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Bemessung von Hilfe und Pflege für einen Menschen im Sozialversicherungsbereich SGB

AutorAdalbert Rabich
VerlagGRIN Verlag
Erscheinungsjahr2015
Seitenanzahl142 Seiten
ISBN9783656892113
FormatePUB/PDF
Kopierschutzkein Kopierschutz/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis27,99 EUR
Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Gesundheit - Pflegewissenschaft - Sonstiges, , Sprache: Deutsch, Abstract: Der Mensch ist evolutionär unterschiedlich in seinen Fähigkeiten entwickelt, jedes Individuum hat seine eigene Menschenwürde, die er bis an sein Lebensende bewahrt sehen möchte, auch dann, wenn er für seinen Lebensstandard einer Hilfe und Pflege bedarf. Die Gemeinschaft der Menschen hat zumeist Sozialversicherungs-Systeme aufgebaut, die in Deutschland ein breites Anwendungsfeld umfassen und in verschiedenen Sozialgesetzbüchern im Wesentlichen geregelt sind und öfter an neue Gegebenheiten angepasst werden. Ein wichtiges Gebiet befasst sich mit dem Ermitteln, Erfassen und Feststellen der Bedürf-tigkeiten am Individuum, denn sie bilden die Grundlage der zu gewährenden Hilfe und Pflege sowohl im Umfang als auch in der Intensität, aber die einzelnen Verfahren und Entschei-dungsgrundlagen sind je nach Einsatzgebiet verschieden, was sowohl am sozialpolitischen Zustandekommen als auch an Finanzierungs-Sicherungen liegt; die meisten sind hier beitrags-basiert vom Versicherten, abweichend davon z.B. in der Unfallversicherung vom Arbeit-geber allein, da diese Versicherung zugleich eine Haftungsfreistellung bewirkt. Da die Kosten fast überall im Steigen begriffen sind, macht die Sicherung der gesetzlich verankerten Unter-stützung dem Staat, dem Gesetzgeber zunehmend Sorgen.

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Leseprobe

3. Das Erfassen von Merkmalen des Menschen


 

3.1 Die Begriffe Hilfe und Pflegebedürftigkeit;.


 

Begriffe sind notwendig, um in der Kommunikation ein gedankliches Objekt in der Anwen-dung von Sprache übersichtlich, in ihrer Bedeutung verständlich zu machen, um Missver-ständnissen vorzubeugen, kurzum um rationell an Problemen zu arbeiten oder Gesetzestexte einheitlich auszuführen.142F[143] Man benutzt dazu oft Beziehungsmerkmale, wo z.B. Körperteile gedanklich als hierarchisch dem Körper zugeordnet oder funktions-thematisch „bekannt“ sind. Jedenfalls ist immer eine Begriffs-Klarheit notwendig, um sich in der Gesellschaft mit Individuen rationell eindeutig verständigen zu können, denn diese haben jeweils Eigenheiten in ihren Betrachtungsweisen. Dabei werden viele Begriffe erst im Kontext voll verständ-lich.143F[144] Definitionen und terminologische144F[145] Festlegungen dienen also dem einheitlichen Verständnis des Inhaltes eines Wortes, eines Begriffes, wobei wegen der Verwendung der Sprache immer noch eine mehr oder weniger enge und strenge Auslegung erfolgt.

 

In der allgemeinen heutigen Betrachtung ist der Mensch nur in seltenen Fällen ein Einzel-gänger und lebt als Eremit145F[146], er gehört zu einer Gemeinschaft und genießt dort auch deren Hilfen, die Eigenschaften menschlicher Kultur und Solidarität sind, die sich nicht in materiel-len Dingen erschöpfen, sondern in der auch geistig-seelische Zuwendungen vorhanden und die Begriffe Gerechtigkeit und Würde keine inhaltsleeren sind. Wenn man des Menschen Fähigkeit betrachtet, eigenständig bzw. selbständig sein Leben zu regeln und zu bewältigen, also vergleichsweise dem normalen gesunden Erscheinungsbild voll zu entsprechen, so fehlt bei einigen Menschen solche Vollkommenheit. Derartige Menschen benötigen also deswegen die Hilfe einer fremden Person oder einer Gruppe, eine spezielle Eingliederung in ein sozia-les System, wenn sie auch Teil unserer modernen Gesellschaft bleiben. In der Wortwahl gibt es eine Reihe von sprachlichen Ausdrücken, die dieses Gebiet umreißen und näher bezeich-nen, darunter die nicht mehr ordnungs- oder gesetzgemäße Geschäftsfähigkeit146F[147], die wün-schenswerte oder erforderliche Unterstützung oder die einer Betreuung147F[148], Beaufsichtigung oder Fürsorge usw. Wann und wieweit hier vorgegangen wird oder werden muss, bestimmen u.a. die verschiedensten Vorschriften, Gesetzestexte oder Leitfäden, Ethik-Regeln usw., die das Ausmaß der wahrzunehmenden Tätigkeiten und Aufgaben durch andere als durch die Person selbst begründen. Grundregel ist dabei die jeweilige individuelle Lebensführung sowie die dazu gehörige gängige Ansicht über dessen Qualität.

 

Hilflosigkeit bedeutet zunächst Abwesenheit von Hilfe, aber landläufig besteht sie schon, wenn das einzelne Individuum sich in Abhängigkeit begeben muss, also ohnmächtig ist und im Selbstwertgefühl abgewertet. In der Medizin wird Hilflosigkeit aus Gründen sozialstaat-licher Hilfen anders definiert, dort ist ein Individuum hilflos, wenn es auf Grund von Gesund-heitsstörungen dauerhaft fremder Hilfe bedarf, um sein Leben existentiell zu sichern, wobei Hilflose einen Betreuungsbedarf von zwei Stunden pro Tag haben und Pflegebedürftige min-destens eine ¾ Stunde.148F[149] Helfen ist hier ein „soziales“ Gebot und hat keine sonstige Bezie-hung zur Moral.149F[150] Äußerlich bestimmbare Qualitätskriterien sind also der Ausgangspunkt des Helfens und dieses wiederum ist ein Prozess mit einem Qualitätsmanagement, das diesen mit messbaren Einheiten steuert, was wiederum durch eine Kontrolle nachprüfbar gemacht wer-den soll. Die persönliche Zuwendung wird wegrationalisiert.150F[151] Die Zeitökonomie und das Nachweisen eines Erfolges werden zu einem Leitprinzipien des Prozesses vom Helfen, wobei eine Standardisierung die Vergleichbarkeit gewährleisten soll. Allerdings ist die Prozess-qualität häuslicher Hilfe und Pflege schwerer zu beurteilen, weil sie weitgehend auf dem Eigen-Einschätzen privater oder professioneller Kräfte beruht. Nach einer Untersuchung ist im Durchschnitt der Zeitaufwand pro Woche bei zu Pflegenden etwa doppelt so hoch wie bei Hilfebedürftigen, wobei die Subjektivität der Angaben von Einfluss zu sein scheint. Zu den im SGB XI angegebenen Größen besteht eine erhebliche Diskrepanz, die aufzuklären wäre.151F[152]

 

Mit den Abgrenzungsmerkmalen ergibt sich eine grundsätzliche, ja typisierende trennende Einteilung von Menschen in mindestens zwei Gruppen, die für die Menschen, die innerhalb eines Sozialsystems leben, durch fachlich ausgebildete Gutachter ausgeführt wird, was z.T. auch gesetzlich vorgeschrieben wird. In einem Staat bedarf es zur Realisierung der Trennung in dem abgesonderten Teil für die, die Hilfe o.ä. brauchen, eines soliden Finanzierungs-Systems und zur Sicherstellung des auf ein akzeptables Kulturniveau gebrachten Ausgleiches besondere Fachkräfte, die bei ärztlicher Betreuung beginnen, von speziell ausgebildeten Fachkräften, die auch die Risiken der zu pflegenden Person beurteilen und für eine Abhilfe sorgen können, wobei eine Graduierung zweckmäßig ist, da der Hilfe- und Pflegebedarf unterschiedliche Größen einnehmen kann. Dem Gefühl einer möglichst individuell gerechten und einheitlichen Bewertung und Zuordnungsregelung durch den Gutachter auf der Grundlage einer persönlicher Inaugenscheinnahme des eine Hilfe Beantragenden muss Rechnung getragen werden, um jegliche Art von Unzufriedenheit zu vermeiden. Die Intensität der Bedarfsprüfung sollte dabei dem Komplexitätsgrad des einzelnen Falles angepasst sein, insbesondere dann, wenn die Stetigkeit des Zustandes nicht sichergestellt oder ein Erfolg durch eine Rehabilitations- oder Hilfsmittelmaßnahme152F[153] abzuwarten ist. Die jeweilige Indikationsstellung ergibt sich aus der zusammenfassenden Analyse und Bewertung der Schädigungen, Beeinträchtigungen der Aktivitäten und Teilhabe unter Berücksichtigung der Kontextfaktoren. Nicht rehabilitationsfähig sind dabei Menschen, die infolge ihrer somatischen und psychischen Verfassung die für die Durchführung einer Rehabilitation notwendige Belastbarkeit und Motivation nicht mehr besitzen. Der Pflegeschwierigkeitsgrad muss dabei nicht der Pflegestufe oder dem Pflegegrad entspre-chen; er ist keine zeitabhängige Größe.

 

Dem Sinne nach sollte immer eine Gleichwertigkeit von der aus dem Erscheinungsbild abge-leiteten Pflegestufe und der im Alltag auftretendem Pflegeaufwand gegeben sein. Dem stellen sich nach den Erfahrungen aber die Organisationsvoraussetzungen in der familiären Umgebung oder in der stationären Einrichtung entgegen, weil daheim auch individuelle Wün-sche respektiert werden, weil im stationären Betrieb das Pflegepersonal in vielerlei Hinsicht Rahmenbedingungen des jeweiligen Pflegemanagements und deren Möglichkeiten unter-liegt.153F[154] So kann nicht immer sofort einer momentanen Veränderung des Zustandes des Gepflegten angemessen reagiert werden, weil fast keine überzähligen und einsatzfähigen Fachkräfte zur Verfügung stehen. In einigen Studien wurde schon vor geraumer Zeit auf Bela-stungsschwerpunkte der Arbeitssituation im Pflegebereich aufmerksam gemacht. (Wechsel-)Schichtarbeit, Gefahren durch Noxen und Toxen (u.a. Infektionsrisiken), der Umgang mit Sterben und Tod und andere Faktoren gelten seitdem als charakteristisch für die Arbeit in der Pflege.

 

Für die Arbeitswissenschaft ist dieses Gebiet derzeit noch - leider - nein Stiefkind, weil es die verschiedensten Facetten aufweist und Nachbardisziplinen einbezogen werden müssen, um einen realen Vorschlag für die Verbesserung im Rahmen der knappen Finanzmittel abgeben zu können. Mit der Einführung des SGB XI wurde der Eindruck vermittelt, der Zeitaufwand für die Pflege sei ein realer Maßstab für den Pflegeaufwand oder stünde wenig-stens in einem vernünftigen Verhältnis zur Realität. Das kann schon deshalb nicht sein, weil bereits durch die Begrenzung des in Rechnung gesetzten Verrichtungsaufwandes das Prinzip Sparsamkeit Oberhand erhält und andererseits weder in der ambulanten noch in der stationä-ren Pflege mit mehreren Pfleglingen dies schon dann nicht eingehalten werden kann, wenn einzelne Individuen besonders hohen Aufwand verursachen können, wo sogar zwei Pflege-kräfte tätig sein müssen, wie im Fall des Aushebens aus dem Bett, ggf. mit Patientenlifter, und des begleiteten Toilettenganges mit Wahrung ausreichender Hygiene, wodurch womöglich andere Pfleglinge wegen der begrenzten Personaldecke vernachlässig werden müssen. Bei-spielhaft können auch Dekubitus-Fälle genannt werden, wo der Zeitaufwand ungewöhnlich hoch ist.154F[155] Die Transparenz auf die Tatsächlichkeit des Einzelfalls geht verloren.

 

In dem Gebiet der ambulanten Pflegedienste ist natürlich das Problem der begrenzten Fi-nanzmittel nicht unerheblich. Die angespannte Personalsituation verschärft die bestehenden Probleme erheblich. Trotz vorhandenen...

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