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E-Book

Alles, was Sie über Heirat und Finanzen wissen müssen

AutorJohann C. Köber
VerlagFinanzBuch Verlag
Erscheinungsjahr2019
Seitenanzahl160 Seiten
ISBN9783960924371
FormatePUB
Kopierschutzkein Kopierschutz
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis2,99 EUR
Heiraten ist nicht nur Ausdruck der Zusammengehörigkeit, sondern bietet auch eine Vielzahl von Möglichkeiten die eigenen Finanzen und vor allem Steuern optimal zu gestalten. Der erfahrene Steuerexperte Johann Köber führt in alle rechtlichen und finanziellen Aspekte rund um das Thema Heiraten ein. Angefangen bei der Trauung über Regelungen im Ehealltag bis hin zu Fragen im Scheidungs- und Todesfall. Mit vielen anschaulichen Beispielen aus der Praxis gibt er Antworten auf Fragen wie 'Welche Steuerklasse ist die günstigste?' 'Was gehört in einen Ehevertrag?' oder 'Welche Versicherungen kommen infrage?' Zudem berücksichtig er die Situation von Patchwork-Familien, binationalen Ehepartnern oder Partnern im Rentenalter.

Johann C. Köber interessiert es schon seit seiner Kindheit, weshalb der eine Millionär ist und der andere ständig pleite. Nach einem Studium der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften eröffnete er sein eigenes Steuerbüro und konzentrierte sich auf strategische Fragen: Wie lässt sich die persönliche Steuer- und Abgabenlast optimal gestalten? Wie wird aus dem gesparten Geld am sichersten ein Vermögen? Neben seiner Steuerberatungstätigkeit führt er Lehrgänge und Workshops zu Steuer- und Finanzthemen durch. Er lebt in der Nähe von Nürnberg.

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Leseprobe

2. WÄHREND DER EHE


2.1 Solidarität


Begriffe wie Fairness und Wertegemeinschaft sind bereits häufiger in diesem Buch gefallen. Was bei der Eheschließung gilt, sollte im weiteren Verlauf der Verbindung selbstverständlich sein: Es handelt sich um eine solidarische Gemeinschaft: Beide Partner sind in guten wie in schlechten Zeiten füreinander da. Diese gegenseitige Verpflichtung verfügt über eine explizit materielle Seite, der Gesetzgeber betont diese sogar.

Die Ehegatten sind einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten. Ist einem Ehegatten die Haushaltsführung überlassen, so erfüllt er seine Verpflichtung, durch Arbeit zum Unterhalt der Familie beizutragen, in der Regel durch die Führung des Haushalts.5

Beispiel 3: Unterhalt nach der Kündigung

Gerda ist mit Rudi verheiratet und beide Partner verdienen gut. Nun wird Gerda gekündigt. Muss Rudi nun für ihren Unterhalt aufkommen? Die Antwort lautet ja. Da die beiden verheiratet sind, müssen sie füreinander sorgen. Rudi ist für Gerdas Unterhalt verantwortlich, wenn seine Ehefrau beispielsweise durch Kündigung, Krankheit oder andere Notfälle nicht mehr in der Lage dazu ist, für sich selbst zu sorgen. Diese gegenseitige Verpflichtung betrifft nicht nur die Eheleute, sondern auch Kinder – und zwar ein Leben lang.

Und damit sind wir auch schon bei den Rollen der Ehepartner angelangt. Wer ist für welche Aufgaben zuständig? Woher kommen die Einkünfte? Was verändert sich mit der Eheschließung? Die Antworten darauf fallen naturgemäß sehr unterschiedlich aus. Wie auch immer die Partner sie im Einzelfall gestalten: Auswirkungen im Hinblick auf Finanzen und Steuern sind meist mit im Gepäck. Daher möchte ich einen kurzen Blick auf die Rollenverteilung wagen.

2.2 Rollenverteilung in der Ehe


Früher war alles klar. Der Ehemann sorgte für den finanziellen Unterhalt der Familie, die Ehefrau war zuständig für Haushalt und Kinder. Damit hatte es auch der Staat verhältnismäßig leicht, die entsprechenden Rahmenbedingungen zu formulieren. Schema F reichte aus. Heute existiert dagegen eine Vielzahl unterschiedlicher Rollenmodelle und -verteilungen. Das früher übliche Ehemodell wurde ersetzt durch das gesetzliche Prinzip der Gleichberechtigung. Was nur fair und gerecht ist, bedeutet jedoch Mehraufwand. Denn die Eheleute müssen zum Großteil selbst ausmachen, wer welche Rolle übernimmt. So gilt es, ganz unterschiedliche Fragen zu beantworten:

  • Wer kümmert sich um den Haushalt?
  • Wer kümmert sich um die Kinder?
  • Wer von beiden ist erwerbstätig?
  • Wie werden die Aufgaben verteilt?

Alle Punkte lassen sich theoretisch in einem Ehevertrag regeln. Praktisch ergibt ein solches Vorgehen wenig Sinn. Denn wie soll man die Rechte und Pflichten aus einem solchen Vertrag einklagen? Wie lässt sich beweisen, dass sich der andere nicht an bestimmte Regeln hält? Das Ganze wird nur funktionieren, wenn die Eheleute eine gemeinsame und einvernehmliche Lösung finden. Zwar kann der Ehevertrag dabei helfen, sich an die ursprünglichen Abmachungen zu erinnern. Einklagbar ist er nicht. Außerdem ändern sich die Umstände und die Partner entwickeln sich weiter. Vielleicht lockt eine lukrative Stellung in einer anderen Stadt oder ein Partner wird arbeitslos oder krank. Vielleicht kommen auch unerwartet Kinder auf die Welt. Viele Unwägbarkeiten des Lebens können die ursprünglichen Pläne zunichtemachen und die Eheleute müssen immer wieder aufs Neue passende Lösungen finden. Haben die Eheleute ihre Wahl getroffen und einer der Partner kommt beispielsweise wirtschaftlich weniger gut voran, sollte man für einen Ausgleich sorgen.

Beispiel 4: Ausgleich praktisch regeln

Jürgen ist Alleinverdiener und besitzt eine Firma, die Waren aus China im Internet vertreibt. Während er sich um den Ausbau des Geschäfts kümmert, erledigt seine Frau Ute den Haushalt und hält ihm den Rücken frei. Ute und Jürgen bekommen zwei Kinder und fast schon selbstverständlich zieht Ute die beiden groß. Weil das Geschäft immer stärker wächst, hilft Ute zudem vermehrt beim China-Import aus. Das Paar überlegt sich nun faire und steuerlich sinnvolle Wege, um diese Rollenverteilung finanziell angemessen zu berücksichtigen. Dafür ist es wichtig, dass Ute nicht nur ideelle Anerkennung, sondern auch einen finanziellen Ausgleich erhält. Für Ihre Absicherung sollte sie deshalb von der Firma ein angemessenes Gehalt fordern. So verdient sie eigenes Geld und sie kann ein eigenes Vermögen aufbauen. Die Firma wiederum kann die Lohnkosten steuerlich absetzen und so ist für beide auch eine Steuerersparnis drin. Um diese Abmachung wasserdicht zu gestalten, geht es nicht ohne Arbeitsvertrag. Das Paar muss auch alle Konsequenzen daraus ziehen. Das heißt vor allem, Konditionen zu vereinbaren, als wäre der Arbeitsvertrag mit einem Fremden geschlossen. Zudem darf dieser Arbeitsvertrag nicht nur auf dem Papier stehen, sondern er muss auch umgesetzt werden. Die Firma bezahlt daher Lohnsteuer, Sozialabgaben und Beiträge zur Berufsgenossenschaft. Ebenso muss der Lohn tatsächlich auf Utes Konto fließen und selbstverständlich muss sie auch die im Vertrag vereinbarte Arbeitsleistung erbringen. Eine weitere Möglichkeit bestünde darin, Ute an Jürgens Firma zu beteiligen. In diesem Fall profitiert sie von der Wertsteigerung des Unternehmens und erhält damit den geforderten Ausgleich für ihre häuslichen und geschäftlichen Tätigkeiten.

Mit derartigen Vereinbarungen lässt sich das Streitpotenzial reduzieren, falls die Beziehung auseinandergehen sollte. Fehlen angemessene Regeln, geht der kostenlos mitarbeitende Partner bei einer Scheidung meistens leer aus. Im Nachhinein ist es dann sehr schwer, eine angemessene Bezahlung für die langjährige Arbeit durchzusetzen. Doch helfen faire Abmachungen nicht nur im Streitfall. Auch im täglichen Geschäft entstehen positive Folgen. So freut sich jeder Mensch, seine Arbeit auch finanziell honoriert zu bekommen. Es steigert das Selbstwertgefühl und motiviert. Und selbstbewusste Menschen sind auch für den Partner attraktiver. Eine klassische Win-win-Situation also.

2.3 Die Absicherung gegen Notfälle


Die Vorstellung, eine Eheschließung würde die Voraussetzungen dafür schaffen, um immer füreinander da zu sein, führt in die Irre. In Deutschland bleibt jeder Mensch auch nach dem Termin auf dem Standesamt autonom. Deshalb muss der Einzelne weiterhin die Verantwortung für sich selbst tragen und Entscheidungen treffen. Was selbstverständlich und nach großer Errungenschaft klingt, kann in bestimmten Situationen jedoch auch Nachteile mit sich bringen. Doch der Reihe nach. Zunächst einmal führt die Hochzeit nicht automatisch dazu, dass der eine Ehepartner für den anderen entscheiden und handeln darf – zum Glück! Soll einer Verantwortung für den anderen übernehmen, sind dazu gesonderte Vollmachten unerlässlich. Diese erhalten eine ganz besondere Bedeutung, wenn eine Person nicht mehr dazu in der Lage ist, für sich selbst zu entscheiden. Diese Unfähigkeit, Entscheidungen zu fällen und Rechtsgeschäfte abzuschließen, kann vorübergehend auftreten, etwa in Folge eines Unfalls oder einer schweren Krankheit. Sie kann jedoch auch auf Dauer bestehen, wie es bei Demenzkranken oder Schlaganfallpatienten häufig vorkommt. Um in solchen Situationen auf die Entscheidungen des eigenen Partners oder anderer vertrauenswürdiger Personen bauen zu können, sind jedoch klare Anweisungen erforderlich. Nach deutschem Recht sind Vollmachten dafür geeignet.

Die Vorsorgevollmacht

Seit 1992 existiert das Betreuungsgesetz in Deutschland. Es schafft die Rahmenbedingungen dafür, dass ein Volljähriger einen Betreuer erhält, falls er seine Angelegenheiten nicht oder nicht mehr vollständig selbst regeln kann. Bei diesem Betreuer handelt es sich um eine vom Gericht bestellte Person, er soll den (mutmaßlichen) Willen des Betreuten beachten. Der Betreuer vertritt den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich. Allerdings ist es in der Regel nicht optimal, wenn eine völlig fremde Person über die Belange der oder des Betroffenen entscheidet. Dieser Fall lässt sich jedoch durch eine Vorsorgevollmacht vermeiden. Jeder kann ein Schriftstück verfassen und einen ganz bestimmten Menschen vorschlagen, der dann die notwendigen Entscheidungen fällen und Handlungen durchführen soll, wenn das erforderlich werden sollte. Das kann zum Beispiel der eigene Ehepartner sein, aber auch etwa die erwachsenen Kinder. Wählen Sie dieses Vorgehen, sprechen Sie bitte vorher mit diesem Menschen! Denn der Betroffene sollte schon vorher von seinem Glück wissen und mit der Bevollmächtigung auch einverstanden sein –...

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