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Diplomarbeiten

 

 

Titel Verständigungsformen zwischen Finanzverwaltung und Steuerpflichtigem 
Untertitel Zeitgemäßes Verwaltungshandeln oder Verstoß gegen den Grundsatz der Gleich- und Gesetzmäßigkeit der Besteuerung 
AutorIn Philip Deubner 
Seiten 107 Seiten 
Hochschule Helmut Schmidt Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg Deutschland 
Art der Arbeit Diplomarbeit 
Abgabe 2004 
Note 1,3 
Preis 38,00 EUR (inkl. MwSt.)
 
Bestellnummer 91008658 
Sprache Deutsch 
Medien Papier / CD 
Inhaltsangabe
Einleitung:

Die Steuern werden durch Steuerbescheid festgesetzt. § 155 AO 1977 macht somit deutlich, dass im Bereich des Steuerrechts Verhandlungen nicht möglich sind. Oder vielleicht doch ? Wäre es nicht eigentlich notwendig, dass in bestimmten Fällen zumindest nicht nur eine "richtige" Besteuerung besteht?

Diese Fragen gingen dem Verfasser der vorliegenden Arbeit durch den Kopf, als im Herbst des Jahres 2003 ein Artikel in der neuen Ausgabe der NWB den Titel "Mediation im Steuerrecht" trug. In der Mikroökonomie ist es unumstritten, dass jedes Individuum nach Nutzenmaximierung strebt. Allerdings kann eine solche Nutzenmaximierung im Steuerrecht nicht zulässig sein. Schließlich werden über das Steueraufkommen sämtliche Aufgaben des Bundes bestritten.

Auf Grundlage dieser Überlegungen begann das Interesse für die Möglichkeit des "Steuerhandels" zu wachsen. Dieser Fragestellung ist ebenfalls die vorliegende Arbeit gewidmet. Ziel der Untersuchung soll es sein, die bestehenden Möglichkeiten konsensualen Handelns darzustellen und Schwierigkeiten in der Anwendung dieser aufzuzeigen. Dabei sollen auch Überlegungen mit einfliessen, ob vielleicht das in der Rechtslandschaft für Aufsehen sorgende Phänomen der Mediation tatsächlich für ein mehr an Rechtssicherheit oder gar für ein mehr in der Brieftasche, durch ein weniger an Steuern sorgen kann.

Gang der Untersuchung:

Nach Durchsicht der einschlägigen Literatur wurde offenbar, dass bereits durch die Rechtsprechung verschiedenen Rechtsinstitute geschaffen wurden, die sich mit dem Themenkomplex Verhandlung beschäftigen.

Dieses ist zunächst jenes der tatsächlichen Verständigung. In diesem Zusammenhang wird zuerst ein Rechtsprechungsrückblick gegeben, um die Wurzeln dieses Rechtsinstitutes aufzudecken. Im folgenden wird der Frage nachgegangen, die die entscheidende in diesem Zusammenhang darstellt. Nämlich die Frage, ob vor dem Hintergrund der geforderten Gleichmäßigkeit der Besteuerung überhaupt ein Verständigung oder ähnliches Bestand haben kann. Bevor auf die Voraussetzungen der tatsächlichen Verständigung eingegangen wird, erscheint es notwendig, sich mit der Frage auseinander zu setzen, ob es sich bei der tatsächlichen Verständigung um eine Art des öffentlich-rechtlichen Vertrages handelt oder aber um ein Rechtsgeschäft mit Bindungswirkung. Aus diesem Grund wird der öffentlich-rechtliche Vertrag an dieser Stelle genauer untersucht. Dieser Untersuchung wird sich die Darstellung der Voraussetzungen und im Anschluss daran der Grenzen einer tatsächlichen Verständigung anschließen. Schließlich sollen noch die denkbaren Bindungswirkungen, namentlich die sich aus dem Grundsatz von Treu und Glauben ergebende Bindungswirkung und jene aufgrund des allgemeinen Vertragstreuegrundsatzes "pacta sunt servanda" ergebende, untersucht werden.

Im Anschluss daran wird die Möglichkeit untersucht, von der Finanzbehörde eine verbindliche Auskunft über in der Zukunft zu realisierende Sachverhalte zu erhalten. Der erste Blick gilt dabei den wesentlichen formellen, also kodifizierten Regelungen. Dieses sind zum einen die Lohnsteueranrufungsauskunft i.S.d. § 42e EStG sowie die verbindliche zusage im Anschluss an eine Außenprüfung gem. der §§ 204-207 AO 1977. In diesen beiden Fällen wird jeweils der Kontext dargestellt, in den die beiden Regelungen einzuordnen sind, im Anschluss werden Überlegungen zur jeweiligen Bindungswirkung angestellt und schließlich die die entscheidende Frage nach der praktischen Bedeutung gestellt. Im Anschluss daran ist die informelle Auskunft aufgrund des BMF Schreibens vom Dezember 2003 Untersuchungsgegenstand. Es wird dargestellt, warum überhaupt eine die formellen Auskünfte ergänzende Regelung notwendig ist, weiterhin die Voraussetzungen und eventuelle Ausschlussgründe dargestellt. Schließlich wird noch der Charakter der Bindungswirkung und der Rechtsnatur untersucht.

Den abschließenden Teil der vorliegenden Arbeit sollen einige kurze Überlegungen zum Thema Mediation und Steuerrecht bilden. Dabei sollen die wesentlichen Punkte des Konzeptes der Mediation vorgestellt werden. Weiterhin wird versucht, diese und das Steuerrecht miteinander in Einklang zu bringen.

Da jedes Kapitel mit einem eigenen Schlusswort bedacht wurde, soll am Ende der vorliegenden Arbeit lediglich noch einmal kurz auf die wesentlichen Kritikpunkte der dargestellten Verständigungsformen eingegangen werden.

Inhaltsverzeichnis:

INHALTSVERZEICHNIS II
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS V
1. EINLEITUNG 1
1.1 Rechtfertigung 1
1.2 Gang der Untersuchung 2
2. DIE TATSÄCHLICHE VERSTÄNDIGUNG 4
2.1 Rechtsprechungsrückblick 4
2.1.1 Rechtsprechung bis zum 11.12.1984 (BFH VIII R 131/76) 4
2.1.2 Rechtsprechung nach dem 11.12.1984 5
2.2 Gleichmäßigkeit der Besteuerung und Verständigung - ein Widerspruch ? 6
2.3 Die tatsächliche Verständigung als öffentlich-rechtlicher Vertrag 10
2.3.1 Einführung 10
2.3.2 Der öffentlich-rechtliche Vertrag 11
2.3.2.1 Begriffsbestimmung 11
2.3.2.2 Mögliche Rechtsgrundlage 12
2.3.2.2.1 Allgemeine Einführung 12
2.3.2.2.2 Positivistische Grundlagen 13
2.3.2.2.2.1 Abgabenordnung 1977 13
2.3.2.2.2.2 Subsidiäre Anwendung des Verwaltungsverfahrensgesetzes ? 15
2.3.2.2.3 Negativistische Grundlagen 16
2.3.3 Zusammenfassung 18
2.4 Voraussetzungen der tatsächlichen Verständigung 19
2.4.1 Der Kooperationsgrundsatz der AO 19
2.4.2 Erhöhter und unverhältnismäßiger Zeitaufwand bei der Sachverhaltsaufklärung 21
2.4.2.1 Verwaltungsökonomie und Verhältnismäßigkeit im Bereich der Sachverhaltsaufklärung? 21
2.4.2.2 Verschulden des Steuerpflichtigen als Rechtfertigung? 23
2.4.3 Beteiligung der entscheidungsbefugten Personen / Institutionen 26
2.4.3.1 Auf Seiten der Finanzverwaltung 26
2.4.3.2 Seitens des Steuerpflichtigen 30
2.4.4 Formerfordernis 31
2.4.5 Einbettung in den zeitlichen Ablauf des Besteuerungsverfahrens 35
2.4.5.1 Verständigung während des Besteuerungsverfahrens 35
2.4.5.2 Verständigung im Rechtsbehelfsverfahren 36
2.5 Grenzen der tatsächlichen Verständigung 41
2.5.1 Verständigung nur über Tatsachen ? 41
2.5.1.1 Einleitung 41
2.5.1.2 Verständigung über reine Sachverhaltsfragen 41
2.5.1.3 Verständigung über reine Rechtsfragen 42
2.5.1.4 Verständigung über gemischte Fragen 44
2.5.2 Verbot gesetzesumgehender Regelungen 47
2.5.2.1 Ausschluss einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung 47
2.5.2.2 Verbot der Einflussnahme seitens der Finanzverwaltung 48
2.5.3 Kein bestehendes Steuerrechtsverhältnis 50
2.6 Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung 53
2.6.1 Einleitung 53
2.6.2 Bindung nach Treu und Glauben 54
2.6.3 Bindung aufgrund des Grundsatzes "pacta sunt servanda" 56
2.6.4 Einordnung 58
2.7 Fazit 59
3. VERBINDLICHE AUSKUNFT UND ZUSAGE 61
3.1 Einleitung 61
3.2 Formelle Regelungen 62
3.2.1 Die Zusage im Anschluss an eine Außenprüfung (§§ 204 - 207 AO) 62
3.2.1.1 Kontext 62
3.2.1.2 Bindungswirkung 64
3.2.1.3 Praktische Bedeutung 65
3.2.2 Die Lohnsteueranrufungsauskunft (§ 42e EStG) 65
3.2.2.1 Kontext 65
3.2.2.2 Bindungswirkung 67
3.2.2.3 Praktische Bedeutung 69
3.3 Informelle Auskünfte 70
3.3.1 Erfordernis einer ergänzenden Regelung 70
3.3.2 Auskünfte im Rahmen des BMF-Schreibens v. 29.12.2003 71
3.3.2.1 Voraussetzungen 71
3.3.2.1.1 In der Zukunft liegender Sachverhalt 71
3.3.2.1.2 Form und Inhalt des Antrags 72
3.3.2.1.3 Zuständigkeit 74
3.3.2.1.4 Zusageinteresse 76
3.3.2.2 Ausschlussgründe 76
3.3.2.2.1 Die Erzielung eines Steuervorteils 76
3.3.2.2.2 Keine anderweitige Beantragung einer anderen verbindlichen Auskunft 78
3.3.2.3 Begründung der Bindungswirkung 78
3.3.2.3.1 Allgemeine Bindung 78
3.3.2.3.2 Widerruf 80
3.3.2.3.3 Aufhebung 80
3.3.2.4 Rechtsnatur und Rechtsbehelf 81
3.3.2.4.1 Die Auskunft 81
3.3.2.4.2 Das Nichterteilen der Auskunft 82
3.4 Bewertung 83
4. MEDIATION UND STEUERRECHT 85
4.1 Einführung 85
4.2 Grundsätze der Mediation 86
4.2.1 Der Allparteiliche Vermittler 86
4.2.2 Freiwillige Teilnahme 87
4.2.3 Ergebnisoffenheit 87
4.3 Beurteilung der Mediation als Instrument der Verständigung im Steuerverfahren 88
5. SCHLUSSBETRACHTUNG 91
LITERATURVERZEICHNIS VII
ANHANG 1: ERWERBSTÄTIGKEITERHEBUNG XII
ANHANG 2: ERWERBSTÄTIGKEIT IM EHEMALIGEN BUNDESGEBIET XIII
EHRENWÖRTLICHE ERKLÄRUNG XIV
 
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