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Bewahrung des ökologischen Gleichgewichts durch Völker- und Europarecht.

VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2010
ReiheVeröffentlichungen des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht an der Universität Kiel 174
Seitenanzahl255 Seiten
ISBN9783428532933
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis74,90 EUR
Eingedenk der epochalen Herausforderung des Klimawandels erscheint heute, 15 Jahre nach Abschluss der Rio-Konferenz, eine Bestandsaufnahme des auf normativer Ebene Vorhandenen mehr denn je geboten. Ohne eingehende Analyse des geltenden Rechts lassen sich Regelungslücken nicht mit hinreichender Sicherheit lokalisieren und Reformbedürfnisse nicht überzeugend begründen und umsetzen. Angesichts der Vielzahl existierender, sich teilweise sachlich überlagernder, dabei aber auf unterschiedlichen Ansätzen beruhender vertraglicher Instrumente zeigt das internationale Umweltrecht prototypische Symptome der als Gefahr für seine Geltungskraft und Kohärenz identifizierten Fragmentierung des Völkerrechts. Vor diesem Hintergrund bestellen die in vorliegendem Band versammelten Beiträge den dogmatisch-systematischen Boden für die erforderliche Diskussion der grand challenges der internationalen Umweltpolitik.

Prof. Dr. Thomas Giegerich, LL.M. (University of Virginia), ist seit 2006 Professor für Öffentliches Recht mit dem Schwerpunkt Völkerrecht und Europarecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und Ko-Direktor des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht. Zuvor war er seit 2002 Professor an der Universität Bremen. Nach dem Studium in Mainz und Virginia (Fulbright-Stipendiat) wurde er 1991 in Mainz promoviert. Von 1990 bis 2002 war er als Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, unterbrochen durch eine zweijährige Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht. 2001 habilitierte er sich an der Universität Heidelberg. Die Forschungsschwerpunkte Thomas Giegerichs liegen im Verhältnis von Europäischem und nationalem Verfassungsrecht, im völkerrechtlichen Menschenrechtsschutz, im Völkervertragsrecht und in der Verfassungsvergleichung. Alexander Proelß ist seit Oktober 2010 Universitätsprofessor für Öffentliches Recht, insbesondere Völkerrecht und Europarecht, und Direktor des Instituts für Umwelt- und Technikrecht der Universität Trier. Zuvor lehrte er als Co-Direktor des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht und Mitglied des Exzellenzclusters »Ozean der Zukunft« Öffentliches Recht mit dem Schwerpunkt Seerecht an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Das internationale Umwelt- und Seerecht bildet einen seiner Forschungsschwerpunkte.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis6
Alexander Proelß: Einführung8
Thilo Marauhn: Menschenrecht auf eine gesunde Umwelt – Trugbild oder Wirklichkeit?12
A. Der Diskurs über ein Menschenrecht auf eine gesunde Umwelt13
B. Der völkerrechtliche Schutz des Menschen und seiner Umwelt zwischen Interdependenz und Differenz17
C. Die ausnahmsweise Berücksichtigung individueller Interessen in umweltvölkerrechtlichen Verträgen: Partielle Individualisierung des Umweltschutzes?21
I. Die grundsätzlich zwischenstaatliche Verpflichtungsstruktur des Umweltvölkerrechts21
II. Die Begünstigung nichtstaatlicher Akteure24
III. Die Gewährleistung prozeduraler Rechte26
D. Die Umwelt als Schutzobjekt menschenrechtlicher Verträge: partielle Kollektivierung des Menschenrechtsschutzes?30
I. Das beredte Schweigen universeller Menschenrechtsinstrumente31
II. Der ausdrückliche Schutz der menschlichen Umwelt im regionalen Menschenrechtsschutz36
III. Die Berücksichtigung umweltspezifischer Belange bei der Auslegung und Anwendung regionaler Menschenrechtsverträge39
E. Sinnhaftigkeit menschenrechtlichen Umweltschutzes43
I. „Agenda setting“ durch Individualrechte44
II. Die Reduzierung des umweltvölkerrechtlichen Vollzugsdefizits durch Individualrechte45
III. Eine ungewöhnliche Perspektive: die Inuit und der Klimawandel46
IV. Der Spatz in der Hand: die umweltspezifische Anwendung und Auslegung menschenrechtlicher Instrumente47
Gerd Winter: Die institutionelle und instrumentelle Entstaatlichung im Klimaschutzregime: Gestalt, Problemlösungskapazität und Rechtsstaatlichkeit50
A. Einleitung50
B. Das Klimaschutzregime51
I. Kontingentierung von Emissionsmengen51
II. Flexible Mechanismen54
1. Emissionshandel55
2. Gemeinsame Projektumsetzung (joint implementation – JI)56
3. Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (clean development mechanism – CDM)58
III. Charakterisierung des Regimes59
1. Die Bedeutung der völkerrechtlichen Ebene59
2. Die Bedeutung der flexiblen Instrumente63
3. Untersuchungsprogramm64
C. Auswirkungen und ihre Erklärung64
I. Auswirkungen64
II. Erklärung71
1. Allgemeines71
2. Unzutreffende Prämisse72
3. Kontraproduktive Effekte74
4. Nachteilige Seiteneffekte76
5. Transaktionskosten77
6. Zusammenfassung78
7. Reform78
D. Rechtsstaatlichkeit80
I. Demokratische Legitimation80
II. Beachtung von Grundwerten82
1. Eigentum und Unternehmensfreiheit82
2. Allgemeiner Gleichheitssatz84
3. Schutzpflichten85
4. Zusammenfassung87
E. Ergebnis87
Rudolf Dolzer und Charlotte Kreuter-Kirchhof: Das Umweltvölkerrecht als Wegweiser neuer Entwicklungen des allgemeinen Völkerrechts?92
A. Langfristigkeit und Internationalität als Kennzeichen des Umweltvölkerrechts96
I. Nachhaltige Umweltschutzregime97
II. Globale völkerrechtliche Umweltschutzregime98
B. Übertragbarkeit auf andere völkerrechtliche Fragestellungen99
C. Antworten des Umweltvölkerrechts und ihre Übertragbarkeit auf das allgemeine Völkerrecht103
I. Das Prinzip der nachhaltigen Entwicklung103
II. Der Vorsorgegrundsatz106
III. Gemeinsame Anliegen der Menschheit im Umweltvölkerrecht108
IV. Das Prinzip der gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten109
V. Institutionelle Entwicklungen im Umweltvölkerrecht112
1. Die Globale Umweltfazilität (GEF)112
2. Die Kyoto-Mechanismen114
D. Schlussfolgerung117
Henrik Horn and Petros C. Mavroidis: Trade, Environmental Policies and the Role of Jurisdiction in the WTO120
A. Introduction120
B. Tariff Distinctions Based on Environmental Impact124
I. Unilateral Tariff Distinctions Based on Environmental Impact124
1. The Right to Challenge Tariff Classifications under the WTO125
2. The MFN Clause127
a) The Barebones of the MFN Clause127
b) The Meaning of “Like”128
c) The Meaning of “Unconditionally”129
3. The General Exceptions (Art. XX GATT)131
4. A GATT Panel’s Likely Response133
5. The Default Rules135
II. Multilaterally Agreed Tariff Distinctions Based on Environmental Impact136
1. A GATT Panel’s Likely Response136
2. The Default Rules136
C. Domestic EP Distinctions Absent Any Transboundary Externality137
I. A GATT Panel’s Likely Response137
II. The Default Rules138
D. Domestic EP Distinctions Based on Transboundary Pecuniary Externalities138
I. Art. III GATT138
II. A GATT Panel’s Likely Response140
1. First Line of Defense: A Restores Equality of Competitive Conditions140
2. Second Line of Defense: A Counteracts B’s Subsidization through Lax Environmental Standards142
3. Third Line of Defense: Art. XX GATT Exception143
4. Fourth Line of Defense: NVC (Non-Violation Complaint)144
III. The Default Rules145
E. Domestic EP Distinctions Based on Physical Transboundary Externalities145
I. Domestic EP Introduced Prior to Negotiations and Maintained Thereafter145
1. A GATT Panel’s Likely Response146
2. The Default Rules146
II. Domestic EP Introduced after Negotiations147
1. A GATT Panel’s Likely Response147
2. The Default Rules147
III. Domestic EP Introduced before Negotiations, but Abandoned Thereafter147
1. A GATT Panel’s Likely Response148
2. The Default Rules148
IV. Domestic Taxes Introduced to Counteract Lack of EP in Exporting Market, Even in Absence of Exports148
1. A GATT Panel’s Likely Response148
2. The Default Rules149
F. Domestic EP Distinctions Based on Moral Transboundary Externalities149
I. A GATT Panel’s Likely Response149
II. The Default Rules151
G. EP Distinctions and MEAs151
I. Multilaterally Sanctioned EP Distinctions to Induce Compliance with MEA152
1. A GATT Panel’s Likely Response152
2. The Default Rules152
II. Unilateral EP Distinctions to Induce Compliance with an MEA153
1. A GATT Panel’s Likely Response153
2. The Default Rules153
III. Unilateral EP Distinctions Based on Membership of MEA153
1. A GATT Panel’s Likely Response153
2. The Default Rules154
H. Taking Stock of the Role of Jurisdictional Rules154
Peter-Tobias Stoll: Gerechte Nutzung genetischer Ressourcen zwischen Bewahrung der Artenvielfalt, Schutz indigenen Wissens und Wirtschaftsfreiheit160
A. Einleitung160
B. Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) und seine Regelungen über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die faire und gerechte Teilung der daraus erwachsenen Vorteile161
C. Der Hintergrund: Kontroversen um Rechte an genetischen Ressourcen und an Ergebnissen der Biotechnologie163
D. Rechtliche Formen der Nutzung genetischer Ressourcen unter Vorteilsteilhabe und ihre Durchsetzung166
E. Bestandsaufnahme und weitere Entwicklung170
I. Konzeptionelle Defizite170
II. Der Soft-Law-Ansatz: Die Bonner Richtlinien171
III. Die Schaffung eines „International Regime“172
F. Ausblick173
Astrid Epiney: Abfalltourismus aus rechtlicher Sicht – ausgewählte europarechtliche Aspekte174
A. Einleitung174
B. Zur Frage der Rechtsgrundlage176
C. Die Verordnung 1013 / 2006 – ein Überblick182
I. Allgemeine Bestimmungen183
II. Abfallverbringung zwischen EU-Mitgliedstaaten184
1. Zur Anwendbarkeit und zum Ablauf des Notifizierungsverfahrens184
2. Die Einwendungstatbestände185
a) Abfälle zur Beseitigung186
b) Abfälle zur Verwertung187
III. Abfallverbringung zwischen EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten187
IV. Abfallverbringung innerhalb eines Mitgliedstaates188
V. Zur Primärrechtskonformität der VO 1013 / 2006188
D. Ausgewählte Probleme des Abfallverbringungsrechts190
I. Zur Abgrenzung zwischen Verwertung und Beseitigung190
1. Zur Bedeutung der Verfahrenslisten191
2. Zur Abgrenzung von Verwertung und Beseitigung192
3. Zur Neufassung der Abfallrahmenrichtlinie197
II. Zu den nationalen Alleingängen198
1. Zu den tatbestandlichen Voraussetzungen des Art. 176 EGV198
2. Zur Tragweite des Art. 176 EGV im Zusammenhang mit der VO 1013 / 2006203
a) Erweiterung der Abfalllisten204
b) Weitere qualitative oder prozedurale Erfordernisse204
c) Numerus clausus der behördlichen Entscheidungen nach Art. 9 ff.?205
d) Verstärkte Schutzmaßnahmen bei der Verbringung von und nach Drittstaaten211
E. Schluss211
Ulrich Beyerlin: Wege zur Verbesserung der Nord-Süd-Kooperation in globalen Umweltfragen214
A. Einführung214
B. Die Genese der Nord-Süd-Beziehungen217
C. Klimawandel und Schwund der biologischen Vielfalt aus nördlicher und südlicher Perspektive224
D. Konzeptionelle Ansätze zur Umweltschutzkooperation zwischen Nord und Süd227
I. Nachhaltige Entwicklung228
II. Gemeinsame, aber differenzierte Verantwortlichkeiten229
III. Verfahrensgerechtigkeit232
IV. Verteilungsgerechtigkeit234
E. Schlussfolgerung236
Kari Hakapää: Protection of the Marine Environment in the Light of New Uses and Old Dangers238
A. Past238
B. Present243
C. Future249
D. Conclusion253
Autorenverzeichnis256

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