Sie sind hier
E-Book

Bewertung des Bestandsschutzes von Wohngebäuden bezüglich des Brandschutzes im Bundesland Berlin

AutorBirger Steinkopf
VerlagGRIN Verlag
Erscheinungsjahr2009
Seitenanzahl165 Seiten
ISBN9783640322800
FormatPDF/ePUB
Kopierschutzkein Kopierschutz/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis39,99 EUR
Masterarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Ingenieurwissenschaften - Bauingenieurwesen, Note: 2, Hochschule Zittau/Görlitz; Standort Zittau, Sprache: Deutsch, Abstract: Oft werden beim Bauen im Bestand im Laufe der Planung bestehende Abweichungen von den materiellen Anforderungen des geltenden Bauordnungsrechts mit dem Begriff 'Bestandsschutz' als zulässig festgelegt, ohne dass untersucht wird, ob diese Abweichungen dem zum Zeitpunkt der Errichtung geltenden Bauordnungsrecht entsprochen haben. Diese Masterthese ermöglicht eine Bewertung der vorhandenen Abweichungen - auf Grund des Gebäudealters - zum geltenden Bauordnungsrecht. In dieser Masterthese werden die materiellen und maßlichen Anforderungen und Brandschutzkonzepte der zeitlich unterschiedlichen Stände des Bauordnungsrechts des Bundeslandes Berlin vergleichbar am Beispiel des Geschosswohnungsbaus dargestellt. Der Zeitraum der untersuchten Bauordnungen erstreckt sich auf die Zeitspanne ab 1871 bis heute. Im Ergebnis werden grundsätzliche Unterschiede in den Konzepten, die den einzelnen Bauordnungen zugrunde liegen, nachgewiesen. Diese Ergebnisse dienen als Grundlage, worauf bei Planung und Ausführung im Bestand besonders zu achten ist. Sie können auch zur grundsätzlichen Beurteilung von Nichtwohnbauten verwendet werden.

Kaufen Sie hier:

Horizontale Tabs

Leseprobe

4 Gegenüberstellung der materiellen Anforderun gen


 

4.1 Allgemeine Anforderungen


 

4.1.1 Grundanforderungen des Brandschutzes


 

Die Grundanforderungen des Brandschutzes der BauO Bln 2005 sind in ähnlicher Form in allen untersuchten Bauordnungen vorhanden. Im § 14 BauO Bln 2005 heiß es: „Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.“

 

In den einzelnen Bauordnungen wurden diese Grundanforderungen durch folgende Maßnahmen teilweise oder vollständig umgesetzt:

 

 Entstehung eines Brandes vorbeugen:

 

Die Höhe der Brandlasten war bei Wohngebäuden lediglich in den Rettungswegen und in den Bauteilen des Gebäudes beschränkt. Das Tragwerk musste meist aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. Feuerungsanlagen mussten betriebssicher und von brennbaren Bauteilen ausreichend weit entfernt sein.

 

 Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen:

 

Die Nutzungseinheiten (Wohnungen) waren untereinander durch Bauteile mit Feuerwiderstand abzutrennen. Dies betraf vor allem die Decken und Trennwände. Öffnungen in diesen Trennwänden wurden durch Türen mit einem definiertem Feuerwiderstand geschlossen. Ließen sich Räume mit erhöhter Brandgefahr nicht vermeiden, wurden diese in feuerwiderstandsfähige Bauteile eingekapselt. Gebäude waren von Nachbargebäuden durch Brandwände abzutrennen. Ebenso waren ausgedehnte Gebäude durch innere Brandwände in einzelne Brandabschnitte zu unterteilen.

 

 Ermöglichung der Rettung von Menschen und Tieren:

 

Das Tragwerk der Gebäude musste einen Feuerwiderstand aufweisen, um bei Entstehung eines Feuers die Standsicherheit so lange zu gewährleisten, dass eine Rettung möglich war. Die Rettungswege waren besonders geschützte Bereiche. In diesen war dem Eindringen von Feuer und Rauch vorzubeugen, um eine ausreichend lange Nutzbarkeit zu erzielen. Die Trennwände und Öffnungen waren deshalb mit einem Feuerwiderstand auszuführen. Oft waren Einrichtungen zur Ableitung von Rauch erforderlich, der trotz der Abtrennung in den Treppenraum eingedrungen war.

 

Weil der Treppenraum als Rettungsweg ausfallen konnte, war ein zweiter Rettungsweg erforderlich. Dieser konnte über einen weiteren Treppenraum oder eine von der Feuerwehr erreichbare Stelle führen.

 

 Ermöglichung wirksamer Löscharbeiten

 

Gebäude durften auf Grundstücken errichtet werden, die an öffentlich befahrbaren Verkehrsflächen lagen. So war sichergestellt, dass im Brandfall die Feuerwehr das Grundstück erreichte. Ausgedehnte Grundstücke benötigten eine eigene Zufahrt oder einen Zugang auf dem Grundstück. Diese waren auch erforderlich, wenn der zweite Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr nicht von der öffentlich befahrbaren Verkehrsfläche erreichbar war. Gleichzeitig diente der besonders geschützte Rettungsweg als Angriffsweg für die Feuerwehr.

 

Diese allgemeinen Schutzziele sind in den nachfolgenden Abschnitten näher erläutert.

 

Die Grundanforderungen wurden erst seit der BauO Bln 1966 bzw. der DBO 1958 im Gesetzestext der Bauordnung verankert. Problematisch ist festzustellen, dass in den einzelnen Bauordnungen die Schutzziele nicht explizit aufgeführt wurden. Es wurden oft lediglich die Anforderungen an die Bauteile genannt. Das eigentliche Schutzziel erschloss sich nicht direkt aus dem Gesetzestext. Es war meist nur durch Rückschlüsse oder einen Kommentar zur Bauordnung ersichtlich. Die Schutzzieldefinitionen im Gesetz waren meist nur vereinzelt anzutreffen. In der BauO Bln 2005 werden diese Schutzziele erstmals umfänglich konkret benannt. Beispielsweise ist in der BauO Bln 2005 im § 31 (1) definiert: „Decken müssen als tragende und raumabschließende Bauteile zwischen Geschossen im Brandfall ausreichend lange standsicher und widerstandsfähig gegen die Brandausbreitung sein.“ In den nächsten Absätzen werden die Anforderungen genannt. In der BauO Bln 1997 stehen im § 27 (1-5) die Anforderungen an Decken und Öffnungen in diesen. Erst im Kommentar steht in der RNr. 1: „§ 27 dient im Wesentlichen dem Brandschutz mit dem Ziel der Vermeidung der Brandübertragung und -ausbreitung von Geschoss zu Geschoss“[29]. So war in den Bauordnungen - außer der BauO Bln 2005 - das Schutzziel, das hinter der Anforderung an das Bauteil Decke stand, vielfach nicht erwähnt.

 

Erschwerend kommt hinzu, dass in den Bauordnungen bis 1958 auch das Planungsrecht enthalten war. In diesen waren dann auch die Bebaubarkeit des Grundstücks in der Fläche und der Höhe geregelt. Aufgrund der fehlenden Schutzzieldefinition war oft nicht erkennbar, ob die maßlichen Vorgaben einen planungsrechtlichen Hintergrund hatten oder der allgemeinen Gefahrenabwehr (dem vorbeugenden Brandschutz) dienten. Folgendes Beispiel ist dazu aufgeführt:

 

In der BPO Vororte 1903 war für die Bebaubarkeit mit Vorder-, Mittel- und Seitenflügeln im § 13 (4) festgelegt, dass diese nur errichtet werden durften, wenn zwischen ihnen ein freier Kreis mit mindestens 12 m Durchmesser eingetragen werden konnte. Es war hier nicht definiert, ob diese Vorschrift der Belichtung und Belüftung der Innenhöfe diente oder diese Flächen die Einsatzmöglichkeiten der Feuerwehr sicherstellen sollten. In der BPO Bln 1897 stand im § 2 (2): „Alle nicht an der Straßenfront liegenden zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmten Räumen müssen Licht und Luft unmittelbar von einem Hofe (Haupthof) erhalten, dessen Grundfläche mindestens 80 qm bei 6 m geringster Abmessung beträgt.“ Weiterhin stand im § 16 (6) der BPO Vororte 1903: „Auf den Höfen ist die Herstellung von ... vortretenden Bauteilen... nur insoweit zulässig, als die Zugänglichkeit zu den Gebäuden und Gebäudeteilen sowie die im feuerpolizeilichen Interesse erforderliche Bewegungsfreiheit, insbesondere der Löschgeräte, nicht beeinträchtigt wird.“

 

Aus diesen beiden Anforderungen lässt sich ableiten, dass die Ausbildung des Innenhofes sowohl der Belichtung und Belüftung diente als auch für die Bewegungsfreiheit der Feuerwehr erforderlich war.

 

4.1.2 Brandverhalten von Baustoffen


 

Das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen wird durch die Brennbarkeit und den Feuerwiderstand bestimmt (s. § 26 BauO Bln 2005). Es wird bezüglich der Brennbarkeit unterschieden in nichtbrennbare Baustoffe, schwerentflammbare Baustoffe und normalentflammbare Baustoffe. Diese Einteilung gilt für alle Bauordnungen von 1966 bis 2005. Festlegungen, welche Baustoffe diesen Gruppen zuzuordnen sind, werden in der DIN 4102 getroffen.

 

Die Bauordnungen bis 1958 unterschieden die Brennbarkeit in unverbrennlich (anfangs wurde diese Eigenschaft auch als feuersicher bezeichnet) und legten bei den Bauteilanforderungen Holz als zulässigen Baustoff fest. Als Beispiel ist hier der § 48 der BPO Bln 1853 aufgeführt, nach denen die Balkenzwischenräume von Balkendecken feuersicher auszufüllen waren. In nachfolgenden Baupolizeiordnungen wird eine Ausfüllung mit unverbrennlichen Material verlangt (BPO Bln 1887).

 

Des Weiteren wurden bestimmte Wandbauteile wie Umfassungswände als massive Wände gefordert. Dies schloss gleichzeitig nichtbrennbare Eigenschaften sowie einen Feuerwiderstand nach heutiger Betrachtungsweise ein.

 

Wegen der Beschränkung der früher vorhandenen Baustoffe auf z. B. Ziegel- und Natursteinmauerwerk, Beton, Mörtel, Kalkputz, Holz, Glas, Eisen/Stahl oder Teerpappe war es in früheren Baupolizeiordnungen meist ausreichend, die zulässigen Baustoffe in den Bauteilanforderungen anzugeben. Es gab oft keine alternative Ausführungsart zu den angegebenen Baustoffen. Massive unverbrennliche Wände mussten so zwangsläufig aus Ziegelmauerwerk errichtet werden. Heute können Wände dieser Bauart beispielsweise aus Ziegelmauerwerk, Porenbeton, Kalksandstein, Stahlbeton und anderen Baustoffen erstellt werden, deren umfassende Betrachtung nicht im Bauordnungsrecht verankert werden kann.

 

Die Anforderungen an den Feuerwiderstand der Bauteile werden in der BauO Bln 2005 unterteilt in feuerbeständig, hochfeuerhemmend und feuerhemmend. Dabei ist die Anforderung hochfeuerhemmend an Bauteile erstmals im Bauordnungsrecht des Regelbaus vorhanden. In den Baupolizeiordnungen bis 1925 wurde unterschieden in feuersichere und feuerfeste Bauteile sowie in die o. g. Anforderung der massiven Wände. Diese war die höchste, die an Bauteile gestellt werden konnte. Sie war mit der Anforderung an feuerbeständige nichtbrennbare Bauteile vergleichbar, wenn man ihre Einsatzgebiete zu Grunde legt. So waren z. B. nach der BPO Bln 1897 Umfassungswände und deckentragende Wände sowie Treppenraumwände als massive Wände auszuführen. Der Begriff feuersicher kann annähernd mit der Anforderung feuerhemmend gleichgesetzt werden. Feuerfest konnten Bauteile sein, die nach heutiger Lesart feuerbeständig sein müssen, die aber nicht aus massiven Wänden bestanden. Eine eindeutige Übersetzung der Begriffe ist nicht möglich. Es kann...

Blick ins Buch

Weitere E-Books zum Thema: Bautechnik - Ingenieurbau

Schimmelpilze in Wohngebäuden

E-Book Schimmelpilze in Wohngebäuden
Ursachen, Vermeidung und Bekämpfung Format: PDF

Mit der Verringerung des Lüftungsaustausches in den Wohnungen, der Entstehung von Wärmebrücken nach der Sanierung u.a. werden die schon immer vorhandenen Schimmelpilze durch lokale…

Schimmelpilze in Wohngebäuden

E-Book Schimmelpilze in Wohngebäuden
Ursachen, Vermeidung und Bekämpfung Format: PDF

Mit der Verringerung des Lüftungsaustausches in den Wohnungen, der Entstehung von Wärmebrücken nach der Sanierung u.a. werden die schon immer vorhandenen Schimmelpilze durch lokale…

Elektronik 9

E-Book Elektronik 9
Leistungselektronik Format: PDF

Praxisnah werden die Eigenschaften und Besonderheiten von Bauteilen der Leistungselektronik und ihre Schaltungen dokumentiert, das notwendige Maß an Mathematik dazu verständlich erlä…

Elektronik 9

E-Book Elektronik 9
Leistungselektronik Format: PDF

Praxisnah werden die Eigenschaften und Besonderheiten von Bauteilen der Leistungselektronik und ihre Schaltungen dokumentiert, das notwendige Maß an Mathematik dazu verständlich erlä…

Elektronik 9

E-Book Elektronik 9
Leistungselektronik Format: PDF

Praxisnah werden die Eigenschaften und Besonderheiten von Bauteilen der Leistungselektronik und ihre Schaltungen dokumentiert, das notwendige Maß an Mathematik dazu verständlich erlä…

Bauchemie

E-Book Bauchemie
Format: PDF

Mehr denn je ist der Entscheidungsträger in Wirtschaft und Behörde, ob als Ingenieur, Architekt oder Praktiker gefordert, breitgefächerte technische und ökologische Fragen zu…

Bauchemie

E-Book Bauchemie
Format: PDF

Mehr denn je ist der Entscheidungsträger in Wirtschaft und Behörde, ob als Ingenieur, Architekt oder Praktiker gefordert, breitgefächerte technische und ökologische Fragen zu…

Weitere Zeitschriften

FESTIVAL Christmas

FESTIVAL Christmas

Fachzeitschriften für Weihnachtsartikel, Geschenke, Floristik, Papeterie und vieles mehr! FESTIVAL Christmas: Die erste und einzige internationale Weihnachts-Fachzeitschrift seit 1994 auf dem ...

Augenblick mal

Augenblick mal

Die Zeitschrift mit den guten Nachrichten "Augenblick mal" ist eine Zeitschrift, die in aktuellen Berichten, Interviews und Reportagen die biblische Botschaft und den christlichen Glauben ...

Baumarkt

Baumarkt

Baumarkt enthält eine ausführliche jährliche Konjunkturanalyse des deutschen Baumarktes und stellt die wichtigsten Ergebnisse des abgelaufenen Baujahres in vielen Zahlen und Fakten zusammen. Auf ...

BONSAI ART

BONSAI ART

Auflagenstärkste deutschsprachige Bonsai-Zeitschrift, basierend auf den renommiertesten Bonsai-Zeitschriften Japans mit vielen Beiträgen europäischer Gestalter. Wertvolle Informationen für ...

cards Karten cartes

cards Karten cartes

Die führende Zeitschrift für Zahlungsverkehr und Payments – international und branchenübergreifend, erscheint seit 1990 monatlich (viermal als Fachmagazin, achtmal als ...

Deutsche Hockey Zeitung

Deutsche Hockey Zeitung

Informiert über das nationale und internationale Hockey. Die Deutsche Hockeyzeitung ist Ihr kompetenter Partner für Ihren Auftritt im Hockeymarkt. Sie ist die einzige bundesweite Hockeyzeitung ...

DSD Der Sicherheitsdienst

DSD Der Sicherheitsdienst

Der "DSD – Der Sicherheitsdienst" ist das Magazin der Sicherheitswirtschaft. Es erscheint viermal jährlich und mit einer Auflage von 11.000 Exemplaren. Der DSD informiert über aktuelle Themen ...

e-commerce magazin

e-commerce magazin

PFLICHTLEKTÜRE – Seit zwei Jahrzehnten begleitet das e-commerce magazin das sich ständig ändernde Geschäftsfeld des Online- handels. Um den Durchblick zu behalten, teilen hier renommierte ...