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Anforderungen an die Junge Pflege. Welche Wünsche und Bedürfnisse haben junge Pflegebedürftige?

AutorAnna E. Pape, Sarah Silze
VerlagStudylab
Erscheinungsjahr2019
Seitenanzahl98 Seiten
ISBN9783960956327
FormatPDF/ePUB
Kopierschutzkein Kopierschutz/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis34,99 EUR
Auch junge, bis dahin gesunde Menschen können durch einen Unfall oder eine chronische Erkrankung pflegebedürftig werden. Wenn die Betreuung im eigenen Zuhause nicht möglich ist, werden sie häufig in Seniorenheimen untergebracht. Solche Notlösungen haben jedoch negative Auswirkungen auf das Wohlbefinden der Betroffenen. Anna E. Pape und Sarah Silze weisen in ihrer Publikation darauf hin, dass in Deutschland aktuell zu wenig Ressourcen und Kenntnisse für eine angemessene Unterbringung zur Verfügung stehen. Jeder Mensch sollte das Recht haben, sich in seinem Zuhause wohlzufühlen und die Tagesgestaltung weitestgehend selbstständig zu gestalten. Um entsprechende Unterbringungsform zu ermöglichen, müssen Einrichtungen vor allem ihre Strukturen und Prozesse anpassen. Pape und Silze entwickeln ein Konzept für die Junge Pflege, das der Autonomie der Betroffenen einen hohen Stellenwert einräumt. Sie gehen auf die Bedürfnisse und Wünsche junger Menschen ein und verfolgen eine ganzheitliche Herangehensweise. Aus dem Inhalt: - Pflegeheim; - Krankenversicherung; - Qualitätsmanagement; - Wohngemeinschaft; - Pflegemanagement

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Leseprobe

2 Begriffliche Grundlagen, Theorien und Einordnungen


 

Um für eine begriffliche Klarheit zu sorgen werden zunächst die Begriffe Pflege, Pflegeheim, Junge Pflege, altersentsprechende Bedürfnisse, Strukturen und Prozesse spezifiziert. Diese Definitionen dienen als Grundlage für den Hauptteil der vorliegenden Arbeit.

 

2.1 Pflege


 

Der Begriff Pflege wird im Folgenden definiert und erläutert. Anschließend werden die Pflegeschwerpunkte und die Rechte für hilfe- und pflegebedürftige Menschen aufgeführt sowie der Pflegeprozess und der Pflegeschlüssel. Abschließend folgt die Darstellung der aktuellen Situation im deutschen Pflegesystem.

 

2.1.1 Definition Pflege (Silze)


 

Der Terminus Pflege findet in unserer Gesellschaft eine umfassende Bedeutung.[20] Dieser Begriff beschreibt in erster Linie den Erhalt eines guten Zustandes und dessen Aufrechterhaltung. Die Pflege kann sowohl auf materielle Gegenstände bezogen sein, als auch auf soziale Kontakte oder den Gesundheitszustand. Bei der Pflege von Kranken geht es bei dem Erhalt des Zustandes um die Gesundheit und deren Bewahrung.[21] Nach der International Council of Nursing (ICN)[22] wird die Pflege wie folgt definiert:

 

„Pflege umfasst die eigenverantwortliche Versorgung und Betreuung - allein oder in Kooperation mit anderen Berufsangehörigen - von Menschen aller Altersgruppen, von Familien oder Lebensgemeinschaften sowie von Gruppen und sozialen Gemeinschaften, ob krank oder gesund, in allen Lebenssituationen (Settings). Pflege schließt die Förderung der Gesundheit, Verhütung von Krankheiten und die Versorgung und Betreuung kranker, behinderter und sterbender Menschen ein.“[23]

 

Die vier grundlegenden Aufgaben der Pflege sind die Förderung der Gesundheit, die Verhütung der Krankheit, die Wiederherstellung von Gesundheit und das Lindern von Leiden.[24] Somit umfasst die pflegerische Arbeit die Unterstützung und Begleitung von Menschen aller Altersstufen, die keine selbstständige Pflege durchführen können.[25] Diese Einschränkung kann zeitlich begrenzt oder langfristig vorhanden sein. Pflege umfasst die Prävention vor Krankheiten und auch die Gesundheitsförderung und Rehabilitation der Patienten.[26] Die aufgeführten Schlüsselaufgaben nennt sowohl die ICN als auch die WHO.[27] Außerdem zählen allgemeinhin die Durchführung diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen zum Arbeitsfeld der Pflege.[28] Dabei sind die Interessen, Wünsche und Bedürfnisse zu beachten und bei der Planung und Durchführung der Pflege zu berücksichtigen. Ebenso geht es laut WHO, um eine Unterstützung physischer, psychischer und kognitiver Ressourcen und die Schaffung einer sicheren Umgebung.[29] Diese Aspekte umfassen die Basis der Pflege, da sie Auswirkungen auf die Gesundheit, Krankheit und Sterben haben. Auch der Aufbau von Funktionen wird laut WHO dem Aufgabenfeld der Pflege zugeschrieben, ebenso wie die Unterstützung und Förderung der Autonomie und Selbstbestimmung der Patienten und deren Angehörigen.[30] Die ICN zählt zudem die Wahrnehmung der Interessen und Bedürfnisse und die Förderung einer sicheren Umgebung in allen Altersgruppen zu den Kernelementen der Pflege. Die erweiterten Aufgabenbereiche der Pflege liegen in der Forschung, der Mitwirkung in der Gesundheitspolitik, dem Management des Gesundheitswesens und in der Bildung.[31] Die Pflege wurde über einen langen Zeitraum naturwissenschaftlich-mechanistisch betrachtet und anhand des biomedizinischen Modells durchgeführt.[32] Hier lag der Fokus bei der Entstehung, Erklärung und Behandlung rein körperlicher Symptome. Heutzutage wird die Pflege umfassender und integrativ betrachtet und durchgeführt. Psychische und soziale Komponenten sind einbezogen. Zudem werden die Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation stärker mit der modernen Pflege verknüpft.[33]

 

2.1.2 Rechte für hilfe- und pflegebedürftige Menschen (Silze)


 

Die Pflege wird von der Gesetzgebung als Auftrag vorgeschrieben und umfasst aus dieser Sicht die Achtung der Menschenrechte, das Recht auf Leben, Würde und Respekt.[34] Bisher orientieren sich die pflegerischen Leistungen allerdings meist an den Bedürfnissen und Krankheitsbildern älterer Menschen. Deren soziale, psychische, physische und spirituelle Aspekte unterscheiden sich jedoch von denen junger Pflegebedürftiger.[35]

 

Die im Folgenden aufgeführte Pflege-Charta umfasst grundlegende Rechte, welche einem hilfe- und pflegebedürftigen Menschen zustehen. Diese müssen im Rahmen der Pflege Berücksichtigung finden, um eine verbesserte Pflege und Betreuung zu ermöglichen.[36] Die Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen wurde im Jahr 2005 auf Initiative des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums für Gesundheit entwickelt.[37]

 

Artikel 1: Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe

 

Folglich hat jeder Mensch mit Pflegebedarf ein Recht auf Hilfe zur Selbsthilfe und auf Unterstützung, sodass eine weitestgehend selbstständige Lebensführung ermöglicht wird.

 

Artikel 2: Körperliche und seelische Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit

 

Dieser Artikel gibt einem Pflegebedürftigen das Recht, vor Gefahren für Leib und Seele geschützt zu werden.

 

Artikel 3: Privatheit

 

Unter diesem Artikel fällt das Recht auf Wahrung und Schutz der Privat- und Intimsphäre.

 

Artikel 4: Pflege, Betreuung und Behandlung

 

Jeder Mensch mit Pflegebedarf hat das Recht auf eine individuelle, gesundheitsfördernde und qualitative Pflege, Betreuung und Behandlung.

 

Artikel 5: Information, Beratung und Aufklärung

 

Das Recht auf umfassende Informationen über Angebote der Beratung, der Hilfe, der Pflege und der Behandlung stehen jedem Pflegebedürftigen zu.

 

Artikel 6: Kommunikation, Wertschätzung und Teilhabe an der Gesellschaft

 

Jedem Pflegebedürftigen stehen die Teilhabe und Interaktion mit anderen Menschen sowie ein wertschätzender Umgang zu.

 

Artikel 7: Religion, Kultur und Weltanschauung

 

Jeder Mensch mit Pflegebedarf hat das Recht auf eine freie Ausübung von Kultur, Weltanschauung und Religion.

 

Artikel 8: Palliative Begleitung, Sterben und Tod

 

Ein würdevolles Sterben steht jedem pflegebedürftigen Menschen zu.[38]

 

2.1.3 Pflegeschwerpunkte (Silze)


 

Es gibt drei Schwerpunkte im Bereich der Pflegetätigkeit. Diese Schwerpunkte sind die Basis der professionellen Pflege und der Ausbildungsberufe an Berufsfachschulen.[39]

 

Die Gesundheitspflege umfasst Handlungen, welche die Volksgesundheit erhalten, fördern und vor Krankheiten schützen. Dieser Begriff umfasst die pflegerische Gesundheitsförderung und Prävention aller Altersgruppen.[40]

 

Die Krankenpflege bezeichnet eine Hilfeleistung für Menschen im Zustand von Behinderung, Krankwerden, Kranksein, Gesundwerden, Krankbleiben oder Sterben. Diese Form der Pflege findet in allen Altersstufen statt.[41] Bei der Kranken­pflege geht es um die Wiedererlangung der Gesundheit und dem Erlangen von Selbstständigkeit bei der Alltagsbewältigung.[42]

 

Die Altenpflege stellt ebenfalls eine Hilfeleistung dar, welche sich mit der Unterstützung der Selbstständigkeit und der Bewältigung von Aktivitäten beschäftigt. Der Ressourcenverlust und der Unterstützungsbedarf entstehen aufgrund von Altersprozessen.[43] Der Kern der Altenpflege ist die Förderung und der Erhalt größtmöglicher Selbstständigkeit älterer Menschen. Hier liegt der Schwerpunkt nicht auf der Wiedererlangung von Gesundheit, sondern auf den Erhalt der Selbstbestbestimmung, der Sicherung der Lebenskontinuität und der Schaffung einer sicheren und fördernden Umgebung. Die Altenpflege beinhaltet sowohl Anteile der Gesundheitspflege als auch der Krankenpflege.[44]

 

2.1.4 Pflegeprozess (Silze)


 

Der Pflegeprozess ist eine systematische Arbeitsmethode zur Erfassung, Planung, Durchführung und Evaluation von Pflegemaßnahmen zur Verbesserung der Einrichtungsqualität. Die Darstellung des Pflegeprozesses findet in der Pflegedokumentation statt.[45] Der Pflegeprozess dient dazu, Probleme, welche sich individuell auf die Bedürfnisse und Einschränkungen des Bewohners richten, zu analysieren und anschließend zu lösen.[46] Laut Kappelmüller werden bei der Planung des Pflegeprozesses Tätigkeiten im Bereich der Pflege in einzelne Schritte...

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