Einleitung:
Die Gewährung von Aktienoptionen (Stock Options) als Teil der Vergütung von Führungskräften besitzt in den USA eine lange Tradition. In Großbritannien und Frankreich sind Stock Options mittlerweile ebenfalls weit verbreitet. Seit der Gesetzesänderung durch das KonTraG im Jahre 1998, durch das der gesetzliche Rahmen für die Einführung von Stock Options verbessert wurde, hat aber auch hierzulande die Bedeutung der Aktienoptionsprogramme stark zugenommen. Trotz der Kursverluste der vergangenen Monate setzt sich diese Entwicklung in der laufenden Hauptversammlungssaison fort. Dennoch ist Deutschland mit 250 Stock-Options-gewährenden Unternehmen im internationalen Vergleich noch ein "Entwicklungsland" bei der Vergabe von Aktienoptionen an führende Mitarbeiter.
Mit zunehmender Internationalisierung und Globalisierung wächst die Mobilität der Arbeitnehmer. Vor allem "Global Player" bedienen sich der grenzüberschreitenden Personalentsendung zur weltweiten Erschließung von Märkten, und versuchen dabei nicht selten qualifizierte Führungskräfte durch die Ausgabe von Stock Options an sich zu binden. Im Rahmen einer Entsendung üben Arbeitnehmer häufig für ein Unternehmen in mehreren Staaten zeitgleich ihre unselbständige Tätigkeit aus oder werden in zeitlicher Abfolge in verschiedenen Staaten tätig. Derartige Auslandsaktivitäten bedürfen einer frühzeitigen Planung, u.a. auch in steuerlicher Hinsicht. Aufgrund der international uneinheitlichen Besteuerung muss dem Vergütungsbestandteil Stock Options besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Die nationalen Besteuerungs-unterschiede bergen dabei in grenzüberschreitenden Fällen die Gefahr der Doppel- oder sogar Mehrfachbesteuerung der Einkünfte aus den Stock Options, wodurch die Durchführung eines ökonomisch vorteilhaften Auslandseinsatzes stark an Attraktivität verlieren kann und ggf. aus steuerlichen Gründen völlig verworfen werden muss. Dies stellt innerhalb der EU möglicherweise einen Verstoß gegen das Recht der Arbeitnehmer auf Freizügigkeit dar, zumindest aber bedeutet es eine Beeinträchtigung des internationalen Tätigwerdens von Arbeitnehmern.
Im Mittelpunkt dieser Arbeit steht die Frage nach der steuerlichen Behandlung der Einkünfte aus Stock Options auf Seiten von Arbeitnehmern, die zeitlich befristet in verschiedenen Staaten für konzernzugehörige Gesellschaften tätig werden, sog. "Expatriates". Untersucht wird im Folgenden, in welchen Punkten sich die nationalen Steuerhoheiten bei der Besteuerung von Stock Options unterscheiden und welche vielfältigen Probleme sich daraus für den Arbeitnehmer ergeben können. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der systematischen Darstellung der einzelnen Problembereiche und auf der Entwicklung eines Lösungsansatzes, der bei internationaler Akzeptanz geeignet ist, die negativen Konsequenzen der abweichenden Besteuerungssysteme zu beseitigen.
Ziel dieser Arbeit ist daher letztlich, durch den Entwurf einer solchen internationalen Regelung, einen Beitrag zur Beseitigung der steuerlich bedingten Mobilitätseinschränkung international tätig werdender Arbeitnehmer zu leisten.
Gang der Untersuchung:
Nach einer kurzen Erläuterung der für das bessere Verständnis dieser Arbeit notwendigen Grundlagen zu Stock Options (Gliederungspunkt II.) erfolgt in Kapitel III zunächst eine Darstellung der international abweichenden Besteuerungspraxis von Stock Options (Gliederungspunkt III.1.).
Im Anschluss daran wird untersucht, ob derzeit bilaterale oder unilaterale Maßnahmen existieren, die trotz nationaler Besteuerungsunterschiede Doppel- und Minderbesteuerung von Einkünften aus Stock Options wirksam vermeiden können (Gliederungspunkt III.2.).
In Kapitel IV erfolgt - jeweils durch Fallbeispiele veranschaulicht - eine Analyse der einzelnen Problemfelder, die sich bei der Besteuerung von Stock Options in Fällen grenzüberschreitender Personalentsendung ergeben können. Qualifikationskonflikte, unterschiedliche Besteuerungszeitpunkte, verschiedene Abgrenzungen des Erdienungszeitraums und mangelnde Abstimmung der Maßnahmen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (Gliederungspunkte IV.1. bis IV.4.) bilden die Schwerpunkte dieses Kapitels, wobei die dargestellten Problembereiche die Notwendigkeit einer internationalen Regelung für die Besteuerung von Stock Options erkennen lassen.
Nach der Aufstellung von Anforderungen, die eine internationale Regelung zu erfüllen hat, und einer kurzen Diskussion darüber, wo diese verankert werden könnte (Gliederungspunkte V.1. und V.2.), erfolgt unter Gliederungspunkt V.3. ein Entwurf verschiedener Lösungsansätze, sowie deren jeweilige Bewertung anhand der aufgestellten Kriterien. Kapitel V endet mit einer persönlichen Empfehlung für ein geeignetes Verfahren (Gliederungspunkt V.4.). Abschließend erfolgt in Kapitel VI eine Zusammenfassung der gewonnenen Ergebnisse und ein kurzer Ausblick auf zukünftige Entwicklungen bei der Besteuerung von Stock Options.
Inhaltsverzeichnis: