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Diplomarbeiten

 

 

Titel Softwarebilanzierung beim Anwender 
Untertitel  
AutorIn Sebastian Klein 
Seiten 117 Seiten 
Hochschule Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg Deutschland 
Art der Arbeit Diplomarbeit 
Abgabe 2007 
Note 2,8 
Preis 74,00 EUR (inkl. MwSt.)
 
Bestellnummer 90010503 
Sprache Deutsch 
Medien Papier / CD 
Inhaltsangabe
Problemstellung:

Die Wirtschaft in den Industrieländern befindet sich auf dem Weg in eine Hochtechnologiegesellschaft, in der die Bedeutung materieller Produktionsfaktoren immer geringer wird und immaterielle Vermögenswerte an Wichtigkeit gewinnen.

Insgesamt setzten 2005 in Deutschland 84 % aller Unternehmen, unabhängig von Größe und Branche IT in ihren Geschäftsabläufen ein. Dabei gab es kein Unternehmen über 250 Mitarbeiter, welches dies nicht tat.

Betrachtet man o.g. vor dem Hintergrund der Globalisierung und zunehmender Konzentrationsprozesse in einigen Branchen , so wird klar, dass immaterielle Werte im Allgemeinen und Softwaresysteme im Speziellen als wesentliche Wertschöpfungs- und Wettbewerbsfaktoren anzusehen sind. Innovativer Einsatz von Software (insb. ERP-Software) verhilft den Unternehmen zu Wettbewerbsvorteilen und trät somit zur langfristigen Existenzsicherung bei. Schon nach der Schumpeter´schen Theorie sind in einem wettbewerbsorientierten Wirtschaftssystem Gewinne nur mit Hilfe von Innovationen zu erzielen.

Insbesondere Telekommunikations-, IT- und Medienunternehmen, aber auch der "normale" Anwender in Industrie, Handel usw. sieht sich mit der Problematik der bilanziellen Behandlung von Software konfrontiert. Von 79 % der Unternehmen wird neben dem Goodwill Software als einziger immaterieller Vermögensgegenstand in der Bilanz ausgewiesen. An ihre Erfassung und Wertmessung knüpfen in den verschiedenen Rechnungslegungssystemen - HGB, IFRS und US-GAAP - unterschiedliche Objektivierungsanforderungen. Gerade die Behandlung von ERP-Systemen und deren Implementierungskosten ist strittig. Fraglich ist hierbei vor allem, ob eine solche Software als fremderworben oder eigenerstellt zu behandeln ist, mit welchem Umfang die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (AK/HK) zu aktivieren sind und inwieweit Modifikationen etc. Anschaffungsnebenkosten oder Betriebsausgaben darstellen.

Diese Arbeit soll einen Überblick geben über die deutschen handelsrechtlichen und internationalen Rechtsgrundlagen (IFRS) der Softwarebilanzierung und der damit verbundenen Problemstellungen. Ziel soll hierbei eine umfassende Darstellung der rechtlichen und praktischen Anforderungen an die Softwareanwender nach aktuellsten Gesichtspunkten sein.

Folgender Vorgehensweise bedient sich diese Arbeit: Im folgenden Kapitel sollen die begrifflichen Grundlagen des Themas anhand von Definitionen und Erläuterungen (inklusive der für die Systematisierung wichtigen Bereiche Urheberrecht und Überlassungsverträge) vermittelt werden. Dabei sollen die Arten von Software kurz dargestellt und dann zur Hardware abgegrenzt werden. Zudem sollen in diesem Kapitel die Grundphilosophien der deutschen und der Rechnungslegung nach den IFRS begrenzt aufgezeigt werden.

Im Kapitel Drei wird die bilanzielle Behandlung von Software nach HGB detailliert beschrieben. Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass in der Literatur zum HGB die Softwarebilanzierung auf Grund bzw. trotz der Maßgeblichkeit zwischen Handels- und Steuerbilanz stark steuerrechtlich geprägt ist, was in diesem Kapitel Berücksichtigung finden wird. Prägend ist hier auch, dass das deutsche Handelsrecht erst in den letzten Jahren einige Neuerungen erfahren hat, während sich die Standards des IASB größeren Änderungen in kürzeren Zeitabständen ausgesetzt sind. Bezogen auf die Softwarebilanzierung ist insbesondere das Aktivierungsverbot des § 248 Abs. 2 HGB für selbst erstellte Software zu beachten.

Da aufgrund des Aktivierungsverbotes des § 248 Abs. 2 HGB eine Bilanzierung selbst erstellter Software beim Anwender von vornherein ausgeschlossen ist, wird gliederungstechnisch in Kapitel Drei anders vorgegangen wie in Kapitel Vier. Während im IFRS-Teil auf selbst geschaffene Software detailliert eingegangen wird, wird sich im HGB-Teil kein eigener Gliederungspunkt (aus o.g. Grund) mit diesem Bereich befassen. Vielmehr wird das Problem der Eigenerstellung von Software in den Punkten Customizing etc. thematisiert.

Kapitalmarktorientierte Unternehmen mit Sitz in der EU , haben ab dem 01.01.2005 grundsätzlich ihren Konzernabschluss nach den Regelungen der IFRS zu erstellen. Diese neue Periode in der Rechnungslegung führt auch dazu, dass sich viele kleinere Unternehmen aus Rating- oder Informationsaspekten mit den IFRS auseinandersetzen (müssen). Einen weiteren Anreiz zur Anwendung bietet das, i.d.R. damit verbundene Potential zur nachhaltigen Steigerung des (ausgewiesenen) Unternehmenswerts. Jedoch unterscheiden sich die nationalen und internationalen Rechnungslegungssysteme enorm. Insbesondere bei der Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände bestehen große Unterschiede. Software ist in diesem Zusammenhang oft eine bedeutende Position, auf die besonderes Augenmerk gelegt werden sollte. Den o.g. Entwicklungen soll das Kapitel Vier in Hinblick auf die Softwarebewertung und -bilanzierung nach den Vorschriften der IFRS (insb. IAS 38) Rechnung tragen.

Im Kapitel Fünf wird dann ein kritischer Vergleich zwischen der anwenderbezogenen Softwarebilanzierung nach HGB und IFRS auf Grundlage systemspezifischer Grundsätze und Vorschriften angestellt. Insbesondere sollen hier Aktivierungsfähigkeit und Bewertungsvorschriften gegenübergestellt werden, um Unterschiede und Gemeinsamkeiten herauszustellen, sowie zukunftsweisende Elemente hervorzuheben.

Im Fazit wird das gesamte Themengebiet der immateriellen Güter im Allgemeinen und der bilanziellen Behandlung von Software im Speziellen kritisch fokussiert, um auf zukunftsweisende Elemente in den Rechnungslegungssystemen hinzuweisen und Anregungen für die weitere Entwicklung der Softwarebilanzierung beim Anwender auszusprechen. Die im Anhang aufgeführten Beispiele und Abbildungen sollen das Thema abrunden.

Nicht in dieser Arbeit behandelte Themenkomplexe sind: Die Bilanzierung von Software nach DRS, US-GAAP oder anderen Rechnungslegungssystemen, die Bilanzierung von Websites und Softwareleasing , sowie Angaben außerhalb der Bilanz. Aus Gründen der Umfangsbeschränkung soll das Themengebiet der Softwarebilanzierung bei Unternehmenszusammenschlüssen nur im IFRS-Teil miterörtert werden und nur im Anhang ein kurzer Einblick in die Bilanzierung von Software beim Hersteller (nach HGB) gewährt werden.

Inhaltsverzeichnis:

Abbildungsverzeichnis VI
Tabellenverzeichnis VII
Abkürzungsverzeichnis VIII
1. Problemstellung und Vorgehensweise 1
2. Grundlagen
2.1 Software
2.1.1 Systemsoftware 4
2.1.2 Firmware 6
2.1.3 Anwendungssoftware
2.1.3.1 Standartsoftware 7
2.1.3.2 Individualsoftware 8
2.1.4 Urheberrechtlicher Schutz der Software 9
2.1.5 Softwareüberlassungsverträge 9
2.1.6 Abgrenzung zur Hardware
2.2 Bilanzierung 11
2.3 Die unterschiedlichen Philosophien des HGB und der IFRS
2.3.1 Rechtssystem 12
2.3.2 Steuersystem 12
2.3.3 Rechnungslegungsfunktionen 13
3. Bilanzielle Behandlung von Software nach HGB
3.1 Bilanzierung dem Grunde nach
3.1.1 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit
3.1.1.1 Theoretische Grundlagen der abstrakten Aktivierungsfähigkeit 14
3.1.1.2 Einzelveräußerbarkeit (HR) 17
3.1.1.3 Einzelverwertbarkeit (HR) 18
3.1.1.4 Einzelvollstreckbarkeit (HR) 19
3.1.1.5 Selbstständige Bewertbarkeit (StR) 20
3.1.1.6 Bilanzielle Greifbarkeit (StR) 22
3.1.2 Konkrete Aktivierungsfähigkeit
3.1.2.1 Theoretische Grundlagen der konkreten Aktivierungsfähigkeit - Aktivierungsverbot des § 248 Abs. 2 HGB 23
3.1.2.2 Abgrenzung von Anlage und Umlaufvermögen 24
3.1.2.3 Software als immaterieller Vermögensgegenstand 25
3.1.2.4 Entgeltlicher Erwerb
3.1.2.4.1 Allgemeines 27
3.1.2.4.2 Abgrenzung AK/HK
3.1.2.4.2.1 Individualsoftware 28
3.1.2.4.2.2 Standardsoftware 29
3.1.2.4.2.3 Erweiterung und Verbesserung der Software 30
3.1.2.4.2.4 Customizing 31
3.1.2.4.2.5 Umschaffungstheorie 34
3.2 Bilanzierung der Höhe nach
3.2.1 Zugangsbewertung
3.2.1.1 Allgemeines 37
3.2.1.2 Umfang der AK (nicht selbsterstellter Software)
3.2.1.2.1 Vor- und Planungskosten 38
3.2.1.2.2 Realisation der Betriebsbereitschaft 39
3.2.1.2.3 Sofort abziehbare Aufwendungen 40
3.2.2 Nachträgliche Aufwendungen 42
3.2.3 Nutzungsdauer 43
3.2.4 Folgebewertung
3.2.4.1 planmäßige Abschreibungen 45
3.2.4.2 außerplanmäßige Abschreibungen 47
3.3 Abschließende Betrachtung der Softwarebilanzierung nach HGB 48
4. Bilanzielle Behandlung von Software nach IFRS
4.1 Bilanzierung dem Grunde nach
4.1.1 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit
4.1.1.1 Theoretische Grundlagen der abstrakten Aktivierungsfähigkeit 49
4.1.1.2 fehlende physische Substanz 50
4.1.1.3 Identifizierbarkeit 51
4.1.1.4 Nicht - monetärer Charakter 52
4.1.1.5 Verfügungsmacht 53
4.1.1.6 künftiger wirtschaftlicher Nutzenzufluss 53
4.1.2 Konkrete Aktivierungsfähigkeit
4.1.2.1 Theoretische Grundlagen der konkreten Aktivierungsfähigkeit 55
4.1.2.2 Erworbene Software
4.1.2.2.1 Wahrscheinlichkeit des künftigen wirtschaftlichen Nutzens 56
4.1.2.2.2 Zuverlässige Bewertungsfähigkeit 57
4.1.2.3 Selbst erstellte Software
4.1.2.3.1 Abgrenzung des Forschungs- und Entwicklungsaufwandes 57
4.1.2.3.2 Ansatzkriterien der Entwicklungsaufwendungen 59
4.2 Bilanzierung der Höhe nach
4.2.1 Zugangsbewertung
4.2.1.1 Allgemeines 63
4.2.1.2 Umfang der AK 64
4.2.1.3 Ermittlung des fair value (bei Unternehmenskäufen) 66
4.2.1.4 Umfang der HK 69
4.2.2 Nachträgliche Ausgaben 70
4.2.3 Nutzungsdauer 72
4.2.4 Folgebewertung
4.2.4.1 Anschaffungskostenmodell 74
4.2.4.2 Neubewertungsmodell 75
4.2.4.3 Planmäßige Abschreibungen 77
4.2.4.4 Außerplanmäßige Abschreibungen 80
4.3 Abschließende Betrachtung der Softwarebilanzierung nach IFRS 82
5. Gegenüberstellung 83
6 Fazit 85
Anhang 89
Literaturverzeichnis 101
Rechtsprechungsverzeichnis 114
 
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