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E-Book

Bildungspolitik und direkte Demokratie in ausgewählten Bundesländern

AutorTill-Bastian Fehringer
VerlagGRIN Verlag
Erscheinungsjahr2006
Seitenanzahl90 Seiten
ISBN9783638566292
FormatePUB/PDF
Kopierschutzkein Kopierschutz/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis24,99 EUR
Examensarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 2,0, Philipps-Universität Marburg, 49 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: # Die Examensarbeit untersucht die Verknüpfung des Politikfeldes Bildung auf der einen mit Institutionen dirketer Demokratie auf der anderen Seite - bezogen auf die Länderebene der BRD. Einem ausführlichen Theorieteil über die Grundzüge direkter Demokratie (v.a. in der BRD) und einer Annalyse der Bedeutung von bildungspolitischen Themen für direktdemokratische Verfahren schließt sich eine ausführliche Fallstudie zu den wichtigsten Initiativen, Begehren und Volksentscheiden in diesem Politikfeld an.

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Leseprobe

Teil II: Direkte Demokratie und Bildung in den deutschen Bundesländern


 

1 Vorüberlegungen


 

Das Politikfeld Bildung nimmt in der direktdemokratischen Praxis auf Landesebene empirisch gesehen den größten Teil aller direktdemokratischen Verfahren ein. In den folgenden Kapiteln soll dies belegt und erläutert werden.

 

Bei der Analyse der direktdemokratischen Bedeutung des Politikfeldes „Bildung“ auf Landesebene sind jedoch zunächst zwei Vorüberlegungen notwendig:

 

1. Welche konkreten Inhalte füllen dieses Politikfeld?

2. Wie grenzt sich das Politikfeld Bildung zu anderen Politikfeldern mit direktdemokratischer Bedeutung ab?

 

In der Einleitung dieser Arbeit wurde das Politikfeld Bildung, wie es in der vorliegenden Untersuchung betrachtet werden soll, kurz skizziert. Dabei soll von einem umfassenden Bildungsbegriff ausgegangen werden. Das hat zur Folge, dass – ähnlich wie in anderen Politikfeldern auch – Überschneidungen mit anderen Bereichen (z.B. Familienpolitik, Hochschulpolitik als eigenes Poltikfeld etc.) bestehen können. Für die Verknüpfung mit der Institution der Direkten Demokratie werden unter Bildungspolitik hier daher alle Themenbereiche subsumiert, die auf Bildungs-, Ausbildungs-, Schul-, und Erziehungsfragen basieren. Bildung, auf welche Art und Weise auch immer, ist dabei der Überbegriff. Grenzt man des Weiteren die Zielgruppen ein, die diesen Themenkomplex auf unterschiedliche Art und Weise beeinflussen, so sind zu diesen Kinder im Kindergartenalter (z.B. Kita-Plätze, Kindergartenbetreuung), Grundschüler, Schüler der weiteren Schulformen und auch Studierende[100] genauso zu zählen, wie die Gruppe der Bildenden und Erziehenden, nämlich beispielsweise Eltern und Lehrer, und die Institutionen, die die Richtlinien für das Politikfeld bestimmen (also Parlamente, Regierungen, Kultusbehörden etc.). Schon alleine aufgrund der Tatsache, dass jeder Bürger einen verhältnismäßig langen Zeitraum seines Lebens direkt ( z.B. als Schüler) und ggf. indirekt (z.B. als Elternteil) mit dem Bildungspolitikfeld in Berührung kommt, macht dieses für direktdemokratische Beteiligungsformen besonders interessant. Es handelt sich also um einen Themenbereich, der die Bürger unmittelbar tangiert, und der aufgrund der zahlreichen involvierten Gruppen schwer konsensfähig ist.

 

Obgleich die erwähnten Überschneidungen zu anderen Politikfeldern bestehen, ist es wichtig, eine Abgrenzung vorzunehmen. Dies ist vor allem für solche empirischen Untersuchungen erforderlich, die die Themenstruktur Direkter Demokratie untersuchen. In Anlehnung an eine Untersuchung von Weixner sind zu den Bereichen mit direktdemokratischer Bedeutung neben dem Politikfeld „Schule, Bildung und Erziehung“, auch „Kommunale und regionale Angelegenheiten / Verkehr“, „Volksgesetzgebung und/oder kommunale Bürgerrechte“, „Sozial- und wirtschaftspolitische Anliegen“, „Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz / Gesundheit“ und die „Struktur des politischen Systems“ zu zählen.[101] Diese Felder gelten prinzipiell für direktdemokratische Institutionen auf allen Ebenen (also auch auf kommunaler Ebene). Eine Übersicht zur „Themenstruktur“, wie sie Rehmet nur für die Landesebene vornimmt, ist der oben beschriebenen indes sehr ähnlich, wenngleich eine etwas andere Terminologie verwendet wird.[102] Ohne auf die Inhalte der einzelnen Politikfelder näher einzugehen, scheint auch hier die beschriebene These der Verknüpfung von direktdemokratischer Praxis mit bürgernahen, d.h., die Bürger unmittelbar betreffende Themen (z.B. Gesundheit), zu greifen. Bezeichnenderweise ist gerade die Verbesserung der direktdemokratischen Beteiligung für die Bürger ein Hauptanliegen in der direktdemokratischen Praxis.[103] Direkte Demokratie wird hier also auf eine Art Metaebene gehoben.

 

2 Schwerpunkt Bildung: Empirisches


 

Die nachfolgende Übersicht zeigt den direktdemokratischen Schwerpunkt der Bildungspolitik auf Landesebene im Kontext der anderen Politikfelder. In Weixners eigener Zusammenstellung, in der nur durchgeführte Volksbegehren (bis 2004) eine Rolle spielen, ist der Bereich „Schule, Bildung und Erziehung“ mit 37,3 Prozent mit Abstand der dominierende. Dass bei Rehmet der Bereich „Bildung und Kultur“ (26,1 Prozent aller Verfahren „von oben“ und „unten“ zwischen 1945 und 2001) hinter der Kategorie „Demokratie, Innenpolitik und Staatsorganisation“ (38,5 Prozent) auf Platz zwei der Themenstrukturliste liegt[104], erklärt sich zum einen aus der thematisch relativ breit gefassten Kategorie „Demokratie, Innenpolitik und Staatsorganisation“ und zum anderen dadurch, dass zu dieser Kategorie alleine zwölf obligatorische Verfassungsreferenden gerechnet werden.

 

 

Übersicht 1[105]: Praxis der Volksgesetzgebung in den Bundesländern (nur durchgeführte Volksbegehren) bis Ende 2004.

 

Die Tabelle zeigt zudem eine ambivalente Verteilung auf die 16 Bundesländer in der Volksgesetzgebungspraxis. Daraus ergibt sich die Frage, ob ein Zusammenhang zwischen der Bürgerfreundlichkeit der Verfahrensordnungen der einzelnen Länder und der direktdemokratischen Praxis besteht, wozu zunächst noch einmal kurz die Verfahrensordnungen veranschaulicht werden sollen.

 

2.1 Exkurs: Direktdemokratischer Überblick und „Rangliste“ der Bundesländer


 

Einen Überblick über die aktuellen Verfahrensordnungen (Stand: November 2004) der einzelnen Bundesländer geben folgende zwei Tabellen.[106]

 

 

Übersicht 2: Volksinitiativen im Vergleich der Bundesländer. Dieses Instrument ist nicht in allen Bundesländern vorgesehen, wie die Tabelle zeigt. In manchen Ländern (Thüringen, Niedersachsen) herrscht eine andere Terminologie für die Volksinitiative vor.

 

 

Übersicht 3: Verfahren für Volksbegehren und Volksentscheid in den 16 Bundesländern.

 

Die Tabellen zeigen, dass trotz der mittlerweile in allen Bundesländern eingeführten Volksgesetzgebung die Verfahrensordnungen (Hürden, Eintragungsfristen etc.) doch erheblich voneinander abweichen. Manche Bundesländer sind also hinsichtlich der direktdemokratischen Möglichkeiten eher bürgerfreundlich, während andere (noch) nahezu unüberwindliche Anforderungen stellen. Mehr demokratie e.V. hat in diesem Zusammenhang eine Art direktdemokratische Rangliste der Bundesländer aufgestellt, in der den Bundesländern „Noten“ für ihre direktdemokratische Bürgerfreundlichkeit, insbesondere für die Unterschriftenquoren, gegeben werden (Stand: Herbst 2003).[107] Das Ergebnis fällt ernüchternd aus. Lediglich Bayern bekommt die Note „gut“. Hamburg ist das einzige Bundesland mit der Note „befriedigend“. Es folgen acht Länder mit „ausreichend“ (NRW, Schleswig-Holstein, Sachsen, Hessen, Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern). Den übrigen sechs Ländern wird ein „mangelhaft“ attestiert (Bremen, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Baden-Württemberg, Saarland, Berlin). Insgesamt ergibt sich eine Durchschnittsnote von 4,2. Gewiss kann das „Ranking“ nicht absolute Neutralität für sich beanspruchen, fordert der Verein doch stark progressive Verfahrensordnungen. Da die Bewertung aber auf Zahlen und Fakten aus den Landesverfassungen und der Landespraxis basieren, ist trotz der vielleicht zu strengen „Benotung“ die Tendenz der mehrheitlich stark restriktiven Bedingungen – gerade im internationalen Vergleich (z.B. Schweizer Kantone) – zu erkennen, über die in der Literatur auch größtenteils Einigkeit herrscht.

 

Auch Schiller vergleicht die Bundesländer hinsichtlich ihrer Anforderungen und unterteilt sie in drei Gruppen mit niedrigen, mittleren und hohen Anforderungen[108]. Zur ersten Gruppe zählen nur Brandenburg, Hamburg und Schleswig-Holstein. Trotz leicht unterschiedlicher Akzentuierung beider Bewertungen stimmen die Grundtendenzen überein.

 

3 Empirische Analyse


 

Zurück zu der Frage, ob ein Zusammenhang zwischen dem Thema Bildung in der direktdemokratischen Praxis und dem Restriktivitätsgrad der Verfahrensordnungen der Bundesländer besteht. Prinzipiell ja scheint die Antwort zu lauten, bei nochmals genauerer Betrachtung der Volksbegehrensübersicht von Weixner im vorletzten Kapitel. Tatsächlich ist eine Anhäufung von Volksbegehren mit bildungspolitischem Anliegen zu erkennen in jenen Ländern, die in den erwähnten „Ranglisten“ eher oben stehen. Neun der 19 bei Weixner in die Analyse eingeflossenen Volksbegehren verteilen sich auf die direktdemokratisch vergleichsweise fortschrittlich entwickelten Bundesländer Bayern, Brandenburg, Hamburg, Schleswig-Holstein. Bezeichnenderweise gab es in stark restriktiv geprägten Bundesländern wie Hessen, Thüringen, Baden-Württemberg oder Saarland kein Volksbegehren im bildungspolitischen Sektor. Der Kausalzusammenhang zwischen verfassungsbedingten Hürden, der Motivation für die Bürger,...

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