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Altersteilzeit - wesentliche Grundzüge

wesentliche Grundzüge

AutorEike Schaper
VerlagGRIN Verlag
Erscheinungsjahr2003
Seitenanzahl24 Seiten
ISBN9783638208352
FormatPDF/ePUB
Kopierschutzkein Kopierschutz/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis16,99 EUR
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Führung und Personal - Sonstiges, Note: 1,7, Hochschule Bremen (FB BWL), Veranstaltung: Personalwirtschaft, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Zahl der Arbeitslosen ist ein Problem, an dem sich die heutigen Parteien messen müssen und das über den Ausgang einer Wahl entscheiden kann. Es gibt verschiedene Ansätze und Versuche von Seiten der Regierung, das Problem in den Griff zu bekommen. Ich werde in dieser Hausarbeit das Altersteilzeitgesetz in seinen wesentlichen Grundzügen erläutern. Das Altersteilzeitgesetz ist eine Form der Frühverrentung, das die Absicht hat, den Arbeitnehmer durch finanzielle Anreize zur Verkürzung seiner Arbeitszeit zu veranlassen. Ziel des Gesetztes ist es, dem Arbeitnehmer die Möglichkeit eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand zu ermöglichen,1 um zum einen die bisherige Frühverrentungspraxis auf Kosten der Solidarkassen abzuschaffen und zum anderen durch die Besetzung der vakanten Stelle mit einem Arbeitslosen oder Auszubildenden den Arbeitsmarkt zu entlasten.2 Unter diesem Punkt wird die historische Entwicklung der Frühverrentung von Arbeitslosen bis zum heute geltenden Altersteilzeitgesetz chronologisch aufgezeigt. Das erste Mal wurde 1929 zum Zeitpunkt der ersten Weltwirtschaftskrise versucht, die hohe Arbeitslosenzahl durch eine Form der Frühverrentung zu mindern. Der Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Angestelltenversicherungsgesetztes vom 7. März 1929 schaffte die Möglichkeit, nach einer Arbeitslosigkeit von einem Jahr mit 60 Jahren in die Rente zu gehen.3 Durch dieses Gesetz fiel die betreffende Personengruppe aus der Arbeitslosenstatistik und erhielt einen Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente. Das ursprünglich bis zum 31.12.1933 befristete Gesetz bewährte sich, so dass es immer wieder verlängert wurde, bis es 1957 zur Rentenreform kam. Mit dieser Rentenreform wurde die Berufsunfähigkeitsrente durch eine echte Altersrente wegen Arbeitslosigkeit abgelöst. [...] 1 Vgl. § 1 (1) Altersteilzeitgesetz. 2 Vgl. Haufe Personal Office, Alter, 2002, S. 1. 3 Vgl. Rittweger: Altersteilzeit ,1999, S. 30.

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