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E-Book

Besteuerung im Krankenhaus

AutorAlexandra Sausmekat, Ralph Bartmuß, Stephan Rehbein, Ursula Augsten
VerlagGabler Verlag
Erscheinungsjahr2009
Seitenanzahl181 Seiten
ISBN9783834981349
FormatPDF
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis46,99 EUR
Organisation und Finanzierung haben in Krankenhäusern einen starken Wandel erlebt. Wirtschaftlichkeit und neue Rechtsformen treten dabei immer weiter in den Vordergrund. Eine steueroptimale Beratung und Gestaltung ist daher wesentlicher Bestandteil künftiger Planungen.
Es liegt ein Werk vor, welches aufgrund seiner umfassenden und praxisnahen Darstellung bei der Beratung nicht fehlen darf.


Steuerberaterin Ursula Augsten ist Partnerin bei RP Richter & Partner in Stuttgart. RA StB Dr. Ralph Bartmuß, RAin StB Alexandra Sausmekat und RA StB Stephan Rehbein sind langjährig erfahrene Experten bei der Ernst & Young AG. Alle Autoren sind zudem gefragte Referenten im Gesundheitswesen.

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Leseprobe

§ 3 Mittelverwendung (S. 72-73)

A. Einleitung

Mit der Erlangung der steuerlichen Gemeinnützigkeit i.S. der §§ 52 bis 68 AO sind für die Körperschaft zahlreiche Vorteile verbunden: So unterliegen gemeinnützige Körperschaften – mit Ausnahme ihrer steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe – weder der Körperschaftsteuer (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 Satz 1 KStG) noch der Gewerbesteuer (§ 3 Nr. 6 Satz 1 GewStG). Soweit außerhalb wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe umsatzsteuerbare und umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbracht werden, findet auf diese der ermäßigte Umsatzsteuersatz Anwendung (§ 12 Abs. 2 Nr. 8 lit. a UStG). Für Grundstücke, die unmittelbar für einen steuerbegünstigten Zweck genutzt werden, gilt eine Grundsteuerbefreiung (§§ 7, 8 GrStG). Der Gesetzgeber knüpft die Steuervergünstigungen an die Voraussetzung, dass die Körperschaft „ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke“ verfolgt.

Als „Kehrseite der Medaille“ werden diese Vergünstigungen durch den Gesetzgeber mit erheblichen Einschränkungen und Auflagen bei der Mittelverwendung versehen. So gehört das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung (§ 55 Abs. 1 Nr. 5 AO) zu den tragenden Grundsätzen des Gemeinnützigkeitsrechts. Darüber hinaus bestehen Restriktionen durch das Verbot zweckfremder oder überhöhter Ausgaben (§ 55 Abs. 1 Nr. 3 AO) sowie der Zuwendung von Gewinnanteilen an Mitglieder oder Gesellschafter (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 AO). Außerdem sind die gemeinnützigen Körperschaften gehalten, ihre Mittel nur für gemeinnützige Zwecke zu verwenden (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 AO).

Werden diese Restriktionen nicht beachtet, so kann dies zu einem Verlust der Gemeinnützigkeit führen. Die Körperschaft unterliegt im betreffenden Veranlagungszeitraum der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Ebenso entfällt die Grundsteuerbefreiung und die Begünstigung beim Umsatzsteuersatz. Weit schwerer wiegt jedoch, dass die Finanzverwaltung hierin einen so erheblichen Verstoß gegen die satzungsgemäße Vermögensbindung sehen kann, dass sie – unter Durchbrechung der Festsetzungsverjährung – eine Nachversteuerung für die letzen zehn Jahre vor dem maßgeblichen Zeitpunkt vornimmt (§ 61 Abs. 3 AO). Im Fall einer tatsächlichen Mittelfehlverwendung kann die Finanzverwaltung der gemeinnützigen Körperschaft gemäß § 63 Abs. 4 AO eine Frist setzen, innerhalb der die Mittel gemeinnützigkeitsunschädlich einzusetzen sind.

In Bezug auf den Umfang der Steuervergünstigung ist bei gemeinnützigen Körperschaften steuerlich zwischen folgenden Tätigkeitsbereichen zu unterscheiden:

■ Steuerfreie Erträge im ideellen Bereich.
■ Steuerfreie Vermögensverwaltung mit Erträgen aus Kapitalvermögen und aus der Verpachtung von Grundvermögen.
■ Steuerbegünstigter „wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb“ (= Zweckbetrieb) i.S. des § 65 AO.
■ Steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb i.S. des § 64 AO.

Zu den Erträgen im ideellen Bereich zählen beispielsweise öffentliche Zuschüsse oder Spenden. Ebenfalls steuerfrei zu vereinnahmende Erträge aus dem Bereich der Vermögensverwaltung sind zum Beispiel solche aus der Verpachtung von Grundvermögen (jedoch ohne kurzfristige Vermietungen) oder Erträge aus Kapitalvermögen. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist nach § 14 AO eine selbständige nachhaltige Tätigkeit, die über die reine Vermögensverwaltung (im Sinne einer Fruchtziehung) hinausgeht und durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden. Ein solcher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb stellt dann einen Zweckbetrieb dar, wenn die allgemeinen Zweckbetriebsvoraussetzungen gegeben sind. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn eine enge Verbindung mit der steuerbegünstigten Betätigung der Körperschaft besteht.

Tatsächlich ist die gemeinnützige Körperschaft aber ein einheitliches Rechtssubjekt, sodass Konflikte zwischen der steuerrechtlichen Wertung und den praktischen Bedürfnissen vorprogrammiert erscheinen.

Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Vorwort6
Inhaltsübersicht8
Literaturverzeichnis12
§ 1 Rechtliche Erscheinungsformen des Krankenhauses16
A. Einleitung16
B. Öffentlichrechtliche Organisationsformen17
C. Privatrechtliche Organisationsformen21
D. Allgemeine Kriterien für die Wahl der Rechtsform28
§ 2 Die Besteuerung gemeinnütziger Krankenhäuser im Überblick30
A. Grundzüge des Gemeinnützigkeitsrechts30
B. Sphärentheorie36
C. Einzelne Steuerarten45
D. Wegfall der Gemeinnützigkeit67
§ 3 Mittelverwendung73
A. Einleitung73
B. Mittelbeschaffung und Mittelverwendung74
C. Verpflichtung zur zeitnahen Mittelverwendung78
D. Spezielle Probleme der zeitnahen Mittelverwendung87
E. Die Mittelverwendungsrechnung92
§ 4 ABC der Besteuerung der wirtschaftlichen Betätigungen der Krankenhäuser96
§ 5 Gestaltung, Umstrukturierung und Kooperation im Krankenhausbereich aus steuerlicher Sicht179
A. Ausgliederung179
B. Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen186
C. Begründung eines Jointventures187
D. Holdingstrukturen187
E. Kooperationen zwischen Krankenhäusern189
Stichwortverzeichnis192

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