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Das Parlament und sein Heer.

Das Parlamentsbeteiligungsgesetz.

AutorPhilipp Scherrer
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2010
ReiheTübinger Schriften zum Staats- und Verwaltungsrecht 84
Seitenanzahl407 Seiten
ISBN9783428531622
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis109,90 EUR
Philipp Scherrer widmet sich den verfahrensmäßigen Regelungen des Auslandseinsatzes der Bundeswehr. Diese sind verfassungsgesetzlicher, verfassungsrichterrechtlicher, einfachgesetzlicher und geschäftsordnungsmäßiger Art. Im Mittelpunkt steht das 2005 in Kraft getretene Parlamentsbeteiligungsgesetz, das die Mitwirkungsrechte des Bundestages bei der Entscheidung über den auswärtigen Streitkräfteeinsatz ausformt. Das Bundesverfassungsgericht hat ein solches Mitwirkungsgesetz bereits in seiner 'out-of-area'-Entscheidung von 1994 angemahnt. Ausgehend von diesem und den darauffolgenden Judikaten des Bundesverfassungsgerichts wird der den parlamentarischen Beteiligungsrechten zugrunde liegende wehrverfassungsrechtliche Parlamentsvorbehalt dogmatisch aufbereitet. Der Autor bringt die unterschiedlichen Akzentuierungen der einzelnen Entscheidungen auf einen gemeinsamen Nenner, um die verfassungsrechtlichen Anforderungen an das Parlamentsbeteiligungsgesetz formulieren zu können. Stärken und Schwächen des Gesetzes treten so deutlich zu Tage. Die ersten, bis Ende 2008 erzielten praktischen Erfahrungen runden die Bewertung des Parlamentsbeteiligungsgesetzes ab. Die Publikation bietet eine fundierte Aufbereitung der Rechtsprechung zu Auslandseinsätzen der Bundeswehr im Kontext des Parlamentsbeteiligungsgesetzes.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Danksagung8
Inhaltsverzeichnis10
Einleitung18
A. Anlass und Ziel der Untersuchung18
B. Gang und Methode der Untersuchung21
Erstes Kapitel: Materiell-rechtliche Voraussetzungen eines Einsatzes bewaffneter Streitkräfte und der wehrverfassungsrechtliche Parlamentsvorbehalt23
A. Art. 24 Abs. 2 GG als Rechtsgrundlage eines Einsatzes bewaffneter Streitkräfte im Rahmen von Systemen gegenseitiger kollektiver Sicherheit23
I. Ermächtigungsgehalt des Art. 24 Abs. 2 GG23
II. Verhältnis von Art. 87a Abs. 2 und 24 Abs. 2 GG25
III. Begriff des Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit28
1. Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts28
2. Einzelne Systeme gegenseitiger kollektiver Sicherheit neben den Vereinten Nationen und der NATO32
a) Europäische Union32
aa) GASP und ESVP bis zum Helsinki Headline Goal32
bb) EU-Missionen34
cc) Weiterentwicklung: Vom Battle-Group-Konzept bis zum Vertrag von Lissabon35
dd) Zwischenergebnis37
b) Westeuropäische Union38
c) OSZE41
IV. Handeln im Rahmen und nach den Regeln von Systemen gegenseitiger kollektiver Sicherheit43
1. Handeln nach den Regeln eines Systems44
2. Handeln im Rahmen eines Systems45
3. Handeln im Rahmen und nach den Regeln mehrerer Systeme46
B. Verteidigungsaufgabe und -auftrag der Bundeswehr47
I. „Zentralnorm“ des Art. 87a GG47
1. Fortwirkende Bedeutung des Art. 87a GG47
2. Art. 87a Abs. 1 GG als Befugnisnorm zum Verteidigungseinsatz50
II. Anwendungsbereich des Art. 87a Abs. 2 GG52
III. Sinnvariabilität des Begriffs der Verteidigung58
1. Literaturmeinungen und das Sicherheitspolitische Programm der Bundesregierung60
2. Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts63
3. Zwischenergebnis68
C. Wehrverfassungsrechtlicher Parlamentsvorbehalt69
I. Inhalt und Grenzen des parlamentarischen Mitentscheidungsrechts71
1. Einsatz bewaffneter Streitkräfte71
2. Grenzen des wehrverfassungsrechtlichen Parlamentsvorbehaltes72
3. Parlamentarisches Beratungsverfahren und konstitutive Beschlussfassung73
II. Dogmatische Herleitung der Parlamentsbeteiligung durch das Bundesverfassungsgericht74
III. Bewertung76
1. BVerfGE 90, 286 – Grundsätze der Wehrverfassung76
a) Normen parlamentarischer Kontrolle der Streitkräfte77
b) Normen parlamentarischer Entscheidung über den Einsatz der Streitkräfte78
c) Zwischenergebnis79
2. BVerfGE 90, 286 108, 34 – verfassungshistorische Auslegung80
a) Abstrakt-methodische Kritik80
b) Konkrete Normauslegung81
c) Zwischenergebnis86
3. BVerfGE 88, 173 und 89, 38 – soldatische Grundrechte86
4. BVerfGE 104, 151 und BVerfG, 2 BvE 1/03 vom 07.05.2008 – demokratischer Parlamentsvorbehalt89
a) Demokratieprinzip als Konstituens der Wesentlichkeitslehre91
b) (Allgemeiner) Parlamentsvorbehalt als Sachvorbehalt92
c) Anwendungsbereich der Wesentlichkeitsformel im Bereich der Auslandseinsätze95
d) Anhaltspunkte für das Zugrundelegen wesentlichkeitstheoretischer Überlegungen in den Streitkräfteentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts101
aa) Kompensationsgedanke in BVerfGE 104, 151 und BVerfG, 2 BvE 1/03 vom 07.05.2008101
bb) Parlamentarisches Beratungs- und Beschlussverfahren103
cc) Abstufung der parlamentarischen Beteiligung104
dd) Entscheidung der Regierung über konkrete Ausgestaltung eines Einsatzes bewaffneter Streitkräfte105
ee) Wehrverfassungsrechtlicher Parlamentsvorbehalt als Parlamentspflicht nicht nur -recht105
ff) Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG als Leitgedanke107
gg) Zwischenergebnis108
IV. Zur dogmatischen Einordnung des wehrverfassungsrechtlichen Parlamentsbeschlusses109
1. Verfassungsrechtliches Novum109
2. Wehrverfassungsrechtlicher Parlamentsbeschluss als Bundesrecht i. S. von Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG, §§ 13 Nr. 6, 76 ff. BVerfGG111
V. Zusammenfassung115
Zweites Kapitel: Staatspraxis in Folge der Out-of-area-Entscheidung und Umsetzungsmöglichkeiten einer Verfahrensregelung119
A. Bundesverfassungsgerichtliche Verfahrensvorgaben zur Entscheidung über den Einsatz bewaffneter Streitkräfte119
I. Bislang ergangene konstitutive Bundestagsbeschlüsse120
II. Exekutives und parlamentarisches Beschlussverfahren122
III. Inhaltliche Ausgestaltung eines Regierungsantrags auf Zustimmung123
IV. Befristete Zustimmungen und Protokolläußerungen125
1. Erste Missionsverlängerung KFOR/Joint Guardian II im Juni 2000125
2. Konstituierende Beschlussfassung Enduring Freedom im November 2001127
3. Dritte Missionsverlängerung und -erweiterung ISAF (Kunduz-Einsatz) im Oktober 2003128
4. Operation Libelle am 14. März 1997128
V. Bewertung der Staatspraxis129
1. Staatspraxis und bundesverfassungsgerichtliche Vorgaben129
2. Staatspraxis in rechtlichen Kategorien130
a) Verfassungs- bzw. Geschäftsordnungsgewohnheitsrecht?130
b) Informale Verfassungsregeln132
B. Klärungsbedarf und rechtstechnische Umsetzungsmöglichkeiten133
I. Bundesverfassungsgerichtlicher Auftrag zum Erlass des Parlamentsbeteiligungsgesetzes134
II. Klärungsbedarf136
III. Rechtstechnische Umsetzungsmöglichkeiten140
1. Verfassungsändernde Regelung140
2. Geschäftsordnungsregelung141
3. Einfachgesetzliche Regelung143
Drittes Kapitel: Das Parlamentsbeteiligungsgesetz145
A. Gesetzesgenese145
B. Begriff des Einsatzes bewaffneter Streitkräfte148
I. Notwendigkeit und Möglichkeiten einer Definition148
II. Begriff des Einsatzes bewaffneter Streitkräfte in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts150
1. Abstrakte Ausführungen150
2. Kasuistik in BVerfGE 90, 286 ff.152
a) VN-Friedenstruppen152
b) Humanitäre Hilfsdienste und Hilfeleistungen153
c) Verteidigungsfall nach Art. 115 Abs. 1 GG153
d) Bündnisfall154
3. BVerfG, 2 BvE 1/03 vom 07.05.2008155
a) Defensive Ausrichtung und vermeintliche Routine160
b) Provozierte Gefahr im Verzug161
c) Türkei als völkerrechtliche Konfliktpartei163
d) Bundesrepublik als völkerrechtliche Konfliktpartei164
III. Begriff des Einsatzes bewaffneter Streitkräfte in der Staatspraxis166
IV. Begriff des Einsatzes bewaffneter Streitkräfte in der Literatur166
V. Begriff des Einsatzes bewaffneter Streitkräfte im Parlamentsbeteiligungsgesetz169
1. Ausweitung des Einsatzbegriffs durch Gefahrenprognose in § 2 Abs. 1 Var. 2 ParlBG171
a) Verfassungskonforme Auslegung unter Berücksichtigung von BVerfG, 2 BvE 1/03 vom 7. Mai 2008171
b) Keine exekutive Einschätzungsprärogative173
c) Zwischenergebnis175
2. Kriterium der Bewaffnung176
3. Kriterium des Bewaffnungszwecks177
a) Robuste Bewaffnung177
b) VN-Missionen und bewaffnete Selbstverteidigung179
c) Humanitäre Hilfsdienste und bewaffnete Selbstverteidigung180
d) Zwischenergebnis181
4. Gesamtbetrachtende Wertung182
5. Kriterium der mittelbaren Einbeziehung in bewaffnete Unternehmungen183
6. Kriterium der Soldaten auf kriegsbefangenem Territorium185
7. Kriterium der Änderungen der Einsatzlage und -umstände186
a) Erdbebenhilfe in Afghanistan durch deutsche ISAF-Soldaten (2002)187
b) Bundeswehrtornados über Afghanistan (2006/2007)188
8. Einsätze zur Verteidigung nach Art. 87a Abs. 1 Satz 1 GG und im Verteidigungsfall nach Art. 115a Abs. 1 GG193
9. Einsätze zur Rettung deutscher Staatsbürger aus akuter Gefahr194
10. Einsätze von geringer Intensität und Tragweite nach § 4 Abs. 2, 3 ParlBG194
a) Erkundungskommandos197
b) Einzelne Soldaten in Austauschprogrammen bzw. im VN-, NATO- oder EU-Einsatz199
11. Zustimmungsfreie Einsätze201
a) Vorbereitende Maßnahmen und Planungen nach § 2 Abs. 2 ParlBG201
b) Sonstige zustimmungsfreie Fälle201
12. Gesamtbetrachtung: Operation Eagle Assis203
13. Zwischenergebnis205
C. Inhaltliche Angaben eines Regierungsantrags206
I. Spannungsfeld zwischen exekutivem Eigenbereich und rechtsstaatlichem Bestimmtheitsgebot206
1. Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts206
2. Staatspraxis bis zum Inkrafttreten des Parlamentsbeteiligungsgesetzes207
II. Regelung im Parlamentsbeteiligungsgesetz210
1. Inhalt des § 3 Abs. 2 ParlBG210
a) Verfassungsmäßigkeit der Einsatzkautelen des § 3 Abs. 2 ParlBG211
b) Verfassungspolitische Kritik212
c) Exkurs: Verteidigungsfall nach Art. 115 Abs. 1 GG und Antrag auf konstitutive Zustimmung215
2. Kein parlamentarisches Recht zur Modifikation des Regierungsantrags216
3. Mehrheitserfordernis nach Art. 42 Abs. 2 Satz 1 GG219
4. „Rechtzeitige“ Antragsübersendung an den Bundestag219
D. Abstufung der Parlamentsmitwirkung nach Art und Rahmenbedingungen konkreter Einsätze bewaffneter Streitkräfte221
I. Vorgaben und Vorschläge des Bundesverfassungsgerichts221
II. Regelung im Parlamentsbeteiligungsgesetz223
1. Einsätze von lediglich geringer Intensität und Tragweite i. S. der §§ 4 Abs. 2 und 3223
2. Verlängerung von Einsätzen224
3. Vereinfachtes Verfahren nach § 4 Abs. 1 ParlBG224
4. Vereinfachtes Verfahren in der Staatspraxis226
a) Erste Verlängerung AMIS (Mai 2005)226
b) Erste Verlängerung UNMIS (September 2005)227
c) Zweite Verlängerung AMIS (November/Dezember 2005)227
d) Zweite Verlängerung UNMIS (März/April 2006)228
e) Dritte Verlängerung AMIS (Mai 2006)228
f) Dritte Verlängerung UNMIS (Oktober 2006)229
g) Vierte Verlängerung AMIS (November/Dezember 2006)229
h) Fünfte Verlängerung UNMIS (März/April 2007)230
i) Fünfte Verlängerung AMIS (Mai/Juni 2007)230
5. Bewertung des vereinfachten Verfahrens231
a) Vereinfachtes Verfahren in praxi231
b) Vereinfachtes Verfahren und verfassungsgerichtliche Anforderungen233
c) Zwischenergebnis234
III. Einsatzausschuss als mögliche Alternative de lege ferenda235
1. Parlamentsheer als Ausschussheer?235
2. Bundesverfassungsgerichtliche Rechtsprechung237
a) Verhältnis zwischen Plenum und Ausschüssen237
b) Demokratische Fundierung des Parlamentsvorbehaltes238
3. Wehr- und Bündnisfähigkeit als einschränkende Verfassungsprinizipien241
a) Integrierte Schnelleingreiftruppen: NATO Response Force (NRF) und European Rapid Reaction Force (ERRF245
b) Bundesverfassungsgerichtliche Anforderungen an die Rechtsgrundlagen integrierter Verbänd247
c) Beschleunigte Zeitabläufe im Bündnis249
4. Geheimschutz und Einsätze bewaffneter Streitkräfte256
a) Staatspraxis im Falle des Kommandos Spezialkräfte257
b) Bewertung der Staatspraxis262
c) Ausschusslösung der FDP-Initiativen263
5. Zwischenergebnis266
IV. Weitere Lösungsvorschläge zur Abstufung des parlamentarischen Beteiligungsverfahrens267
1. Einsatz integrierter Verbände als Gefahr im Verzug-Situation?268
2. Generelle Vorabzustimmung zu Einsätzen integrierter Verbände269
3. Große Lösung über ein Revokationsrecht271
4. Zwischenergebnis und Ausblick272
E. Gefahr im Verzug273
I. Staatspraxis275
1. IFOR/Joint Endeavour 1995276
2. Aufstockung der ISAF-Kräfte 2002276
3. Operation Libelle 1997277
II. Regelung im Parlamentsbeteiligungsgesetz278
1. Begriff der Gefahr im Verzug280
a) Wehr- und Bündnisfähigkeit als zu schützende Verfassungsprinzipien281
b) Lebensschutz und Wehrauftrag281
c) Geheime Einsätze als regelmäßige Gefahr im Verzug-Einsätze?289
2. Grad der zu besorgenden Gefahr291
3. Nachträgliches Billigungsverfahen292
4. Nachträgliches Zustimmungserfordernis bei bereits abgeschlossenem Einsatz?293
III. FDP-Entwürfe und Gefahr im Verzug295
IV. Exkurs: (Inner-)Exekutive Einsatzkompetenz bei Gefahr im Verzug297
1. Grundsätzliche Einsatzkompetenz des Kabinetts297
2. Staatspraxis im Fall Libelle und Schlussfolgerungen299
F. Das parlamentarische Revokationsrecht300
I. Regelung im Parlamentsbeteiligungsgesetz302
II. Antrag der Fraktion der Linken auf Abzug des KSK aus Afghanistan304
III. Regelung des § 8 ParlBG vor dem Hintergrund von Verfassung und Verfassungsrechtsprechung305
1. Mangelnde parlamentarische Initiativbefugnis306
2. Parlamentarische Gebundenheit bei Einsatzentscheidung308
3. Einsatzdauer und Eigenbereich exekutiver Handlungsbefugnis309
4. Gefahr im Verzug als Regelausnahme310
5. Analogie zum Verteidigungsfall nach Art. 115l Abs. 2 GG311
6. Gesamtanalogie nach Art. 87a Abs. 4 Satz 2, 80a Abs. 2 und 3 Satz 2 GG312
7. Bündnisfähigkeit und Verfassungsorgantreue313
8. Staatspraxis314
9. Allgemeine parlamentarische Kontroll- und Einwirkungsmöglichkeiten315
10. Clausula rebus sic stantibus317
11. Bundeswehr als Parlamentsheer321
12. Zwischenergebnis323
G. Exekutive Unterrichtungspflicht über laufende Einsätze bewaffneter Streitkräfte325
I. Staatspraxis bis zum Inkraftreten des Parlamentsbeteiligungsgesetzes325
II. Parlamentarische Informationsrechte und exekutive Unterrichtungspflichten327
III. Regelung im Parlamentsbeteiligungsgesetz330
1. Regelmäßige Unterrichtung331
2. Unterrichtung über im vereinfachten Verfahren beschlossene Einsätze bewaffneter Streitkräfte332
IV. Bewertung333
Ausblick336
Anhang 1: Gesetz über die parlamentarische Beteiligung bei der Entscheidung über den Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland (Parlamentsbeteiligungsgesetz)340
Anhang 2: Auszug aus der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages343
Anhang 3: Entwurf der SPD-Bundestagsfraktion für ein Parlamentsbeteiligungsgesetz344
Anhang 4: Parlamentsbeteiligungsgesetz – Positionspapier der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen346
Anhang 5: Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN351
Anhang 6: Entwurf eines Gesetzes zur Mitwirkung des Deutschen Bundestages bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr (Auslandseinsätzemitwirkungsgesetz)360
Anhang 7: Gesetzentwurf der Fraktion der FDP372
Anhang 8: Entwurf für ein Eckpunktepapier der CDU/CSU für ein neues „Parlamentsbeteiligungsgesetz“377
Literaturverzeichnis382
Sachwortregister407

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