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Begutachtung von Pflegebedürftigkeit

Praxishandbuch zur Pflegebedarfseinschätzung bei Erwachsenen

VerlagHogrefe AG
Erscheinungsjahr2018
Seitenanzahl368 Seiten
ISBN9783456957487
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis35,99 EUR
Pflegebedürftigkeit im Sinne der Sozialgesetzgebung zu begutachten und begründete Empfehlungen für einen Pflegegrad abzugeben, sind entscheidende Schritte für Betroffene, damit sie Leistungen aus dem Pflegeversicherungsgesetz beziehen können. Gleichzeitig dreht das neue Verständnis von Pflegebedürftigkeit bisher Wohlbekanntes um 180 Grad. Die Veränderungen verunsichern alle Beteiligten. In der Praxis sind Pflegegrade den Betroffenen verständlich zu erklären oder begründet in Frage zu stellen. Auf Hochschulebene ist das neue Verständnis von Pflegebedürftigkeit und dessen Bedeutung für die berufliche Pflege zu vermitteln. Auf Forschungsebene sind die Besonderheiten bei der Anwendung zu untersuchen. Deshalb ist es notwendig, das Thema Begutachtung von Pflegebedürftigkeit aus Sicht von Wissenschaft und Recht verständlich darzustellen. Gleichzeitig gilt es, der Praxis klare Fakten an die Hand zu geben, damit im Einzelfall optimal argumentiert und unterstützt werden kann. Das umfassende Fachbuch von Anne Meißner klärt offene Fragen für Pflegegutachter, Pflegepraktiker, Pflegemanager, Lehrende und Studierende. Es bietet einen Überblick über ausgewählte Aspekte rund um das neue Verfahren, wie • die Entwicklung der Pflegebegutachtung • das Handlungsfeld der Gutachtenerstellung • die rechtlichen Grundlagen der Begutachtung bei Pflegebedürftigkeit • die Elemente und Fallstricke des Begutachtungsprozesses • die fachlichen Grundlagen der Begutachtung bei Pflegebedürftigkeit • Empfehlungen und Ausblicke.

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Kapitelübersicht
  1. Inhalt, Geleit- und Vorwort
  2. Hinweise und Aufbau dieses Buches
  3. 1 Die Sachverständigentätigkeit
  4. 2 Allgemeine Rechtsgrundlagen der gutachterlichen Tätigkeit
  5. 3 Pflegeversicherung und Pflegebedürftigkeit 1995–2016
  6. 4 Die Entwicklung des neuen Begriffs der Pflegebedürftigkeit und des Begutachtungsinstruments
  7. 5 Die Pflegeversicherung ab 2017 im Überblick
  8. 6 Datenschutz und Schweigepflicht im Begutachtungsprozess
  9. 7 Die Einschätzung des pflegerischen Unterstützungsbedarfs bei Menschen mit geistiger Behinderung
  10. 8 Begutachtung von Pflegebedürftigkeit bei Personen mit demenziellen Erkrankungen
  11. 9 Die Perspektive des psychiatrischen Krankenhauses
  12. 10 Begutachtung von Pflegebedürftigkeit im kulturellen Kontext
  13. 11 Sprach- und Kulturmittlung bei Menschen mit Migrationshintergrund – Ein Praxisbericht
  14. 12 Begutachtung pflegebedürftiger Sozialhilfeempfänger – Die Hilfe zur Pflege
  15. 13 Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  16. 14 Versorgung mit Hilfsmitteln – rechtliche und methodische Hinweise
  17. 15 Kommunikation in der Begutachtung: Sensibel im Gespräch – kompetent im Dialog
  18. 16 Ausblick Pflegekammer
  19. Abkürzungs-, Tabellen-, Abbildungs-, Autoren- und Sachwortverzeichnis
Leseprobe
2 Allgemeine Rechtsgrundlagen der gutachterlichen Tätigkeit (S. 41-42)

Roland Uphoff und Joachim Hindemith

2.1 Einholung von Sachverständigengutachten als Beweismittel

Die Einholung von Sachverständigengutachten durch Gerichte ist heute ein weithin alltäglicher Vorgang, und zwar insbesondere im Zivilprozess. Je nach dem Gegenstand eines Rechtsstreits werden, wenn das Gericht zu einer sachgerechten Entscheidung kommen will, Gutachten ganz unterschiedlicher Thematik benötigt (typische Beispiele: Gutachten über Baumängel, Gutachten von Unfallursachenforschern über Ursachen und Ablauf eines Verkehrsunfalls, Gutachten zur Entstehung von Bränden, Gutachten über die Echtheit von Urkunden, Gutachten zu technischen Fragen, z. B. im Bereich des IT-Rechts). Die Praxis lehrt jedoch, dass die meisten Gutachten, die in Zivilprozessen eingeholt werden, medizinische Fragestellungen betreffen, wobei dieser Begriff hier sehr weit gefasst ist; er umfasst auch die typisch pflegewissenschaftlichen Fragen. Solche Fragen müssen im Bereich des Zivilprozesses vor allem dann gutachtlich geklärt werden, wenn die klagende Partei geltend macht, sie sei durch die beklagte Partei, z. B. ein Krankenhaus, gesundheitlich geschädigt worden und ein wesentlicher Teil des Schadens bestehe in vermehrten Bedürfnissen (§ 843 Abs. 1 BGB), die gerade daraus resultierten, dass sie infolge ihrer gesundheitlichen Schädigung pflegebedürftig geworden sei.

Spezifisch pflegewissenschaftliche Fragen können auch in einem Rechtsstreit vor einem Sozialgericht auftauchen. Erhalten Betroffene nicht den erwarteten Pflegegrad, so kann nach einem erfolglosen Widerspruchsverfahren bzw. bei privat Versicherten auch ohne ein Widerspruchsverfahren gegen die Entscheidung der Pflegekasse der Klageweg beschritten werden. In einem solchen Rechtsstreit wird dann die Einholung eines pflegewissenschaftlichen Gutachtens erforderlich.

Das Sachverständigengutachten ist ein Beweismittel. Der Sachverständigenbeweis, der in allen einschlägigen Prozessordnungen geregelt ist, steht im Prinzip in einer Reihe mit den anderen in den verschiedenen Prozessordnungen, insbesondere also in der Zivilprozessordnung, vorgesehenen Beweisarten (Augenschein, Zeugenbeweis, Sachverständigenbeweis, Urkundenbeweis, Beweis durch Parteivernehmung). Dass ein Rechtsstreit im Allgemeinen nicht ohne Beweisaufnahme entschieden werden kann, hat naheliegende Gründe. Es kommt sehr selten vor, dass die Parteien hinsichtlich des Sachverhalts, aus dem ihr Rechtsstreit entstanden ist, völlig einig sind und nur über eine Rechtsfrage streiten. Eher kommt es vor, dass die Parteien zwar über den Sachverhalt streiten, dass es aber auf die von ihnen gegebenen unterschiedlichen Darstellungen nicht ankommt. In den allermeisten Fällen ist hingegen der Sachverhalt streitig und es kommt für die Entscheidung auf die insoweit bestehenden unterschiedlichen Darstellungen an. In diesen Fällen kann das Gericht den Streit der Parteien nicht ohne Sachverhaltsaufklärung entscheiden. Es muss also eine Sachverhaltserforschung vornehmen. Dies geschieht im Wege der Beweisaufnahme. Sie erfolgt im Zivilprozess auf Antrag der Parteien, in allen anderen Verfahrensarten von Amts wegen.

In aller Regel geht es dabei zunächst um die Klärung von Fakten. Zeugen werden vernommen, weil sie (potenziell) Wahrnehmungen gemacht haben, die sie dem Gericht schildern sollen. Auch der Urkundenbeweis dient in den meisten Fällen (nicht immer) der Tatsachenfeststellung. Die Behandlungsunterlagen eines Arztes oder Krankenhauses, die in Arzthaftungsprozessen immer beigezogen werden, dienen dazu, den Behandlungsgang in tatsächlicher Hinsicht aufzuklären. Augenschein und Parteivernehmung sollen ebenfalls der Sachverhaltsaufklärung dienen. Man muss allerdings sagen, dass der richterliche Augenschein im Zivilprozess eher ein Schattendasein führt. Es kommt z. B. vor, dass ein Gericht eine Unfallstelle besichtigt, um die örtlichen Verhältnisse besser erfassen zu können. Auch die Verletzungen, die z. B. ein Unfallopfer erlitten hat, können Gegenstand eines Augenscheinbeweises sein. Zu einer Parteivernehmung kommt es ebenfalls eher selten, weil die Voraussetzungen, unter denen eine Parteivernehmung zulässig ist, streng sind. Viel häufiger machen heute die Gerichte in den Fällen, in denen sich die maßgeblichen Vorgänge unter vier Augen abgespielt haben, von der Möglichkeit Gebrauch, die Parteien, und zwar meistens beide Parteien, ohne förmliche Parteivernehmung anzuhören (§ 141 ZPO). Die Ergebnisse einer solchen Anhörung kann das Gericht ebenso wie das Ergebnis einer Zeugenvernehmung frei würdigen.

Der Sachverständigenbeweis nimmt unter den anderen Beweisarten insofern eine Sonderstellung ein, als die Aufgabe des Sachverständigen in aller Regel nicht darin besteht, den entscheidungserheblichen Sachverhalt aufzuklären; vielmehr soll der Sachverständige auf der Basis seiner besonderen Sachkunde dem Gericht bei der Beurteilung des Sachverhalts behilflich sein. Geht es also z. B. um die Frage, ob einem Arzt ein Behandlungsfehler unterlaufen ist, so bedarf es zunächst in tatsächlicher Hinsicht der Klärung, wie der Arzt vorgegangen ist, was er also im Einzelnen getan oder veranlasst hat. Aufgabe des Sachverständigen ist es dann, dieses Vorgehen des Arztes fachlich zu würdigen. Erst auf der Basis einer solchen vorausgehenden fachlichen Bewertung kann das Gericht eine auf ihr aufbauende rechtliche Bewertung vornehmen.

Völlig trennscharf lässt sich diese Unterscheidung allerdings nicht durchführen. Häufig werden Sachverständige auch damit beauftragt, Tatsachen zu ermitteln, wenn dies nur aufgrund besonderer Sachkunde möglich ist. Das Gericht kann dem Sachverständigen z. B. aufgeben, einen Patienten zu untersuchen.

2.2 Erhebung des Sachverständigenbeweises im Besonderen

Die Normen, die die Erhebung des Sachverständigenbeweises im Rechtsstreit regeln, sind Bestandteil des Prozessrechts; sie finden sich demgemäß in verschiedenen Prozessordnungen. Für den Zivilprozess gelten §§ 402–414 der Zivilprozessordnung (ZPO). Im Strafprozess ist das Recht der Beweiserhebung durch Sachverständige in §§ 72–93 der Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Die einschlägigen Regelungen des Sozialgerichtsprozesses finden sich in §§ 103, 109, 118 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG), wobei § 118 SGG eine Bezugnahme auf die einschlägigen Normen der ZPO enthält.
Inhaltsverzeichnis
Inhalt, Geleit- und Vorwort6
Hinweise und Aufbau dieses Buches21
1 Die Sachverständigentätigkeit27
1.1 Sachkunde und persönliche Eignung30
1.1.1 Aus -, Fort – und Weiterbildung34
1.1.2 Auswahl der Sachverständigen37
1.1.3 Qualität der Gutachten40
1.2 Forschungsbedarf41
1.3 Literatur41
2 Allgemeine Rechtsgrundlagen der gutachterlichen Tätigkeit43
2.1 Einholung von Sachverständigengutachten als Beweismittel43
2.2 Erhebung des Sachverständigenbeweises im Besonderen44
2.2.1 Einholung von Fachwissen45
2.2.2 Auswahl des Sachverständigen46
2.2.3 Verpflichtung des Sachverständigen zur Gutachtenerstattung47
2.2.4 Form der Beauftragung47
2.2.5 Pflichten nach Beauftragung47
2.2.6 Schriftliches oder mündliches Gutachten48
2.2.7 Mündliche Erläuterung des schriftlich erstatteten Gutachtens48
2.3 Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit49
2.4 Inhaltliche Anforderungen an ein gerichtliches Gutachten50
2.4.1 Bindung an die Beweisfragen50
2.4.2 Ausgangssachverhalt51
2.4.3 Fachliche Subsumtion52
2.4.4 Aufklärung des Sachverhalts52
2.5 Aufbau des Sachverständigengutachtens53
2.6 Haftung des Sachverständigen für unrichtige Gutachten53
2.7 Pflegewissenschaftliche Gutachten für Sozialgerichte55
2.8 Pflegewissenschaftliche Gutachten im Zivilprozess57
2.9 Literatur59
3 Pflegeversicherung und Pflegebedürftigkeit 1995–201661
3.1 Ein neuer Zweig in der Sozialversicherung entsteht61
3.2 Der ursprüngliche Begriff von Pflegebedürftigkeit61
3.3 Dominanz des Zeitbezuges66
3.4 Vorgängervorschriften und Entwicklung66
3.4.1 Strenge Verrichtungsbezogenheit67
3.4.2 Begrenzung und sachgerechte Berücksichtigung67
3.4.3 Verrichtung des Grundbedarfs69
3.4.4 Notwendige Verrichtungen70
3.5 Paradigmenwechsel70
3.6 Literatur71
4 Die Entwicklung des neuen Begriffs der Pflegebedürftigkeit und des Begutachtungsinstruments73
4.1 Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff entsteht73
4.2 Die Kritik am „alten“ Begriff der Pflegebedürftigkeit73
4.3 Pflegewissenschaftliche Grundlagen des „neuen“ Begriffs der Pflegebedürftigkeit75
4.4 Entwicklung eines neuen Begutachtungsinstruments80
4.4.1 Anforderungen an das Instrument81
4.4.2 Die modulare Struktur des Begutachtungsinstruments82
4.4.3 Bewertung der Selbstständigkeit84
4.4.4 Bewertungssystematik85
4.5 Weitere Nutzungsoptionen der Begutachtungsergebnisse88
4.6 Fazit89
4.7 Literatur90
5 Die Pflegeversicherung ab 2017 im Überblick93
5.1 Übergangsregeln – ein geräuschloser Systemwechsel93
5.1.1 Übergangsstichtag93
5.1.2 Automatischer Übergang in einen Pflegegrad für bisherige Leistungsbezieher93
5.1.3 Dauerhaftigkeit des übergeleiteten Pflegegrades95
5.1.4 Der ambulante und teilstationäre Besitzstandsschutz95
5.1.5 Der Besitzstandsschutz für den erhöhten Betrag des § 45 b SGB XI a. F., § 141 Abs. 2 SGB XI96
5.1.6 Bestandsschutz in der stationären Pflege98
5.1.7 Besitzstandsschutz für Einrichtungen ohne Vergütungsvereinbarung101
5.1.8 Besitzstandsschutz für den Wohngruppenzuschlag101
5.1.9 Besitzstandsschutz soziale Sicherung der Pflegeperson101
5.1.10 Besitzstandsschutz für nach Landesrecht anerkannte niederschwellige Leistungserbringer102
5.1.11 Besitzstandsschutz für sonstige Fälle102
5.1.12 Übertragung der Besitzstandsschutz-Regelung auf die private Pflege-Pflichtversicherung102
5.1.13 Besitzstandsschutz für Menschen mit Behinderungen103
5.1.14 Fazit des automatischen Übergangs103
5.2 Die Leistungen bei Pflegegrad 1, § 28a SGB XI104
5.3 Die Härtefallregelung – besondere Bedarfskonstellation105
5.4 Beratung106
5.5 Die Entwicklung der Leistungsbeträge — Der Paradigmenwechsel des Gesetzgebers111
5.6 Leistungen116
5.6.1 § 36 SGB XI – ambulante Sachleistungen116
5.6.2 § 37 SGB XI — ambulante Geldleistungen117
5.6.3 § 37 Abs. 3 SGB XI — Beratungsbesuch118
5.6.4 § 38a SGB XI — Zusätzliche Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen119
5.6.5 § 39 SGB XI – Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson122
5.6.6 § 41 SGB XI – Tages- und Nachtpflege123
5.6.7 § 42 SGB XI – Kurzzeitpflege124
5.6.8 § 43 SGB XI – vollstationäre Pflege124
5.6.9 § 43a SGB XI — Leistungen in Einrichtungen der Behindertenhilfe126
6 Datenschutz und Schweigepflicht im Begutachtungsprozess127
6.1 Rechtliche Rahmenbedingungen127
6.1.1 Recht auf informationelle Selbstbestimmung128
6.1.2 Datenschutzgesetze128
6.1.3 Sozialgesetzbuch und Sozialgeheimnis129
6.1.4 Schweigepflicht130
6.1.5 Datenschutz-Grundverordnung (ab Mai 2018)130
6.1.6 Datenschutz im Begutachtungsprozess131
6.1.7 Verschwiegenheit im Begutachtungsprozess133
6.1.8 Einbindung externer Gutachter und Dienstleister134
6.1.9 Einsicht und Weitergabe von Daten durch die Pflegekasse135
6.1.10 Betroffenenrechte und Akteneinsicht135
6.1.11 Umfang der Datenverarbeitung und Aufbewahrungsfristen137
6.1.12 Exkurs: Einwilligung bei Qualitätsprüfungen137
6.2 Gestaltung der IT-Sicherheit138
6.2.1 Zutrittskontrolle138
6.2.2 Zugangskontrolle139
6.2.3 Zugriffskontrolle140
6.2.4 Weitergabekontrolle140
6.2.5 Eingabekontrolle140
6.2.6 Auftragskontrolle141
6.2.7 Verfügbarkeitskontrolle141
6.2.8 Trennungsgebot141
6.3 Literatur142
7 Die Einschätzung des pflegerischen Unterstützungsbedarfs bei Menschen mit geistiger Behinderung145
7.1 Begriffsbestimmung145
7.1.1 Behinderung145
7.1.2 Geistige Behinderung148
7.2 Epidemiologie149
7.3 Besondere gesundheitliche Risiken150
7.4 Prävention und Gesundheitsförderung151
7.5 Leitprinzipien von Pflege und Eingliederungshilfe152
7.5.1 Pflege153
7.5.2 Eingliederungshilfe154
7.5.3 Gemeinsamkeiten von Eingliederungshilfe und Pflege155
7.5.4 Abgrenzung zwischen Eingliederungshilfe und Pflege155
7.6 Pflegerische Unterstützungsbedarfe von Menschen mit geistiger Behinderung156
7.7 Teilhabeorientierung vs. selbstbestimmte Teilhabe156
7.8 Anforderungen und neue Aufgaben158
7.9 Literatur160
8 Begutachtung von Pflegebedürftigkeit bei Personen mit demenziellen Erkrankungen165
8.1 Problemlagen demenziell erkrankter Personen166
8.2 Pflegebedürftigkeit (wieder) ganzheitlich denken168
8.3 Konzeptionelle Überschneidungen169
8.4 Die Begutachtungssituation anhand von zwei Fallbeispielen171
8.4.1 Fallbeispiel Else W.171
8.4.2 Fallbeispiel Herbert O.179
8.4.3 Diskussion der Fallbeispiele186
8.5 Offene Fragen und Anregungen186
8.6 Fazit189
8.7 Literatur189
9 Die Perspektive des psychiatrischen Krankenhauses191
9.1 Grundlegender Wandel – gestern wie heute191
9.2 Pflegebedürftigkeit im psychiatrischen Krankenhaus193
9.3 Herausforderungen bei der Begutachtung psychiatrisch kranker Menschen197
9.3.1 Kenntnisstand psychiatrisch Pflegender zur Pflegebedürftigkeit197
9.3.2 Erfahrungen Betroffener200
9.4 Praktische Bedeutung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs für die psychiatrische Pflege202
9.5 Fallbeispiel Luise A.203
9.6 Fazit213
9.7 Literatur215
10 Begutachtung von Pflegebedürftigkeit im kulturellen Kontext217
10.1 Einführung zum Migrationsgeschehen im Kontext Pflegebedürftigkeit217
10.1.1 Bevölkerungsstruktur217
10.1.2 Altersstruktur218
10.1.3 Pflegebedürftigkeit219
10.2 Die Lebenssituation von Menschen mit Migrationshintergrund219
10.3 Gesundheitliche Situation von Menschen mit Migrationshintergrund220
10.4 Inanspruchnahme von Pflegeangeboten222
10.5 Besonderheiten im Begutachtungsprozess223
10.6 Herausforderungen in der Begutachtungssituation225
10.7 Zukünftige Entwicklungen233
10.8 Anforderungen und Forschungsbedarf233
10.9 Literatur234
11 Sprach- und Kulturmittlung bei Menschen mit Migrationshintergrund – Ein Praxisbericht237
11.1 Besondere Herausforderungen237
11.2 Pflegebedürftige Menschen mit Migrationshintergrund in Bremen238
11.3 Herausforderung: gelingende Kommunikation239
11.3.1 Verwandte oder Bekannte übersetzen240
11.3.2 Leistungserbringer übersetzen240
11.3.3 Sprach- und Kulturmittlung241
11.3.4 Amtssprache in Deutsch?242
11.4 Einsatz von Dolmetschern in der Pflegebegutachtung243
11.5 Schlüsselqualifikation der Zukunft: Transkulturelle Kompetenz245
11.6 Fazit aus Bremen246
11.7 Empfehlungen zum Umgang mit Menschen mit Migrationshintergrund in der Begutachtung246
11.8 Literatur248
12 Begutachtung pflegebedürftiger Sozialhilfeempfänger – Die Hilfe zur Pflege249
12.1 Hilfe zur Pflege249
12.2 Grundprinzipien der Sozialhilfe bei Pflegebedarf249
12.3 Der Weg zu einem einheitlichen Pflegebedürftigkeitsbegriff250
12.3.1 Unterschiede und Gemeinsamkeiten bis 2016250
12.3.2 Harmonisierung und Herausforderungen ab 2017252
12.3.3 Gesonderte Pflegebedarfsstellung255
12.3.4 Pflegebedürftigkeit ? Pflegebedarf255
12.3.5 Pflegebedarfe vom Sozialhilfeträger zu erheben256
12.3.6 Bedarfsfeststellung als Kernkompetenz von Pflegefachkräften257
12.4 Exkurs: Qualitätssichernde Funktion der Beratungsbesuche bei Sozialhilfeempfängern258
12.5 Fazit260
12.6 Literatur260
13 Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen263
13.1 Modul 5263
13.1.1 Kriterien 1 bis 7263
13.1.2 Kriterien 8 bis 11264
13.1.3 Kriterien 12 bis 15264
13.1.4 Kriterium 16265
13.1.5 Summe, Punkte und gewichtete Punkte265
13.2 Fallbeispiel Helene P.266
13.3 Fallbeispiel Otto N.268
13.4 Fallbeispiel Herbert H.270
13.5 Fallbeispiel Katharina H.272
13.6 Fallbeispiel Olga P.274
13.7 Fallbeispiel Marianne S.276
13.8 Fallbeispiel Peter W.278
13.9 Literatur279
14 Versorgung mit Hilfsmitteln – rechtliche und methodische Hinweise283
14.1 Bedeutung von Hilfsmitteln in der Versorgung Pflegebedürftiger283
14.2 Was sind Hilfsmittel im sozialversicherungsrechtlichen Sinn?284
14.2.1 Hilfsmittelverzeichnis287
14.3 Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Hilfsmitteln288
14.3.1 Allgemeine sozialrechtliche Rahmenbedingungen der Hilfsmittelversorgung288
14.3.2 Hilfsmittelversorgung durch die GKV290
14.3.3 Hilfsmittelversorgung nach SGB XI292
14.3.4 Produktbezogene Besonderheiten im Versorgungsprozess294
14.4 Hinweise und Tipps zur Initiierung und Beantragung von Hilfsmitteln295
14.4.1 Notwendigkeit einer ärztlichen Bescheinigung296
14.4.2 Versorgungsmanagement (Case-Management)297
14.5 Hilfsmittel abgelehnt: Was ist zu tun?299
14.6 Evaluation und Begutachtung der Hilfsmittelversorgung299
14.6.1 Hilfsmittelbegutachtung bei Pflegebedürftigkeit302
14.6.2 Mögliche Probleme bei der Evaluation von Hilfsmitteln bei Pflegebedürftigkeit.303
14.7 Herausforderungen und offene Fragen304
14.8 Literatur305
15 Kommunikation in der Begutachtung: Sensibel im Gespräch – kompetent im Dialog309
15.1 Ausdrucksformen und Dialogmuster im Gesundheitswesen309
15.1.1 Sprache in Health Care Marketing310
15.1.2 Vorherrschende Muster im Gespräch310
15.1.3 Selbstkompetenz, Flexibilität und Reflexion311
15.1.4 Dimensionen der Kommunikationsstile – Laie vs. Profi312
15.1.5 Sprachkultur und humane Dialogführung in der Begutachtung313
15.2 Fachkompetenz in Sprache und Gespräch315
15.2.1 Grundlagen für den humanen Dialog315
15.2.2 Ausdrucksebenen der Kommunikation317
15.2.3 Mit heilsamen Worten Begutachtungen gestalten317
15.2.4 Professioneller Umgang mit Nähe und Distanz318
15.3 Papillon – Ein Reflexionsmodell nach Sandra Mantz319
15.3.1 Innere Haltung319
15.3.2 Sprachlicher Ausdruck321
15.4 Kommunikationsbrücken in der Begutachtungssituation322
15.4.1 Schlüsselworte erkennen322
15.4.2 Allgemeine Tipps – Das richtige Wort zur richtigen Zeit325
15.4.3 Sensible Situation Begutachtungsgespräch – Mit neuem Blick327
15.5 Fazit und Ausblick334
15.6 Literatur335
16 Ausblick Pflegekammer337
16.1 Die Pflegekammer in Rheinland-Pfalz338
16.2 Handlungsfeld Begutachtung339
16.3 Aufgaben und Chancen341
16.3.1 Der Blick nach nebenan341
16.3.2 Der einzelne Bürger im Mittelpunkt342
16.3.3 Unterstützung für den Berufsstand342
16.3.4 Nutzen für Pflegeunternehmen und Politik343
16.4 Fazit344
16.5 Literatur344
Abkürzungs-, Tabellen-, Abbildungs-, Autoren- und Sachwortverzeichnis345

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