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Brennpunkt Gemeinsame Agrarpolitik: Die GAP der EU im Spannungsfeld zwischen ökonomischer Ineffizienz und Interessen der Agrarlobby?

AutorBen Witthaus
VerlagBachelor + Master Publishing
Erscheinungsjahr2013
Seitenanzahl42 Seiten
ISBN9783955495480
FormatPDF
Kopierschutzkein Kopierschutz/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis14,99 EUR
Mit der Unterzeichnung des so genannten Vertrags von Rom am 25. März 1957 wurde die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) gegründet. Da die Landwirtschaft in Europa im Anschluss an den zweiten Weltkrieg zerrüttet und Europa somit auf umfangreiche Lebensmittelimporte angewiesen war, kam dem Bereich der Agrarpolitik in selbiger eine schwerwiegende Bedeutung zu. Im Zentrum des Interesses standen dabei, neben Produktivitätssteigerungen, die Stabilisierung der Agrarmärkte sowie die Sicherstellung einer angemessenen Lebenshaltung der Landwirte. Die zu diesem Zweck über die Jahre hinweg eingeführten Maßnahmen der EWG, wie Schutzzölle, Exportsubventionen, Mindestpreise und Preisausgleichszahlungen, erzielten zwar die gewünschte Wirkung, machten jedoch die Aufwendung enormer finanzieller Mittel zu ihrer Umsetzung notwendig und führten ferner zu einem Selbstversorgungsgrad von mehr als 100%, in dessen Folge eingelagerte Überschüsse, unter den Begriffen 'Milchseen', Butterberge' und 'Fleischhalden', öffentliche Bekanntheit erlangten. Trotz vielfacher Versuche erzielte Überschüsse zu bekämpfen und die Kosten für den Agrarsektor zu senken, lässt sich bis heute festhalten, dass lediglich 4,3% der Landwirte in der EU als Profiteure aus den staatlichen Markteingriffen der EU hervorgehen, wohingegen die Bürger als Konsumenten, 1. durch gestiegene Preise sowie 2. durch höhere Kosten für die Staatsausgaben, in doppelter Hinsicht beschnitten werden. Insgesamt verursacht die GAP daher immense volkswirtschaftliche Wohlfahrtsverluste, die eine Aufrechterhaltung selbiger in dieser Weise völlig unverständlich erscheinen lassen. Als möglicher Erklärungsansatz dafür, dass die Agrarpolitik mit einem Anteil von 44% am Gesamthaushalt (ca. 53 Milliarden Euro) unverändert den finanzstärksten Politikbereich in der EU darstellt, wird in dieser Untersuchung das Lobbying in der Agrarpolitik untersucht. So wird die These aufgestellt, dass verschiedenste Interessengruppen, durch direkte und indirekte Einflussnahme auf den politischen Entscheidungsprozess - hier insbesondere in der Generaldirektion Landwirtschaft der Europäischen Kommission - versuchen ihre sozio- ökonomischen Interessen durchzusetzen und so einschneidende Reformen im Bereich der GAP verhindern.

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Leseprobe
Textprobe: Kapitel 3.1.5, Zusammenführung der erläuterten Instrumente: Führt man die oben beschriebenen Marktinterventionen zusammen, lässt sich ein erster Überblick über die Auswirkungen der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik verschaffen. Zur beispielhaften Verdeutlichung wird in Abbildung folgende Situation auf dem europäischen Milchmarkt betrachtet: Das Produkt wird innerhalb Europas kostenintensiver als auf dem Weltmarkt produziert. Zu beachten ist hierbei, dass in diesem (Partial-)Modell ausschließlich der europäische Markt analysiert wird. Preis- und Mengenbildung des Importangebots werden als exogen vorgegeben angesehen. Diese Annahme hat keine bedeutenden Veränderungen für den betrachteten Markt und dient lediglich der Vereinfachung. Als Folge der Produktivitätsunterschiede liegt der Preis für inländische Milch (PreisInland) über dem Milchpreis ausländischer Erzeuger (PreisAusland). Europäische Landwirte beklagen Einnahmeeinbußen und werden in letzter Konsequenz vom Markt verdrängt. Um dieses Szenario abzuwenden, beschließt die EU eine Unterstützung der europäischen Landwirte. Zu diesem Zweck fasst sie drei Entschlüsse: Erstens die Errichtung eines Mindestpreises (Mindestpreis), mit dem Ziel, den Landwirten angemessene Preise zu garantieren zweitens die Erhebung von Zöllen. Diese sollen die Position der europäischen Milcherzeuger auf dem inländischen Markt stärken und drittens die Gewährung von Exportsubventionen, um den Landwirten Einnahmen auf dem Weltmarkt zu ermöglichen. Weiterhin wird Schritt 3 damit begründet, dass einer aus Mindestpreisen resultierenden Überproduktion mithilfe einer Absatzförderung auf dem internationalen Markt begegnet werden kann. Die festgeschriebene Preisuntergrenze für das Agrarprodukt hebt den Preis für einen Liter Milch über das Niveau des Gleichgewichtspreises, der sich bei Freihandel einstellen würde (PreisInland). Ein Zoll soll garantieren, dass der Preis für Importe den Mindestpreis nicht unterschreitet, was für einen Ausgleich der Konkurrenzfähigkeit von inländischen Produzenten und Importeuren sorgt: Weltmarktpreis zuzüglich Zollabgaben liegen nun auf Niveau des Garantiepreises (PreisAusland = Mindestpreis). Dies ist jedoch kein stabiles Gleichgewicht, da es durch verschiedenste Umstände (z.B. Nachfragerückgang auf dem Weltmarkt) möglich ist, dass ausländische Produzenten einen niedrigeren Preis als den Mindestpreis verlangen. Es stellt sich der neue Marktpreis ein (Marktpreis). Eine solche Entwicklung hat ein Absenken des Marktpreises zur Folge, wodurch eine Lücke zwischen Garantie- und Mindestpreises entsteht. Die zugesicherten Ausgleichszahlungen sorgen dafür, dass die Landwirte Erstattung der Differenz von Mindest- zu Marktpreis erhalten. Hierbei handelt es sich nicht nur um einen theoretischen Fall. Vielmehr bildet dieses Modell ein realitätsnahes Szenario ab, da wie zuvor bereits erläutert, eine absolute Übereinstimmung von Garantie- und Mindestpreises mit mengenpolitischer Intervention nicht zu erreichen ist. Die realisierten Produktionsmengen haben ihrerseits Auswirkungen auf das Exportangebot. Während die Menge A von den inländischen Konsumenten nachgefragt wird, produzieren die europäischen Landwirte die Menge E. Das Angebot liegt in Punkt E, da die Bauern soweit produzieren, bis ihre Kosten nicht weiter vom Mindestpreis gedeckt werden. Es ergibt sich somit ein Überschussangebot in Menge der Strecke DF. Diese Erzeugnisse werden nun exportiert. Da der Marktpreis im Europaraum jedoch über dem Weltmarktpreis (PreisAusland) liegt, subventioniert die EU jedes Exportgut mit der Differenz der beiden Preisniveaus, um ein Anhäufen der Überschüsse zu verhindern und ermöglicht den Bauern damit zusätzliche Einnahmen. Betrachten wir nun die Folgen für die Volkswirtschaft: Die Konsumenten zahlen mehr als eigentlich nötig, da der Preis über dem Weltmarktpreis und sogar über dem inländischen Marktpreis bei Autarkie (Selbstversorgung durch inländische Produzenten) liegt. Sie fragen weniger von dem Agrarprodukt nach, da sie zu diesem Preis nur noch bereit sind, bis zu dem Punkt B zu konsumieren. Es lässt sich aufgrund der fallenden Nachfragekurve leicht ablesen, dass die Binnennachfrage bei niedrigeren Preisniveaus größer wäre. Die Landwirte hingegen steigern durch diese Politik ihre Einnahmen. Nicht nur, dass sie die ausländische Konkurrenz nicht mehr zu fürchten brauchen, sie können darüber hinaus Exporteinnahmen erwirtschaften. Der Zollsatz hebt den Preis ausländischer Produzenten an und verschafft ihnen im Inland gestiegene Wettbewerbsfähigkeit, der Mindestpreis garantiert ihnen hohe Preise für ihre Produkte. Diese sind sogar höher, als sie es in einer Autarkiesituation wäre. Darüber hinaus weiten sie ihre produziere Menge aus, für die sie ebenfalls entlohnt werden. Dieses überschüssige Angebot exportieren sie mithilfe der Exportsubventionen, was zusätzliche Einnahmen generiert. Der Staat (bzw. die EU) erhält zwar Zolleinnahmen für die Importe, diese werden jedoch durch die zu leistenden Preisausgleichszahlungen, sowie die Exportunterstützung mehr als aufgewogen. In der Summe lässt sich festhalten, dass lediglich die Landwirte als Profiteure aus diesen staatlichen Markteingriffen hervorgehen. Die Bürger der Europäischen Union werden in doppelter Hinsicht beschnitten. Zum einen durch gestiegene Preise und der daraus resultierenden sinkenden Nachfrage, aber auch weil sie die Kosten für die Staatsausgaben mit zu tragen haben. Als Ergebnis dieser theoretischen Analyse der wirtschaftlichen Folgen der Gemeinsamen Agrarpolitik stellt sich heraus, dass, mit den in der Landwirtschaft tätigen Personen, ein geringer Teil der Bevölkerung unterstützt wird, während das Gros ökonomische Nachteile erfährt. Da diese den gewonnen Nutzen überwiegen, ist abzuleiten, dass die oben dargestellten Maßnahmen nicht zugunsten der Volkswirtschaft getätigt werden.
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