optimalen Standorts für die Pkw-Zulassung" 2
2.1.2 Tatsächlich vorhandener Pkw-Verkehr mit ortsfremden Kennzeichen 3
2.2 Zur Systematik der Untersuchung 4
2.2.1 Die grenzüberschreitende Untersuchung 4
2.2.2 Die innerdeutsche Untersuchung 5
3. Kostensenkungspotentiale bei der Kraftfahrzeugsteuer 6
3.1 Zur Zusammensetzung und Höhe der deutschen Kraftfahrzeugsteuer 6
3.2 Zur Zusammensetzung und Höhe der französischen Kraftfahrzeugsteuer 7
3.2.1 Die "taxe differentielle sur les vehicules automobiles" 8
3.2.2 Die Kraftfahrzeugzulassungssteuer für die "carte grise" 9
3.2.3 Die "taxe sur les vehicules des sociétés" 9
3.2.4 Berechnungsbeispiel 11
3.3 Vergleich der Kosten durch die Kraftfahrzeugsteuer in Deutschland und Frankreich 11
3.3.1 Tabellarischer Kraftfahrzeugsteuer-Vergleich 12
3.3.2 Die Kostensenkungspotentiale bei der Pkw-Zulassung in Frankreich 14
4. Der Betrieb von Pkw mit international ortsfremden Kennzeichen in Deutschland 16
4.1 Ober- und zwischenstaatliches Recht zum Straßenverkehr 16
4.2 Deutsches Straßenverkehrsrecht 17
4.2.1 Zulassung nach der Straßenverkehrszulassungsordnung 18
4.2.2 Zulassung von Pkw im Sinne der Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr 19
4.3 Die Problematik des "regelmäßigen Standorts" 24
4.3.1 Definitionen des regelmäßigen Standorts 24
4.3.2 Die Bedeutung des regelmäßigen Standorts für die Zulassung 25
4.3.3 Zulassung nach der VInt trotz eines regelmäßigen Standorts in Deutschland 27
4.3.4 Änderung der Rechtslage ab 01.01.1989 29
4.3.5 Rechtsfolgen beim Betrieb von ausländischen Pkw "ohne" Zulassung 31
4.4 Zwischenbilanz zum Betrieb ausländischer Pkw 34
5. Besteuerung von Pkw mit international ortsfremden Kennzeichen 35
5.1 Besteuerung ausländischer Pkw nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz 36
5.1.1 Gegenstand der Kraftfahrzeugsteuer 36
5.1.2 Dauer der Steuerpflicht und Steuersatz 38
5.2 Steuerbefreiung ausländischer Pkw 39
5.2.1 Steuerbefreiung nach dem KraftStG 39
5.2.2 Steuerbefreiung nach dem Genfer Abkommen 42
5.2.3 Steuerbefreiung nach bilateralen Abkommen 44
5.2.4 Steuerbefreiung der widerrechtlichen Benutzung 45
5.3 Zwischenbilanz zur Besteuerung ausländischer Pkw 46
6 Bedingungen und Einschränkungen durch das französische Recht 47
6.1 Begründung des regelmäßigen Standorts in Frankreich 47
6.2 Zulassung eines Pkw in Frankreich 49
6.2.1 Technische Abnahme des Fahrzeugs 50
6.2.2 Wohnsitz in Frankreich 51
6.2.3 Ausgabe der carte grise und letzte Schritte 53
6.3 "Bewegungsfreiheit" französischer Pkw 54
7 Abschließende Beurteilung des Betriebs von Pkw mit international ortsfremden Kennzeichen 55
8 Kostensenkungspotentiale bei der Kraftfahrzeugversicherung 56
8.1 Zustandekommen des Versicherungstarif 57
8.2 Vergleich der Tarifbeiträge in Deutschland 60
9. Der Betrieb von Pkw mit national ortsfremden Kennzeichen 63
9.1 Verlegung des regelmäßigen Standorts innerhalb Deutschlands 63
9.2 Die voraussichtlich vorübergehende Standortverlegung 65
9.3 Möglichkeiten der vorübergehenden Standortverlegung 66
9.3.1 Nutzung der vorübergehenden Standortverlegung durch Unternehmen 67
9.3.2 Nutzung der vorübergehenden Standortverlegung durch Privatpersonen 69
9.3.3 Nutzung der vorübergehenden Standortverlegung bei der Pkw-Vermietung 71
9.4 Beurteilung des Betriebs von Pkw mit national ortsfremden Kennzeichen 73
10. Zusammenfassung 74
Anhang VIII
Literaturverzeichnis XX
Erklärung XXVI
 
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