Problemstellung:
Der Wirtschaftsstandort Deutschland hat in den letzten Jahren stark an Attraktivität verloren. Diese Entwicklung ist insbesondere auf die Tatsache zurückzuführen, daß unter den europäischen Ländern Deutschland als einer der Spitzenreiter bezüglich Lohn- und Lohnnebenkosten anzusehen ist. Dies veranlaßt viele Unternehmen, ihre Betriebe, sofern es möglich ist, in die Länder Osteuropas und Südostasiens zu verlagern. Diejenigen Unternehmen, die Deutschland entweder nicht verlassen können oder möchten, müssen versuchen, trotz dieses Nachteils wettbewerbsfähig gegenüber den deutschen und ausländischen Konkurrenten zu bleiben.
In diesem Zusammenhang kommt der Modifizierung bestehender Entlohnungssysteme bzw. ihrer Anpassung an die geänderte Situation eine entscheidende Bedeutung zu. Ein zeitgemäßes Entlohnungssystem sollte sowohl einen Anreiz für qualifizierte Mitarbeiter zum Verbleib in der Unternehmung darstellen als auch die individuelle Leistung des einzelnen berücksichtigen und die Beziehung zwischen Leistung und Entgelt verdeutlichen. Hierfür sind unterschiedlichste Ausprägungsformen denkbar, die die betriebsinternen Spezifika bezüglich Mitabeiterzahl, -struktur u.ä. in die Entlohnung integrieren.
Auch die deutsche Hotellerie, die sich der starken Konkurrenz ausländischer Ketten und gleichzeitig einer rezessionsbedingten schwächeren Nachfrage gegenübersieht, muß ihre Entlohnung den veränderten Umständen anpassen, zumal es sich hierbei um eine sehr personalkostenintensive Branche handelt. Der variablen Entlohnung in Form von leistungsabhängigen Entgeltsystemen oder Beteiligungen kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu, da sie die Mitarbeiter mittels des direkten Verhältnisses zwischen erbrachter Leistung und erhaltenem Lohn zu Leistungssteigerungen veranlassen und somit zum Erfolg eines Hotels beitragen können.
In der vorliegenden Arbeit sollen alle Aspekte eines variablen Entlohnungssystemes und ihre praktische Relevanz für die deutsche Hotellerie aufgezeigt und analysiert werden.
Dabei erfolgt eine Konzentration auf die großen Hotels der Stadthotellerie, da im allgemeinen erst ab einer gewissen Größe des Hotels variable Elemente in der Entlohnung anzutreffen sind. Die Saisonhotels hingegen werden nur im Rahmen der Beteiligungssysteme untersucht.
Gang der Untersuchung:
Die Einführung in die Thematik erfolgt in den ersten beiden Kapiteln, die zum einen eine Darstellung der deutschen Hotellerie anhand einiger Kennzahlen und aktueller Entwicklungen beinhalten, und zum anderen die Grundlagen der Entlohnung und der Mitarbeiterbeteiligung aufzeigen.
Im Dritten Kapitel werden die in der Literatur vertretenen Motivations- und Anreizsysteme angesprochen sowie die in den befragten Hotels angetroffenen Anwendungsformen dargestellt und kritisch analysiert.
Das Vierte Kapitel beinhaltet die variablen Entlohnungssysteme, d.h. die Formen der Entlohnung., die bezüglich bestimmter Merkmale und Leistungen der Mitarbeiter differenzieren. Weiterhin erfolgt die Darstellung der in der Praxis vorgefundenen Entlohnungssysteme und ihre Analyse bezüglich Vor- und Nachteilen derartiger Systeme.
Im Fünften Kapitel werden kurz die theoretischen Ausgestaltungsmöglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung skizziert und im Anschluß die Beteiligungsformen der befragten Hotels aufgezeigt und kritisch analysiert.
Im Sechsten Kapitel wird, basierend auf den gewonnenen Erkenntnissen, versucht, ein idealtypisches Modell für ein variables Entgeltsystem in der Hotellerie zu entwerfen, das alle Bereiche des Hotels umfaßt, die für eine variable Entlohnung geeignet sind.
Abschließend werden im Rahmen der Schlußbemerkung die Erkenntnisse der vorherigen Kapitel zusammengefaßt und die Tendenzen bezüglich der Lohnentwicklung in der deutschen Hotellerie aufgezeigt.
Um sich mit dem Wirtschaftssektor des deutschen Hotel- und Gaststättengewerbes näher zu befassen, sollte zuerst eine Klärung der dafür benötigten Begriffe erfolgen.
Die Erhebungen des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden unterteilen das deutsche Gastgewerbe in Beherbergungs- und Gaststättengewerbe, die jeweils gesondert in den Statistiken aufgeführt werden. Das Beherbergungsgewerbe umfaßt hierbei das klassische Beherbergungsgewerbe und die zur Hotellerie im weiteren Sinne zu zählende Parahotellerie. Die klassische Hotellerie beinhaltet alle Hotels, Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen, wobei sich die beiden letzteren durch die dort angebotene Bewirtung unterscheiden. Ein Gasthof muß einen Gaststättenbereich aufweisen, während eine Pension ohne Bewirtung oder nur mit einem Frühstücksraum ausgestattet sein kann.
Die Parahotellerie umfaßt neben Ferienhäusern und -wohnungen, Ferienzentren und Erholungs-, Ferien- und Schulungsheimen auch Hütten, Jugendherbergen sowie Sanatorien und Kurkrankenhäuser.
Schließlich werden auch noch Campingplätze und Privatquartiere dem Beherbergungsgewerbe zugeordnet und in den Statistiken aufgeführt.'
Für diese Arbeit werden jedoch nur die Betriebe des klassischen Beherbergungsgewerbes berücksichtigt, da eine Ausdehnung auf Bereich der Parahotellerie den Rahmen der Arbeit sprengen würde.
Als die beiden wichtigsten Institutionen für das Hotel- und Gaststättengewerbe sind auf Arbeitgeberseite der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) und für die Arbeitnehmer die Gewerkschaft Nahrung-Genuß-Gaststätten (NGG) zu nennen.
Inhaltsverzeichnis: