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Titel Fusion oder Verwaltungskooperation zur Effizienzsteigerung der öffentlichen Hand zu gegenseitigem Nutzen: 
Untertitel Eine Analyse am Beispiel des Amtes Bad Bramstedt Land und der Stadt Bad Bramstedt 
AutorIn Holger Junghans 
Seiten 95 Seiten 
Hochschule Hessische Berufsakademie Frankfurt Deutschland 
Art der Arbeit Bachelorarbeit 
Abgabe 2009 
Note
Preis 38,00 EUR (inkl. MwSt.)
 
Bestellnummer 95013847 
Sprache Deutsch 
Medien  
Inhaltsangabe
Inhaltsangabe:

Einleitung:

Neben den Unternehmen sind auch die öffentlichen Verwaltungen gezwungen sich auf die demografischen Entwicklungen vorzubereiten und sich bereits heute leistungsfähig aufzustellen. Die demografische Entwicklung wird zukünftig Steuereinnahmeausfälle in unbekannter Dimension mit sich bringen. Von daher müssen die kommunalen Haushalte im Hinblick auf ihre Leistungsfähigkeit überprüft und ggf. neue Wege beschritten werden, damit die Kommunen langfristig wirtschaftlich überlebensfähig sind. Auch unter dem Blickwinkel der Generationsgerechtigkeit sollte unsere Nachfolgegeneration nicht für die bisweilen vorherrschende Maßlosigkeit einiger Haushälter und der Kleinstaaterei einiger Kommunen aufkommen.

Im Mittelpunkt dieser Diskussion steht immer die Frage, ob kleinere oder größere Verwaltungseinheiten wirtschaftlicher arbeiten. Dabei bringen die Vertreter der jeweiligen Seite häufig Zahlen ins Spiel, die den Beweis für ihren Standpunkt liefern sollen. In diesem Zusammenhang werden nicht selten 'Äpfel mit Birnen' verglichen, da sich die Aufgabenstrukturen der kommunalen Körperschaften, sowohl vom Typus, als auch regional bedingt teilweise völlig unterschiedlich darstellen. Um einen sachgerechten Vergleich zu ermöglichen hat der Landesrechungshof von Schleswig-Holstein im Jahr 2003 nur die Personalausgaben der Kernverwaltungen betrachtet und zum Vergleich auf die Einwohnerwerte (EUR/Einwohner) heruntergebrochen. Dabei werden die Aufwendungen im ehrenamtlichen Bereich, wie Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder einbezogen, da als eines der wesentlichen Argumente immer wieder angeführt wird, dass im ländlichen Bereich viele Aufgaben von den ehrenamtlichen Bürgermeistern übernommen werden, die bei größeren Verwaltungen von hauptamtlichem Personal erledigt werden müssen. Der Landesrechungshof von Schleswig-Holstein hat in seinem Bericht festgestellt, dass von den Kommunalbehörden in Schleswig-Holstein Aufgaben in einem beträchtlichen Umfang wahrgenommen werden, ohne dass die erforderliche gesetzliche formale Übertragung stattgefunden hat. Insbesondere gehören zu diesen Aufgabenfeldern die Tourismus- und die Kulturförderung.

Die Vorbehalte gegen eine Zusammenlegung von Verwaltungen im kommunalen Bereich sind umfangreich. Die zumeist genannten Gründe liegen hierbei im Verlust der Bürgernähe, die Angst vor dem Wegbrechen des ehrenamtlichen Elements oder die Befürchtung der Fusionspartner müsse die Schulden des anderen übernehmen. Gleichwohl sich der Landesrechungshof von Schleswig-Holstein des Eindrucks nicht erwehren kann, dass dies häufig auch 'vorgeschobene' Argumente sind. Weiterhin geht der Landesrechungshof von Schleswig-Holstein davon aus, dass persönliche Befindlichkeiten und das Eigeninteresse im hauptamtlichen, ebenso im ehrenamtlichen Bereich eher eine entscheidende Rolle spielen. Aber auch die mangelnde Transparenz über die Auswirkungen einer Zusammenarbeit oder Fusion spiegeln sich im zögernden Handeln der Kommunen in Schleswig-Holstein wieder.

Des weiteren führt der Landesrechungshof Schleswig-Holstein in seinem Bericht aus, dass eine Fusion oder eine Kooperation von Kommunalverwaltungen eine Effizienzsteigerung beiderseits ermöglicht.

Als gebürtiger Rüganer und gelernter Tourismusfachwirt ist der Verfasser mit dem Kur- und Bädertourismus aufgewachsen und kann sich sowohl in die Gastgeberrolle der Tourismusbetriebe, als auch in die Rolle einer bürgernahen Kommunalverwaltung hineinversetzen. Von daher lag seine persönliche Motivation bei der Auswahl des Themas darin, einer Kommunalverwaltung, hier die Stadt Bad Bramstedt aufzuzeigen, welche Möglichkeiten für eine Kommunalverwaltung bestehen, sich leistungsfähig und damit handlungsfähig aufzustellen, ohne aber den Blick auf die Haupteinnahmequelle zu verlieren.

Die Zielsetzung dieser Abschlussarbeit besteht darin, die Grundvoraussetzungen einer Fusion oder Verwaltungskooperation auf Augenhöhe zwischen der Stadtverwaltung Bad Bramstedt und der Amtsverwaltung Bad Bramstedt Land zu eruieren mit der eine Effizienzsteigerung und die Aufrechterhaltung der Bürgernähe beiderseits einhergeht.

Hierzu werden im Kapitel 2 sowohl die Stadtverwaltung Bad Bramstedt, als auch die Amtsverwaltung Bad Bramstedt Land betrachtet und in ihrer Eigenart gegenübergestellt. Dabei soll insbesondere auf die jeweilige Ablauf- und Aufbauorganisation, wie die politischen Gremien und die örtlichen Einflussfaktoren eingegangen werden. Darüber hinaus werden die jeweiligen Personalbestände und die Personalkennzahlen analysiert. Im anschließenden Kapitel 3 werden die beiden Haushalte dargestellt und unter dem Blickwinkel der themenstellenden Fragestellung beleuchtet. Im darauf folgendem Kapitel 4 wird der Haushalt der Stadt Bad Bramstedt, sowohl unter wirtschaftlichen, als auch unter sozialen Gesichtspunkten, sowie der zentralen Frage betrachtet, wie das Haushaltsdefizit als Grundlage für weitere Fusionsplanungen von Seiten der Stadt Bad Bramstedt abgebaut werden kann.

Anschließend werden im Kapitel 5 die entbehrlichen Ausgaben aus dem Vermögenshaushalt der Stadtverwaltung Bad Bramstedt im Haushaltsjahr 2009 zusammengestellt und in einer Summe dargestellt. Diese Ergebnisse fließen abschließend in die Überlegungen zur Aufstellung eines ausgeglichenen Haushalts im Kapitel 6 ein. Unabhängig davon werden im Kapitel 4 und 7 Kooperationsmöglichkeiten zwischen den beiden Kommunalverwaltungen aufgezeigt, die zeitnah umgesetzt werden könnten. Im Kapitel 8 werden der Stadt Bad Bramstedt auf Grundlage der erarbeiteten Einsparpotenziale konkrete Handlungsempfehlungen zur Haushaltskonsolidierung gegeben.

Der Fokus dieser Abschlussarbeit wird auf Grund der finanzpolitischen Ressourcen auf das Amt der Stadt Bad Bramstedt gelegt. Weiterhin werden zur besseren Verständlichkeit in der vorliegenden Abschlussarbeit weder der Nebenhaushalt der Stadtentwässerung, der Wirtschaftsplan der Stadtwerke GmbH noch der Geschäftsplan des Wirtschaftsbetriebes der Stadt Bad Bramstedt betrachtet. Gleichwohl werden die haushaltsmäßigen Zu-/Abführungen vom/zum Haushalt der Stadt Bad Bramstedt im vollem Umfang berücksichtigt. Auch die anstehende Schulträgerschaft des hiesigen Gymnasiums werden mit Blick auf das zur Verfügung stehende Zahlenmaterial nicht berücksichtigt, da die finanziellen Auswirkungen, die mit der Übernahme verbunden sind, noch nicht abschließend bewertet werden können.

 
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