Einleitung:
Die Elektrizitätswirtschaft umfasst alle Wirtschaftsunternehmen, die Energieanlagen, d. h. Erzeugungsanlagen und Stromnetze, betreiben und dadurch an der Versorgung der Volkswirtschaft mit Elektrizität mitwirken. Die Elektrizitätswirtschaft setzt sich aus der Eigenerzeugung und der öffentlichen Elektrizitätswirtschaft zusammen.
Unter Eigenerzeugung wird die Stromerzeugung der Industrieunternehmen (industrielle Kraftwirtschaft) und der Deutschen Bahn AG für den eigenen Bedarf verstanden. Die öffentliche Elektrizitätswirtschaft umfasst hingegen alle Unternehmen, "die andere mit elektrischer Energie ... versorgen.". Der Begriff "öffentlich" trifft weder eine Aussage über die Eigentumsverhältnisse, noch darf er als Indiz für öffentlich-rechtliche oder hoheitliche Tätigkeit missverstanden werden. Zur öffentlichen Elektrizitätswirtschaft zählen neben den Unternehmen der Eigenerzeugung, die überschüssige Elektrizität in das öffentliche Stromnetz einspeisen, primär die Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU), welche im Rahmen der vorliegenden Arbeit den Schwerpunkt bilden. Im folgenden wird der Begriff Elektrizitätswirtschaft im Sinne der öffentlichen Elektrizitätswirtschaft gebraucht.
Die technischen Erfindungen der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts bilden die Grundlage für die Entstehung der Elektrizitätswirtschaft. Von Siemens entwickelt 1866 den Dynamo, der es ermöglicht, mechanische Energie in Elektrizität umzuwandeln. Der mit diesem Verfahren hergestellte Gleichstrom wird in der Anfangszeit hauptsächlich für Telegraphenübertragungen verwendet. Erst mit der Erfindung der Glühfadenbirne durch Edison im Jahr 1880 wird im Bereich der Beleuchtung ein großer Absatzmarkt für Strom geschaffen. Die ersten Erzeugungsanlagen werden bereits 1878 gebaut; mit diesen sog. Einzelanlagen können jedoch nur einzelne Häuser direkt versorgt werden. 1882 wird die erste Blockanlage installiert, durch die ein ganzer Häuserblock versorgt werden kann. Dadurch wird der Grundstein für die Elektrizitätswirtschaft gelegt. Das eigentliche Geburtsjahr der Elektrizitätswirtschaft ist das Jahr 1884: Das erste EVU wird in der Stadt Berlin gegründet.
Durch die Entdeckung des Drehstromes 1889 durch Dolivo-Dobrowolsky wird die Grundlage geschaffen, Strom über größere Entfernungen hinweg zu transportieren; dies ist mit dem bisher erzeugten Gleichstrom nicht möglich gewesen. Der Beweis hierfür erfolgt 1891 durch die erste Drehstromfernübertragung über 175 km von Lauffen am Neckar bis nach Frankfurt am Main. In Verbindung mit der Entwicklung der Dampfturbine 1900 ergibt sich hierdurch die Möglichkeit, Strom an einem beliebigen Ort zu produzieren und ihn dann über ein Stromnetz zum Verbrauchsort zu transportieren. Es entstehen viele Kraftwerke in der Nähe der Abbaugebiete für Kohle, welche zur Stromerzeugung eingesetzt wird.
Neben den ersten städtischen EVU, die meist durch den Zusammenschluß vieler Blockanlagen entstehen (sog. Lokalstufe), bilden sich 1894 die ersten regionalen EVU (sog. Regionalstufe), die mit ihren größeren und rentableren Kraftwerken nicht nur Städte, sondern auch die umliegenden ländlichen Gebiete mit Strom versorgen. Dadurch sinkt die Erzeugung der städtischen EVU, die den Strom meist günstiger vom nächstgelegenen regionalen EVU beziehen können und sich somit auf die Verteilung der Elektrizität innerhalb der Städte spezialisieren. Nach dem ersten Weltkrieg beginnt sich eine dritte Stufe abzuzeichnen. Die EVU dieser sog. Verbundstufe verbinden die EVU der Regionalstufe überregional miteinander und erzeugen in noch größeren Kraftwerken Elektrizität. Somit wird die Erzeugung der regionalen EVU zurückgedrängt, die sich daraufhin auf die Verteilung der Elektrizität zu den städtischen EVU und den umliegenden ländlichen Gebieten beschränken.
1927 kommt es insbesondere zwischen den EVU der Verbundstufe zu heftigen Auseinandersetzungen um die geographische Ausdehnung der Stromnetze. Die Streitigkeiten werden schließlich im sog. Elektrofrieden beigelegt, durch den sich die EVU in Demarkationsverträgen gegenseitig verpflichten, nur Verbraucher innerhalb bestimmter Gebiete zu versorgen. Die dadurch entstehenden, voneinander abgegrenzten Versorgungsgebiete bilden die Basis für die bis 1998 bestehenden Gebietsmonopole. Die historisch gewachsenen Marktstrukturen werden 1935 im Energiewirtschaftsgesetz'' (EnWG35) rechtlich festgeschrieben; darüber hinaus werden die EVU durch das EnWG35 unter staatliche Aufsicht gestellt, damit die Gebietsmonopole kontrolliert werden können. Daraus ergibt sich für die deutschen EVU ein äußerst stabiles Wettbewerbsumfeld.
Die Situation in anderen Ländern Europas unterscheidet sich kaum von der Deutschlands; lediglich das Ausmaß des staatlichen Einflusses variiert von Land zu Land. Mit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG) 1957 wird der Grundstein für den europäischen Binnenmarkt gelegt, der 1997 durch die von der Kommission der Europäischen Union (EU) erlassene Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie (EBRL) auch auf dem Elektrizitätsmarkt verwirklicht wird. Diese Richtlinie, die 1998 in deutsches Recht umgesetzt wird, führt zur Liberalisierung, d. h. zum Abbau staatlicher Eingriffe in den Wettbewerb, des europäischen und des deutschen Elektrizitätsmarktes. Dadurch werden die unternehmerischen Rahmenbedingungen der EVU so entscheidend verändert, dass ein Strukturbruch entsteht, der die zukünftige Entwicklung der EVU gefährdet. Die EVU, die seit ca. 70 Jahren in voneinander abgeschotteten Gebieten tätig sind, müssen mit einem Mal auf einem der dynamischsten Märkte Europas agieren.
Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die Auswirkungen dieses Strukturbruches auf die deutschen EVU aufzuzeigen und strategische Anpassungsmaßnahmen zu entwickeln, mit deren Hilfe die EVU ihre Wettbewerbsfähigkeit und somit ihr Überleben auch in Zukunft sichern können.
Gang der Untersuchung:
Die Arbeit gliedert sich in sechs Kapitel: Die Kapitel 1 und 2 dienen der Darstellung der geschichtlichen Entwicklung und der technisch-physikalischen Besonderheiten der Elektrizitätswirtschaft.
Anschließend wird in Kapitel 3 die Situation der deutschen Elektrizitätswirtschaft vor der Liberalisierung des Strommarktes im Jahr 1998 (status quo ante) hinsichtlich des strukturellen Aufbaues und der rechtlichen Rahmenbedingungen beschrieben. Als analytisches Hilfsmittel wird die Branchenstrukturanalyse von Porter verwendet.
Danach wird in Kapitel 4 die EBRL sowie deren Umsetzung in deutsches Recht bezüglich ihrer historischen Entwicklung und ihrer Inhalte beleuchtet. Die Situation des deutschen Elektrizitätsmarktes nach der Liberalisierung (status quo post) wird wiederum mit Hilfe der Branchenstrukturanalyse dargestellt. Durch den Vergleich mit der Branchenstrukturanalyse des status quo ante werden auf diese Weise die veränderten strukturellen Rahmenbedingungen aufgezeigt.
Da sich diese von den bisherigen Rahmenbedingungen in erheblichem Maße unterscheiden, ergeben sich durch diesen Strukturbruch völlig neue Anforderungen an die EVU, die anhand eines Idealprofils (SollProfils) in Kapitel 5 dargestellt werden. Dieses Soll-Profil weicht in wichtigen Punkten vom gegenwärtigen Ist-Profil der EVU ab. Um die entstehende Soll-Ist-Lücke zu überbrücken und somit die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der EVU zu sichern, werden potentielle strategische Anpassungsmaßnahmen erarbeitet. In Kapitel 6 wird dann ein Ausblick auf zukünftige Entwicklungen auf dem Elektrizitätsmarkt gegeben.
Inhaltsverzeichnis: