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Das Ertragswertverfahren und das Discounted Cashflow-Verfahren. Darstellung, Analyse und Vergleich

AutorKirill Lochbaum
VerlagGRIN Verlag
Erscheinungsjahr2016
Seitenanzahl81 Seiten
ISBN9783668237322
FormatePUB/PDF
Kopierschutzkein Kopierschutz/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis34,99 EUR
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich BWL - Unternehmensforschung, Operations Research, Note: 1,3, Hochschule für Angewandte Wissenschaften Neu-Ulm; früher Fachhochschule Neu-Ulm (Betriebswirtschaft), Veranstaltung: Abschlussarbeit, Sprache: Deutsch, Abstract: Das vorrangige Ziel der vorliegenden Arbeit besteht darin, die nach dem IDW Standard S 1 i. d. F. 2008 zur Durchführung von Unternehmensbewertungen anerkannten Ertragswertverfahren und DCF-Verfahren strukturiert und übersichtlich, zugleich aber auch detailliert zu analysieren und in einem Vergleich auf mögliche Gemeinsamkeiten bzw. Unterschiede zu untersuchen. Um einen besseren Einstieg in die ihm folgenden Kapitel zu ermöglichen, widmet sich der zweite Abschnitt der Arbeit den Grundlagen der Unternehmensbewertung. Hierbei werden zunächst ihre Aufgaben, Anlässe und Entwicklungsgeschichte dargestellt, bevor im Anschluss daran die im IDW S 1 festgelegten Bewertungsgrundsätze sowie die zur Unternehmensbewertung existenten Methoden aufgezeigt werden. In den nachkommenden Kapiteln drei und vier werden mit dem Ertragswertverfahren sowie den einzelnen DCF-Verfahren die in der Einführung und Zielsetzung bereits thematisierten Unternehmensbewertungsverfahren in all ihren Einzelheiten eingehend durchleuchtet. Das fünfte Kapitel dient dem Vergleich der beiden Verfahren, bevor die Arbeit abschließend durch eine Schlussbemerkung abgerundet wird. Bei der Durchführung der Bewertung eines Unternehmens kann i. d. R. auf verschiedene Methoden zurückgegriffen werden. Dabei stellt in Deutschland traditionsgemäß das Ertragswertverfahren die am weitesten verbreitete Bewertungsmethode dar. Aufgrund der in jüngerer Vergangenheit zunehmenden Relevanz grenzüberschreitender Unternehmenstransaktionen, sowie der wachsenden Internationalisierung der Kapitalmärkte gewinnen hierzulande jedoch auch die ursprünglich aus der anglo-amerikanischen Bewertungspraxis stammenden und zur Unternehmensbewertung bei Transaktionen sowie zur wertorientieren Unternehmenssteuerung einsetzbaren Discounted Cashflow (DCF)-Verfahren ebenfalls zunehmend an Bedeutung. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, erkennt das auf dem Gebiet der Bewertung national als maßgebend geltende Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) in seinem mittlerweile bereits mehrmals revidierten Standard S 1 sowohl das Ertragswertverfahren als auch die einzelnen DCF-Verfahren als gleichgestellte, von Wirtschaftsprüfern zur Unternehmensbewertung heranzuziehende Verfahren an.

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Leseprobe

3. Ertragswertverfahren


 

3.1 Grundkonzeption des Ertragswertverfahrens


 

Der IDW erkennt in seinem Standard IDW S 1 i. d. F. 2008 sowohl die Ertragswertmethode als auch die verschiedenen DCF-Methoden als geeignete Unternehmenswertermittlungsverfahren an.[71]

 

Nach dem Ertragswertverfahren entscheidet der jeweilige subjektive Nutzen welchen die gegenwertigen bzw. potenziellen künftigen Unternehmenseigentümer mit dem zu bewertenden Unternehmen in der Zukunft erzielen können, über die Höhe des Unternehmenswertes. Dabei weist der subjektive Nutzen neben finanziellen für gewöhnlich auch einige nicht finanzielle Elemente, wie z. B. die Unabhängigkeit, die Tradition, das Prestige, die Macht oder auch bestimmte strategische Ziele, mit auf. Aufgrund der sehr schwierigen bis kaum möglichen geldlichen Quantifizierung der genannten nichtfinanziellen Elemente, finden diese bei der Bewertung eines Unternehmens jedoch dementsprechend auch keine Berücksichtigung.[72] Unter der Vernachlässigung des nicht monetären Nutzens, wird der Wert eines Unternehmens nach der Ertragswertmethode folglich durch die Summierung der im Falle einer Unternehmensfortführung dem Unternehmenseigner künftig zufließenden diskontierten Erträge, mit den Barwerten der prognostizierten Liquidationserlöse aus einer möglichen Veräußerung des nicht betriebsnotwendigen Vermögens des Unternehmens errechnet.[73] Im Rahmen der Ertragswerteruierung ist es also erforderlich eine möglichst treffende Prognose der künftigen finanziellen Überschüsse, ergo der gesamten Zukunftsentwicklung des Unternehmens, zu erstellen.[74] Die genannten finanziellen Überschüsse sind dabei aufbauend auf einer Vergangenheitsanalyse und einer u. a. auf dieser Analyse basierenden Untersuchung der möglichen leistungs- und finanzwirtschaftlichen Zukunftsentwicklung des Unternehmens zu prognostizieren. Da sich die Plausibilität der zu schätzenden künftigen Unternehmenserträge mit der zunehmenden Ausdehnung des Zeitabstandes vom Bewertungszeitpunkt immer schwieriger überprüfen lässt, wird ihre Planung in der Praxis in aller Regel auf zwei Phasen aufgesplittet. Während für die erste, meistens auf drei bis fünf Jahre begrenzte, Phase (Detailplanungsphase) anhand detaillierter Planungsrechnungen noch präzise kalkuliert werden kann,[75] wird für „(…) den sich daran anschließenden Zeithorizont (Phase 2) (…) bei unterstellter unendlicher Lebensdauer des Bewertungsobjektes regelmäßig ein gleich bleibender finanzieller Überschuss angesetzt, welcher das nachhaltig erzielbare Ergebnis (ewige Rente) charakterisiert.“[76]

 

Um am Ende die zu unterschiedlichen Zeitpunkten anfallenden prognostizierten Erträge vergleichbar zu machen, müssen diese stets auf den Bewertungsstichtag diskontiert werden. Daraus folgt, dass sowohl die Prognose der künftigen Überschüsse als auch die Bestimmung des geeigneten Kapitalisierungszinssatzes eine immense Relevanz für eine professionelle Ermittlung des Unternehmenswertes im Zuge des Ertragswertverfahrens besitzen.[77] Bevor nun im weiteren Verlauf der vorliegenden Arbeit auf diese wesentlichen Determinanten des Ertragswertverfahrens eingegangen wird, sollen zunächst essenzielle Ertragsgrößen näher definiert werden.

 

3.2 Ertragsbegriffe


 

Wie bereits angesprochen, wird der für die Zukunft kalkulierte Gesamtnutzen eines Unternehmens für dessen Eigentümer anhand prognostizierter Erträge (diese werden u. a. auch als Vorteilsströme, Zielbeiträge oder Zukunftserfolge bezeichnet), welche ihm künftig aus ebendiesem zufließen sollen, gemessen. Über die optimale Methode zur Messung dieser monetären Zukunftserfolge herrscht jedoch kein Konsens. Vielmehr ist es so, dass im Laufe der Entwicklung der Unternehmensbewertung sowohl in der Literatur als auch in der Bewertungspraxis differente Ertragsbegriffe entstanden sind. Je nachdem wie die für die Bewertung maßgebenden Zukunftserträge eingangs definiert werden, kann zwischen zahlungsstromorientierten und periodenerfolgsorientierten Ertragswertverfahren differenziert werden. Die genaue Unterscheidung erfolgt hierbei dahingehend, dass bei der erstgenannten Art die zukünftigen Zahlungsströme (Cashflows) und bei der zweitgenannten die Periodenerfolge der zu bewertenden Unternehmung diskontiert werden.[78] Heutzutage wird im theoretischen Schrifttum wie auch in der Bewertungspraxis vorwiegend die Ansicht vertreten, dass wertrelevante Zukunftserträge vorzugsweise auf der Basis von Cashflows zu eruieren sind.[79] Dabei kann im Rahmen der Messung dieser Erträge zwischen nachstehenden Ertragsbegriffen unterschieden werden:[80]

 

 Netto-Cashflows (NCF) beim (potentiellen) Eigner,

 

 Netto-Ausschüttungen aus dem Unternehmen,

 

 Einzahlungsüberschüsse des Unternehmens,

 

 Netto-Einnahmen des Unternehmens,

 

 Periodenerfolge des Unternehmens.

 

Je nach Bewertungsanlass und gewünschtem Vereinfachungsgrad der Bewertung, findet eine Auswahl der für die jeweilige Wertermittlung geeigneten Ertragsdefinition statt.[81] In den kommenden Kapiteln sollen nun die oben aufgeführten Ertragsbegriffe näher beschrieben werden.

 

3.2.1 Netto-Cashflows


 

Unter Netto-Cashflows beim (potentiellen) Eigentümer werden periodenspezifische Saldi sämtlicher, mit dem Bewertungsobjekt verbundener, monetärer Zu- und Abflüsse beim (potentiellen) Eigner, für den Fall, dass dieser sich für den Erwerb respektive die Fortführung dieses Objektes entscheidet, verstanden. Dabei werden von den NCF nicht nur ausschließlich Zahlungsströme zwischen Unternehmen und Eigentümer(n), sondern auch solche zwischen Unternehmen und Dritten, wie bspw. persönliche Steuern oder Synergieeffekte bei anderen Unternehmen des Eigners (externe Effekte), vorausgesetzt diese stehen kausal mit dem zu bewertenden Unternehmen in Verbindung, berücksichtigt.[82] Vor dem Hintergrund, dass die „(…) Ermittlung der Netto Cashflows (…) [Anm. d. Verf.: einer] umfassende [Anm. d. Verf.: -n] Erfolgs- und Finanzplanung, Annahmen über die künftige Kapitalstruktur, darauf aufbauend eine [Anm. d. Verf.: -r] Planung der künftigen Ausschüttungen unter Beachtung handelsrechtlicher Ausschüttungsrestriktionen, Kapitalrückzahlungen [Anm. d. Verf.: ,] (…) Kapitalzuführungen (…), sowie auf Ebene des Eigners eine [Anm. d. Verf.: -r] Abschätzung der persönlichen Steuerwirkungen und eine [Anm. d. Verf.:

 

-r] Planung der Zu- und Abflüsse aus externen Synergieeffekten“[83] bedarf, stellen die NCF aus theoretischer Perspektive den korrekten und im Vergleich zu den anderen Ertragsdefinitionen ausführlichsten Ertragsbegriff dar.[84]

 

3.2.2 Netto-Ausschüttungen


 

Im Gegensatz zu den Netto-Cashflows erhalten bei den Netto-Ausschüttungen aus dem Unternehmen ausschließlich Zahlungen zwischen Unternehmen und Eigentümer, inklusive einer denkbaren Erweiterung um dessen persönliche Steuern, eine Bewertungsrelevanz. Die Verwirklichung externer Synergieeffekte bei anderen Unternehmungen durch den Eigentümer wird dabei hingegen vollkommen außer Acht gelassen. Demzufolge wird das zu bewertende Unternehmen einer gesonderten Betrachtung unterzogen („stand-alone“-Betrachtung).[85] Um die Netto-Ausschüttungen bestimmen zu können, müssen hier, ähnlich wie bei der Ermittlung der Netto-Cashflows, detailierte Erfolgs- und Finanzplanungen erstellt werden. Das Konzept der Netto-Ausschüttungen des Unternehmens findet vorzugsweise bei Bewertungsanlässen Anwendung, bei welchen nach einem Erwerb üblicherweise keine Veränderungsmaßnahmen am Bewertungsobjekt erfolgen. Als Beispiele wären hier die Bewertung börsennotierter Unternehmungen sowie der Erwerb finanzieller Beteiligungen zu nennen.[86]

 

3.2.3 Einzahlungsüberschüsse


 

Im Rahmen der Verwendung von Einzahlungsüberschüssen eines Unternehmens steht einzig und allein das zu bewertende Unternehmen im Fokus des jeweiligen Bewerters. Im Unterschied zu den beiden bereits erläuterten Ertragsgrößen verliert der Unternehmenseigner bei einer Abstellung auf die Einzahlungsüberschüsse aus der Unternehmung seine zentrale Rolle innerhalb der Betrachtungen des Wertermittlers. Folglich basiert hier die Ermittlung auf relativ vereinfachten Annahmen welche zugrunde legen, dass die erwirtschafteten Einzahlungsüberschüsse jeder künftigen Periode, abzüglich sämtlicher Zahlungen an die Fremdkapitalgeber[87] und ungeachtet von Ausschüttungspotenzialen und steuerlich vorteilhafteren Ausschüttungsstrategien, vollends an den Unternehmenseigner ausgeschüttet werden.[88] „Auf Grundlage dieser „Vollausschüttungsfiktion“ wird der Bewertung in jeder Periode der für den Eigner potentiell verfügbare Cash-flow zugrunde gelegt. Externe Synergien und persönliche Steuerwirkungen beim Eigner bleiben vereinfachend unberücksichtigt.“[89]

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