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Das beschleunigte Verfahren der StPO und seine rechtstatsächliche Durchführung in Berlin und Brandenburg.

AutorTobias Lubitz
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2010
ReiheSchriften zum Prozessrecht 216
Seitenanzahl241 Seiten
ISBN9783428532087
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis79,90 EUR
Regelmäßig werden Forderungen nach Entlastung der Justiz laut. Einen wesentlichen Schritt in diese Richtung versuchte der Gesetzgeber 1994 mit der Neustrukturierung des beschleunigten Verfahrens. Lassen sich die §§ 417 - 420 StPO als Erfolgsmodell bezeichnen? Verwirklicht sich die Hoffnung des Gesetzgebers auf Mehranwendung? Oder bestätigt sich die teils vehemente Kritik des Schrifttums, welche im beschleunigten Verfahren Gefahren für Wahrheitsfindung und rechtsstaatliche Schutzprinzipien sieht? Diese Fragen untersucht Tobias Lubitz, indem er die gesetzliche Regelung erörtert und die vielfältigen Ziele, Einzelprobleme und Kritikpunkte mittels einer empirischen Forschung (Aktenanalyse) überprüft. Die Auswertung zeigt, dass die Hoffnungen des Gesetzgebers auf Mehranwendung und Entlastung unerfüllt bleiben. Sichtbar wird aber, dass sich mittels der §§ 417 - 420 StPO Strafverfahren schneller abschließen lassen. Allerdings werden die Voraussetzungen der Verfahrensart von der Praxis nicht ausreichend beachtet. Mitunter liegen eineinhalb Jahre zwischen Tatbegehung und 'beschleunigtem' Verfahren. Die entscheidende Neuerung zur Verkürzung der Hauptverhandlung (§ 420 StPO) ist laut Lubitz abzuschaffen. Sie beinhalte erhebliche Gefahren, werde selten angewandt und erscheine wenig effektiv. Von den Befunden ausgehend kann der Autor eine rechtspolitische Empfehlung geben, welche die Beschleunigungsmöglichkeiten kaum beeinträchtigt, zugleich aber die Beschuldigtenrechte besser schützt. Zu bedenken bleibt laut Lubitz aber insgesamt, ob der gesetzgeberisch gewählte Weg, Effizienzsteigerung über Abbau von Individualrechten zu erreichen, der richtige ist.

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Inhaltsverzeichnis
Vorwort6
Inhaltsverzeichnis8
A. Einleitung und Fragestellung16
B. Zielsetzung, Grenzen und Ablauf der empirischen Untersuchung22
I. Methodisches Vorgehen und Problematik22
1. Forschungsstand und offene Fragestellungen22
a) Die Studie von Popp22
b) Die Studie von Bielefeld23
c) Die Studie von Kohler25
d) Die Studie von Bürgle28
e) Die Studie von Ernst29
f) Die Studie von Tiedemann33
g) Zwischenergebnis36
2. Grenzen empirischen Forschens36
3. Gewählte Datenerhebungsmethode und Untersuchungsanordnung38
a) Befragung38
b) Teilnehmende Beobachtung38
c) Entscheidung für Aktenanalyse39
4. Operationalisierung der zu untersuchenden Merkmale41
a) § 417 StPO42
b) § 418 StPO45
c) § 419 StPO46
d) § 420 StPO47
e) Der Auswertungsbogen50
II. Aktenziehung und Auswertung53
1. Brandenburg – Landgerichtsbezirk Potsdam53
a) Ausgehändigte Fälle54
b) Verwertbare Fälle54
c) Fälle, in denen gem. den §§ 417–420 StPO verhandelt wurde54
2. Berlin54
a) Ausgehändigte Fälle55
b) Verwertbare Fälle55
c) Fälle, in denen gem. den §§ 417–420 StPO verhandelt wurde56
3. Vorgehen bei der Auswertung56
C. Das beschleunigte Verfahren gemäß den §§ 417–420 StPO – Geltende Rechtslage und Anwendung in Berlin und Brandenburg57
I. Die Voraussetzungen der Verfahrensart gem. § 417 StPO – Zulässigkeitsrahmen und Beantragung des beschleunigten Verfahrens57
1. Anwendungsbereich57
a) Möglicher Spruchkörper57
b) Ausdrücklich ausgeschlossene Beschuldigtengruppen57
(1) Jugendliche58
(2) Ausländische Truppen58
c) Inhaltliche Voraussetzung des § 417 StPO: Eignung zur sofortigen Verhandlung auf Grund des einfachen Sachverhalts oder der klaren Beweislage59
(1) Vorliegen eines einfachen Sachverhalts59
(a) Heranwachsende59
(b) Politisch motivierte Täter60
(c) Nichtdeutsche61
(d) Sexuell motivierte Täter62
(e) Fragliche Schuldfähigkeit63
(f) Vielzahl vorgeworfener Taten64
(g) Zu erwartende Verhängung einer Freiheitsstrafe64
(h) Der „Einfachheit“ entsprechende Straftaten65
(2) Vorliegen einer klaren Beweislage66
(3) Eignung zur sofortigen Verhandlung68
(a) Voraussichtlicher Zeitraum zwischen Antrag und Hauptverhandlung68
(b) Möglichkeit der Verfahrensbeschleunigung gegenüber dem Regelverfahren – Art. 3 Abs. 1 GG70
(aa) Die gesetzliche Regelung und der Gleichheitsgrundsatz71
(bb) Die Anwendung der gesetzlichen Regelung und der Gleichheitsgrundsatz74
(cc) Beschleunigung im Ermittlungsverfahren75
(4) Weitere der „Eignung“ i. S. d. § 417 StPO entgegenstehende Kriterien75
d) Verpflichtung zur Stellung eines Antrags gem. § 417 StPO76
e) Verhältnis zu anderen Verfahrensarten77
2. Die Antragsstellung durch die Staatsanwaltschaft – formelle Voraussetzungen, Zeitpunkt und Rücknahme80
a) Die Form von Antrag und Anklage80
b) Zeitpunkt der Antragsstellung83
c) Rücknahme des Antrags84
d) Einwirkungsmöglichkeit des Beschuldigten86
3. Die Voraussetzungen des § 417 StPO im Rechtsmittelverfahren86
a) Die Einlegung von Rechtsmitteln nach Durchführung eines beschleunigten Verfahrens86
b) Fehlen des Antrags gem. § 417 StPO87
c) Fehler in der Eignungsbeurteilung gem. § 417 StPO88
II. Rechtstatsächlicher Umgang mit den Voraussetzungen des § 417 StPO90
1. Spruchkörper90
a) Brandenburg – Landgerichtsbezirk Potsdam90
b) Berlin91
2. Umgang mit den Voraussetzungen des einfachen Sachverhalts gem. § 417 StPO91
a) Heranwachsende91
(1) Brandenburg – Landgerichtsbezirk Potsdam91
(2) Berlin92
b) Politisch motivierte Täter92
(1) Brandenburg – Landgerichtsbezirk Potsdam92
(2) Berlin93
c) Nichtdeutsche93
(1) Brandenburg – Landgerichtsbezirk Potsdam93
(2) Berlin94
d) Sexuell motivierte Täter – Berlin und Brandenburg95
e) Fragliche Schuldfähigkeit96
(1) Brandenburg – Landgerichtsbezirk Potsdam96
(2) Berlin97
f) Vielzahl vorgeworfener Taten98
(1) Brandenburg – Landgerichtsbezirk Potsdam98
(2) Berlin99
g) Zu erwartende Verhängung einer Freiheitsstrafe100
(1) Brandenburg – Landgerichtsbezirk Potsdam101
(2) Berlin101
3. Eignung zur sofortigen Verhandlung101
4. Antragsstellung und Anklage101
5. Delikts- und Beschuldigtenstruktur der beantragten beschleunigten Verfahren gem. § 417 StPO102
a) Brandenburg – Landgerichtsbezirk Potsdam102
b) Berlin106
III. Vorbereitung und Durchführung der Hauptverhandlung, § 418 StPO109
1. Wegfall des förmlichen Zwischenverfahrens109
a) Verbleibende Prüfungspflichten109
(1) Hinreichender Tatverdacht110
(2) Kontrolle des Vorliegens der allgemeinen Prozessvoraussetzungen110
(3) Vorgehen bei Zuständigkeitsfragen111
b) Anderer Zeitpunkt der Rechtshängigkeit112
2. Anberaumung der Hauptverhandlung sofort oder in kurzer Frist, § 418 Abs. 1 S. 1 StPO113
a) Sofortige Durchführung113
(1) Ziel der besonderen Beschleunigung113
(2) Freiwillige Stellung oder Vorführung114
(3) Begrenzung durch das Recht auf ausreichende Zeit zur Vorbereitung der Verteidigung116
b) Durchführung der Hauptverhandlung in kurzer Frist117
(1) Untergrenze der kurzen Frist118
(2) Anforderungen an die Ladung des Beschuldigten119
(a) Anordnung der Ladung durch den Vorsitzenden und Zulässigkeit von „Polizeiladungen“120
(b) Sonstige Anforderungen an die Ladung und Mitteilung des Tatvorwurfs122
(3) Obergrenze der kurzen Frist122
3. Weitere Durchführung des Verfahrens – Abweichungen vom Regelverfahren125
4. Notwendige Verteidigung im beschleunigten Verfahren125
a) Notwendige Verteidigung gem. § 418 Abs. 4 StPO125
b) Notwendige Verteidigung im beschleunigten Verfahren gemäß § 140 StPO127
c) Besonders beschleunigtes Verfahren generell Fall notwendiger Verteidigung130
d) Bestellung, Auswahl und Ladung des Verteidigers131
e) Kritik der Regelung des § 418 Abs. 4 StPO133
5. Die Regelungen des § 418 StPO im Rechtsmittelverfahren134
a) Nichteinhaltung der Ladungsfrist, besonders beschleunigtes Verfahren entgegen dem Willen des Beschuldigten und Polizeiladungen134
b) Die Durchführung beschleunigter Verfahren außerhalb der kurzen Fristen135
c) Nichtbestellung eines notwendigen Verteidigers136
IV. Rechtstatsächlicher Umgang mit den Voraussetzungen des § 418 StPO137
1. Verfahrensmodelle und genutzte Beschleunigungsmöglichkeiten137
a) Zeitliche Untergrenze des in kurzer Frist durchgeführten beschleunigten Verfahrens137
(1) Brandenburg – Landgerichtsbezirk Potsdam137
(a) Normalähnliches beschleunigtes Verfahren137
(b) Wegfall des förmlichen Zwischenverfahrens137
(c) Zeiträume zwischen Zustellung der Ladung und Beginn der Hauptverhandlung, § 418 Abs. 2 S. 3 StPO138
(aa) Die Praxis des AG Potsdam138
(bb) Die Praxis des AG Brandenburg an der Havel143
(cc) Die Praxis des AG Nauen144
(dd) Die Praxis des AG Rathenow145
(2) Berlin145
(a) Normalähnliches beschleunigtes Verfahren145
(b) Wegfall des förmlichen Zwischenverfahrens146
(c) Zeiträume zwischen Zustellung der Ladung und Beginn der Hauptverhandlung, § 418 Abs. 2 S. 3 StPO146
b) Umgang mit den Anforderungen an die Ladung des Beschuldigten gem. § 418 Abs. 2 S. 2 StPO – Landgerichtsbezirk Potsdam und Berlin147
c) Tatsächlich mit der Verfahrensart erreichte Beschleunigung und Einhaltung der Obergrenzen der kurzen Frist148
(1) Durchführung der Hauptverhandlung innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang149
(a) Brandenburg – Landgerichtsbezirk Potsdam149
(b) Berlin152
(2) Durchführung der Hauptverhandlung innerhalb von sechs Monaten nach Tatzeitpunkt153
(a) Brandenburg – Landgerichtsbezirk Potsdam154
(b) Berlin156
2. Verteidigung im beschleunigten Verfahren157
a) Brandenburg – Landgerichtsbezirk Potsdam157
b) Berlin158
V. Entscheidung des Gerichts über Durchführung eines beschleunigten Verfahrens, § 419 StPO159
1. Richterliche Prüfung der Eignung einer Sache zur Verhandlung im beschleunigten Verfahren161
2. Strafmaßobergrenze und grundsätzlicher Ausschluss von Maßregeln162
3. Die Ablehnungsentscheidung163
a) Form der Ablehnungsentscheidung163
b) Weiteres Vorgehen des Gerichts nach der Ablehnungsentscheidung164
(1) Hinreichender Tatverdacht zu bejahen164
(2) Hinreichender Tatverdacht zu verneinen165
4. Die Regelungen des § 419 StPO im Rechtsmittelverfahren166
a) Eignung einer Sache zur Verhandlung im beschleunigten Verfahren166
b) Überschreitung des in der Verfahrensart zulässigen Strafrahmens gem. § 419 Abs. 1 S. 2 StPO166
VI. Rechtstatsächlicher Umgang mit den Voraussetzungen des § 419 StPO167
1. Die Ablehnungsentscheidung des Gerichts167
a) Häufigkeit167
(1) Brandenburg – Landgerichtsbezirk Potsdam167
(2) Berlin168
b) Gründe für die Ablehnungsentscheidungen168
(1) Brandenburg – Landgerichtsbezirk Potsdam168
(a) Allgemein168
(b) Bestreiten des Angeklagten169
(c) Ablehnungsgründe, die sich bereits aus Beschuldigtenvernehmung oder Antrags-/Anklageschrift der Staatsanwaltschaft ergaben170
(2) Berlin171
(a) Allgemein171
(b) Bestreiten des Angeklagten171
2. Vorgehen des Gerichts nach der Ablehnungsentscheidung171
a) Brandenburg – Landgerichtsbezirk Potsdam172
b) Berlin173
3. Die richterliche Eignungsüberprüfung174
4. Strafmaßobergrenze und Ausschluss von Maßregeln174
a) Landgerichtsbezirk Potsdam174
(1) Verhängte Rechtsfolgen174
(2) Ausgang der beschleunigten Verfahren am AG Potsdam175
b) Berlin177
(1) Verhängte Rechtsfolgen177
(2) Abhängigkeiten von Entscheidungsträgern177
VII. Das Beweisaufnahmerecht des beschleunigten Verfahrens, § 420 StPO179
1. Erweiterte Verlesungsmöglichkeiten, § 420 Abs. 1 bis 3 StPO180
a) Vernehmungsniederschriften und schriftliche Äußerungen, § 420 Abs. 1 StPO180
(1) Geltung des § 252 StPO181
(2) Geltung der Aufklärungspflicht gem. § 244 Abs. 2 StPO182
b) Behördenerklärungen, § 420 Abs. 2 StPO182
c) Zustimmungserfordernis gemäß § 420 Abs. 3 StPO184
2. Beweisantragsrecht im beschleunigten Verfahren, § 420 Abs. 4 StPO185
a) Gehalt der Vorschrift – Beweisantragsrecht und Amtsaufklärungspflicht186
b) Verbleibende Pflichten des Strafrichters187
c) Begründung der Ablehnung eines Beweisantrags187
3. Die Regelungen des § 420 StPO im Rechtsmittelverfahren188
a) Frage der Anwendbarkeit des § 420 StPO im Berufungsverfahren188
b) Fehlerhafter Umgang mit den Regelungen des § 420 StPO190
4. Gefahren des § 420 StPO191
VIII. Rechtstatsächlicher Umgang mit § 420 StPO195
1. Brandenburg – Landgerichtsbezirk Potsdam195
2. Berlin195
a) § 420 Abs. 1 StPO196
b) § 420 Abs. 3197
c) Offene Fragen198
d) Anwendung des § 420 StPO im Berufungsverfahren198
e) Beschleunigung der Hauptverhandlung198
3. Kumulierung von Abkürzungs- und Verweisungsmöglichkeiten199
4. Interpretation der Ergebnisse200
D. Schluss203
I. Zusammenfassung der Ergebnisse203
1. Anwendungsbereich des beschleunigten Verfahrens – Voraussetzungen und Rechtstatsächlichkeit203
a) Spruchkörper203
b) Eignung zur sofortigen Verhandlung aufgrund des einfachen Sachverhalts204
(1) Heranwachsende204
(2) Politisch motivierte Täter205
(3) Nichtdeutsche205
(4) Fragliche Schuldfähigkeit207
(5) Vielzahl vorgeworfener Taten207
(6) Drohende Freiheitsstrafe207
c) Deliktsstruktur208
d) Beschuldigtenstruktur210
e) Form von Antrag und Anklage211
2. Angewandtes Modell des beschleunigten Verfahrens und genutzte Beschleunigungsmöglichkeiten211
a) Landgerichtsbezirk Potsdam211
(1) Normalähnliches beschleunigtes Verfahren211
(2) Umgang mit der zeitlichen Untergrenze des normalähnlichen beschleunigten Verfahrens212
b) Berlin214
(1) Normalähnliches beschleunigtes Verfahren215
(2) Umgang mit der zeitlichen Untergrenze des normalähnlichen beschleunigten Verfahrens215
c) Umgang mit den Anforderungen an die Ladung des Beschuldigten gem. § 418 Abs. 2 S. 2 StPO im Landgerichtsbezirk Potsdam und in Berlin216
d) Zeitliche Obergrenzen einer zulässigen Durchführung beschleunigter Verfahren216
(1) Der Zeitraum zwischen Antragseingang und Durchführung der beschleunigten Hauptverhandlung217
(2) Der Zeitraum zwischen Tatzeitpunkt und Durchführung der beschleunigten Hauptverhandlung218
6. Das Beweisaufnahmerecht des beschleunigten Verfahrens224
3. Verteidigung im beschleunigten Verfahren220
4. Entscheidung des Gerichts über Durchführung eines beschleunigten Verfahrens220
a) Ablehnungsbeschlüsse220
(1) Häufigkeit220
(2) Gründe für die Ablehnungen221
(a) Brandenburg – Landgerichtsbezirk Potsdam221
(b) Berlin222
b) Vorgehen des Gerichts nach Ablehnungsentscheidung – Der Übergang ins Regelverfahren222
5. Sanktionsstruktur im beschleunigten Verfahren und Besonderheiten einzelner Gerichte223
a) Brandenburg – Landgerichtsbezirk Potsdam223
b) Berlin223
6. Das Beweisaufnahmerecht des beschleunigten Verfahrens224
II. Abschließende Betrachtung mit rechtspolitischer Empfehlung226
Literaturverzeichnis231
Sachverzeichnis239

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