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Berücksichtigung generalpräventiver Gründe bei der Strafzumessung in Deutschland und Polen

Diskussion der Grundsätze und Erörterung von Fallgruppen anhand der Rechtsprechung

AutorRadoslaw Czupryniak
Verlagdisserta Verlag
Erscheinungsjahr2012
Seitenanzahl519 Seiten
ISBN9783942109871
FormatPDF
Kopierschutzkein Kopierschutz/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis59,99 EUR
Deutsches und polnisches Strafrecht sind sich in vieler Hinsicht ähnlich, beispielhaft erkennbar ist dies daran, dass die Strafrechtswissenschaft in beiden Ländern dieselben Systembegriffe verwendet. Unterschiede gibt es gleichwohl, so hinsichtlich positiver wie negativer Generalprävention in der Strafzumessung im Allgemeinen und bezüglich der Abschreckungsprävention im Speziellen. In Deutschland unter strengen Voraussetzungen bei der Begründung der Strafhöhe zugelassen, ist die Abschreckungsprävention in Polen schlechthin verboten. Die Dissertation erläutert Hintergründe und Anwendungsfelder der Generalprävention und arbeitet anhand der Rechtsprechung verschiedene Fallgruppen heraus.

Radoslaw Czupryniak wurde 1982 in Poznan, Polen, geboren. 2002 schloss er das Lyzeum in Polen und zugleich ein deutsch-polnisches Gymnasium in Deutschland mit dem deutschen wie dem polnischen Abitur ab. Es folgte das Studium der Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin von 2002 bis 2007. Im Anschluss daran begann der Autor an seiner Promotion zu arbeiten. Im Jahr 2008 studierte er an der Jagiellonen Universität in Krakau in einem LL.M.-Aufbaustudium polnisches Wirtschaftsrecht.
Zahlreiche Fachpraktika begleiteten das Studium, u.a. bei dem wissenschaftlichen Projekt 'Anpassung der polnischen Gesetze an die EU-Richtlinien' an der FU Berlin. Nach dem ersten Staatsexamen folgten Tätigkeiten für verschiedene Kanzleien in Deutschland und Polen. Von 2009 bis 2011 war er als Rechtsreferendar am Kammergericht in Berlin tätig. Seine Stationsausbildung erfolgte beim Amtsgericht Charlottenburg, der Staatsanwaltschaft Berlin, dem Polizeipräsidenten in Berlin, sowie einer der größten Baurechtskanzleien Deutschlands.

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Inhaltsverzeichnis
Berücksichtigung generalpräventiver Gründe bei der Strafzumessung
1
Vorwort
5
Inhaltsverzeichnis
6
Abkürzungsverzeichnis
13
Einleitung
16
A. Erster Teil: Generalprävention in Deutschland
20
I. Die Generalprävention im Rahmen der Straftheorien
20
1. Die absoluten Straftheorien - punitur, quia peccatum est
20
2. Die relativen Straftheorien - punitur, ne peccetur
22
3. Die Vereinigungstheorien – punitur, quia peccatum est, ne peccetur
29
4. Verhältnis zwischen kollidierenden general- und spezialpräventiven
30
5. Zwischenergebnis
32
II. Die Strafzumessung – Grundlagen: Grundsätze der Strafzumessung in
33
1. Theorie der Punktstrafe
34
2. Kritik
34
3. Stufen- oder Stellenwerttheorie
35
4. Kritik
36
5. Spielraum- oder Schuldrahmentheorie
37
6. Fazit
38
III. Generalpräventive Überlegungen bei der Strafzumessung in Deutschland
39
1. Literatur – Kritik an der Generalprävention
39
2. Rechtsprechung und herrschende Lehre
47
3. Zwischenergebnis
68
IV. Voraussetzungen und Grenzen der generalpräventiven (abschreckenden)
69
1. Nur innerhalb des Spielraums für schuldangemessene Strafe
69
2. Gerechte Strafe
74
3. Verbot der Überbewertung des generalpräventiven Gesichtspunktes
76
4. Nur aus gegebenem Anlass - „gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher
81
5. Erforderlichkeit einer präzisen Begründung bei der Anwendung der Generalprävention
94
6. Keine Berücksichtigung der Abschreckungsgedanken bei Affekt- oder
97
7. Keine Berücksichtigung bei der Verallgemeinerung nicht zugänglicher
99
8. Keine Berücksichtigung der Generalprävention bei „Gewissenstätern“
100
9. Keine Berücksichtigung der Generalprävention im Jugendstrafrecht
106
10. Keine Entsozialisierung der Täter – allgemein-spezialpräventive Grenze
114
11. Kein Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot
114
12. Fazit
117
V. Generalpräventive Gründe bei der Verhängung von kurzfristigen Freiheitsstrafen
120
1. Zum Begriff der „Verteidigung der Rechtsordnung“ im Rahmen des § 47
120
2. „Besondere Umstände“ und die „Unerlässlichkeit“ einer kurzen Freiheitsstrafe
125
3. „Verteidigung der Rechtsordnung“ in der Rechtsprechung zu § 47 Abs. 1
131
4. Geldstrafe als eine Grenze für die „Unerlässlichkeit“ einer kurzen Freiheitsstrafe
146
5. Verteidigung der Rechtsordnung und die Zulässigkeit eines Hilfsantrages
149
6. Fazit zur Generalprävention im Rahmen des § 47 Abs. 1 StGB
154
VI. Generalpräventive Überlegungen bei der Aussetzung der verhängten
156
1. Allgemeine Grundsätze der Anwendung des § 56 Abs. 3 StGB
158
2. Einfluss längerer Untersuchungshaft auf die Verteidigung der Rechtsordnung
182
3. Überlange Verfahrensdauer und die Verteidigung der Rechtsordnung
183
4. Verteidigung der Rechtsordnung nach § 56 Abs. 3 StGB und Aussetzung
187
5. Beispiele aus der Rechtsprechung zu § 56 Abs. 3 StGB
188
7. Fazit
229
VII. Der Begriff der Verteidigung der Rechtsordnung bei der Verwarnung
231
1. Die Verteidigung der Rechtsordnung bei der Verwarnung mit Strafvorbehalt
231
2. Exkurs: Absehen von Strafe nach § 60 StGB und die Generalprävention
241
3. Allgemeine Milderungswirkung der positiven Generalprävention
244
4. Fazit
248
VIII. Die Generalprävention im Strafverfahren - die Einstellung aus Opportunitätsgründen
250
1. Das „öffentliche Interesse“ in §§ 153 und 153a StPO als „Einfallstor“ für
252
2. Die Kompensation des öffentlichen Interesses - § 153a StPO
262
3. Die Verfahrensüberlänge als Strafverfahrenseinstellungsgrund nach §§
270
4. Die Tatprovokation und das „öffentliche Interesse“
274
5. Der Begriff der „Verteidigung der Rechtsordnung“ in §§ 154 Abs. 1 Nr. 2,
274
6. Fazit
277
IX. Fazit zum ersten Hauptteil: Generalprävention in Deutschland
278
B. Zweiter Teil: Generalprävention in Polen
285
Einleitung
285
I. Skizze der Geschichte des Strafrechts in Polen im 20. Jh.
286
1. Phase 1918-1939: die Zeit der zweiten Republik Polen
286
2. Phase 1944-1948: Aufstieg der Kommunisten
287
3. Phase 1949-1956: Stalinismus
290
4. Phase 1957-1981: „Kleine Stabilisierung“ und der Strafkodex von 1969
292
5. Phase 1981-1989: Kriegszustand und der Niedergang des Kommunismus
294
6. Phase 1989-1997: Erste demokratische Wahlen und die Entstehung des
297
7. Phase 1997 – bis heute: Novellierungsversuche des Strafgesetzbuches
299
8. Exkurs 1: Der verworfene Novellierungsversuch von 2007
301
9. Exkurs 2: Die am 8. Juni 2010 in Kraft getretene Änderung des pol.
303
II. Kurze Geschichte der Generalprävention in den polnischen Strafgesetzbüchern
305
1. Das polnische Strafgesetzbuch von 1932
305
2. Das polnische kommunistische Strafgesetzbuch von 1969
310
3. Fazit
327
III. Die Grundsätze der Strafzumessung im geltenden polnischen Strafrecht
328
1. Reformbedürftigkeit des kommunistischen Strafgesetzbuches von 1969
329
2. Einige Änderungen in dem neuen StGB
332
3. Überblick über die Sanktionen im polnischen StGB
333
4. Grundlagen der Strafzumessung in Polen
334
5. Direktiven der Strafzumessung aus Art. 53 § 1 pol. StGB im Einzelnen
340
6. Exkurs: Streit über die führende Direktive bei der Strafzumessung
357
7. Fazit zur Strafzumessung nach dem polnischen Recht
361
IV. Generalpräventive Überlegungen bei der Strafzumessung im polnischen
363
1. Negative Generalprävention
364
2. Positive Generalprävention
367
3. Generalprävention und Aussetzung der Strafe zur Bewährung, Art. 69 §
385
4. Generalprävention und Verhängung von kurzen Freiheitsstrafen, Art. 58
391
5. Absehen von der Verhängung der Strafe nach Art. 59 § 1 pol. StGB und
393
6. Generalprävention und Strafzumessung für Jugendliche („nieletni“) und
396
7. Nichteinleitung – Art. 1 § 2 pol. StGB – und bedingte Einstellung des
406
8. Generalprävention und die Direktive der Gesamtstrafenbildung, Art.
412
9. Exkurs: Öffentliche Bekanntgabe der Verurteilung nach Art. 50 pol.
419
V. Fazit zum zweiten Hauptteil: Generalprävention in Polen
422
VI. Endfazit
426
1. Negative Abschreckungsprävention
426
2. Positive Generalprävention
428
3. Schuldgrad als maximale Bestrafungsgrenze
429
4. Gesamtstrafenbildung als eine mögliche Ursache von strengeren Strafen
429
5. Mittellosigkeit des Täters – als eine mögliche Ursachen für eine häufigere
430
6. Berücksichtigung der Generalprävention beim Absehen von der Strafe
431
7. Öffentliche Bekanntgabe der Verurteilung als eine Verstärkung der generalpräventiven
431
8. Keine Berücksichtigung der Generalprävention bei der Nichteinleitung –
432
9. Trotz der Nichtberücksichtigung der Generalprävention bei Jugendlichen
433
10. Generalprävention hat einen Einfluss bei der Strafaussetzung zur Bewährung
433
11. Einfluss der Generalprävention auf kurzzeitige Freiheitsstrafen, Art. 58
434
Anhang
439
I. Ausgewählte Daten zu erledigten Strafverfahren in Deutschland
439
II. Die im ersten Hauptteil zitierten Gerichtsentscheidungen
441
III. Ausgewählte Daten zur Kriminalitätsrate und Gefangenenzahlen in Polen
456
IV. Die ausgewählten Leitsätze der im Text zitierten Entscheidungen polnischer Gerichte
458
IV. Die im zweiten Hauptteil zitierten Gerichtsentscheidungen
483
Literaturverzeichnis zum ersten Hauptteil
488
Literaturverzeichnis zum zweiten Hauptteil
508

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