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Auswirkungen von Kooperationen zwischen GKV- und PKV-Unternehmen

AutorDaniel Steinberger
VerlagGRIN Verlag
Erscheinungsjahr2010
Seitenanzahl76 Seiten
ISBN9783640657353
FormatPDF/ePUB
Kopierschutzkein Kopierschutz
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis29,99 EUR
Diplomarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: 2,3, Universität Hamburg (Versicherungsbetriebslehre), Sprache: Deutsch, Abstract: Betrachtung der Auswirkungen von Kooperationen zwischen Gesetzlichen Krankenkassen und Privaten Krankenversicherungen speziell betrachtet am Beispiel der Vermittlung von Krankenzusatzversicherungen. Abgrenzung verschiedener Kooperationsmöglichkeiten zwischen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen. Theoretische und beobachtbare Auswirkungen aus Sicht der verschiedenen Marktteilnehmer: Krankenkassen, PKV-Unternehmen, verschiedener Vertriebskanäle, Makler und der Verbraucher, sowie aus gesamtvolkswirtschaftlicher Sichtweise. Klärung der Frage nach Sinn- und Unsinn von GKV-PKV-Kooperationen. Betrachtung möglicher steuer- und wettbewerbsrechtlicher Auswirkungen aufgrund von GKV-PKV-Vermittlungskooperationen.

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Leseprobe

2. Arten von GKV-PKV-Kooperationen


 

Im Folgenden wird ein Überblick über mögliche Arten von Kooperationen zwischen privaten Krankenversicherern und gesetzlichen Krankenkassen gegeben. Die Marketing- und Vertriebskooperation wird hierbei als wichtigste Kooperationsintention betrachtet und hauptsächlicher Betrachtungsgegenstand der weiteren Ausführungen sein. Der Vollständigkeit halber wird kurz ausgeführt, welche weiteren, vor allem sinnvollen Möglichkeiten es für eine Zusammenarbeit innerhalb einer Kooperationen der beiden Unternehmensarten gibt und welche verschiedenen diesbezüglichen Kooperationen zwischen GKV- und PKV-Unternehmen in Deutschland bereits bestehen.

 

2.1. Marketing- und Vertriebskooperationen zwischen GKV- und PKV-Unternehmen


 

Mit einem Volumen von weit über 250 Milliarden Euro hat der deutsche Gesundheitsmarkt die Größe des bundesdeutschen Haushalts erreicht. Die steigenden Kosten im Gesundheitswesen, sowie die demographische Entwicklung in Deutschland stellen insbesondere die GKV vor ein ernstes Finanzierungsproblem. Im solidarischen  System der gesetzlichen Krankenversicherung finanzieren arbeitende Beitragszahler ihre medizinische Versorgung, gleichzeitig jedoch auch die Versorgung der nicht arbeitenden Bevölkerung, zumindest für diejenigen, die gesetzlich versichert sind. Finanzielle Rücklagen können und werden derzeit nicht gebildet. Trotz eines milliardenschweren Bundeszuschusses erwirtschaftet die GKV insgesamt ein Defizit.[10] Im System der privaten Krankenversicherung werden hingegen Kapitalrücklagen in Form von Alterungsrückstellungen gebildet, wodurch die privat Versicherten zumindest einen Teil ihrer späteren medizinische Versorgung selbst finanzieren.[11]

 

Das Versäumnis der gesetzlichen Krankenversicherung ähnliche finanzielle Rücklagen zu bilden, war  in der Vergangenheit notgedrungen damit verbunden, medizinische Leistungen zu streichen oder zu kürzen. Ein weiterer Grund für Beitragssteigerungen und Leistungssenkungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind nicht zuletzt ineffiziente und bürokratische Verwaltungsstrukturen des Gesundheitsversorgungs-Systems, welche auch als „allokative Ineffizienten“[12] zu bezeichnen sind.

 

Beispielsweise wurden als weniger existentiell wichtig erachtete Versorgungsbereiche wie Zahnersatzmaßnahmen und Zahnbehandlung im Rahmen des GKV-Modernisierungsgesetzes 2004 gekürzt und mit Beginn des Jahres 2005 durch die befundbezogene Festzuschuss-Regelung organisiert.[13] Änderungen bezüglich des Krankengeldes, in Form der diesbezüglichen gesetzlichen Absicherung, traten beispielsweise für Freiberufler und Selbständige mit Beginn des Jahres 2009 in Kraft.[14]

 

Die Bundesregierung weiß um die Finanzierungsprobleme der GKV und die Notwendigkeit weitere Sparmaßnahmen durchzuführen. Ähnlich wie beim Problem der Deckungslücke der finanziellen Rentenversorgung im Alter, versucht die Bundesregierung einen Teil der Absicherung der Gesundheitsversorgung in die Selbstverantwortung der Bürger zu stellen. Aus diesem Grund wurde im Rahmen der Gesundheitsreform 2004 mit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2004 eine Regelung bezüglich des Angebotes von Krankenzusatzversicherungen durch die gesetzlichen Krankenkassen getroffen.

 

In Zusammenarbeit mit PKV-Unternehmen, aber auch durch Einführung eigener so genannter Wahltarife, dürfen für die nicht durch den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen abgedeckten Leistungen Zusatzkrankenversicherungen angeboten werden.[15] Kooperationen mit PKV-Unternehmen waren GKV-Unternehmen bis 2004 durch das SGB V untersagt.[16] Zwar sind gesetzliche Krankenkassen nun dazu angehalten Wahltarife mit Zusatzleistungen zu offerieren, doch bieten die meisten Krankenkassen Zusatzleistungen auch über Zusatzkrankenversicherungen ihrer PKV-Vertriebspartner an. Insbesondere der Bereich der stationären Zusatzversorgung und dem Krankenversicherungsschutz im Ausland wird im Gesetz thematisiert. Doch damit sind Zusatzversicherungen für Zahnersatz, Zahnbehandlung, Sehhilfen, Naturheilverfahren und sonstige ambulante Leistungen nicht ausgeschlossen.

 

Bei den Kooperationen zwischen GKV- und PKV Unternehmen handelt es sich ausschließlich um horizontale Kooperationen. Das bedeutet, die Kooperationspartner stammen aus derselben Branche, teilweise konkurrieren die beiden Systeme miteinander. Im Beispiel von gesetzlicher  und privater Krankenversicherung ist dies der Markt der Gesundheitsabsicherung, wenngleich die beiden Systeme sich stark unterscheiden und unterschiedliche Unternehmensziele verfolgen.

 

Kennzeichen für eine Kooperation ist, dass beide Partner freiwillig kooperieren und selbständig sind. Dies ist bei GKV- und PKV-Unternehmen der Fall, denn beide Partner existieren unabhängig voneinander und sind nicht dazu gezwungen, Kooperationen miteinander einzugehen.[17]

 

Viele GKV-Unternehmen gehen Kooperationen mit PKV-Unternehmen ein, die sich in erster Linie auf die Ausschöpfung von Vertriebs- und Kundenpotentialen bezüglich des Angebots von Krankenzusatzversicherungen beziehen.  Fast jedes PKV-Unternehmen kooperiert mittlerweile mit einer oder mehreren Krankenkassen, die ihren Kassenmitgliedern die Versicherungsprodukte der Kooperationspartner zu oft günstigeren Bedingungen als bei Abschluss über andere Vertriebswege anbieten.

 

Teilweise handelt es sich um die gleichen Tarife, die oft auch außerhalb der Kooperation für den Verbraucher abschließbar sind, oft wird hierzu jedoch ein anderer Markenname oder eine andere Tarifbezeichnung verwendet. In einigen wenigen Fällen werden vor allem von größeren GKV-Unternehmen in Zusammenarbeit mit PKV-Unternehmen auch komplett eigene Zusatzversicherungsprodukte entwickelt und exklusiv nur den eigenen Kassenmitgliedern angeboten.

 

Zudem besteht im Rahmen dieser Vertriebs- und Marketingkooperationen zwischen GKV- und PKV-Unternehmen die Möglichkeit, dass nicht nur die Produkte des PKV-Kooperationspartners angeboten werden, sondern dass genau andersherum der Vertriebsweg der PKV genutzt wird, um als Krankenkasse selbst neue Kunden, auch Mitglieder genannt, zu gewinnen. Welche Ziele bei den beiden Kooperationsparteien im Einzelnen bestehen wird eingehend in Kapitel 3 betrachtet. Eine GKV-PKV Marketing- und Vermittlungskooperation kann man sich folgendermaßen vorstellen:

 

 

Abb.1[18] Vermittlungskooperation zwischen GKV + PKV

 

Die Krankenkasse darf sowohl werben, als auch Beraten und Anträge der GKV-Versicherten aufnehmen. Ebenso kümmert sie sich um die Auswahl des Kooperationspartners. Hingegen darf die GKK weder Neugeschäft policieren oder dem Antragsteller eine konkrete Annahme oder Ablehnung zusagen, noch in den Prozess der Leistungsregulierung oder dem Inkasso bezüglich der privaten Absicherung eingreifen.[19]

 

Die Kooperation  einer GKK als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit einem privaten Krankenversicherer kommt in der Regel über eine Ausschreibung zustande, in der das GKV-Unternehmen den für sich und seine Mitglieder vorteilhaftesten Kooperationspartner ermittelt. Die Kriterien für die Auswahl des Kooperationspartners setzt die Krankenkasse fest. Jedem PKV-Unternehmen bleibt es natürlich selbst überlassen sich auf eine solche Ausschreibung hin zu bewerben oder nicht.[20]

 

Da kein öffentlicher Auftrag nach § 99 GWB vorliegt, muss die Auswahl des Kooperationspartners zwar nicht in einer öffentlichen Ausschreibung, jedoch unter Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes nach § 19, 20 GWB erfolgen.[21]

 

Nach welchen Kriterien hier vorgegangen wird und bei wem die Vorteile einer solchen Kooperation wirklich liegen, wird in späteren Kapiteln dieser Arbeit betrachtet.

 

2.2. Beispiele für Marketing- und Vertriebskooperationen zwischen GKV-und PKV-Unternehmen


 

Ein Großteil der PKV-Unternehmen in Deutschland erkennt das Potential des Marktes für private Krankenzusatzversicherung und ebenso die Notwendigkeit Kooperationen mit gesetzlichen Krankenkassen einzugehen. Laut verschiedener Studien plant jeder zweite gesetzlich Versicherte für 2010 den Abschluss einer Krankenzusatzversicherung. 40% davon würden dies gerne bei einem Kooperationspartner ihrer Krankenkasse tun.[22]

 

Im Jahr 2007 verzeichnete die Hanse Merkur Versicherung  durch ihre Kooperationen die meisten Neukunden im Bereich der Zusatzkrankenversicherung. Nahezu 500.000 Neukunden gewann das PKV-Unternehmen in diesem Jahr, fünf weitere PKV-Unternehmen gewannen über den Vertriebsweg der Kooperation mit GKV-Unternehmen ebenfalls mindestens 100.000 Neukunden. Gleichzeitig wird deutlich, dass einige PKV-Unternehmen, zumindest anhand der Anzahl an Neuabschlüssen gedeutet, in großem Maß vom Kooperations-Vertriebsweg zu profitieren scheinen, während der Bestandszuwachs durch Kooperationen bei anderen PKV-Unternehmen verglichen mit dem Gesamtkundenbestand eher eine untergeordnete Rolle spielt.[23]

 

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