Dieses Unterkapitel thematisiert die Rahmenvorgaben, die dem Schulsport und außerunterrichtlichem Schulsport zugrunde liegen. In einem weiteren Schritt wird der strukturelle Rahmen für BESS in der Schule dargestellt, sowie abschließend die „Rahmenvereinbarung über Bewegung, Spiel und Sport in Ganztagsschulen und Ganztagsangeboten“[124] zusammengefasst.
Die Rahmenvorgaben für den Schulsport und den außerunterrichtlichen Schulsport einleitend, wird der pädagogische Auftrag des Schulsports über „die körperliche und die motorische Dimension der Entwicklung“[125] hinaus, „als wichtiger Ansatzpunkt ganzheitlicher Erziehung“[126] definiert. Die Begründung der Ganzheitlichkeit findet dahingehend statt, dass „soziale Bezüge, Emotionen, Motive, Kognitionen und Wertvorstellungen“[127] im Sportunterricht vermittelt und regelmäßig aktualisiert werden.[128] Sport wird als Kulturgut verstanden, „in dem die körperbetonte, spielerisch-sportliche Bewegung in unterschiedlichen Formen und Zugangsweisen Gestalt angenommen hat.“[129] Im Schulsport besteht nun die Aufgabe, die Vielfalt von BESS, die in unserer Gesellschaft verankert ist, für die SuS sichtbar und begreifbar zu machen.[130]
Der pädagogische Doppelauftrag des Sportunterrichts besteht demzufolge darin, zum einen die Vielfalt der „Bewegungs-, Spiel- und Sportkultur zu erschließen“ [131], als auch sie „als Mittel individueller Entwicklungsförderung einzusetzen“[132]. [133]
Der sachorientierte Teil des Doppelauftrags beinhaltet die Vermittlung der facheigenen Inhalte, deren Vielfalt die SuS zu erleben lernen sollen, sowie die Aufgabe ein „sinnerfülltes Sporttreiben als Teil selbstverantwortlicher Lebensgestaltung anzubahnen“[134].[135] Die Entwicklungsförderung, als Teil des Doppelauftrags, soll den SuS ermöglichen, „durch Erfahrungen in sportbezogenen Aufgabenstellungen ganzheitlich gefördert (zu) werden“ [136] unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen individuellen Voraussetzungen.[137]
Als Zielsetzung des Schulsports für die SuS wird formuliert, dass „Sport ein regelmäßiger Faktor einer aktiven, sinnbewussten Lebensgestaltung wird und bleibt“[138]. Wird diese Zielsetzung erfüllt und kann der Schulsport seine Potenziale entfalten,
„werden die Schülerinnen und Schüler zunehmend sensibler, sachlich kompetenter, urteils- und gestaltungsfähiger für Bewegung, Körperlichkeit und Sport. Damit trägt der Schulsport auf seine Weise und mit seinen Mitteln zur Erreichung des allgemeinen Ziels von Schule bei, nämlich personale Identität in sozialer Verantwortung so zu fördern, dass eine Handlungsfähigkeit entsteht, mit der die eigene Lebenswelt sinnvoll und verantwortungsbewusst gestaltet werden kann.“[139]
Neben dem Schulsport besitzt die „pädagogische Verantwortung für Bewegung, Spiel und Sport in der Schule […] prinzipiell auch für alle Formen des außerunterrichtlichen Schulsports“[140], wie bspw. dem Pausensport, den Schulsportgemeinschaften, den Schulsportfesten, den Schulsportwettkämpfen, oder Schulsporttagen, bzw. Schulfahrten mit sportlichem Schwerpunkt[141] Gültigkeit.[142] Dieser außerunterrichtliche Sportunterricht orientiert sich prinzipiell an den gleichen pädagogischen Perspektiven, den Inhaltsbereichen und Kompetenzen des schulischen Sportunterrichts und bietet somit die Funktion eines „pädagogischen Filter(s)“ [143] für die Arbeit mit und Einbindung von außerschulischen Kooperationspartnern in die Ausgestaltung des außerunterrichtlichen Sportunterrichts. [144] Eine Besonderheit dieses Sportunterrichts ist die Möglichkeit der interessenorientierten Teilnahme an Bewegungsangeboten ohne dem verbindlichen Charakter des schulischen Sportunterrichts mit seiner Notengebung ausgesetzt zu sein. [145] Dadurch gewinnen die Bewegungsangebote eine „wichtige über den Sportunterricht hinausweisende pädagogische Bedeutung.“[146]
Darüber hinaus birgt v. a. der außerunterrichtliche Schulsport das Potenzial einer Schulöffnung nach außen in ihr Umfeld und einer differenzierteren Schulprofilierung durch die Einbindung außerschulischer Kooperationspartner. [147] Im weiteren Verlauf wird formuliert:
„Kontakte mit Nachbarschulen, Sportvereinen und ‑verbänden, Einrichtungen und Trägern der Jugendarbeit sowie weiteren öffentlichen und privaten Sport- und Bewegungsanbietern ermöglichen gemeinsame Sportaktivitäten innerhalb und außerhalb der Schule. In diesem Sinne schlägt der außerunterrichtliche Schulsport eine Brücke zum außerschulischen Sport. Der außerunterrichtliche Schulsport ist zudem besonders geeignet, Schülerinnen und Schüler schon sehr früh an die Übernahme von Verantwortung heranzuführen. Sie sind deshalb in geeigneter Form an der Planung und Organisation außerunterrichtlicher Bewegungs‑, Spiel- und Sportangebote zu beteiligen.“[148]
Hier wird die pädagogische Bedeutung des außerunterrichtlichen Sportunterrichts deutlich, da die SuS befähigt werden zu urteilen und daraus abgeleitet zu handeln. Ebenfalls werden Partizipationsmöglichkeiten für SuS an der Gestaltung von Bewegungsangeboten realisierbar. Des Weiteren wird die bessere Vernetzung von schulischem Sport und außerschulischem Sport thematisiert und damit implizit eine Aufforderung an die Vereine ausgesprochen, sich im Feld des außerunterrichtlichen Schulsports zu engagieren.
Wie bereits in Kapitel 3.1.2. erwähnt, bildet
„neben dem Sportunterricht [] der außerunterrichtliche Schulsport einen weiteren wesentlichen Bestandteil der schulischen Bewegungs-, Spiel- und Sporterziehung. Hierzu gehören der Pausensport, die Schulsportgemeinschaften, die Schulsportfeste bzw. der Sport im Rahmen von Schulfesten, Schulsportwettkämpfe sowie Sporttage und Schulfahrten mit sportlichem Schwerpunkt.“[149]
Der Bereich von Bewegung, Spiel und Sport in der Schule geht jedoch über die Grenzen des Sportunterrichts hinaus, da er „aus lernbiologischen Gründen“ [150] den Schulalltag mit Bewegung versieht und rhythmisiert.[151] Zu diesen „Bewegungsaktivitäten zur Rhythmisierung des Lebens und Lernens in der Schule“[152] gehören die Einbindung von Bewegungsaktivitäten, bzw. –pausen in andere Fächer außerhalb des Sportunterrichts, sowie die Ermöglichung von Bewegungsanlässen an Tagen, an denen kein Sportunterricht stattfindet.[153] Nähere Ausführungen zur Ausgestaltung des Schulalltags mit Bewegung sind dem Kapitel 3.4. zu entnehmen.
Gemeinsam mit dem außerunterrichtlichen Schulsport bildet der Sportunterricht den „Aufgabenbereich Schulsport“[154], auch wenn der Sportunterricht die Funktion der zentralen Instanz der Bewegungs-, Spiel- und Sportausbildung in der Schule weiterhin behält.[155]
In der Präambel der „Rahmenvereinbarung über Bewegung, Spiel und Sport in Ganztagsschulen und Ganztagsangeboten zwischen dem LSB/SJ[157], dem MSW[158] und dem MFKJKS NRW[159]“[160] wird als „zentrale Grundlage der Weiterentwicklung von Ganztagsschulen und Ganztagsangeboten“[161] die
„Zusammenarbeit von Schule, Kinder- und Jugendhilfe, gemeinwohlorientierten Institutionen und Organisationen und weiteren außerschulischen Partnern“[162]
genannt. Die Sportjugenden und –vereine werden in ihrer Doppelrolle als „gemeinwohlorientierte Sportorganisation und als anerkannter freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII“[163] in die Gestaltung der Ganztagsbildung integriert. Die Rahmenvereinbarung wird zwischen dem Bundesland NRW und „den Mitgliedsorganisationen und Sportvereinen im Landessportbund und der Sportjugend Nordrhein-Westfalen“[164] geschlossen und bildet den rechtlichen Rahmen für die Zusammenarbeit von außerschulischen Kooperationspartnern und den...