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Zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Historischer Abriss zum Arbeitsschutz in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und der DDR

Historischer Abriss zum Arbeitsschutz in der SBZ/DDR

AutorLutz Wienhold
VerlagGRIN Verlag
Erscheinungsjahr2011
Seitenanzahl880 Seiten
ISBN9783656088271
FormatePUB/PDF
Kopierschutzkein Kopierschutz/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis27,99 EUR
Fachbuch aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Soziologie - Arbeit, Beruf, Ausbildung, Organisation, , Sprache: Deutsch, Abstract: Rund zwanzig Jahre nach dem Ende der DDR wird die DDR noch immer und immer wieder verklärt. Tatsachen schwinden im Gedächtnis. Deshalb sollen hier Fakten und Entwicklungen, auch Hintergründe so dargestellt werden, damit Verklärung vermieden werden kann. Es geht um die geschichtliche Wirklichkeit einer Seite der DDR - dem Arbeitsschutz als sozialem Anliegen, den Gesundheitsschutz im Betrieb. Zum Teil menschenunwürdige Zustände belegen die Realität in der DDR, beleuchten auch Motive der SED. Das darf nicht in Vergessenheit geraten! Es geht um die Würde des Menschen, die nicht gewährleistet blieb. Die Fakten stellen auch positive Seiten des Arbeitsschutzes in der DDR zusammen - aber sie sind zu relativieren, stehen unter dem Vorbehalt ihrer politischen Einordnung in ein Unterdrückungs- und Unrechtsregime. Beschrieben wird die Entwicklung des Arbeitsschutzes von 1945 bis 1990 in der SBZ und der DDR. Dabei wird für die DDR eine Einteilung nach den vier Jahrzehnten vorgenommen. Es stand umfangreiches Quellenmaterial zur Verfügung, insbesondere konnten die Akten der Regierung der DDR und der SED sowie des FDGB genutzt werden. Die Möglichkeit der Auswertung des Archivmaterials erleichterte das Aufzeigen des Handelns der politischen Akteure, sie bestimmende Vorstellungen und Leitlinien. Die Nutzung der Archivmaterialien ermöglichte die Darstellung politischer Zusammen-hänge und gab Hinweise zu teilweise bisher nicht bekannten Erscheinungen im Arbeitsschutz der DDR. Das Internet bot vielfältige Aussagen von Zeitzeugen und Bewertungen, die eingeordnet werden konnten. Leider existieren eine Reihe von Veröffentlichungen und Diskussionen in Foren, die einzelne Seiten des DDR-Arbeitsschutzes glorifizieren und damit mehr oder weniger suggerieren, dass der Arbeitsschutz der DDR ein Vorbild für die Bundesrepublik sei. Es ist eines der Anliegen dieser Publikation, dem entgegenzutreten. Es gab sehr viele gute Merkmale und Konzepte. Die DDR hatte für den Arbeitsschutz eine sehr anspruchsolle und sich auch weiterentwickelnde Theorie hervorgebracht. Es entstanden Vorschriften, die isoliert betrachtet tatsächlich Meilensteine darstellen. Trotzdem ist entscheidend, vor welchem Hintergrund solche Ansätze funktionieren konnten Zeitzeugen und Bewertungen, die eingeordnet werden konnten. Das Buch soll die Vergangenheit der DDR speziell zum Arbeitsschutz festhalten, soll Einsichten in die Gegebenheiten bieten und soll auch eingeführte Deutungen infrage stellen.

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Leseprobe

2 Arbeitsschutz in der sowjetischen Besatzungszone - 1945 bis zur Gründung der DDR 1949


 

2.1 Die allgemeinen Rahmenbedingungen


 

Zur politischen Situation

 

Nachdem die Nationalsozialisten das Deutsche Reich in einen zentralistischen Einheitsstaat umgewandelt hatten, setzen die Besatzungsmächte eine föderative Struktur durch. Machtkonzentration und -missbrauch sollen damit verhindert werden.

 

Im Jahre 1945 veränderten sich die politischen Bedingungen radikal.[19] Um das Chaos wenigstens ansatzweise zu steuern und erste Grundlagen für einen politischen Neuanfang zu schaffen, übernahmen die Alliierten die oberste Gewalt (WENGST, 2001, S. 3). Ein sehr allgemein gehaltenes „Potsdamer Abkommen“ - Ergebnis der Konferenz vom 17.7. bis 2.8.1945 in Potsdam - sollte Grundlinien der Besatzungspolitik bestimmen. Es bestand Übereinstimmung der Besatzungsmächte, keine zentrale Regierung für Deutschland, wohl aber einige zentrale deutsche Verwaltungsabteilungen zu schaffen (DEUERLEIN, 1957, S. 246-255).

 

Bereits 1944 war mit dem Londoner Abkommen vom 14.11.1944 über die Kontrolleinrichtungen in Deutschland der Alliierte Kontrollrat geschaffen worden. Mithilfe des Kontrollrates sollten für die vier Besatzungszonen Entscheidungen für ganz Deutschland getroffen werden können. Er hatte Rechtsetzungsbefugnis. Alle seine Entscheidungen waren einstimmig zu treffen. Hierfür hatte der Kontrollrat zehn Direktorate gebildet, so auch das sog. Manpower Direktorat, welches die Sozialpolitik verantwortete und in das auch die Arbeitsschutzfragen eingeordnet waren.

 

Die Verwaltung innerhalb der vier Zonen war unterschiedlich organisiert. In der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) ist die Zentralisierung am stärksten ausgeprägt. Hier verlagert sich das Schwergewicht der Verwaltungsbefugnisse zunehmend von den Ländern auf die bereits 1945 errichteten übergeordneten Zentralverwaltungen. Im Osten besetzten Kommunisten Schlüsselpositionen im gesamten Staatsapparat und in vielen Kommunen.

 

Da es zu politischen Spannungen zwischen den Besatzungsmächten kam, die eine vernünftige fachliche Arbeit extrem behinderten, stellte der Kontrollrat bereits im Frühjahr 1948 seine Arbeit ein. Danach übten die Besatzungsmächte jeweils für ihr Territorium die Hoheit aus und konnten Entscheidungen ohne komplizierte Abstimmungen treffen. Die SBZ ging seitdem ihren eigenständigen Weg.

 

Sitz der Militärregierung, der SMAD (SMAD), war Berlin-Karlshorst. Chef der SMAD war bis 1946 der Eroberer Berlins, Marschall Schukow[20], danach Marschall Sokolowski[21] uns ab 1949 Marschall Tschuikow.[22] Da die SMAD den politischen Kurs bestimmte und die deutsche Verwaltung kontrolliert, hatte sie faktisch die Souveränität in der SBZ inne. Die SMAD teilte bereits im Juli 1945 und damit noch vor der Potsdamer Konferenz ihre Besatzungszone in Länder auf: Mecklenburg, Sachsen und Thüringen. Brandenburg und Sachsen-Anhalt erhielten zunächst den Status einer Provinz, bis sie dann 1947 auch zum Land deklariert wurden. Damit bestanden in der SBZ ab 1947 fünf Länder.

 

Im Juni 1945 hatte die SMAD (SMAD-Befehl Nr. 17 vom 27.6.1945) elf deutsche Zentralverwaltungen - u. a. eine für Arbeit und Sozialfürsorge sowie eine für das Gesundheitswesen - errichtet, die als Hilfsorgane der SMAD arbeiteten und möglicherweise auch als Keimzelle für eine künftige deutsche Zentralregierung vorgesehen waren (WENGST, 2001, S. 42). Bis Mitte 1947 wurden fünf weitere Zentralverwaltungen gebildet.

 

Das seit Beginn des Zweiten Weltkriegs praktizierte System einer staatlichen Zwangswirtschaft wurde faktisch übernommen und im Sinne einer sozialistischen Zentralplanwirtschaft ausgebaut.

 

Den Zentralverwaltungen waren durch den SMAD-Befehl Nr. 110 vom 4.6.1945 keine Befugnisse zum Erlass von Gesetzen und Verordnungen übertragen worden. Sie hatten lediglich die Aufgabe, die Instruktionen der SMAD auszuführen (FOITZIK, 1999, S. 342). Die Bedeutung der Zentralverwaltungen änderte sich grundlegend ab dem Jahr 1947. Durch SMAD-Befehl Nr. 138 vom 4.6.1947 wurde den Zentralverwaltungen die zentrale Planung, Lenkung und Kontrolle der Wirtschaft übertragen und gleichzeitig die Deutsche Wirtschaftskommission (DWK) geschaffen, der zunächst die Präsidenten der wichtigsten wirtschaftsnahen Zentralverwaltungen, die Vorsitzenden des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) und der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) angehörten. Die DWK wurde durch den

 

SMAD-Befehl Nr. 32 vom 12.2.1948 weiter gestärkt. Sie erhielt nunmehr die Kompetenz, allen Organen in der SBZ verbindliche Weisungen zu erteilen. Damit setzte der Bedeutungsverlust der Länder der SBZ ein. Vier Jahre später im Jahre 1952 wurden die Länder aufgelöst. Für den sozialistischen Staat galt nunmehr der „Demokratische Zentralismus“[23] als Entwicklungsprinzip für die Verwaltungsorganisation (FAIT, 1993, S. 73-77).

 

Der Umbau der staatlichen Institutionen entsprach dem Ziel einer „antifaschistischdemokratischen Umwandlung“ (NAIMARK, 1992, S. 586). Die SMAD stützte sich bei dem Umwandlungsprozess in erster Linie auf die kommunistische Partei, deren Kader zum großen Teil in Moskau geschult worden waren. Aber auch deren Einfluss hing davon ab, dass sie die Vorstellungen der Besatzungsmacht loyal, mit großem Eifer und auch „Verständnis für die Empfindlichkeiten“ der Sieger umsetzten (NAIMARK, 1992, S. 585). Wenn in der Forschung bis heute darüber gestritten wird, welche Ziele die sowjetische Führung im Rahmen ihrer Besatzungspolitik im Einzelnen verfolgte, so ist offenkundig, dass Stalin einerseits die Option für die Aufrechterhaltung eines gesamtdeutschen Staates aus unterschiedlichen Gründen offen halten wollte, aber andererseits fest entschlossen war, „die Sowjetische Besatzungszone fest in seinen Wirtschaftsbereich einzugliedern“ (WENGST, 2001, S. 30). Die Kommunistische Partei hatte hierbei die Aufgabe - wie auch in den osteuropäischen Staaten - zunächst Schlüsselstellungen in der Wirtschaft und den staatlichen Institutionen zu besetzen, nach kurzer Zeit dort die Führung zu übernehmen und dann konsequent das staatssozialistische stalinistische Regime durchzusetzen.

 

Noch vor Beginn der Potsdamer Konferenz und ohne vorherige Absprache mit den westlichen Besatzungsmächten erließ die SMAD am 10.6.1945 den Befehl Nr. 2, der die Gründung von Parteien und Gewerkschaften in der SBZ zuließ. Als erste Partei wurde die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) wieder zugelassen. Die Wiederbetätigung der SPD war ebenfalls genehmigt worden. Und es gab die Neugründungen der CDU und LDP. Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) war 1946 in der SBZ aus der unter sowjetischem Druck vorgenommenen Zwangsvereinigung der KPD und der SPD hervorgegangen. Die Parteien gründeten einen antifaschistischen Block, aus dem sich später die Nationale Front entwickelte.

 

Die Aktivitäten der SMAD verhalfen der Kommunistischen Partei zur alleinigen politischen Herrschaft, um die Voraussetzungen zu schaffen, die im marxistisch-leninistischen Sinne zur Errichtung eines nicht mehr von Klassengegensätzen beherrschten Gesellschaftssystems unabdingbar sind, nämlich die Vergesellschaftung (Sozialisierung) des Eigentums an Produktionsmitteln einerseits und die Etablierung einer zentralen Planung und Lenkung der Wirtschaft andererseits. Diese Aufgaben dominierten die Nachkriegsjahre (MITZSCHERLING, 1977, S. 83). Zentralistische Strukturen sollten geschaffen werden.

 

Unmittelbar nach der deutschen Kapitulation waren Vertreter der Exil-KPD in die SBZ zurückgekehrt und hatten dort die Zusammenarbeit mit den örtlichen sowjetischen Behörden aufgenommen. Entgegen früheren Vorstellungen der KPD, nach dem Zusammenbruch Volksausschüsse als Alternative zum alten Verwaltungsapparat zu installieren, griffen die Sowjets bei der Verwaltungsrekonstruktion doch auf die tradierten Verwaltungsstrukturen zurück (FRERICH, FREY, 1993, Bd. 2, S. 2), wenn auch in neuer personeller Zusammensetzung.

 

Mit Zuspitzung des Kalten Krieges kommt es auf Druck Moskaus 1948 zur Umwandlung der SED in eine Kaderpartei nach dem Vorbild der KPdSU. Die paritätische Besetzung aller Positionen mit Sozialdemokraten und Kommunisten wird aufgegeben und dem "Sozialdemokratismus" der Kampf angesagt. Durch die Gründung der Demokratischen Bauernpartei Deutschlands (DBD) und der National-Demokratischen Partei Deutschlands (NDPD) sollen im April/Mai 1948 die Vormachtstellung der SED im Parteiensystem ausgebaut und weitere Bevölkerungsgruppen politisch erfasst werden.

 

Auf dem 2. Parteitag der SED vom 20. bis 24.9.1947 in Berlin fordert der stellvertretende Parteivorsitzende Walter Ulbricht die Einführung der Planwirtschaft in der SBZ und die Umwandlung der SED in eine "Partei neuen Typus" nach dem Vorbild der sowjetischen KPdSU.

 

Auf der I. Parteikonferenz im Januar 1949 wird die Transformation der SED in eine kommunistische Kaderpartei beschlossen. Alle sozialdemokratischen Tendenzen werden nun bekämpft. Der Marxismus-Leninismus wird zur alleinigen Richtlinie der SED.

 

Der Gründungskongress für den Freien Deutschen Gewerkschaftsbund fand vom 9.

 

11. 2.1946 in Berlin statt. Im August 1945 scheiterten die Bemühungen der SMAD, die...

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