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Fürsorgeerziehung und Fremdunterbringung in Salzburg nach 1945. Mit einem Ausblick auf die Wende hin zur Sozialen Kinder- und Jugendarbeit von heute

AutorChristina Kubek, Ingrid Bauer, Robert Hoffmann
VerlagStudienverlag
Erscheinungsjahr2013
Seitenanzahl472 Seiten
ISBN9783706557160
FormatePUB
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis19,99 EUR
Ausgehend von den Stimmen der Betroffenen analysiert dieses Buch die Verantwortungskette hinter dem staatlichen System der österreichischen Fürsorge- und Heimerziehung nach 1945. Am Beispiel Salzburg werden das Zusammenwirken von Jugendämtern, heilpädagogischen Einrichtungen, Erziehungsheimen und Politik untersucht sowie der gesetzliche Rahmen und die gesellschaftlichen Haltungen, Normen, aber auch Problemlagen, die dem Handeln der AkteurInnen zugrunde lagen. In den Blick genommen werden aber auch Gegendiskurse und alternative Entwürfe zur repressiven, vielfach menschenverachtenden Praxis des alten Systems, die sich ab den 1970er Jahren langsam zum Paradigmenwechsel einer Orientierung am 'Wohle des Kindes' und seiner Rechte verdichten. Die vorliegende Studie wurde von einem Team von HistorikerInnen erarbeitet. Abgeschlossene Geschichte ist ihr Thema jedoch nicht, weil tausende Betroffene von damals die Folgen von Ausgrenzung, Stigmatisierung, Demütigung, Gewalt, Missbrauch bis heute mit sich tragen und die gesellschaftliche Verantwortung für das erlittene Unrecht zu Recht einfordern.

Ingrid Bauer, Ao. Univ.-Prof., Mag. Dr. phil., Zeit- und Kulturhistorikerin an der Universität Salzburg; forscht u. a. zu: Tabus und Mythen des Österreichischen Gedächtnisses, Lebensgeschichten - Oral History, Mentalitätsgeschichte der Nachkriegsgesellschaft, Besatzungskinder, Soziale Bewegungen, Geschichte der Liebe und Sexualität. Gemeinsam mit Robert Hoffmann Leitung des Forschungsprojekts über 'Jugendwohlfahrt, Fürsorgeerziehung und Fremdunterbringung im Bundesland Salzburg'. Robert Hoffmann, Univ.-Prof., Dr. phil., lehrte bis zu seiner Pensionierung neuere und österreichische Geschichte an der Universität Salzburg. Gemeinsam mit Ingrid Bauer Leitung des Forschungsprojekts über 'Jugendwohlfahrt, Fürsorgeerziehung und Fremdunterbringung im Bundesland Salzburg'. Christina Kubek, Mag. phil., Historikerin in freier wissenschaftlicher Projektarbeit zu den Schwerpunkten Jugend, Erziehung, Lebensgeschichten im historischen Kontext, Diplomarbeit zum Thema 'Generation Napola'. Mitarbeiterin bei den Projekten 'Jugendwohlfahrt, Fürsorgeerziehung und Fremdunterbringung im Bundesland Salzburg', 'Die Stadt Salzburg im Nationalsozialismus' sowie beim Oral History-Projekt 'MenschenLeben'.

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Leseprobe

I.    Öffentliche Debatte, Forschungsauftrag, historische Studie – Eine Einleitung


1.     Auch in Österreich: Ehemalige Heim- und Pflegekinder klagen an


Physischer, seelischer und/oder sexueller Missbrauch im Bereich der Fürsorge für die Jugend fand, wie die schockierenden Vorwürfe, Berichte, Enthüllungen der letzten Jahre in immer neuen Wellen auch in Österreich gezeigt haben, „in allen geschlossenen Institutionen statt, wo zu große Nähe, zu große Verfügungsgewalt, aber mangelnde Kontrolle herrsch(t)en“1.

Das gilt zum einen für die außerfamiliäre Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in staatlichen, privaten und kirchlichen Heimen, die bis in die 1970er Jahre hinein, manche länger, als Systeme struktureller Gewalt funktionierten. Gleichzeitig müsste für diesen Zeitraum aber auch die Problematik der Fremdunterbringung in Pflegefamilien viel stärker in die kritische Aufarbeitung einbezogen werden, weil dort – wie uns die Gespräche mit Betroffenen lehren – die oben skizzierten verhängnisvollen Rahmenbedingungen von zu großer Nähe, zu großer Verfügungsgewalt und mangelnder Kontrolle ebenso und in spezifischer Weise galten. Wie wir heute wissen, griffen die Behörden der Jugendwohlfahrt2 zu diesen beiden Formen des „Instruments“ der Fremdunterbringung nicht nur im Fall von Vernachlässigung und Gefährdung, sondern ebenso als Maßnahme einer Ersatzerziehung „im Namen der Ordnung“3.

Kinder und Jugendliche, die „unter einer Fürsorgemaßnahme standen“, wurden von der Gesellschaft lange „als ‚Täter‘“ gesehen, weil sie – so die Argumentation – „schlecht in der Schule waren, weil sie aus schlechten sozialen Verhältnissen kamen, weil sie schlimm waren oder etwas angestellt haben.“4 Diese Einschätzung, die sich erst spät änderte, verkannte die vielfältigen Wege und gleichzeitig die Mechanismen der sozialen Exklusion5, die zu Fürsorgeerziehung und Fremdunterbringung führten. Nicht zuletzt agierten die Behörden aus dem lange wenig reflektierten Selbstverständnis heraus, mit dem Herausnehmen von Kindern und Jugendlichen aus ihren eigenen Familien auf jeden Fall eine bessere Lösung bei der Hand zu haben als mit deren Verbleib im Herkunftssystem. Auf die heutigen, rechtlich verankerten Leitprinzipien „Wohl des Kindes“, Einsatz des „gelindesten Mittels“ und möglichst lange Hilfe durch innerfamiliäre Stützungsangebote ist Jugendwohlfahrt nachhaltig erst seit den 1980er Jahren ausgerichtet.

Wenn heute in der österreichischen Öffentlichkeit eine breite, empörte, kritisch reflektierende Debatte über die Mechanismen der Fürsorge- und Heimerziehung in der „langen“ Nachkriegszeit stattfindet, dann hat dies mit dem mutigen Schritt von Betroffenen zu tun, nach Jahrzehnten des Schweigens mit ihren traumatischen Erfahrungen nunmehr nachdrücklich in die Öffentlichkeit zu gehen und dabei ein zweifaches Hindernis zu durchbrechen: das einstige Stigma des „Heimkindes“ und „Fürsorgezöglings“ sowie jenes „Es wird dir niemand glauben“, das ihnen früher im Heim oder auf dem Pflegeplatz immer wieder eingeprägt worden war.

„Das brauchst du gar nicht erzählen, es wird dir niemand glauben …“ Die AutorInnen der vorliegenden Studie hörten dieses erinnerte Interdikt in vielen Interviews, die sie mit Betroffenen führten, und waren so wie andere, die unmittelbar in den Prozess der unterstützenden und kritischen Aufarbeitung eingebunden sind – in Anlaufstellen und Opferkommissionen Tätige, TherapeutInnen, WissenschafterInnen, JournalistInnen, Kinder- und JugendanwältInnen –, beeindruckt von der nun frei werdenden Entschlossenheit, sich zu artikulieren, und von der Zahl der Menschen, die das tun. Das liegt nicht zuletzt daran, dass, wie auch Barbara Helige, die Vorsitzende der „Wilhelminenberg-Kommission“ anmerkte, „vielen erstmals Glauben geschenkt worden ist“6. Der neue Mut zu sprechen und anzuklagen wurde also bestärkt durch eine neue Bereitschaft des Hinhörens und der öffentlichen Aufmerksamkeit für die verstörenden Zeugnisse von persönlichem Leid und zerstörtem Leben durch menschenverachtende Erziehungs- und Disziplinierungspraktiken, aber auch für die Anstrengungen der Betroffenen, trotz widrigster Umstände des Aufwachsens das spätere Leben zu meistern und „etwas anderes aus dem zu machen, was aus ihnen gemacht worden ist“.7

Für viele, und das kann nicht oft genug betont werden, ist das Erinnern und Erzählen aufwühlend, schmerzlich und mühevoll; und die Stimmen nicht weniger Betroffener fehlen gänzlich, weil sie mit den „Übergriffen gegen Leib und Seele“8, mit denen sie in Kindheit und Jugend konfrontiert waren, und deren gesundheitlichen, psychischen und sozialen Folgen nicht zu Rande kamen und einen frühen Tod fanden. Andere konnten Widerstandsressourcen mobilisieren und zeugen von der – als Resilienz diskutierten – Fähigkeit mancher Menschen, in schwierigsten Situationen Überlebenskräfte zu entwickeln.

Um den Weg heraus aus der Exklusion und der Beschämung, die ihnen mit dem Status „Heimkind“ und „Fürsorgezögling“ zugemutet wurden, zu erleichtern, bedarf es jedoch insbesondere der lange verweigerten gesellschaftlichen Anerkennung, Würdigung und Entschädigung. Basis dafür ist der – noch keineswegs abgeschlossene – Verantwortung übernehmende Schritt, sich überhaupt erst einmal die Gesamtdimension von Unrecht bewusst zu machen, dem Kinder und Jugendliche als Folge von Maßnahmen der öffentlichen Jugendwohlfahrt ausgesetzt waren; das Ausmaß der gewaltförmigen Begleiterscheinungen damals gängiger Formen von Fremdunterbringung breit zu dokumentieren, in einer deutlichen und präzisen Sprache zu benennen und nicht mehr länger das zu tun, was dazu geführt hatte, dass Schutzbefohlenen in Heimen und Pflegefamilien so lange Gewalt angetan wurde – nämlich einen großen Teil der Wirklichkeit zu verharmlosen oder auszublenden.9

Im laufenden Gesamtprozess einer umfassenden Aufarbeitung der Fürsorge- und Heimerziehung ist daher – parallel zum ausführlichen und differenzierten Hören, Ernstnehmen und Dokumentieren der Stimmen der Betroffenen – die Frage nach den Ursachen und Erscheinungsformen von Heimerziehung als strukturellem System der Gewalt zur unbedingten Herausforderung geworden, vor allem jene nach der Verantwortungskette dahinter. Hier zeichnet sich ein vielfältiges Ineinandergreifen jener Kräfte ab, deren Zusammenwirken kürzlich in einer Tiroler Vorstudie pointiert als „Fürsorgeregime“10 charakterisiert wurde und dessen Mechanismen noch detailliert zu erforschen sind. Dabei geht es nicht nur um die Heime und Pflegeplätze selbst, sondern auch um die Einbeziehung der Behörden der Jugendwohlfahrt, um die heilpädagogischen und jugendpsychiatrischen Stationen, die Medizin, die Gerichte, die Politik.

Aus eigener Erfahrung in einem Internat, und damit eigentlich in einem „Heim für Gute“, in das Eltern ihre Kinder freiwillig schickten, verwies etwa der Schriftsteller Michael Amon – wie andere auch – auf zudem „viele Zuschauer“, die wussten, „was in den Heimen läuft. (…) Die Drohung ‚Wenn Du nicht parierst, landest in Eggenburg!‘ war Erziehungsstandard der 1960er-Jahre. Die Verheißung des Paradieses war damit wohl nicht gemeint.“11 Lange und breit verteidigte kollektive Denk- und Verhaltensmuster wie „Gehorsamsanspruch und Strafe“12 waren und sind demnach als gesellschaftliche Rahmungen gleichfalls in den Blick zu nehmen. Konnten sich die einweisenden, beurteilenden und erziehenden „Gewalten“13 mit „großen Teilen der Bevölkerung einig fühlen“14, und, das ist gleichfalls zu fragen, gab es – auf Alternativen verweisende – Gegendiskurse?

Als das Land Salzburg im Sommer 2010 den Entschluss zur historischen Aufarbeitung des Themenkomplexes Heim- und Fürsorgeerziehung für das eigene Bundesland fasste, existierten hierzulande im Gegensatz zu anderen Bundesländern wie zum Beispiel Oberösterreich15 und Tirol16 noch keinerlei wissenschaftliche Vorarbeiten und die öffentliche Diskussion vor Ort war erst im Anfangsstadium. Parallel zu den Forschungen der vorliegenden Studie sind – wie allgemein bekannt – der wissenschaftliche wie der öffentliche Diskussionsprozess österreichweit deutlich vorangeschritten.

An Dynamik gewann die Auseinandersetzung mit der Gesamtthematik seit dem Bekanntwerden krasser Misshandlungs- und Missbrauchsvorwürfe im Fall des Wiener Erziehungsheims Wilhelminenberg, über welche in den Medien erstmals im Oktober 201117 – und in der Folge nicht mehr...

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