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Aktive versus passive Fonds. Worauf müssen Privatanleger achten?

AutorHarald Richer
VerlagStudylab
Erscheinungsjahr2019
Seitenanzahl88 Seiten
ISBN9783960955085
FormatPDF/ePUB
Kopierschutzkein Kopierschutz/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis34,99 EUR
Es gibt heutzutage zahlreiche Möglichkeiten, das eigene Vermögen anzulegen. Gerade für Privatanleger ist der Markt deshalb unübersichtlich geworden. Was sollte man bei der Entscheidung für oder gegen einen Fonds beachten? Mit seiner Publikation gibt Harald Richer Privatanlegern eine Orientierungshilfe an die Hand, die wichtiges Hintergrundwissen vermittelt und zentrale Fragen klärt. Dabei geht er vor allem auf den Unterschied zwischen aktiven und passiven Fonds ein. Richer stellt unterschiedliche Managementansätze mit ihren jeweiligen Chancen und Risiken vor. Je nach Risikoneigung können Anleger sich für verschiedene Produktklassen entscheiden oder aber eine Kombination von aktiven und passiven Fonds wählen. Harald Richer liefert mit seiner Publikation ein fundiertes Nachschlagewerk für private Investoren. Aus dem Inhalt: - Investmentfonds; - Geldanlage; - Management; - Marktportfolio; - Fondsmanagement; - Behavioral Finance

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Leseprobe

3 Vergleich zwischen aktiv und passiv gemanagten Fonds


 

3.1 Aktives Management


 

3.1.1 Grundlagen


 

Aufgrund der Komplexität der Portfoliostrukturierung überlassen in der Praxis vor allem private Investoren diese Aufgabe gerne Spezialisten, die sich im Rahmen einer kollektiven Kapitalanlage um die Vermögenswerte kümmern. Das bedeutet, dass das Vermögen von Anlegern gemeinschaftlich angelegt und auf deren Rechnung verwaltet wird. Die Anlagebedürfnisse der Anleger werden also gemeinschaftlich befriedigt. Die Unterscheidung zwischen aktivem und passivem Management ist hierbei noch nicht relevant (vgl. § 1, KAGB).

 

Der §1 des Kapitalanlagegesetzbuchs bildet die Rechtsgrundlage für alle in Deutschland vertriebenen Investmentfonds. Ergänzend dazu sind Regelungen im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und der Wertpapierdienstleitungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung (WpDVerOV) verankert. Berücksichtigung dabei finden sowohl Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OAGW), als auch alternative Investmentfonds (AIF). Neben den zulässigen Vermögensgegenständen für Investmentfonds sind auch Regulierungen der Manager im KAGB definiert. Entspricht ein Fonds den Vorgaben der OGAW ergeben sich daraus einige Vorteile, die nachfolgend kurz aufgezählt werden. Falls die Vorgaben nicht erfüllt werden, handelt es sich um einen sogenannten AIF.

 

Sondervermögen: Verwahrung bei einer unabhängigen Depotbank, vom Emittenten des Fonds getrennte Verwahrung führt zu einer erhöhten Sicherheit im Insolvenzfall (vgl. Art. 35, Abs. 1 KAGB)

 

Liquidität: Im Falle einer Abweichung des gehandelten Fondswerts vom Nettoinventarwert, können Investoren ihre im Besitz befindlichen Anteile direkt bei der KAG einlösen48.

 

Offenlegungspflichten: Verpflichtende Veröffentlichung zur Information wie Verkaufsprospekt, wesentliche Anlegerinformationen, sowie Jahres- und Halbjahresberichte (vgl. §82 KAGB, §6 InvG)

 

Diversifikation: Höchstens 20% des Fondsvermögens dürfen in einem einzelnen Emittenten investiert sein[48].

 

Die gesetzlichen Grundlagen von Investmentfonds, die durch das KAGB sowie die

 

EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) reguliert wurden, haben zum Jahresbeginn 2018 mit der Einführung von MiFID II in folgenden Punkten eine Erweiterung erfahren:

 

Offenlegungspflicht bzgl. Honorarberatung oder Beratung auf Provisionsbasis

 

Konkrete Definition eines Zielmarkts für jedes Produkt, wodurch klar ersichtlich wird, für welche Investoren die jeweilige Anlage geeignet ist

 

Exakte betragliche und prozentuale Offenlegung der Kosten inkl. Transaktionskosten von Käufen und Verkäufen auf Fondsebene[49]

 

Das Gesetz unterscheidet derzeit drei verschiedene Anlegerkategorien:

 

Professioneller Anleger: Wertpapiergeschäfte in wesentlichem Umfang, in erster Linie Kreditinstitute. Auch Privatanleger können auf Wunsch bei entsprechendem Sachkundenachweis und sehr großem Handelsvolumen entsprechend klassifiziert werden.

 

Semiprofessioneller Anleger: Anleger, die mindestens 200.000,- EUR in eine Anlage investieren und über ausreichende Sachkunde und Erfahrungen verfügen, um Anlagerisiken abschätzen zu können.

 

Privatanleger: Alle Investoren, die nicht unter die oben genannten Kategorien fallen. Erwerbsbeschränkung auf sogenannte Publikumsfonds (vgl. §1 Abs. 31-33, KAGB)

 

Unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen verwaltet das Management das Fondsvermögen und investiert entsprechend nach den vereinbarten Anlagerichtlinien und Risikogesichtspunkten. Anleger können sich am Fonds durch den Erwerb von Anteilen beteiligen (vgl. §1 KAGB). Im Rahmen unserer Bachelorarbeit wird lediglich auf Publikumsinvestmentvermögen für private Investoren eingegangen, das in OGAWs und Publikums-AIFs investiert werden kann (vgl. §§ 162 – 272 KAGB). Spezial-AIFs für semiprofessionelle und professionelle Anleger werden aufgrund des Umfangs nicht betrachtet.

 

Die immense Bedeutung der Investmentfonds für die Finanzwirtschaft wird anhand des weltweit verwalteten Vermögens deutlich, das 2016 erstmals die Marke von 40.000 Mrd. USD überschritt – verteilt auf 110.271 Investmentfonds. Am beliebtesten, basierend auf dem investierten Vermögen pro Kopf, sind Investmentfonds in der Schweiz, Australien und den USA. Aber auch in Deutschland kommt den Fonds im internationalen Vergleich eine große Bedeutung zu, wie die nachfolgende Grafik zeigt.

 

 

Abbildung 5: Fondsvermögen pro Kopf in ausgewählten Ländern zum Jahresende 2016 in €

 

Quelle: Statista Dossier (2018), Investmentfonds im Überblick, S. 16

 

Im Bereich der für Privatanleger erhältlichen Publikumsfonds wird anhand der schwerpunktmäßig investierten Assetklassen (z.B. Aktien-, Renten-, Immobilien-, Mischfonds etc.) unterschieden und Besonderheiten wie Investmentregionen (weltweit, Europa, Emerging Markets, etc.) oder aber spezielle Fondsziele (z.B. Dividendenstrategie, Small und Mid-Caps, etc.) definiert. In den Fondsspezifikationen ist auch die Ertragsverwendung geregelt, also ob Erträge aus dem Fonds ausgeschüttet oder thesauriert werden (vgl. §4 Abs. 2 KAGB)[50]. Wie sich das investierte Vermögen in Deutschland auf die jeweiligen Assetklassen verteilt, zeigt die folgende Grafik.

 

 

Abbildung 6: Volumen des Vermögens von Investmentfonds in Deutschland nach Assetklassen

in Milliarden EUR, Stand: 31.12.2017

 

Quelle: Statista Dossier (2018), Investmentfonds im Überblick, S. 29

 

Neben der Unterscheidung in Assetklassen wird auch in offene und geschlossene Fonds differenziert. Geschlossene Fonds sind auf ein bestimmtes Investitionsvolumen ausgerichtet und die Anzahl der verfügbaren Fondsanteile entsprechend begrenzt. An der Anlage kann man sich zumeist im Rahmen einer Zeichnungsfrist beteiligen. Anschließend wird der Fonds bis zum Laufzeitende geschlossen und es gibt keinen Rücknahmeanspruch durch den Emittenten während der Laufzeit. Beispiele für entsprechende Investitionsprojekte sind Immobilien oder mobile Assets wie Flugzeuge und Schiffe. Bei offenen Fonds gibt es keine Begrenzungen hinsichtlich der Anteilsausgabe und die Fondsgesellschaft stellt entsprechend Ausgabe- und Rücknahmepreise. Außerdem informiert das Management regelmäßig über aktuelle Veränderungen und kommt den Dokumentationspflichten nach[51].

 

3.1.2 Zielsetzung des Managements


 

Das Ziel eines aktiven Managements ist es, eine bessere Wertentwicklung zu erzielen als die zu Grunde liegende Benchmark. Das bedeutet, dass die risikoadjustierte Rendite des Fondsportfolios größer sein sollte, als die risikoadjustierte Vergleichsrendite der Benchmark. Wichtig dafür ist die möglichst exakte Spezifikation der Benchmark. Sie sollte real und kostengünstig erwerbbar, sowie gut diversifiziert und damit schwer zu schlagen sein. Neben der Rendite spielt also auch das Risiko und damit die Schwankungsbreite (=Volatilität) eine entscheidende Rolle für das aktive Management[52].

 

3.1.3 Umsetzungsvarianten und Investmentstile


 

Um die besten Anlagetitel für ein Portfolio zu selektieren, bedienen sich aktive Fondsmanager unterschiedlicher Herangehensweisen – der fundamentalen und technischen Analyse.

 

Ziel der Fundamentanalyse ist die Untersuchung aller grundlegenden wirtschaftlichen Zusammenhänge, die für die Bildung der Kurse verantwortlich sind. Unterschieden wird hierbei zwischen Mikrofaktoren, die das Unternehmen selbst betreffen und Makrofaktoren, wie beispielsweise Zinssätze, Inflationsraten sowie Konsumquoten und generelle Konjunkturentwicklungen[53].

 

Aus der Gesamtheit der gewonnenen Daten wird der innere Wert eines Unternehmens bestimmt, der auch als fair value bezeichnet wird. Liegt der fair value unter dem aktuellen Börsenkurs, ist ein Unternehmen überbewertet und sollte veräußert werden. Wird ein Wert ermittelt, der über dem aktuellen Börsenkurs liegt, sollte das Unternehmen entsprechend gekauft werden, weil es unterbewertet ist[54]. Die Bestimmung des inneren Werts gelingt in der Praxis über Barwert- und Multiplikatorenmodelle. Im Rahmen der Modelle werden verschiedene relevante Kennzahlen genutzt, dagegen werden bei Verwendung der Barwertmodelle Ertragswerte oder der künftige Cash-Flow auf historischer Datenbasis geschätzt und basierend auf den heutigen Erwartungen diskontiert. Optimal für den Investor ist dann das Wertpapier, das die besten Kennzahlen zum günstigsten Preis kombiniert[55].

 

Die Datenbasis ist in der Praxis der größte Kritikpunkt der Fundamentalanalyse. Verfügbare Daten aus Quellen des Rechnungswesens können eigentlich nicht berücksichtigt werden, da sie oft für steuerliche oder strategische Zwecke optimiert sind. Bilanzen sind alles andere als aktuell und aus diesem...

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