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Archiv des öffentlichen Rechts (AÖR).

 

Kurzbeschreibung:
Seit 1886. Das Archiv des öffentlichen Rechts (AöR) behandelt alle Probleme und Aspekte des öffentlichen Rechts (hauptsächlich der Bundesrepublik Deutschland). Es erscheint vierteljährlich. Das AöR will den Zusammenhang der einzelnen Bereiche des öffentlichen Rechts aufrecht erhalten. Die Zeitschrift verfolgt die Entwicklung der Staatsrechtslehre und die Praxis des Verfassungs- und Verwaltungsrechts bis hin zum Völker- und Staatskirchenrecht in Abhandlungen namhafter Autoren, in Berichten über Gesetzgebung und Rechtsprechung und in Rezensionen aktueller Veröffentlichungen. Das AöR wendet sich an Wissenschaftler und Praktiker des Öffentlichen Rechts an Hochschulen, oberen Gerichten, Behörden und in Anwaltskanzleien. Die Beiträge werden in deutscher Sprache veröffentlicht. Ein Abonnement für Institutionen und Privatpersonen beeinhaltet den Zugang zur elektronischen Version des AVR. Die Inhaltsangaben der neuesten Hefte finden Sie bei Ingenta


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