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Altersversorgung von Frauen als Spiegel ihrer Erwerbstätigkeit: Gestern und heute

AutorHerta Kaltwasser
VerlagBachelor + Master Publishing
Erscheinungsjahr2013
Seitenanzahl73 Seiten
ISBN9783955495497
FormatPDF
Kopierschutzkein Kopierschutz/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis19,99 EUR
Die vorliegende Studie diskutiert das Ungleichgewicht, welches hinsichtlich der Altersvorsorge zwischen Mann und Frau vorliegt. Die Autorin nimmt dabei Bezug auf den Rentenversicherungsbericht von 2010, denn dieser zeigt, dass die Rentenzahlbeträge an Männer im Durchschnitt doppelt so hoch sind wie die an Frauen. Die Autorin untersucht die Ursprünge dieses Ungleichgewichts, welches dem Grundgesetz, das Gleichberechtigung fordert und Europarechtlichen Prämissen widerspricht. Weiterhin untersucht sie, inwiefern es bereits Lösungsansätze gibt oder welche es geben könnte. Kapitel 2 stellt zunächst die Grundzüge sozialer Sicherung mit Bezug auf die Altervorsorge und der Frauenkomponente dar. Es folgt die Auseinandersetzung mit der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), in welcher die Entstehungsgeschichte und das geltende Rentenrecht aufgezeigt werden. Anschließend widmet sich Kapitel 4 einem diachronen Überblick über die Frauenerwerbstätigkeit und Alterversorgung, um im 5. Kapitel mit den Konsequenzen des weiblichen Erwerbslebens für die Altersversicherung fortzufahren. Im Folgenden werden mögliche Modelle und Forderungen als Lösungsansätze geliefert und auch ein eigener Modellvorschlag der Autorin präsentiert. Abschließend zieht die Autorin im 7. Kapitel ein Fazit und wagt eine Prognose künftiger Entwicklungen.

Herta Kaltwasser, geb. 1960. Biologiestudium bis zur Geburt des 1. Kindes, danach Hausfrau, dann Ausbildung zur Fremdsprachenkorrespondentin, später berufsbegleitende Ausbildung zur Bürokauffrau. Berufstätigkeit als Sekretärin in verschiedenen Branchen. Seit 2007 Sekretärin in einem Krankenhaus, berufsbegleitendes BWL-Studium mit Schwerpunkt Personalmanagement.

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Leseprobe
Textprobe: Kapitel 2.1.3, Finanzierung sozialer Sicherung: Grundsätzliche Probleme des deutschen Sozialsystems sind die hohen Ausgaben bzw. deren Finanzierung. Innerhalb von rund 40 Jahren (1960 - 2003) kam es zu Ausgaben-Steigerungen um das 20fache. Das Sozialbudget ist in Deutschland seit 1960 kontinuierlich gewachsen, so dass die Sozialquote - also das Verhältnis der Sozialleistungen zum Bruttoinlandsprodukt - 1960 noch bei 21 % lag, 2008 bereits 29,0 % und 2010 30,4 % betrug. Die Finanzierung von Sozialleistungen erfolgt über Beiträge der Erwerbstätigen und deren Arbeitgeber zu den Sozialversicherungen (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) sowie durch Zuschüsse des Bundes. In den vergangenen Jahren hat sich der relative Anteil der Sozialbeiträge an der Finanzierung der Gesamtausgaben allmählich verringert, d. h. der Anteil der öffentlichen Mittel ist gestiegen von 31,4 % im Jahr 1991 auf 36, 4 % im Jahr 2010 (geschätzter Datenstand im Mai 2011). Insbesondere die GRV (aber auch die Arbeitslosenversicherung) bedürfen zur Deckung ihrer Ausgaben vermehrt Bundeszuschüssen. Insgesamt werden die Ausgaben der Sozialversicherungen nur noch zu 80 % durch Beiträge der Versicherten finanziert. Den größten Anteil an den Gesamtausgaben des Sozialbudgets hat die Rentenversicherung. Nach den Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales betrug 2010 der Anteil der Rentenversicherung am Sozialbudget 31.9 % - es wurden 292,7 Mrd. Euro für Altersund Hinterbliebenenrenten ausbezahlt. In öffentlichen Diskussionen wird daher vor allem die Art und Weise der Finanzierung von Sozialversicherungen, insbesondere die der GRV, thematisiert. Infrage gestellt wird z. B. die Eingrenzung der Gruppe der Beitragszahler: Warum nur abhängig Beschäftigte und nicht alle Erwerbstätigen (also auch Beamte und Selbständige)? Es wird aber auch darüber nachgedacht, ob die Verwertung der Beiträge die richtige ist, denn altersabhängige Risiken können sowohl durch Kapitaldeckungs- als auch durch Umlageverfahren abgedeckt werden. Bis 1957 war die GRV in Deutschland kapitalgedeckt und wurde dann auf eine Umlagenfinanzierung abgestellt. In Anbetracht der Probleme, die aufgrund der Altersstrukturänderungen auf die Bevölkerung zukommen, wird u.a. auch gefordert, das kapitalgedeckte Verfahren wieder einzuführen. Daher eine kurze Gegenüberstellung der beiden Finanzierungsarten: Kapitaldeckungsverfahren beruhen auf Ansparen und Akkumulieren der Versichertenbeiträge in der Erwartung, der Kapitalstock möge zusammen mit rentierlichen Zinserträgen (hoffentlich) ausreichen, um die Leistungsansprüche der Rentenbezieher abdecken zu können. Die Herausforderung hierbei besteht darin, einen hinreichend hohen Kapitalstock gewinnbringend anzulegen und ihn gegen Risiken auf Finanzmärkten abzusichern. Es entstehen Abhängigkeiten vom Marktzins, den Bedingungen auf dem Kapitalmarkt und unzureichender Transparenz auf der Angebotsseite. Ungewissheiten im Hinblick auf Inflations- und Ertragsentwicklungen kommen hinzu. Inwieweit sich zukünftige demografische Gegebenheiten langfristig ungünstig auf die Finanz- und Kapitalmärkte auswirken werden, ist ebenfalls weitgehend offen. Das Kapitaldeckungsverfahren wird seit der Rentenreform von 1957 in der GRV nicht mehr angewandt. Es beruhen jedoch betriebliche und private Altersvorsorgeprodukte auf dieser Finanzierungsform. Bedenken sollte man bei dieser Art der Finanzierung die steigende Lebenserwartung und die damit verbundene längere Bezugsdauer der Rentenbezüge. Was passiert, wenn der Leistungsempfänger nicht lange genug und nicht in ausreichender Höhe Beiträge angespart hat und/oder, wenn er wider Erwarten viel länger lebt? Das Umlageverfahren umgeht diese Problematik insofern alle Einnahmen aus Versichertenbeiträgen der heutigen Arbeitnehmer sofort wieder an die Leistungsempfänger ausgezahlt werden. Es werden so gut wie keine Gelder angespart, weil man annimmt, dass die Einnahmen immer die Ausgaben decken werden. Dieses Verfahren untersteht aber der direkten Abhängigkeit demografischer und konjunktureller Bedingungen einer Volkswirtschaft. Problematisch wird diese Form der sozialen Sicherung, wenn die Ausgaben - aufgrund einer steigenden Anzahl von Leistungsberechtigten - stark anwachsen und einer verhältnismäßig kleinen Zahl von Leistungserbringern aufgebürdet wird. Nach einschlägigen Berechnungen sind die deutschen Sozialkassen schon heute ungedeckte (weil nicht angesparte) Verpflichtungen in Höhe von 5 Billionen Euro eingegangen (sog. Implizite Staatsschulden). Diese Leistungsversprechen der Kranken-, Pflege, und Rentenversicherung drohen zukünftige Generationen zu überfordern, weil der Zahl der Empfänger schlicht eine zu geringe Zahl von Beitragszahlern gegenübersteht. Es entsteht eine sog. Nachhaltigkeitslücke, die zu schließen ein noch ungelöstes Problem darstellt. Abgesehen von dieser außerordentlichen Form der Belastung für künftige Generationen kann die Kopplung der Sozialbeiträge an Löhne und Gehälter grundsätzlich auf Seiten der Arbeitnehmer aufgrund der hohen Abgaben zu Frustration und damit zu verminderter Leistungsbereitschaft führen. Dieser Effekt könnte sich künftig bedingt durch steigende Beitragssätze wegen des ungleichen Verhältnisses Beitragszahler/Leistungsempfänger sogar noch verstärken. Was die Arbeitgeber betrifft, so könnten zuweilen die hohen Lohnnebenkosten die mangelnde Bereitschaft begründen, im Inland Arbeitsplätze zu schaffen. Eine Folge davon sind dann wiederum weniger sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, was zu einem Anstieg der Leistungsempfänger und dann ebenfalls konsequenterweise zu höheren Sozialversicherungsbeiträgen führen könnte. Um dieses Dilemma zu umgehen, wird empfohlen, alle Erwerbseinkommen in die Versicherungspflicht einzubeziehen und versicherungsfremde Leistungen grundsätzlich über Steuergelder zu finanzieren. Man erhofft sich damit auf ein erträgliches Maß begrenzte Sozialversicherungsbeiträge, die den Faktor Arbeit so wenig als möglich belasten.
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