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Aushandeln und kontrollieren - Herrschaftspraxis im Brandenburg des 18. Jahrhunderts

Herrschaftspraxis im Brandenburg des 18. Jahrhunderts

AutorMario Kaun
VerlagGRIN Verlag
Erscheinungsjahr2008
Seitenanzahl80 Seiten
ISBN9783638029810
FormatPDF/ePUB
Kopierschutzkein Kopierschutz/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis8,99 EUR
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Neuzeit, Absolutismus, Industrialisierung, Note: 2,0, Universität Potsdam (Philosophische Fakultät - Historisches Institut), 34 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Um das Thema Herrschaftspraxis im Brandenburg des 18. Jahrhunderts zu beschreiben, wird schnell und ohne größere Überlegungen die bisher noch weit verbreitete Lehrmeinung herangezogen: Das Brandenburg im 18. Jahrhundert, in der friderizianischen Zeit, ging vollends in Preußen und dem Absolutismus, zuweilen in einer aufgeklärten Form desselben, auf. Die ältere Forschung erschuf den Begriff des Absolutismus und vermittelte den Eindruck der uneingeschränkten Macht eines Souveräns. Die jüngere Forschung entkräftet nach und nach die Vorstellung eines omnipotenten und omnipräsenten Herrschers, betrachtet die Herrschaftsstrukturen deutlich feinfühliger und zeigt auf, dass Herrschaft, in seinen unterschiedlichsten Erscheinungsformen, nur durch Kompromisse erhalten blieb: Herrschaft ist der neueren Forschung nach als soziale Praxis zu verstehen. Herrschaft musste in erster Linie ausgehandelt und kontrolliert werden. Um all dies besser nachzuvollziehen, beschäftigt sich diese Arbeit mit der Problematik des Aushandelns und des Kontrollierens. Notwendigerweise gewährt sie einen Einblick in den bisherigen Forschungsstand zum Thema Kommunikation und Herrschaft, befasst sich mit der Begrifflichkeit des Absolutismus und mit der Geschichte Brandenburgs zur Zeit des 18. Jahrhunderts. Darüber hinaus wird herausgestellt, welche Formen der Kommunikation statt fanden und geeignet waren, um Sachverhalte auszuhandeln und zu kontrollieren, welche Wege Kommunikation ging, welche Wechselwirkung bestand und wer mit wem warum kommunizierte. Im weiteren Verlauf wird dann auf den frühneuzeitlichen Amtsträger eingegangen, der als Informationsmakler zwischen Herrscher und Beherrschten fungierte. Es soll dabei betrachtet werden, inwiefern sein Wirken Einfluss auf das Aushandeln und Kontrollieren von Herrschaft im Brandenburg des 18. Jahrhunderts hatte, welche Anerkennung ihm sowohl von Herrschern als auch von Beherrschten entgegengebracht wurde und welche soziale Stellung er innerhalb der frühneuzeitlichen Gesellschaft besaß; ob Herrschaft ohne die frühneuzeitlichen Amtsträger überhaupt durchsetzbar war. Die über der Arbeit stehende Leitfrage ist: Wie wurde Herrschaft im Brandenburg des 18. Jahrhundert praktiziert? Die theoretischen Ausführungen sollen, neben der reichlichen Literatur zu diesem Thema, durch die handschriftlich vorliegenden Bereisungsprotokolle des Kriegsrats Cramer bei seiner Observation der Altmark aus den Jahren 1739 und 1740 belegt werden.

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Leseprobe

4 Formen der Kommunikation

 

Gerade weil die Kommunikation verschiedene Zugriffsoptionen bietet, gibt es eine Vielzahl an Kommunikationsformen. In den nachfolgenden Betrachtungen sollen einige von ihnen Beachtung finden und etwas näher beleuchtet werden. Hierbei stellt die Auswahl der Formen eine subjektive Auswahl dar und ist nicht zu verstehen als eine Rangfolge der Relevanz oder gar der Häufigkeit ihrer Erscheinung.

 

   Prinzipiell lassen sich nach Ursula Löffler vier gegenüberstehende Begriffspaare bilden.[35] Als erstes: schriftlich vs. mündlich, wobei die Verschriftlichung auf der Amtsebene oder im Dorf durch den Pfarrer bzw. Schulmeister stattfand und die übrigen Bestandteile der Kommunikation mündlich produziert und weitergegeben wurden. Es muss davon ausgegangen werden, dass im frühneuzeitlichen Dorf die mündliche Kommunikation dominierte. Das führt zu dem oben schon angeführten Forschungsproblem, da dazu dem Historiker keinerlei Quellen zur Verfügung stehen. Als zweites Paar nennt Löffler: offiziell vs. informell. Hier ist der Weg des Informationsaustausches gemeint, welcher einen offiziellen Charakter besitzt, indem z. B. über den Instanzenweg vom Untertanen zum Amtmann eine Supplik den Landesherrn erreicht. Dem gegenüber steht der informelle Weg, auf dem die Supplikation vorbei am Amtmann direkt an den Landesherrn geschickt wurde. Das heißt, dass Informationen von Unten nach Oben durchaus den Instanzenweg umgingen. Im Gegensatz dazu werden Botschaften von Oben nach Unten selten den Instanzenweg verlassen haben. Als drittes Paar bildet Löffler: freiwillig vs. weisungsgebunden. Löffler geht davon aus, dass Handeln im Staatsinteresse von Weisungen und Befehlen geprägt war. Der Antagonist hierzu ist die Initiative der Untertanen aus einer persönlichen oder gemeinschaftlichen Betroffenheit heraus. Beim letzten Paar konkurrieren direkt vs. indirekt: Die frühneuzeitliche Verwaltung hatte eindeutige Interaktionswege, in der eine Meldung durchaus mehrere Behörden durchlief, aber immer in derselben Struktur verblieb. Dagegen bestand die Kommunikation mit den Untertanen aus einer vermittelnden Kommunikation, d. h. sie erfolgte mittels eines Mediums wie z. B. dem Pfarrer oder dörflichen Amtsträger.

 

4.1 Supplikationen


 

Oftmals supplizierten dörfliche Unterbediente im Auftrag der Gemeinde gegen unbefriedigende Situationen. So gingen u. a. auch mehrmals die Schulzen und Bauernmeister von Colbitz im Amt Wolmirstedt zwischen 1652 und 1674 gegen den Amtmann und das Kloster vor, um ihre Rechte in Bezug auf die Steuerfreiheit beim Bier zu verteidigen.[36] Oder in Stendal beschwerten sich die Bewohner beim Kriegs- und Steuerrat Cramer über die Offiziere und beweibten Unteroffiziere, welchen Betten und Holz zur Verfügung gestellt wurden, diese jedoch nicht bezahlt worden sind und somit die Stadtkasse arg belasteten. Ein Vermerk neben dieser Beschwerde fordert dazu auf, den Soldaten klar zu machen, dass sie für die Bezahlung aufzukommen hätten.[37] Auch beklagten sich die Brauer in Stendal „daß das Holtz von Tage zu Tage im Preyß steige, und der Landmann kein Bier holete, indem er kein Geld habe“, was u. a. auf die Missernte im letzten Jahr zurückzuführen sei.[38] Die Möglichkeit der Bittschrift über die Bereisungsprotokolle scheint eine gewollte Form zu sein, denn nicht nur, dass nach solchen Problemen gefragt wurde, sondern in unmittelbar nachfolgenden Untersuchungspunkten wurde nach Vorschlägen für Auswege aus diesen Situationen gesucht. So heißt es beispielsweise bei Punkt 28 der Untersuchung: „Welchergestalt solches zu remedieren?“ oder bei Punkt 83.: „Ob sonst bey dem Rath-Hauße einige Mängel und Gebrechen angemerkt wurden, und wie solche zu remedieren?[39] Diese Fragen zeigen auf, dass der Obrigkeit wohl schon in einem bestimmten Maß daran gelegen war, Missstände abzuschaffen, indem mitunter Vorschläge angehört wurden und evtl. zu Gunsten der Bittsteller entschieden worden war. Allein dieser Punkt deutet auf eine Herrschaft hin, die auszuhandeln war und widerspricht dem Dogma des allein entscheidenden Souveräns.

 

   Auch wenn Supplikationen nicht immer zum Erfolg führten, so konnten sie dennoch die Obrigkeit in einen intensiven Schriftwechsel verwickeln und zumindest die Entscheidungen, soweit sie gegen den oder die Bittsteller fielen, hinauszögern.[40] Andersherum konnte das Supplizieren auch riskant sein. Es geschah ebenso, dass die Bittsteller u. a. wegen einer ungebührlichen Supplikation ins Verhör genommen wurden. Im Normalfall jedoch war die Supplikation kein riskantes Unterfangen, vielmehr eine alltägliche Erscheinung[41], welche standardisiert und formalisiert war.[42]

 

   Die Supplikation lässt sich in der Forschung in mindestens zwei Richtungen untersuchen; zum einen lassen sich Selbstzeugnisse und Selbstdarstellungen frühneuzeitlicher Untertanen erforschen und zum anderen erhält der Forscher Einblick in die Interessenwelt von Gemeinde und Untertanen.[43] Als Medium fungierten hier oftmals die Amtsträger. Sie kannten durch ihre teilweise lange Tätigkeit die Kommunikationswege und nutzten diese auch zum Schutz der gemeindlichen Interessen. Bei der Supplikation - also bei der freiwilligen Kommunikation von Unten nach Oben - erwiesen sich die Unterbedienten als Sprachrohr der Gemeinde.[44]

 

4.2 Bekanntmachungen


 

Die Frühe Neuzeit definiert sich u. a. über die beginnende Herausbildung des modernen Staates. Dazu gehörte es, eine „gute Ordnung und Policey“[45] durchzusetzen. Diese Verordnungen sollten den Alltag der Bevölkerung regulieren. Dabei standen die Gemeinden als unterste Instanz in der sich entwickelnden Verwaltung zur Verkündung obrigkeitlicher Erlasse zur Verfügung.[46] Exemplare der Regierungsblätter wurden an alle Gemeinden versendet und dort ihren Adressaten kundgetan. Die Empfänger waren dabei nicht nur die Untertanen allein, sondern ebenfalls die Amtsträger, die dafür sorgen sollten, dass diese Forderungen durchgesetzt würden. So wird z. B. in Stendal die königlich approbierte Feuerordnung „jährlich 2 mahl öffentlich verlesen, und denen Bürgern ein Exemplar gegeben.“[47]

 

   Die Bekanntmachung erfolgte in aller Regel mündlich. Nicht selten ist zu erkennen, dass dieser Form der Bekanntmachung die Zuhörer fehlten. Aber auch eine mangelnde Disziplin der Verkünder selbst wurde kritisiert.[48] Daher ist es nachvollziehbar, dass z. B. bei den Bereisungen der Altmark durch den Kriegsrat Cramer untersucht worden war, ob die Brauerei-, Schau und Feuerordnungen ordnungsgemäß vorhanden waren, vorgelesen und ihnen nicht zuwider gehandelt wurden.[49] Ein weiteres Problem der Bekanntmachung stellt die unterschiedliche Praktizierung selbiger dar. Obwohl gesetzliche Reglungen erlassen wurden, die anordneten, wie und wann die Verkündung zu erfolgen habe, gab es wohl - bis auf wenige Ausnahmen wie bei den Untersuchungspunkten der Bereisungsprotokolle der Altmark - keine  Kontrollen hierzu. Die am meisten geeigneten Termine für die Kundmachung neuer Verordnungen waren der Sonntagsgottesdienst oder die Gemeindeversammlung.[50]

 

   Der mündlichen Bekanntmachung steht die Verschriftlichung in der Verwaltung entgegen. Wie oben erwähnt (Kap. 3), bildet hier das Paar schriftlich vs. mündlich ein zusammenhängendes Konstrukt und beeinflusst sich wechselseitig. Wird durch die Schriftlichkeit die Möglichkeit geboten, Informationen sicher und dauerhaft aufzubewahren, bildet die mündliche Verkündung dahingehend keine Sicherheit und Dauerhaftigkeit. Um die mündliche Bekanntmachung zu sichern, bedurfte es eines kompetenten Kommunikationspartners, der gleichwohl über Eigenschaften, die über die einfache Schreib- und Lesefähigkeit hinausgingen, verfügen sollte.[51] Auch hier wurde - wie bei der Supplikation - sowohl der Pfarrer als auch der Amtsträger genutzt. Die theoretischen Ansätze eines Systems, welches die Bevölkerung mit Informationen versorgte, waren vorhanden, obschon die praktische Realisierung einige Defizite aufwies. Einerseits wurden die Nachrichten immer wieder von Unbefugten vorher gelesen und andererseits muss konstatiert werden, dass die mündliche Verkündung oft nur schlecht oder gar nicht durchgeführt wurde.[52] Abgesehen davon fehlten, wie oben bereits beschrieben, häufig die Rezipienten oder die Bauern schickten ihre jugendlichen, unverständigen Söhne.[53] Dieses Verhalten kann als eine Form der Verweigerung der [dörflichen] Gesellschaft gegenüber den obrigkeitlichen Erlassen verstanden werden. Die Gemeinde sah im Überbringer der Nachrichten eine Personifikation der Obrigkeit und machte selbigen für die vielen neuen Gesetze verantwortlich.[54] Um eventuellen Konflikten aus dem Weg zu gehen, unterließen zuweilen die Unterbedienten die Bekanntmachungen nach dem Sonntagsgottesdienst oder im Krug. Die Versuche - die Amtsträger, welche die Bekanntmachung unterließen sowie die Untertanen, welche der Verkündung fernblieben, durch Geldbußen zu bestrafen - führten nicht zum...

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