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100 Fragen zur Sozialversicherungsfreiheit in GmbH, Personengesellschaft und Einzelfirma

Plädoyer für eine optimale Neugestaltung der Versorgung nach festgestellter Selbstständigkeit

AutorEberhard Poppelbaum
VerlagVerlag Versicherungswirtschaft
Erscheinungsjahr2012
Seitenanzahl145 Seiten
ISBN9783862980604
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis30,99 EUR
Ob für eine GmbH, eine Einzelfirma oder Personengesellschaft: Eberhard Poppelbaum gibt in der 5. Auflage seines Werks erneut praktische Hinweise für die Gestaltung einer zweifelsfrei selbstständigen, versicherungsfreien Tätigkeit nach herrschender Rechtsprechung und Verwaltungspraxis. Er spricht sich für eine Neugestaltung der Versorgung von Gesellschafter-Geschäftsführern und anderen Beschäftigten nach festgestellter Selbstständigkeit aus. In der Neuauflage des Standardwerks werden sowohl aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung und Steuerrechtsprechung als auch die Regelungen des Kommentars der Deutschen Rentenversicherung (DRV) „Selbstständige in der Rentenversicherung“ (9. Auflage, Stand Mai 2011) wie das Rundschreiben der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger vom 13. April 2010 erörtert. Behandelt wird zudem die mittlerweile strittige Frage, ob neben Rechtsanwälten und Rentenberatern auch Angehörige steuerberatender Berufe ihre Mandanten bei der Statusklärung vertreten dürfen. Ein Anhang mit Auszügen aus Sozialgesetzbüchern, den offiziellen Richtlinien der Sozialversicherungsträger, einer Checkliste und Fragebögen ermöglicht dem Leser eine gründliche Vorbereitung auf das Überprüfungsverfahren. Der Autor gibt zudem wichtige Hinweise zur Neugestaltung der privaten und betrieblichen Vorsorge nach festgestellter Versicherungsfreiheit. Das Buch hilft den Betroffenen und ihren Bevollmächtigten, sich bei der Klärung von schwierigen versicherungsrechtlichen Fragen im Dickicht von Rechtsprechung und Sozialverwaltungspraxis zu orientieren. Versicherungsgesellschaften und ihre Agenturen sowie Versicherungsmakler können es gewinnbringend für die Beratung ihrer Kunden einsetzen.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
100 Fragen zur Sozialversicherungsfreiheit in GmbH, Personengesellschaft und Einzelfirma1
Vorwort zur 5. Auflage6
Vorwort8
Inhaltsübersicht10
Verzeichnis der 100 Fragen14
Abkürzungsverzeichnis20
100 Fragen24
1. Warum ist dieser Komplex gerade in einer GmbH/GmbH& Co. KG unter Berücksichtigung der Finanzlage der DRV von besonderer Bedeutung?24
2. Wie ist die Situation für die Betroffenen grob zuskizzieren?25
3. In welchen Fällen besteht für eine Reihe von Personen bei tatsächlicher Versicherungsfreiheit kein Leistungsanspruch?25
4. Sind sonst noch Nachteile zu befürchten und wie sollte der Betreffende hierauf reagieren?26
5. Worauf ist die weit verbreitete Informationslücke zurückzuführen?27
6. Gibt es keine Hilfestellung von Seiten der Sozialverwaltung?27
7. Wie ist dies bei einer AG?28
8. Wie steht es mit der Kompetenz der Prüfer?28
9. Was ist hinsichtlich der Stellung des Steuerberaters in einem Prüfverfahren zu sagen?29
10. Welche amtlichen Unterlagen gibt es zur Überprüfung der Versicherungspflicht des Einzelnen?29
11. Welche Unterlagen sind beizubringen, um den SV-Status des Betroffenen zu klären?30
12. Wie ist der weitere Verfahrensweg einzuschlagen?30
13. Was können die Betroffenen bzw. die Bevollmächtigten sonst noch ergänzend zu einer Klärung tun?31
14. Wer könnte das Verfahren begleiten?31
15. Was ist unter einer zulässigen bzw. unzulässigen Rechtsberatung zu verstehen?33
16. Wer unterliegt generell der Versicherungspflicht in einer GmbH?33
17. Gibt es keine nähere Umschreibung der Versicherungspflicht seitens der Sozialverwaltung im Sinn einer „abhängigen Beschäftigung“?34
18. Was sagen die Sozialverwaltung und das BSG hierzu?34
19. Welche Bedeutung kommt dabei den Rechten der Gesellschafterin der Gesellschafterversammlung zu?35
20. Wann liegt ein entscheidender Einfluss i. S. der BSG-Rechtsprechung vor?35
21. Wann ist demnach praktisch eine automatische Versicherungsfreiheit gegeben?35
22. Wie ist dies bei einer sog. Sperrminorität zu sehen?36
23. Gibt es zur Sperrminorität keine Ausnahmen?37
24. Was gilt in einem Treuhandverhältnis?38
25. Sind sonst noch Sonderfälle denkbar?39
26. Was ist, wenn im Ausnahmefall nach dem Gesellschaftsvertrag einstimmige Beschlüsse zu fassen sind bzw. bei Gesellschafter-Geschäftsführern die Abstimmung nach „Köpfen“ zu erfolgen hat?40
27. Wie ist grundsätzlich der SV-Status des minder-beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers ohne Sperrminorität zu sehen?41
28. Gelten diese Kriterien auch für eine indirekte Beteiligung und einen nur minderbeteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer sowie stillen Gesellschafter?43
29. Welche Merkmale sind i. E. für den SV-Status des minderbeteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers außerhalb der in Frage 27 genannten Kriterien noch von Gewicht?44
30. Wie sind eine Alleinvertretung und die Befreiung von § 181 BGB sowie die Bindung an Art, Zeit, Dauer und Ort der Arbeitsleistung zu bewerten?45
31. Welche Bedeutung ist den Branchenkenntnissen beizumessen?46
32. Welche Indizien weisen darüber hinaus auf eine weisungsungebundene Tätigkeit hin?46
33. Gibt es andere Merkmale, die für die Beurteilung des minderbeteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers nicht so entscheidungserheblich sind?47
34. Gelten in einer sog. Familien-GmbH Besonderheiten?47
35. Was bedeutet dies für Ehegatten?48
36. Wie sieht dies bei einem minderbeteiligten Elternteil als Geschäftsführer aus?50
37. Was gilt für den Fremdgeschäftsführer in einer Familien-GmbH?50
38. Und wie ist es z. B, wenn ein Sohn nur als normaler Angestellter ohne Kapitalbeteiligung tätig ist?51
39. Was ist zu empfehlen, wenn die Prüfstellen in diesen Fällen anders entscheiden?51
40. Kann auch ein normaler Angestellter als minderbeteiligter Gesellschafter versicherungsfrei sein, wenn er nicht in einer Familien-GmbH tätig ist?52
41. Wie ist der SV-Status des Fremdgeschäftsführers außerhalb einer Familien-GmbH zu beurteilen?52
42. Was sagt die BSG-Rechtsprechung im Einzelfall hierzu?53
43. Wie verhalten sich neuerdings Sozialverwaltung und einzelne Gerichte hierzu?53
44. Welche Sonderkonstellationen können folglich nach Auffassung der Gerichte im Einzelfall eine Versicherungsfreiheit für den normalen Fremdgeschäftsführer begründen?54
45. Gelten die genannten Merkmale zum SV-Status des Einzelnen erst mit Eintragung der GmbH in das Handelsregister?55
46. Wie ist es, wenn ein Handwerksmeister als (Gesellschafter-) Geschäftsführer in einer GmbH tätig wird?55
47. Was gilt hinsichtlich eines Abkömmlings des Arbeitgebers?56
48. Was ist in einer GmbH & Co. KG zu beachten?56
49. Unter welchen Voraussetzungen kann auch der in einer Einzelfirma/Personengesellschaft tätige Ehegatte bzw. Angehörige versicherungsfrei sein?57
50. Wie steht es mit der Einordnung des arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen (sog. Scheinselbstständiger) gemäß § 2 Nr. 9 SGB VI?58
51. Wie ist die Stellung der DRV Bund (Clearingstelle) hinsichtlich des Gesellschafter-Geschäftsführers und eines mitarbeitenden Angehörigen im Prüfverfahren zu sehen?59
52. Wie sollte ein Prüfverfahren in Gang gesetzt werden?61
53. Was ist hierfür zu empfehlen?61
54. Wer ist sonst noch eine Prüfstelle?61
55. Was ist, wenn der SV-Status des Betroffenen im Rahmen einer solchen Betriebsprüfung nicht untersucht wird?61
56. Wie wird die Entscheidung der Prüfstellen getroffen?62
57. Was ist, wenn die Prüfstelle keinen Bescheid erlässt?62
58. Wie weit geht die Entscheidungsbefugnis der Einzugsstelle (Krankenkasse)?62
59. Hat der Einzelne in jedem Fall Anspruch auf Arbeitslosengeld?63
60. Wie sollte eine Prüfung i. E. unterstützt werden?63
61. Inwieweit sollten die Prüfunterlagen noch ergänzt werden?64
62. Was ist zu tun, wenn die Behörde dennoch auf das Bestehen einer Versicherungspflicht entscheidet?64
63. Wie ist der weitere Verlauf?64
64. Was ist hinsichtlich der Anwaltstätigkeit bzw. derjenigen eines Rentenberaters und deren Kosten zu sagen?65
65. Was sollte man überlegen, um ein zumeist langwieriges Klageverfahren (Dauer vielfach zwei Jahre oder mehr) zu vermeiden?65
66.1. Wie sind die zu Unrecht als Pflichtbeiträge erfolgten Zahlungen einzuordnen?66
66.2. Woran ist zu denken, wenn sich ein Überprüfungsverfahren wesentlich verzögert?66
67. Können die zu Unrecht gezahlten Beiträge erstattet werden?66
68. Gibt es hierzu keine Ausnahmen?67
69. Gilt der Ausschluss einer Erstattung auch hinsichtlich bereits gezahlter Arbeitslosengelder?67
70. Verliert der nunmehr Selbstständige nicht damit seinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente?67
71. Gilt dies auch für ältere Selbstständige?68
72. Wie kann der ältere Selbstständige die erforderliche lückenlose Beitragsentrichtung dennoch erreichen?68
73. An wen muss sich der Einzelne wegen der Erstattung wenden?68
74. Welche Beiträge sind von der Verjährung betroffen?69
75. In welcher Größenordnung liegen die Erstattungsbeträge bis zu einer Verjährung?69
76. Gibt es nicht doch eine Möglichkeit, auch die der Verjährung unterliegenden Beiträge erstattet zu erhalten?69
77. Weshalb kann in diesem Fall die Einrede der Verjährung nicht mehr geltend gemacht werden?70
78. Wie läuft i. E. das Verfahren ab?70
79. Besteht z. B. im Rahmen einer Betriebsprüfung des regionalen Rentenversicherungsträgers gemäß § 28p Abs. 1 SGB IV (Frage 54) die Möglichkeit, einen bereits ergangenen Bescheid wieder aufzuheben?70
80. Was ist beim Vorliegen eines rechtswidrigen begünstigenden Bescheides nach § 45 SGB X zu beachten?71
81. Wer hat Anspruch auf die Erstattungsbeträge und wie sieht deren steuerliche Behandlung aus?71
82. Was gilt steuerlich hinsichtlich der Arbeitgeberanteile?71
83. Was ist hinsichtlich der Arbeitnehmeranteile zu sagen?72
84. Welche Beträge stehen für eine Neuordnung der Versorgung zur Verfügung?72
85. Wie hätte sich das dann für das Jahr 2011 gestalten lassen?73
86. Welche betriebliche Versorgung bietet sich an?73
87. Gibt es noch alternative betriebliche Versorgungsmöglichkeiten?74
88. Unter welchen generellen steuerlichen Vorbehalten steht die Erteilung einer betrieblichen Versorgung nach § 6a EStG?75
89. An welche zivilrechtlichen Voraussetzungen sind steuerbegünstigte betriebliche Zusagen an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer (Frage 99) gebunden?75
90. Welche weiteren Voraussetzungen werden nach § 6a EStG zum betrieblichen Charakter der Zusage verlangt?76
91. Welche besonderen Inhalte sind für die Ausgestaltung der Zusage weiterhin zu beachten?76
92. Was ist im Hinblick auf die Angemessenheit der Versorgung generell zu beachten?77
93. Was bedeutet die Angemessenheit dem Grunde nach?77
94. Was ist unter einer Angemessenheit der Höhe nach zu verstehen?78
95. Welche Sonderkriterien müssen darüber hinaus insbesondere beim beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer beachtet werden?79
96. Was ist unter der „Ernsthaftigkeit“ zu verstehen?79
97. Was bedeutet die „Erdienbarkeit“ nach H 38?81
98. Wann ist die Finanzierbarkeit gegeben?82
99. Wann liegt eine Beherrschung im steuerlichen Sinne vor und wie sind in diesem Zusammenhang Zusagen an Angehörige zu sehen?84
100.1. Kann auch dem nichtehelichen Lebenspartner eine steuerlich begünstigte Hinterbliebenenversorgung eingeräumt werden und85
100.2. wie ist grundsätzlich die Anrechnung einer Zusage auf den steuerfreien Vorwegabzug nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a EStG zu sehen?85
Anhang88
Anhang 1: Gemeinsames Rundschreiben der Spitzenverbände der Sozialversicherung vom 13.4.201090
Anhang 2: Unterlagen für das Überprüfungsverfahren118
a) Feststellungsbogen zur versicherungsrechtlichen Beurteilung eines Gesellschafter-Geschäftsführers im Rahmen eines obligatorischen Verfahrensnach § 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV und Statusfeststellungsantrag dazu118
b) Feststellungsbogen zur versicherungsrechtlichen Beurteilung eines Beschäftigungsverhältnisses zwischen Angehörigen im Rahmen eines obligatorischen Verfahrens nach § 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV und Statusfeststellungsantrag dazu128
c) Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status und Anlage zum Statusfeststellungsantrag zur Beschreibung des Auftragsverhältnisses135
d) Gemeinsame Grundsätze für die Verrechnung und Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung143
Anhang 3: Checkliste152
Anhang 4: Ablauf des Überprüfungsverfahrens154
Anhang 5: Musteranschreiben156
Anhang 6: Auszug aus dem SGB158
Stichwortverzeichnis166

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