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Bilanzmanipulationen: Eine immer größer werdende Gefahr für den Abschlussprüfer

AutorSerpil Mesepinar
VerlagBachelor + Master Publishing
Erscheinungsjahr2015
Seitenanzahl56 Seiten
ISBN9783863419035
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis17,99 EUR
Das Thema 'Fraud' ist in den letzten Jahren aufgrund spektakulärer Bilanzskandale immer stärker in den Fokus des öffentlichen Interesses gerückt. Unternehmenszusammenbrüche wie die von Enron, Parmalat und Flowtex stellen nur einige Beispiele dafür dar, wie unter Beteiligung des Top-Managements Bilanzen gefälscht wurden, um so die Aktionäre und Gläubiger bewusst über die tatsächliche wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu täuschen. Neben den verheerenden Folgen für Aktionäre und Gläubiger, hatten diese Fälle auch weitreichende Auswirkungen auf den gesamten Berufsstand der Wirtschaftsprüfer. Das Vertrauen der Kapitalmärkte in die Verlässlichkeit der Abschlussinformationen und in die Effektivität der Abschlussprüfung wurde durch diese Betrugsfälle nachhaltig erschüttert und führte zu einem erheblichen Reputationsverlust in den Abschlussprüfer. Nach Bekanntwerden der Bilanzskandale wurde dabei auch immer wieder die Frage aufgeworfen, inwieweit der Abschlussprüfer für die Aufdeckung von Fraud verantwortlich ist. Die Erwartungen der Öffentlichkeit gingen dabei weit über die praktischen Möglichkeiten des Abschlussprüfers hinaus. Auf diese sich ausweitende Erwartungslücke reagierte der Berufsstand mit einer Weiterentwicklung der Prüfungsstandards. Damit wurde zum einen das Ziel verfolgt, die Verantwortlichkeit des Abschlussprüfers für die Aufdeckung von Fraud zu konkretisieren und zum anderen, das öffentliche Vertrauen in die Abschlussprüfung wiederherzustellen. Die genannten Betrugsfälle stellen Einzelfälle dar, die aufgrund ihres Schadensausmaßes und der Vielzahl der Betroffenen, in der öffentlichen Diskussion standen. Jedoch darf Fraud nicht vernachlässigt werden. Fraud wird in Unternehmen immer häufiger begangen und stellt ein zunehmendes Problem dar. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC führte im Jahre 2011 eine Umfrage zum Thema Wirtschaftskriminalität durch. Die Ergebnisse fielen ernüchternd aus: Jedes zweite Unternehmen (52%) berichtete über mindestens einen Schadensfall. Jede zweite Tat wurde dabei von Tätern begangen, die aus dem eigenen Unternehmen stammen. Ein großer Teil dieser Täter stammt aus dem Top-Management. Das Ziel der vorliegenden Studie ist es einerseits darzustellen, welch wichtige Bedeutung dem Thema Fraud im Rahmen der Jahresabschlussprüfung zukommt und andererseits wie der Abschlussprüfer dieses Risiko zu berücksichtigen hat. Ferner wird insbesondere in Bezug auf die Erwartungen der Öffentlichkeit geklärt, inwieweit der [...]

Serpil Mesepinar wurde 1987 in Recklinghausen geboren. Nach dem erfolgreichen Abschluss ihrer Bankausbildung im Jahr 2009 war die Autorin zunächst als Bankkauffrau tätig. Anschließend nahm sie ein Studium der Betriebswirtschaft an der University of Applie

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Leseprobe
Textprobe: Kapitel 3.2.1, Täuschungen: Täuschungen, auch Manipulation der Rechnungslegung genannt, sind bewusst vorgenommene falsche Angaben im Jahresabschluss und ggf. Lagebericht sowie Fälschungen in der Buchführung oder in deren Grundlagen. Diese können bspw. durch Manipulationen (unterlassene Buchungen, Unterdrückung von Buchungsbelegen, Buchungen ohne Vorliegen von Geschäftsvorfällen u.Ä.) oder durch die absichtlich falsche Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen entstehen. Täuschungen können grundsätzlich von gesetzlichen Vertretern, Aufsichtsorganen oder Mitarbeitern (ggf. unter Mitwirkung von Dritten) begangen werden. In aller Regel werden Täuschungen jedoch von gesetzlichen Vertretern oder anderen Führungskräften mit dem Ziel vorgenommen, Ergebnisgrößen und andere Kennzahlen zu beeinflussen, um so die Abschlussadressaten vorsätzlich über den wirtschaftlichen Erfolg und die Rentabilität des Unternehmens zu täuschen. Oftmals geschieht dies, um dem starken internen oder externen Druck standzuhalten oder um die eigenen Bedürfnisse zu befriedigen (z.B. die erfolgsabhängige Bezahlung zu maximieren). Dabei werden zumeist die ansonsten wirksamen Kontrollmaßnahmen gezielt umgangen oder außer Kraft gesetzt (sog. Management Override), um so das unrechtmäßige Verhalten zu verschleiern. Diese Art von Fraud wird auch als Top-Management Fraud bezeichnet. Besonders beliebt für Manipulationen sind vor allem auf der Aktivseite der Bilanz die Positionen 'Vorräte' und 'Forderungen' und auf der Passivseite die Positionen 'Rückstellungen' sowie 'Verbindlichkeiten'. Bei Vorräten werden bspw. bei Leasing, Kommissionsware oder Konsignationsware die Eigentumsverhältnisse falsch dargestellt. Bei Forderungen hingegen sind insbesondere die 'Forderungen gegen verbundene Unternehmen' und 'Forderungen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht' von Manipulationshandlungen betroffen. Im Bereich der Rückstellungen ergeben sich Manipulationen oftmals aufgrund des Ermessensspielraums. Die mit dem Ermessensspielraum zusammenhängenden Einschätzungen und Ermessensentscheidungen können vom Unternehmen so getroffen werden, dass eine Unter- oder Überbewertung der Rückstellungen erfolgt. Im Fall der Verbindlichkeiten führt bspw. die Nichtberücksichtigung oder falsche Darstellung von Verbindlichkeiten dazu, dass die wirtschaftliche Lage des Unternehmens falsch dargestellt wird. Manipulationen können jedoch nicht nur in einzelnen Positionen der Bilanz vorgenommen werden, sondern auch in Einzelposten der GuV-Rechnung. Dabei ist die GuV-Rechnung erfahrungsgemäß anfälliger für Manipulationen als die Bilanz. Insbesondere die GuV-Posten Umsatzerlöse und Erträge werden hierbei gerne für Manipulationen herangezogen und machen ca. die Hälfte der Manipulationen der Rechnungslegung aus. In diesem Zusammenhang kommt es häufig dazu, dass Umsatzerlöse überhöht (z.B. durch verfrühte Umsatzrealisierung oder Buchung fiktiver Erlöse) oder zu gering (z.B. durch unerlaubtes Verschieben in andere Berichtsperioden) ausgewiesen werden. In aller Regel werden jedoch fiktive Umsatzerlöse oder Erträge an fiktive Debitoren gebucht oder es werden beherrschte, beeinflusste oder verbundene Unternehmen als Debitoren angelegt. Neben der Manipulation einzelner Bilanz- und GuV-Posten, ergeben sich auch bei der Aufstellung eines Konzernabschlusses Manipulationsmöglichkeiten. Durch das (fehlende) Einbeziehen von Zweck-/Tochtergesellschaften oder Beteiligungen ist es ebenfalls möglich falsche Informationen zu vermitteln. Da die Motivation der Täter durchaus vielfältig sein kann, kommt sowohl eine positive als auch eine negative Beeinflussung des Bildes der VFE-Lage in Betracht. Besonders in Krisenzeiten steigt die Gefahr, dass Unternehmen sich bewusst besser oder schlechter darstellen. Eine positive Beeinflussung wird bspw. dann vorgenommen, wenn das Unternehmen Kredite aufnehmen möchte, diese allerdings bei der Offenlegung der wahren VFE-Lage nicht bekommen würde, wenn der Aktienkurs gestärkt oder Investoren beeindruckt werden sollen. Negative Beeinflussungen kommen z.B. in Betracht, wenn die Bemessungsgrundlage für Steuern gesenkt oder hohe Ausschüttungen an Anteilseigner verhindert werden sollen. Täuschungen gehören zu der Art von Fraud, die zwar wesentlich seltener vorkommen, jedoch einen deutlich höheren Schaden verursachen.
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