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Das Notbischofsrecht der preußischen Könige und die preußische Landeskirche zwischen staatlicher Aufsicht und staatlicher Verwaltung.

Unter besonderer Berücksichtigung der Kirchen- und Religionspolitik Friedrich Wilhelms II.

AutorGeorg Manten
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2010
ReiheQuellen und Forschungen zur Brandenburgischen und Preußischen Geschichte 32
Seitenanzahl594 Seiten
ISBN9783428523801
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis99,90 EUR
Georg Manten beschreibt und würdigt die Ausübung des landesherrlichen Kirchenregiments durch Friedrich Wilhelm II., Nachfolger Friedrichs des Großen auf dem preußischen Königsthron sowie an der Spitze der lutherischen Landeskirche, im Kontext der Entwicklung des Staatskirchenrechts und des evangelischen Kirchenrechts in Brandenburg-Preußen vom ausgehenden Mittelalter bis zum Beginn des Konstitutionalismus. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, weshalb der traditionell kritischen bis ablehnenden Bewertung der kirchenpolitischen Maßnahmen Friedrich Wilhelms II. nicht pauschal zugestimmt werden kann, sondern eine differenzierte Betrachtung der vielfältigen Ursachen für die religionspolitischen Kontroversen jener Epoche geboten ist. Insgesamt erscheint das redliche Bemühen des Königs um die Stabilität des Bekenntnisses und um klare, sachgerechte Verfassungsstrukturen in der Landeskirche als ein Versuch mit untauglichen Mitteln.

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Inhaltsverzeichnis
Vorwort6
Inhaltsverzeichnis8
Einleitung18
Erster Teil: Landesherrliches Kirchenregiment und evangelisches Kirchenwesen in Brandenburg-Preußen – Entwicklungsgeschichte und Verfassungsformen23
Erstes Kapitel: Die Entstehung und Entwicklung des landesherrlichen Kirchenregiments in Brandenburg-Preußen25
A. Begriff und theoretische Entwicklung des landesherrlichen Kirchenregiments25
I. Zeitlicher Überblick25
II. Das landesherrliche Kirchenregiment und die Reformation: Luther und Melanchthon26
III. Juristische Erklärungsmodelle28
1. Episkopalsystem28
2. Territorialsystem: Frühe Ausprägung und „rationaler Territorialismus“30
3. Kollegialsystem33
B. Reichsrechtliche Vorgaben34
I. Der Augsburger Religionsfriede (1555)34
II. Der Friede von Münster und Osnabrück (1648)36
III. Augsburger Religionsfriede, Westfälischer Friede und die kaiserlichen Wahlkapitulationen38
IV. Statische Regelung und dynamisches Bekenntnis39
C. Die Entwicklung des landesherrlichen Kirchenregiments in Preußen unter besonderer Berücksichtigung der Kerngebiete Kurmark Brandenburg und Herzogtum Preußen41
I. Vorgeschichte41
II. Die Anfänge der Reformation44
III. Die Epoche des Luthertums und das bischöfliche Recht des Landesherrn53
IV. Die Konversion Johann Sigismunds und das „unschädliche Simultaneum“59
1. Die Rahmenbedingungen des Bekenntniswechsels59
2. Die „Confessio Sigismundi“ und die bekenntnismäßigen Konsequenzen61
3. Das Verbot der kontroverstheologischen Auseinandersetzungen63
4. Die Reformation der Universität Frankfurt an der Oder66
5. Zusammenfassende Würdigung66
6. Die Fortsetzung des „Simultaneums“ bis zum Westfälischen Frieden68
V. Die Regierung des „Großen Kurfürsten“70
1. Stabilisierung des Bekenntnisstandes durch den Westfälischen Frieden und religiöse Toleranz70
2. Flankierende Maßnahmen des landesherrlichen Kirchenregiments71
3. Bekenntnispluralismus und Staatspolitik74
4. Die Ausübung der Episkopalrechte im protestantischen Kirchenwesen76
5. Die Ausübung der Episkopalrechte gegenüber den Katholiken79
6. Vom „Notbischofsrecht“ zum „Summepiskopat“80
7. Faktische Schranken des landesherrlichen Kirchenregiments81
8. Fazit82
VI. Die Frühzeit der preußischen Könige: Friedrich I.83
1. Pietismus und Rationalismus83
2. Unionsbestrebungen85
3. Sonstige Betätigung des landesherrlichen Kirchenregiments, insbesondere die Generalvisitation87
4. Die Situation der Katholiken91
VII. Die Regierungszeit Friedrich Wilhelms I.91
1. Allgemeines und Bekenntnisfragen91
2. Union durch Pragmatismus: Gottesdienst – Liturgie – Kirchenzucht93
3. Initativen auf Reichsebene96
4. Tatsächliche Grundlage des landesherrlichen Kirchenregiments97
5. Landesherrliches Kirchenregiment und intermediäre Gewalten98
6. Die Situation der Katholiken99
7. Fazit100
VIII. Die Kirchenpolitik Friedrichs des Großen100
1. Zur Lage des Kirchenwesens im allgemeinen100
2. Die persönliche Einstellung Friedrichs II. zu religiösen Fragen und die Außenpolitik102
3. Der Einfluß der persönlichen Einstellung Friedrichs II. zu religiösen Fragen auf die Innenpolitik104
4. Das Verhältnis Friedrichs II. zu den katholischen Untertanen sowie den „neuen Sekten“105
5. Die Ausübung des landesherrlichen Kirchenregiments im lutherischen und reformierten Kirchenwesen113
6. Der Gesangbuchstreit124
7. Fazit129
Zweites Kapitel: Protestantisches Kirchenwesen und Kirchenrecht in Preußen von der Reformation bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts – Territoriale und konfessionelle Entwicklung und Rechtsquellen131
A. Einleitung131
B. Die Entstehung des preußischen Staates: Territoriale Zersplitterung132
C. Quellen des preußischen Kirchenrechts: Zwischen Kodifikation und Zersplitterung134
I. Gesamtstaatliche Regelungen: Vom alten gemeinen Recht zum Allgemeinen Landrecht135
II. Provinzialrechte141
1. Provinz Preußen141
2. Provinzialrechte in der Provinz Brandenburg142
3. Provinzialrechte in der Provinz Pommern143
4. Provinzialrechte in der Provinz Schlesien144
5. Provinzialrechte in der Provinz Posen145
6. Provinzialrechte in der Provinz Sachsen146
7. Provinzialrechte in der Provinz Westfalen150
8. Provinzialrechte in der Rheinprovinz156
9. Die gemeinsame Kirchenordnung für die Provinz Westfalen und die Rheinprovinz162
III. Lokale und andere partikulare Rechte: Statutarisches Kirchenrecht163
IV. Ungeschriebenes Kirchenrecht165
V. Zum Anwendungsverhältnis der verschiedenen Rechtsquellen167
D. Konsequenzen: Die Verfassung des evangelischen Kirchenwesens in Preußen bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts169
I. Die Vermischung von weltlichem und geistlichem Regiment169
II. Die Entstehung der Konsistorialverfassung171
1. Der Kern der Problematik171
2. Die Anfänge der Konsistorialverfassung171
3. Die Entstehung der Konsistorialverfassung in den preußischen Herrschaften173
4. Die weitere Entwicklung der Konsistorialverfassung in Preußen bis zum Beginn der Monarchie177
5. Die Konsistorialverfassung in den Anfangszeiten der Monarchie182
III. Die historische Rolle der Presbyterial-Synodal-Verfassung189
1. Die Ausgangslage189
2. Grundsätzliches189
3. Die Anfänge der Synodalverfassung in Rheinland-Westfalen191
4. Die Anfänge der Synodalverfassung in den östlichen Provinzen193
IV. Die Verfassung des Militärkirchenwesens im 18. Jahrhundert – ein Beispiel für Verstaatlichungstendenzen und konfessionellen Pragmatismus in der preußischen Kirchenpolitik194
1. Die Bedeutung des evangelischen Militärkirchenwesens für die zivile Landeskirche194
2. Die Anfänge des Militärkirchenwesens195
3. Die erste Militärkirchenverfassung196
4. Militärkirche und zivile Landeskirche198
5. Das evangelische Militärkirchenwesen unter Friedrich Wilhelm I. im allgemeinen200
6. Das evangelische Militärkirchenwesen zur Zeit Friedrichs des Großen203
7. Das evangelische Militärkirchenwesen unter Friedrich Wilhelm II.207
8. Das katholische Militärkirchenwesen im 17. Jahrhundert209
9. Das katholische Militärkirchenwesen unter Friedrich Wilhelm I.209
10. Das katholische Militärkirchenwesen unter Friedrich dem Großen214
11. Das katholische Militärkirchenwesen unter Friedrich Wilhelm II.220
12. Fazit222
E. Die evangelische Landeskirche im aufgeklärt-absolutistischen Preußen sowie bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts223
I. Die Ressortverhältnisse zur Zeit der Abfassung des Allgemeinen Landrechts223
II. Die Konsistorialverfassung zur Zeit des Allgemeinen Landrechts224
1. Die Rezeption der bestehenden Konsistorialverfassung durch das Landrecht224
2. Die Konsistorialverfassung in der Frühzeit des Allgemeinen Landrechts (1794–1815)227
3. Die Konsistorialverfassung in ihrer erneuerten Gestalt von 1815 bis 1850233
III. Die einzelnen Organe der Konsistorialverfassung237
1. Der evangelische Landesherr237
2. Die Ministerien sowie die kirchlichen Zentralbehörden239
3. Die Provinzialkonsistorien und die Regierungen240
4. Die Konsistorien der Standesherren (Mediatkonsistorien)243
5. Die Superintendenten – Allgemeine Bemerkungen244
6. Die Superintendenten als Verwalter des landesherrlichen Kirchenregiments247
7. Die General-Superintendenten (Bischöfe)249
IV. Die presbyterial-synodal verfaßten Gemeinden253
1. Die Presbyterial-Synodal-Verfassung in Rheinland-Westfalen im frühen 19. Jahrhundert: Einführung konsistorialer Elemente253
2. Die Presbyterial-Synodal-Verfassung in den östlichen Provinzen im frühen 19. Jahrhundert256
3. Die Presbyterial-Synodal-Verfassung in den östlichen Provinzen nach 1840264
V. Die Kirchenverfassung der Französisch-Reformierten271
1. Die Entstehung der französisch-reformierten Gemeinden271
2. Die Gemeindeordnung der Französisch-Reformierten im 18. und 19. Jahrhundert273
VI. Das Militärkirchenwesen bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts274
1. Das evangelische Militärkirchenwesen274
2. Das katholische Militärkirchenwesen279
VII. Die Union von Lutheranern und Reformierten284
1. Die Vorgeschichte284
2. Die Situation ausgangs des 18. Jahrhunderts286
3. Die Vorbereitung der Union unter Friedrich Wilhelm III.288
4. Die Durchführung der Union291
5. Flankierende Maßnahmen zur Durch- und Umsetzung der Union: Reverse und Agenden294
6. Die Separation der schlesischen Lutheraner298
7. Fazit301
VIII. Die Dom- und Stiftskapitel302
1. Nach der Reformation302
2. Zur Zeit des Allgemeinen Landrechts304
3. Fazit312
IX. Das Patronatsrecht des Landesherrn313
1. Allgemeine Bemerkungen und geschichtliche Entwicklung313
2. Das Patronatsrecht im Verhältnis zum Staat: Die Auseinandersetzung zwischen Svarez und Carmer316
3. Begriff und Erwerb des Patronatsrechts319
4. Ausübung des königlichen Patronatsrechts324
X. Bekenntnisse außerhalb der Landeskirche326
1. Die konzessionierten und geduldeten evangelischen Bekenntnisse326
2. Katholiken327
3. Dissidenten und Nichtchristen328
F. Zusammenfassende Würdigung329
I. Das Nebeneinander von Konsistorial- und Presbyterial-Synodal-Verfassung329
II. Die evangelische Landeskirche Preußens im Verhältnis zum Staat zur Zeit des Allgemeinen Landrechts330
III. Die Stellung der Geistlichen im Allgemeinen Landrecht als Ausdruck der Verstaatlichung der Kirche337
IV. Kirchliche Gesetzgebung durch staatliches Handeln338
Zweiter Teil: Die Kirchen- und Religionspolitik Friedrich Wilhelms II. als Ausübung des landesherrlichen Kirchenregiments339
Erstes Kapitel: Das Religionsedikt vom 9. Juli 1788341
A. Das Religionsedikt – eine umstrittene Maßnahme341
B. Das Zustandekommen des Religionsedikts343
I. Die Vorgeschichte343
II. Der Erlaß: Keine Beteiligung des Justizdepartements und der geistlichen Behörden345
III. Die Rolle Woellners348
C. Der Inhalt des Religionsedikts352
I. Die Einleitung352
II. Gewissensfreiheit und Staatskirchenrecht354
III. Kirchliches Dienst- und sonstiges Innenrecht358
IV. Sonstige Bestimmungen363
D. Das Religionsedikt – Kirchenrecht oder Staatsrecht?363
I. Die Schwierigkeit der juristischen Einordnung des Religionsedikts363
II. Die Problematik vor dem Hintergrund der kirchen- und staatskirchenrechtlichen Literatur des ausgehenden 18. Jahrhunderts364
1. Ausgewählte Stimmen aus der Literatur364
2. Das Religionsedikt im Spiegel der Literatur367
3. Religionsedikt und landesherrliches Kirchenregiment368
4. Das Religionsedikt als „weltliche“ Maßnahme – die These Hubrichs371
5. Rechtmäßigkeit des Religionsedikts?374
III. Religionsedikt – Allgemeines Gesetzbuch – Allgemeines Landrecht378
IV. Religionsedikt und Reichsrecht379
E. Mögliche Quellen des Religionsedikts380
I. Woellners Abhandlung über die Religion vom 15. September 1785380
II. Die Zöllnerfrage, Mendelssohns „Jerusalem“, Zöllners Gegenschrift und Kants Aufklärungsaufsatz387
III. Der Entwurf eines allgemeinen Gesetzbuchs für die preußischen Staaten. Zweyte Abteilung. Von den Rechten und Pflichten der verschiedenen Stände des Staates. 1785392
F. Exkurs: Hatte Woellner ein persönliches Interesse am Religionsedikt?394
G. Die Remonstration des Oberkonsistoriums gegen das Religionsedikt396
I. Die Kritik der Oberkonsistorialräte und die Funktion des Oberkonsistoriums397
II. Die Bitte Tellers um Entbindung von der Predigtverpflichtung399
III. Die Eingabe des Hofpredigers Sack400
IV. Der Antrag der geistlichen Oberkonsistorialräte auf Erlaubnis zum Immediatvortrag401
V. Die Immediateingabe der Oberkonsistorialräte404
VI. Die ergänzende Eingabe der Oberkonsistorialräte406
VII. Die Resolution der Ministerialkommission407
VIII. Die Reaktion der Remonstranten und die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit409
Zweites Kapitel: Die kirchenpolitischen Kontroversen der Regierungszeit Friedrich Wilhelms II. im Anschluß an das Religionsedikt411
A. Der Katechismusstreit411
I. Ausgangssituation412
II. Kontakt zwischen Woellner und Diterich414
III. Die „Ersten Gründe der christlichen Lehre“ und die Anordnung ihrer Verbindlichkeit418
IV. Der reformierte Landeskatechismus419
V. Die Befassung des Oberkonsistoriums mit den „Ersten Gründen der christlichen Lehre“421
VI. Die Intervention des Domkapitels und der Landstände zu Halberstadt423
VII. Die verbindliche Anordnung der „Christlichen Lehre im Zusammenhang“ sowie die Überprüfung und Überarbeitung durch das Oberkonsistorium424
VIII. Fortsetzung der Überarbeitung durch die Mitglieder der Examinations-Kommission426
IX. Die Rezeption des neuen Landeskatechismus428
X. Die Verwendung des Landeskatechismus in Schlesien429
B. Der Streit um das Schema Examinis430
I. Ausgangssituation430
II. Eingaben aus dem Oberkonsistorium432
III. Reaktion Woellners433
IV. Erneute Vorstellung der Oberkonsistorialräte434
V. Erneute Reaktion Woellners und Immediateingabe der Oberkonsistorialräte434
VI. Beendigung des Konflikts von höchster Stelle aus435
VII. Konsequenzen der Auseinandersetzung436
C. Die geistliche Immediat-Examinations-Kommission437
I. Die Vorgeschichte437
II. Die Potsdamer Konferenz vom 6. Mai 1791 und die Kabinettsorder vom 14. Mai 1791441
III. Die Instruktion vom 31. August 1791 und das Verhältnis der Examinations-Kommission zur Zensur445
IV. Die Verselbständigung und Vorrangstellung der Berliner Examinations-Kommission452
V. Woellners Versuche der Gegensteuerung456
VI. Die weitere Verselbständigung der Berliner Examinations-Kommission458
VII. Aufsehenerregende Maßnahmen der Kommission460
VIII. Die Erweiterung der Machtposition im Frühjahr 1794461
IX. Der Anfang vom Ende: Die Visitation der Schulen und Universitäten im Sommer 1794472
X. Das Verfahren gegen Hermanni als Beispiel für den Niedergang der Immediat-Examinations-Kommission474
XI. Das Ende der Immediat-Examinations-Kommission und die Entlassung Woellners477
D. Der Zopfschulzenprozeß482
I. Vorgeschichte bis zum Erlaß des Religionsedikts482
II. Vom Erlaß des Religionsedikts zum Schulz-Prozeß484
III. Der Beginn des Verfahrens in erster Instanz486
IV. Der Beweisbeschluß des Kammergerichts489
V. Das erstinstanzliche Urteil und seine Publikation494
VI. Die Maßregelung der Kammergerichtsräte498
VII. Das Verfahren in der Rechtsmittelinstanz: Die „weitere Verteidigung“501
VIII. Nachwirkungen des Schulzprozesses503
IX. Das Wiederaufnahmeverfahren505
E. Zusammenfassende Würdigung der Kirchenpolitik Friedrich Wilhelms II.506
I. Ein vernichtendes Urteil?506
II. Korrekturbedarf507
III. Friedrich Wilhelm II. und das landesherrliche Kirchenregiment vor dem Hintergrund der Geschichte: Die historisch gewachsene Überforderung511
IV. Friedrich Wilhelm II. und das landesherrliche Kirchenregiment vor dem Hintergrund der Praxis des 19. Jahrhunderts517
V. Die spezifische Problematik der Konsistorialverfassung: Institutionelle Unklarheit519
VI. Irrationalität der preußischen Kirchen- und Religionspolitik unter Friedrich Wilhelm II.?523
VII. Die Religionspolitik Friedrich Wihelms II. als Ausdruck einer gewandelten Staatsauffassung?526
VIII. Fazit528
Drittes Kapitel: Staat und Kirche in den Kronprinzenvorträgen von Carl Gottlieb Svarez530
A. Die Kronprinzenvorträge als Unterweisung im Allgemeinen Staatsrecht und im positiven preußischen Recht530
B. Der Standort des Staatskirchenrechts im Allgemeinen Staatsrecht531
C. Der Ort des Staatskirchen- und Kirchenrechts im Vorlesungsverlauf535
D. Rechte des Staates über die Religionsgesellschaften535
I. Allgemeine Rechte des Staates über die Religionsgesellschaften535
II. Besondere Rechte des Staates über bestimmte Religionsgesellschaften539
III. Das Recht der Kirchen und geistlichen Gemeinschaften543
1. Religions-, Kirchen- und geistliche Gesellschaften543
2. Religions- und Gewissensfreiheit543
3. Aufsichtsrechte über die Kirchen und Kirchenrecht im eigentlichen Sinne544
E. Fazit547
Zusammenfassung548
Literaturverzeichnis550
Sachregister590

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