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Bilanzierung und Bewertung nach IFRS 5

AutorDamian Proske
VerlagGRIN Verlag
Erscheinungsjahr2005
Seitenanzahl85 Seiten
ISBN9783638411165
FormatPDF/ePUB
Kopierschutzkein Kopierschutz
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis10,99 EUR
Diplomarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,7, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, 59 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen der Globalisierung und des allgemeinen Drucks für börsennotierte Unternehmen, einheitliche transparente Informationen darzustellen, hat die Europäische Union dazu bewogen, die Anwendung der Internationalen Rechnungslegungsgrundsätze (IAS) bereits 1995 zu fördern und in Konvergenz-prozessen mit dem damaligen IASC sukzessive weiter auszubauen. Bereits im Jahr 1998 wurde in Deutschland nach dem Kapitalerleichterungsgesetz (KapAEG) beschlossen, den börsennotierten Unternehmen bei der Aufstellung ihres Konzernjahresabschlusses die Befreiung nach den HGB-Richtlinien zu gestatten. Mit der Einführung des § 292a HGB wurde für die inländischen Unternehmen der rechtliche Grundsatz geschaffen. Dieser trug zu einer Erhöhung der Wettbewerbschanchen an den internationalen Kapitalmärkten bei. Diese Vorschrift war bis zum 31.12.2004 befristet. Das Wahlrecht für kapitalmarktorientierte börsennotierte Unternehmen mit Sitz in der EU ist somit durch die Anwendungspflicht der IFRS ab 2005 aufgehoben. Im Rahmen der Untersuchung werden die einzelnen Regelungen und Anwendungspflichten des vom IASB verabschiedeten IFRS 5 detailliert und mittels geeigneter Beispiele ausführlich dargestellt. Die wesentlichen Grundlagen stellen zunächst den Übergang vom IAS 35 in den am 31.03.2005 veröffentlichten IFRS 5 dar. Des weiteren erfolgt ein Überblick, sowohl der geänderten Paragraphen weiterer Standards, als auch die allgemeine Darstellung des Anwendungskreises gemäß IFRS 5.

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Leseprobe

1 Einleitung


 

1.1 Problemstellung


 

Im Rahmen der Globalisierung und des allgemeinen Drucks für börsennotierte Unternehmen, einheitliche transparente Informationen darzustellen, hat die Europäische Union dazu bewogen, die Anwendung der Internationalen Rechnungslegungsgrundsätze (IAS) bereits 1995 zu fördern und in Konvergenz-prozessen mit dem damaligen IASC sukzessive weiter auszubauen.[1] Bereits im Jahr 1998 wurde in Deutschland nach dem Kapitalerleichterungsgesetz (KapAEG) beschlossen, den börsennotierten Unternehmen bei der Aufstellung ihres Konzernjahresabschlusses die Befreiung nach den HGB-Richtlinien zu gestatten.[2] Mit der Einführung des § 292a HGB wurde für die inländischen Unternehmen der rechtliche Grundsatz geschaffen. Dieser trug zu einer Erhöhung der Wettbewerbschanchen an den internationalen Kapitalmärkten bei.[3] Diese Vorschrift war bis zum 31.12.2004 befristet. Das Wahlrecht für kapitalmarktorientierte börsennotierte Unternehmen mit Sitz in der EU ist somit durch die Anwendungspflicht der IFRS ab 2005 aufgehoben.[4]

 

Die signifikante Veränderung der allgemein angewendeten Rechnungslegungs-vorschriften der europäischen Länder bestand darin, dass die Abschlüsse nach nationalen Vorschriften in den USA nicht anerkannt wurden.[5] „Primäres Ziel ist die Verbesserung und Harmonisierung der weltweiten Rechnungslegung“[6]. Durch Harmonisierung entstand die Möglichkeit von Wahlrechten, die eine Vergleichbar-keit der Jahresabschlüsse der kapitalmarktorientierten Unternehmen unter-schiedlicher Nationen beschränkte. Das Comparability-Project, welches die Reduzierung der Wahlrechte verminderte, war ein Meilenstein für die bis heute gängigen Standards.[7]

 

Die Veränderung der Rechnungslegungsgrundsätze bietet auch mittelständischen Unternehmen eine bessere Finanzkapitalgrundlage für die Bilanzgeschäftsjahre beginnend ab dem 01.01.2005. Eine Möglichkeit kostengünstiges Kapital nicht nur in nationaler Hinsicht, sondern auch im europäischen Ausland nach Basel II zu beschaffen, wird die Entscheidung diesen Unternehmen gemäß § 315a (3) HGB ebenfalls nahegelegt, die Umstellung nach dem IAS/IFRS – Regelwerk durchzuführen. Resultierend daraus entfällt die Pflicht beide Abschlüsse aufzu-stellen.[8]

 

Die internationalen Rechnungslegungsstandards sind kein grundlegend neues System, es wird vielmehr auf angelsächsischorientierter Weise das Rechenwerk eines börsennotierten Unternehmens bilanziert.[9] Die IAS/IFRS basieren im Gegensatz zum gläubigerschutzorientierten und auf Vorsichtsprinzip bedachten HGB, auf entscheidungsrelevante Informationen. Die charakteristischen Änderungen durch eine Umstellung auf die IAS/IFRS-Rechnungslegung sind auf einem progressiv bilanzpolitischen Grundprinzip definiert und dienen primär den Shareholdern und Investoren für zukünftige Investitionsentscheidungen.

 

Hauptbestandteil des IAS–Konzeptes ist die einheitliche Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in einem realistischen Bild. Im nationalen HGB wird dies in den §§ 264 (2) und 297 (2) zwar ebenfalls verlangt, allerdings kann durch bilanzpolitische Maßnahmen die Bildung stiller Reserven in Form von aktivischer Überbewertung und passivischer Unterbewertung, eine transparente Darstellung verzerren.[10] Die Bildung stiller Reserven in dieser Form wird in der IAS–Bilanz dagegen nicht erlaubt.[11]

 

Die Bedeutung im Fokus der Wirtschaftsöffentlichkeit erlangte das International Accounting Standards Committee (IASC), welches 1972 als eine eher periphere Organisation privatrechtlicher Verbände (überwiegend Wirtschaftsprüferverbände) in London ins Leben gerufen wurde, erst im Laufe der letzten Dekade des vergangenen Jahrtausends. Nach ersten Verhandlungen im Jahre 1995 mit dem International Organization of Securities Commissions (IOSCO) und weiteren Verbindungen zu der amerikanischen Börsenaufsicht (SEC), der EU-Kommission und der Bank for International Settlement (BIS Basel), wurde die Empfehlung, das IAS-Rahmenkonzept bis 2005 als einheitliches weltweit akzeptiertes Rech-nungslegungsstandardwerk für grenzüberschreitende börsennotierte Unternehmen ausgesprochen.[12] Bereits 2001 erfolgte die Umbenennung in den International Accounting Standard Board (IASB) aufgrund der wachsenden Organisations-struktur.[13] Im gleichen Zeitpunkt bildete sich die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG), welche als europäisches Gremium die Aufgabe hatte, die bestehenden IAS zu kommentieren und im Fokus der Konvergenzbemühungen der EU-Kommission darzulegen und als europäisches Rechnungslegungsleitwerk zu empfehlen.[14]

 

Das übergeleitete originäre Ziel des IASC von dem neugegründetem IASB besteht darin, in „verständlichen und durchsetzbaren globalen Standards .. [die] Rechnungslegung zu entwickeln, die hochwertige, transparente und vergleichbare Informationen in Abschlüssen und sonstigen Finanzberichten erfordern, um die Teilnehmer in den Kapitalmärkten der Welt und andere Nutzer beim Treffen von wirtschaftlichen Entscheidungen zu unterstützen“[15].

 

Die IAS/IFRS sind obligatorisch ab dem 01.01.2005 gemäß § 315a HGB von fast allen Unternehmen der EU anzuwenden.[16] Eine ausgedehnte Übergangsfrist erhalten börsennotierte Konzernunternehmen bis zum 31.12.2006 die ihren Jahresabschluss nach US-GAAP aufstellen.[17] Diese Unternehmen sind ab dem 01.01.2007 verpflichtet, das IAS/IFRS-Regelwerk zur Aufstellung der künftigen Jahresabschlüsse zu verwenden. Eine Aufschiebung für Unternehmen, die nur auf freiwilliger Basis ihre Bilanz nach US-GAAP aufstellen und nur an inländischen Börsen notiert sind, ist nicht vorgesehen.[18] Die folgende Grafik stellt die Übergangsschritte entsprechend dar.

 

 

Abbildung 1: Zeitlicher Ablauf der Umstellung von HGB auf IFRS/IAS [19]

 

Die ursprünglichen International Accounting Standards (IAS) des IASC wurden nach der Umstrukturierung in den IASB übernommen, geändert und bis dato teilweise in die zukünftigen International Financial Reporting Standards (IFRS), neu definiert.[20] Aufgrund dieser Tatsache ergeben sich für die internen Bilanz-adressaten börsennotierter Unternehmen sowie für die operativen Mitarbeiter ein hohes Maß an Veränderungen in der Bilanzierungs- und Bewertungspraxis.[21]

 

Im Gegensatz zum deutschen HGB, welches als Generalregelung für eine Vielzahl diverser Sachverhalte in Paragraphen ausgelegt ist, unterliegen die internationalen Vorschriften der IAS/IFRS einer sogenannten Spezialregelung und sind in den einzelnen Standards als umfassendes Rahmenwerk dargestellt.[22]

 

Bis Ende des vergangenen Jahres wurden die vorhandenen Standards IAS 1 – 41 überwiegend überarbeitet und zum Teil durch die neuen IFRS definiert und ersetzt.[23] Der neueste Standard IFRS 6, den das IASB im Dezember 2004 durch den ED 6 herausgegeben hat, befasst sich mit dem „Abbau- und .. [Schürfrechten] sowie die Exploration und Gewinnung von nicht-regenerativen Ressourcen wie Mineralien, Öl, Erdgas u.ä.“[24]. Dieser IFRS 6 ist für Geschäftsjahre ab dem 01.01.2006 entsprechend anzuwenden. Wie bei allen anderen Standards wird eine retrospektive Verwendung dieses Standards empfohlen.[25]

 

Der Wettbewerbsdruck war ebenso der Grund für kapitalmarktorientierte Unternehmen nach den großen Fusionswellen der neunziger Jahre des vergangenen Jahrtausends sich sukzessive auf ihre Kernkompetenzen zu konzentrieren.[26] Die Grundlage dafür bildete das IASB durch den IAS 35, welcher sich originär auf die Bilanzierung und Bewertung von aufzugebenden Geschäftsbereichen konzentrierte. Der am 31.03.2004 veröffentlichte IFRS 5 löste diesen Standard ab und erweitert die Bilanzierung und Bewertungsstrategie im Regelungswerk um langfristige Vermögenswerte sowie Abgangsgruppen, die im Rahmen einer Verkaufstransaktion gehalten werden.[27]

 

1.2 Gang der Untersuchung


 

Im Rahmen der Untersuchung werden die einzelnen Regelungen und Anwendungspflichten des vom IASB verabschiedeten IFRS 5 detailliert und mittels geeigneter Beispiele ausführlich dargestellt. Die wesentlichen Grundlagen stellen zunächst den Übergang vom IAS 35 in den am 31.03.2005 veröffentlichten IFRS 5 dar. Des weiteren erfolgt ein Überblick, sowohl der geänderten Paragraphen weiterer Standards, als auch die allgemeine Darstellung des Anwendungskreises gemäß IFRS 5.

 

Der Schwerpunkt in Kapitel 3 stellt die Bilanzierungsgrundlage und Bewertung von Vermögenswerten sowie Abgangsgruppen im Rahmen der Erst- und Folge-bewertung dar. Demnach sind die langfristigen, von den kurzfristigen Vermögens-werten in der IAS/IFRS-Bilanz zu trennen und in einem separaten Bilanzbereich als „zur Veräußerung gehalten“ zu klassifizieren. Der Grundsatz zur Ermittlung des...

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