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Barrierefreie Kommunikation: Leichte Sprache und Teilhabe für Menschen mit Lernschwierigkeiten

AutorLinda Winter
VerlagDiplomica Verlag GmbH
Erscheinungsjahr2014
Seitenanzahl91 Seiten
ISBN9783842842984
FormatPDF
Kopierschutzkein Kopierschutz
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis19,99 EUR
Wie lässt sich Teilhabe für Menschen mit Lernschwierigkeiten verwirklichen? Eine Lösung bietet das von u.a. Menschen mit Lernschwierigkeiten (Mensch zuerst e.V.) entwickelte Konzept der Leichten Sprache, das durch die Aufbereitung von Nachrichten, Informationen und Kommunikation in eine zielgruppenorientierte verständliche Form einem Ausschluss entgegenwirken und Teilhabe ermöglichen will. Das Thema 'Leichte Sprache' ist in der deutschen Gesellschaft jedoch weitestgehend unbekannt. Das gilt es zu ändern, denn nicht nur Menschen mit Lernschwierigkeiten sondern auch z.B. Menschen mit Lese- und Verständnisproblemen, ältere Menschen, Analphabeten, Menschen mit Migrationshintergrund sowie mit einer Hörschädigung können von einem leichten Sprachgebrauch profitieren.

Linda Winter wurde 1984 in Mehrum bei Hannover geboren. Ihr Sonderpädagogikstudium an der Universität Erfurt schloss die Autorin im Jahr 2010 mit dem akademischen Grad Magistra Artium erfolgreich ab. Bereits während des Studiums sammelte die Autorin umfassende Erfahrungen in der Arbeit mit Menschen mit Lernschwierigkeiten. Diese Erlebnisse und ihre Tätigkeit bei 'Mensch zuerst e.V.' motivierte sie, sich der Thematik des vorliegenden Buches zu widmen.

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Leseprobe
Textprobe: Kapitel 3, Gesellschaftliche Teilhabe und Behinderung: 3.1, Begriffsklärung 'Teilhabe': 'Kein Mensch darf wegen seiner Rasse, ethnischen Herkunft, seiner Religion oder Weltanschauung, wegen seines Alters, einer Behinderung oder seiner sexuellen Identität in der gesellschaftlichen Teilhabe behindert werden.' (Wacker 2005b, 13) Der Begriff der Teilhabe ist in seiner Bedeutung sehr facettenreich. Er impliziert u.a. Mitbestimmung, Mitwirken sowie Teilnahme und dies nicht nur auf politischer Ebene, wie lange Zeit angenommen, sondern auch auf gesamtgesellschaftlicher Ebene (vgl. Pluto 2007, 16). Laut der World Health Organisation (WHO) kann Teilhabe in den Lebensbereichen 'Lernen und Wissensanwendung', 'allgemeine Aufgaben und Anforderungen', 'Kommunikation', 'Mobilität', 'Selbstversorgung', 'häusliches Leben', 'interpersonelle Interaktionen und Beziehungen', 'bedeutende Lebensbereiche' sowie 'gemeinschafts-, soziales und staatsbürgerliches Leben' stattfinden (vgl. DIMDI 2005, 20). Teilhabe kann somit als ein freiwilliges und aktives Involviertsein in diese Lebensbereiche verstanden werden (vgl. Stöppler 2005, 248; Wansing 2005b, 137). In einer demokratischen Gesellschaft dient Teilhabe als eine 'Sicherung der Demokratie und auch als ein Kriterium der Transparenz und der Gerechtigkeit von Machtsystemen [...].' (Pluto 2007, 18) Eine Gerechtigkeit bezüglich der Machtsysteme wäre prinzipiell jedoch erst dann gewährleistet, wenn für jede Person die Möglichkeit einer Entscheidungsbeteiligung bestünde. Ein diesbezüglicher Blick auf den Personenkreis 'Menschen in marginalen Positionen' verdeutlicht, dass diesem die Möglichkeit einer Mitbestimmung häufig verwehrt bleibt und sich somit der Begriff der Teilhabe grundsätzlich nicht von dem des 'Ausschlusses' trennen lässt (vgl. Dittrich; Keupp 2010, 5; Wansing 2005b, 15; Theunissen; Schirbort 2006, 42): Häufig stehen daher bei der Teilhabethematik die Aspekte der 'Machtherrschaft' und der 'ungleichen Ausgangsvoraussetzungen' im Vordergrund, weshalb der Teilhabe-Begriff u.a. als 'Motor sozialer Integration' verstanden werden kann (vgl. Pluto 2007, 42; 284). Abschließend lässt sich festhalten, dass es letztendlich keine einheitliche Definition des Teilhabe-Begriffs geben kann, da dieser in sehr vielen Bereichen (Wirtschaft, Politik, etc.) gebraucht wird und sich dadurch jeweils unterschiedlich gestaltet. 'Eine gemeinsame Funktion [jedoch,] lässt sich in der Verwirklichung von gesellschaftlicher Integration auf der Basis, dass Demokratie alle Menschen ohne Ausnahme einschließt, identifizieren.' (ebd., 17) Eine Befähigung und Ermächtigung zur Teilhabe, kann also als Auftrag aller in der Gesellschaft Lebenden aufgefasst werden. Wird im weiteren Verlauf dieses Buches der Begriff 'Teilhabe' verwendet, geschieht dies vor dem Hintergrund der hier dargelegten Begriffsklärung. Im Folgenden soll der Teilhabebegriff nochmals in Bezug auf die Thematik 'Behinderung' betrachtet und erörtert werden. 3.2, Teilhabe für Menschen mit Lernschwierigkeiten - Dabei sein ist nicht alles: 'Teilhabe ist das Recht aller Bürger(innen), und Teilhabe ist zugleich der Weg dorthin.' (Wacker 2005b, 13) Im Hinblick auf Menschen mit Lernschwierigkeiten spielt der Begriff der Teilhabe eine immer größer werdende Rolle. So wurde beispielsweise die Fachzeitschrift der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. von 'Geistige Behinderung' in 'Teilhabe' umbenannt (vgl. Frühauf 2009, 2). Auch in der deutschen Rehabilitationsgesetzgebung, -politik, aktuellen Modellen von Behinderung (z.B. ICF) sowie der gegenwärtigen Europapolitik gewinnt 'Teilhabe' als Leitbegriff an Bedeutung (vgl. Lindmeier; Lindmeier 2006b, 95; Wansing 2005b, 173; Theunissen 2006, 29). Eine theoretische und empirische Grundlegung bezüglich der Zielperspektive 'Teilhabe' existiert im sonderpädagogischen Kontext bisher jedoch nicht. Aus diesem Grund wird vor der Gefahr eines ungenauen und unkonkreten Gebrauchs, der eine gleichzeitige 'Unwirksamkeit' mit sich brächte, gewarnt (vgl. Wansing 2005b, 17; Bradl 2005, 186). Um diese Problematik zu umgehen, plädiert Rohrmann (2009, 19) dafür Teilhabe 'nicht in erster Linie als normativen Leitbegriff, sondern als beschreibenden Begriff für die sozialen Beziehungen in unserer Gesellschaft zu verstehen.' Im Folgenden soll daher aufgezeigt werden, wie sich gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Lernschwierigkeiten derzeit gestaltet: Der Kampf um Teilhabe: Menschen mit Lernschwierigkeiten erfahren in unserer Gesellschaft häufig eher 'Vorenthaltungen statt Teilhabe.' (Bieneck; Knipsel 2008, 236) Entgegen ihren Wünschen und Bedürfnissen kam es in der Vergangenheit zu einer Besonderung, die von Bildungs- und Erziehungsangeboten sowie Berufs- und Wohnmöglichkeiten bis hin zu Freizeitofferten reicht und somit einer Verwirklichung bezüglich einer Teilhabe an Regelstrukturen entgegensteht (vgl. Theunissen 2006, 24; Niehoff 2005, 35; Göthling; Schirbort; Theunissen 2006, 248ff.). Auch in den von der WHO genannten Lebensbereichen wird vielen Menschen mit Lernschwierigkeiten eine aktive Teilhabe verwehrt. In der Annahme, dass 'Teilhabe [..] von Aktivität, von Mitwirkung und Selbstbestimmung' (Stöppler 2005, 248) lebt, setzen sich neben Fachleuten, Angehörigen und Eltern auch Menschen mit Lernschwierigkeiten selbst seit geraumer Zeit für ihr Mitbestimmungsrecht und ihre aktive Teilhabe ein (vgl. Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung 2003, 10). Freier Zugang zu Bildungs- oder kulturellen Anlaufstellen, öffentlichen Einrichtungen, Wahlmöglichkeiten bei sozialen Dienstleistungen sowie die Anerkennung und der Einbezug als vollwertiges Individuum bzw. Mitglied der Gesellschaft mit aktiven Wahl- und Teilhabechancen sind einige ihrer Forderungen (vgl. Theunissen 2006, 14). 'Wir wollen mehr als nur dabei sein!' lautet daher der Titel des Dortmunder Kongresses, an dem sich u.a. Menschen mit Lernschwierigkeiten, Angehörige und Professionelle mit der Teilhabe-Thematik auseinandersetzten und abschließend, an alle Bürger - insbesondere an Politiker, Fachexperten, Eltern und Menschen mit Behinderung selbst - appellierend, festhielten: 'Heute sagen Menschen mit Behinderung: 'Nichts über uns ohne uns!' Sie wollen nicht nur dabei sein, nicht nur mitreden, sondern auch mitbestimmen. So ist Teilhabe möglich.' (Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung 2003, 10) Für eine Realisierung uneingeschränkter Teilhabe in sämtlichen Bereichen ihres Lebens wollen die Teilnehmer des Dortmunder Kongresses und People First Gruppen kämpfen. 'Wir sind Menschen, deswegen sind wir Mitglieder der Gesellschaft - wir sind Teil und fordern Anteil an ihren Rechten und Pflichten.' (Wacker 2005a, 339).
Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung7
2. Personenkreis „Menschen mit Lernschwierigkeiten“10
3. Gesellschaftliche Teilhabe und Behinderung13
3.1 Begriffsklärung „Teilhabe“13
3.2 Teilhabe für Menschen mit Lernschwierigkeiten – Dabei sein ist nicht alles14
3.3 Gesellschaftliche Modelle von Behinderung und ihre Auswirkung auf Teilhabe19
3.4 Gesetze zur Teilhabe22
3.5 Barrierefreie Teilhabe28
4. Das Konzept Leichte Sprache33
4.1 Leichte Sprache in der Theorie34
4.2 Leichte Sprache in der praktischen Umsetzung49
4.3 Grenzen und Probleme hinsichtlich Leichter Sprache55
5. Ausblick – Barrierefreie Teilhabe für Menschen mit Lernschwierigkeiten56
5.1 Leichte Sprache als Recht56
5.2 Welches Rüstzeug benötigen professionelle Mitarbeiter zur Verwirklichung barrierefreier Teilhabe?63
6. Fazit67
7. Literatur70
8. Anhang83

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