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Einleitung:
Die Aktualität des Themas "Beihilfen" ist offenkundig. Fast jeden Tag sind der Presse Hinweise über geplante Beihilfen und/ oder über den Protest betroffener Konkurrenten zu entnehmen. Dabei ist es die europäische Kommission, die Beihilfen der Mitgliedstaaten auf ihre Vereinbarkeit mit den liberalen Grundsätzen des EG-Vertrags überwacht. Erfährt die EU-Kommission von Beihilfen, welche eventuell als verbotene Zahlung an Unternehmen einzustufen sind, leitet sie ein förmliches Verfahren ein. Es ist dann unerheblich, welcher Rechtsform sich der Staat, eine Gebietskörperschaft oder ein öffentliches Unternehmen bedient oder welche Bezeichnung die Transaktion erhält, so daß bsw. auch eine Kapitalerhöhung als Beihilfe anzusehen sein kann.
Die aktuelle Kritik an der Europäischen Kommission besteht insbesondere darin, daß man ihr vorwirft, sie sei zu großzügig. Hinzu kommen Äußerungen des zuständigen Kommissars Van Miert mit denen er deutlich machen zu versucht, daß die Beihilfenpolitik der Europäischen Kommission politische wie soziale und eben nicht nur wettbewerbliche Faktoren berücksichtigen muß (Arbeitsplatzfragen der Region, Überlebensfähigkeit best. Unternehmen etc.). Im übrigen weist Van Miert in diesem Zusammenhang immer gerne darauf hin, daß "Deutschland bei den Beihilfen Europameister ist".
Eine besonders große Angriffsfläche bieten immer wieder die aus politischen Gründen genehmigten Beihilfen großen finanziellen Ausmaßes. So werden bsw. die Beihilfeleistungen an Air France und Credit Lyonais vielfach zum Anlaß genommen, um der EU-Kommission Konzeptlosigkeit vorzuwerfen. Letztendlich stellt jedoch die flächendeckende und europaweite Beihilfenkontrolle ein unerläßliches Instrumentarium dar, um den freien Binnenwettbewerb sicherzustellen, da es einheitlicher Tenor ist, daß Beihilfen nur in genau umrissenen und begründeten Ausnahmefällen geduldet werden dürfen. Den Beihilfen oder Subventionen ist nämlich die Tendenz nicht abzusprechen, daß sie "den Wettbewerb zwischen den Unternehmen verzerren und verfälschen, die Bereitschaft zur Anpassung an ein sich veränderndes Umfeld lähmen, zur Erhöhung der Steuerzahlerbelastung führen und zusätzlich, durch die Möglichkeit des Subventionswettlaufs, die Gefahr der Selbstverstärkung in sich tragen". Die Europäische Kommission weist in ihrem Leitfaden darauf hin, daß die "störenden Wirkungen staatlicher Verhaltensweisen auf das reibungslose Funktionieren des Gemeinsamen Marktes paradoxerweise durch die Fortschritte der europäischen Integration verstärkt (werden)", und staatliche Beihilfen die herausragende Rolle unter diesen Störfaktoren einnehmen, da sie "entgegen den Grundsätzen des Vertrages über die Europäische Gemeinschaft und insbesondere in Widerspruch zu Artikel 3 g des EG-Vertrags, zu einer Diskriminierung zwischen Beihilfeempfängern und Nichtbeihilfeempfängern führen", woraus sich nach Meinung der Kommission ein "Verstoß gegen das freie Wettbewerbsspiel, das den Gemeinsamen Markt charakterisieren sollte" ergibt.
Inhaltsverzeichnis:
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Inhaltsverzeichnis |
I
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Literaturverzeichnis |
III
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Verzeichnis der Entscheidungen der Kommission |
VI
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Verzeichnis der Urteile des Europäischen Gerichtshofs |
VII
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Abkürzungsverzeichnis |
VIII
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| 1. |
Einleitung |
1
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| 1.1 |
Die effiziente Allokation als primäres Ziel des EGV |
2
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| 1.2 |
Die Wettbewerbsregeln des EGV |
3
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| 2. |
Der Begriff der staatlichen Beihilfe |
4
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| 2.1 |
Der EGV-rechtliche Beihilfebegriff |
4
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| 2.2 |
Der Begriff der staatlichen Beihilfe anhand ausgewählter EuGH-Urteile der letzten Jahre |
6
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| 2.3 |
Kontrollauftrag und Beihilfenabgrenzung aus Sicht der Kommission |
8
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| 3. |
Die grundsätzliche Unvereinbarkeitsklausel des Art. 92 Abs. I EGV |
10
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| 3.1 |
Staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen |
10
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| 3.2 |
Die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige |
11
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| 3.3 |
Der finanzielle Umfang der Beihilfe |
13
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| 3.4 |
Der Tatbestand der Begünstigung |
14
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| 3.5 |
Wirkungskriterium Nr. 1: Die Beeinträchtigung des innergemeinschaftlichen Handels |
16
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| 3.6 |
Wirkungskriterium Nr. 2: Die Wettbewerbsverfälschung |
17
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| 4. |
Die Legaldefintion des Art. 92 Abs. II EGV |
19
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| 4.1 |
Beihilfen sozialer Art an einzelne Verbraucher (Abs. II lit. a) |
19
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| 4.2 |
Katastrophen und außergewöhnliche Ereignisse (Abs. II lit. b) |
20
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| 4.3 |
Beihilfen aus Gründen der Teilung Deutschlands (Abs. II lit. c) |
21
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| 5. |
Die Ermessensentscheidung des Art. 92 Abs. III EGV |
24
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| 5.1 |
Die Kommission und die Grundsätze ihrer Ermessensausübung |
24
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| 5.2 |
Die einzelnen Ausnahmetatbestände |
26
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| 5.2.1 |
Die Förderung unterentwickelter Gebiete (Abs. III lit. a) |
26
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| 5.2.2 |
Vorhaben gemeinsamen Interesses oder zur Behebung einer Störung (Abs. III lit. b) |
28
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| 5.2.2.1 |
Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse |
29
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| 5.2.2.2 |
Beträchtliche wirtschaftliche Störungen im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaates |
30
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| 5.2.3 |
Beihilfen zur Förderung gewisser Wirtschaftszweige oder -gebiete (Abs. III lit. c) |
30
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| 5.2.3.1 |
Die Förderung bestimmter Wirtschaftsgebiete und das reg. Wirtschaftsdefizit. |
31
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| 5.2.3.2 |
Die Förderung durch sektorale Beihilfen |
32
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| 5.2.4 |
Beihilfen zur Förderung der Kultur (Abs. III lit. d) |
33
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| 5.2.5 |
Beihilfen durch die Genehmigung des Rates (Abs. III lit. e) |
33
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| 6. |
Das Kontrollverfahren nach Art. 93 EGV unter besonderer Berücksichtigung der Konkurrentenrechte |
35
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| 6.1 |
Das präventive und das repressive Kontrollverfahren |
36
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| 6.2 |
Das Vorprüfungsverfahren |
36
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| 6.3 |
Das Hauptverfahren (förmliches Prüfverfahren) nach Art. 93 Abs. II EGV |
.37
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| 6.4 |
Die Eröffnung des Verfahrens durch die Beschwerde Dritter |
38
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| 6.5 |
Das fehlende Gehör des Beschwerdeführers im Vorverfahren und die damit verbunden Problematik |
39
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| 6.6 |
Die Nichtigkeitsklage gemäß Art. 174 EGV und deren Fristen |
41
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| 6.6.1 |
Die Anforderungsfrist |
42
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| 6.6.2 |
Die "erste Kenntnis" |
43
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| 6.6.2.1 |
Die "angemessene Frist" |
43
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| 6.6.2.2 |
Die Klagefrist |
44
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| 7. |
Die Folgen einer zu unrecht erhaltenen Beihilfe und die Probleme der Rückabwicklung |
45
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| 7.1 |
Vertrauensschutz und Unmöglichkeit als theoretische Hindernisse des dt. Rechts |
45
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| 7.2 |
Der geforderte "status quo ante" und die damit verbundene Problematik |
47
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| 7.3 |
Der Schadensersatzanspruch der Konkurrenten |
48
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| 8. |
Art. 94 und der 98'Vorschlag einer Verfahrensverordnung |
49
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| 8.1 |
Pro und Kontra einer Verordnung |
49
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| 8.2 |
Entstehungsgeschichte des 98'Vorschlags |
50
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| 8.3 |
Zielsetzung und Struktur des Vorschlags |
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| 8.4 |
Der Verordnungsvorschlag aus Sicht des Bundesrats |
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| 8.5 |
Allgemeine Bewertung und Erfolgsaussichten des Vorschlags |
56
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| 9. |
Ausblick |
57 |