Einleitung:
Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichtes hat zu Recht festgestellt:
"Das Steuerrecht ist ein Recht mit einem hohen Beharrungsvermögen. Es ist durchsetzt mit Begünstigungen, mit Privilegierungen, mit Vorteilen für Einzelne. Solche Besitzstände sind, auch wenn sie ihre inhaltliche Berechtigung längst verloren haben, immer stärker als die Belange des Gemeinwohls, die Belange des Sozialstaates und der Steuergerechtigkeit. Insofern wird dieses Rechtsgebiet immer rückständiger und immer weniger reformfähig und immer weniger innovationsfreudig - und damit immer ungerechter."
Diese Aussage die bereits 1984 getroffen wurde, hat in der heutigen Zeit mehr denn je an Bedeutung gewonnen. Das deutsche Steuerrecht zählt mittlerweile zu den kompliziertesten Rechtsgebilden weltweit. Es ist durchsetzt von Ungerechtigkeiten und Ungleichbehandlungen. Daher ist es dringend notwendig ein Steuerrecht zu schaffen, das den Grundsätzen der Gerechtigkeit, Klarheit und Gleichmäßigkeit der Besteuerung gerecht wird.
Wie aber kam es zu einen Steuerrecht, das so kompliziert und unübersichtlich geworden ist ? Eine Hauptursache ist sicherlich, daß die Regierung Regelungen für sozial-, wohnungs-, wachstums- oder beschäftigungspolitische Zwecke in das Steuerrecht eingefügt hatte, die nachfolgende Regierungen nicht wagten aufzuheben. Das derzeitige Steuerdickicht spiegelt somit die kummulierte Unfähigkeit der Regierung wider, daß einmal gewährte Privilegien aus Angst vor Wählerverlusten nicht wieder gestrichen wurden, obwohl deren Zweckmäßigkeit schon längst nicht mehr gegeben war.
Im April 1996 wurde von der Bundesregierung ein "Programm für mehr Wachstum und Beschäftigung" beschlossen. Auf Grundlage dieses Programmes hat der Bundesfinanzminister, Dr. Theo Waigel, eine Steuerreform-Kommission einberufen, die Vorschläge zu einer niedrigeren, einfacheren und gerechteren Einkommensbesteuerung unterbreiten sollte. Diese als "Petersberger Steuerbeschlüsse" bekannt gewordenen Vorschläge und die hierdurch beständig zunehmende öffentliche Diskussion zur Reform der Einkommensteuer waren ausschlaggebend für die Entstehung dieser Arbeit.
Um einen Einblick über die Systematik des bestehenden Steuerrechts zu erhalten, sollen im ersten Teil dieser Arbeit die Grundlagen unserer Steuerrechtsordnung diskutiert werden. Im Zuge einer Modifikation des Steuerrechts wird dann auf die Frage einer Systembereinigung oder eines Systemwandels eingegangen. Auch die Auswirkungen auf die beschäftigungs-, arbeits- sowie wachstumspolitischen Bedeutungen sollen nicht unerwähnt bleiben. Da die Einkommensteuer im deutschen Steuerrecht als die sogenannte "Königsteuer" gilt, wird sie in den einzelnen Kapiteln schwerpunktmäßig behandelt.
Gang der Untersuchung:
Die nachfolgende Ausarbeitung soll sich bei der Reform der Einkommensteuer nicht allein auf die Vorschläge der Steuerreform-Kommission beziehen, vielmehr soll versucht werden einen Eindruck über eine Vielzahl von ganz unterschiedlichen Reformvorhaben im Bereich der Einkommensteuer aufzuzeigen. Dabei geht es zum einen um die Darstellung von Reformvorschlägen zum bestehenden Einkommensteuerrecht, zum anderen um die Darstellung von neuen, bisher nicht angewandten Möglichkeiten einer Reform, wie etwa die Einführung einer Konsumsteuer oder eines Bürgergeldes.
Da zur Reformierung des Steuerrechts auch grundsätzlich eine Veränderung in der Unternehmensbesteuerung stattfinden sollte, wird dieses Themengebiet im sechsten Kapitel gesondert behandelt. Wie bereits im Bereich der Einkommensteuer wird eine kurzer historischer Überblick einen Eindruck über die Entstehung der Körperschaft- und der Gewerbesteuer vermitteln. Nach Darstellung der bestehenden Mängel werden nachfolgend dann die von der Bundesregierung im Rahmen einer großen Steuerreform geplanten Änderungen des Körperschaft- und Gewerbesteuerrechts sowie die Änderungen der Gewinnermittlungsvorschriften vorgestellt. Auch die Reformvorschläge zu einer konsumorientierten Unternehmensbesteuerung sollen kurz angesprochen werden. Eine detaillierte Darstellung würde den Rahmen dieser Arbeit jedoch bei weitem übersteigen.
Abschließend ist es m. E. erforderlich auch die ökologische Seite einer Steuerreform nicht unbeachtet zu lassen. So werden im siebten Kapitel Vorschläge zu ökologischen Reformvorhaben sowie zur Einführung von Energiesteuern dargestellt.
Der Leser, der sich erhofft, als Fazit dieser Arbeit würde ein Steuersystem dargestellt werden, das als das gerechteste und einfachste System angesehen werden kann, wird jedoch enttäuscht sein. Eine Aussage dazu kann aufgrund dieser Arbeit nicht getroffen werden, ganz davon abgesehen, daß die fehlenden praktischen Anwendungen der o. d. Vorschläge eine solche Aussage z. Zt. noch nicht zulassen. Ziel der Arbeit soll es ausschließlich sein, einen Eindruck darüber zu vermitteln, daß es neben den in den Medien derzeit diskutierten Reformvorhaben noch zahlreiche Varianten gibt, die bei einer "großen Steuerreform" nicht außer acht gelassen werden sollten.
Inhaltsverzeichnis: