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E-Book

Das Recht der Hochschulmedizin

AutorStefan Becker
VerlagSpringer-Verlag
Erscheinungsjahr2006
Seitenanzahl404 Seiten
ISBN9783540274292
FormatPDF
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis100,00 EUR

Die Schrift stellt das Recht der Hochschulmedizin in seiner Gesamtheit dar. Der erste Teil geht auf die Grundlagen ein: den Begriff, die Aufgaben, die Entwicklung und das Verfassungsrecht als Ordnungsrahmen der Hochschulmedizin. Der zweite Teil behandelt die Organisation der Hochschulmedizin, die Rechtsform, Organe des Universitätsklinikums und der medizinischen Fakultät sowie das Zusammenwirken von Fachbereich und Klinikum. Im dritten Teil werden aus den Sachgebieten 'Personal', 'Finanzierung' und 'staatliche Aufsicht' einzelne Problemkreise beleuchtet.

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Leseprobe

Dritter Teil: Rechtsfragen ausgewählter Sachbereiche der Hochschulmedizin. Personal, Finanzierung, staatliche Aufsicht (S. 247-248)

Das Organisationsrecht von Universitätsklinikum und Fachbereich Medizin - deren Rechtsform und innere Ausgestaltung sowie deren Vernetzung miteinander - bildet den Schwerpunkt der Reformen in der universitären Medizin. Darüber hinaus rühren aus dem Spannungsverhältnis der Aufgaben von Forschung, Lehre und Patientenversorgung zahlreiche rechtliche Problemfelder her, quer über die verschiedenen Regelungsmaterien der Hochschulmedizin verstreut. Von diesen sollen im Weiteren einige herausgegriffen werden. Dabei geht es einmal um die Rechtsstellung des wissenschaftlich-ärztlichen Personals und die Finanzierung der Hochschulmedizin. Schließlich bleibt der verbliebene Spielraum staatlicher Aufsichtsrechte zu beleuchten.

§ 9 Personal der Hochschulmedizin

I. Das wissenschaftliche Personal und seine Aufgaben in der Krankenversorgung


Der Personalkörper in der Universitätsmedizin nimmt gewaltige Ausmaße an. Rechnet man die am Universitätsklinikum Beschäftigten der unterschiedlichen Personalgruppen - Pflegedienst, Ärztlicher Dienst, Medizinisch-technischer Dienst, Verwaltungsdienst und Funktionsdienst u.a. - zusammen, ergibt sich eine Größenordnung von mehreren tausend Mitarbeitern2. Diese erfüllen im arbeitsteiligen Zusammenwirken die Versorgungsaufgaben eines Großkrankenhauses, bilden den ärztlichen und wissenschaftlichen Nachwuchs heran und sorgen durch Forschung für medizinischen Fortschritt. Somit tragen letztlich alle Gruppen zur Aufgabenerfüllung bei, ohne dass sich sagen ließe, die eine sei wichtiger als die andere und umgekehrt. Lediglich der hier interessierende Blick auf die Nahtstelle von Forschung, Lehre und Krankenversorgung rechtfertigt es, aus diesem Beziehungsgeflecht eine kleinere Gruppe herauszugreifen: das wissenschaftliche Personal mit Aufgaben in der Krankenversorgung.

An den medizinischen Fakultäten waren im Jahre 2000 durchschnittlich 811 wissenschaftliche Vollzeitkräfte tätig3. Hervorzuheben sind die Ludwig-Maximilians- Universität München und die Humboldt-Universität Berlin mit über 1.500 Vollzeitkräften4. Dabei bestanden etwa je 59 C 3-Stellen und 47 C 4-Stellen, wobei von den C 3-Stellen 72 Prozent und von den C 4-Stellen 90 Prozent besetzt waren5. Nicht alle in der Hochschulmedizin beschäftigten Wissenschaftler sind approbierte Ärzte. In den medizinischen Instituten arbeiten ebenso Naturwissenschaftler - Biologen, Chemiker, Physiker, Biotechnologen -, Ingenieure und Geisteswissenschaftler.

Insgesamt sind etwa 70 Prozent des wissenschaftlichen Personals im Bereich der klinisch-praktischen Medizin tätig6. Umgekehrt haben nicht sämtliche im Hochschulklinikum tätigen Ärzte wissenschaftliche Aufgaben oder wissenschaftliche Dienstleistungen zu erbringen, mögen sie auch in ihrer Freizeit forschen.

1. Krankenversorgung als Dienstaufgabe

Soweit dem wissenschaftlichen Personal Krankenversorgungsaufgaben obliegen, zählen diese zu den hauptberuflichen Dienstaufgaben. Das bestimmt § 43 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 2 Abs. 9 HRG für die Hochschullehrer und - mangels gesonderter Vorschrift - auch für die Juniorprofessoren, soweit die Krankenversorgungsaufgaben der Hochschule übertragen sind. Bei rechtlicher Verselbständigung des Universitätsklinikums folgt die Verpflichtung zur Übernahme der Versorgungsaufgaben im Klinikum aus dem Dienstverhältnis.

Wie die Professoren haben auch die wissenschaftlichen Assistenten, Oberassistenten und Hochschuldozenten in der Medizin, deren bestehenden Dienstverhältnisse vom Fünften Hochschulrahmenänderungsgesetz nicht berührt werden, Tätigkeiten in der Krankenversorgung als Dienstpflicht zu erbringen. Schließlich gehören zu den wissenschaftlichen Dienstleistungen der wissenschaftlichen Mitarbeiter, mit denen sie den Forschungs- und Lehrbetrieb unterstützen, im medizinischen Bereich auch Tätigkeiten in der Krankenversorgung. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Fiktion, da Krankenversorgung keine wissenschaftliche Tätigkeit ist.

Inhaltsverzeichnis
Vorwort6
Inhaltsverzeichnis8
Abkürzungsverzeichnis18
Einleitung22
Erster Teil: Grundlagen. Hochschulmedizin im Spannungsfeld von Forschung, Lehre und Krankenversorgung26
§ 1 Begriff der Hochschulmedizin26
I. Definition, Abgrenzung, Rechtsquellen und Rechtsgebiet26
1. Definition26
2. Medizin als wissenschaftliche Disziplin27
3. Universitäre und außeruniversitäre Medizin29
4. Rechtsquellen30
5. Rechtsgebiet35
II. Fachbereich Medizin36
1. Definition und Rechtsstellung36
2. Aufgaben38
3. Trägerschaft39
4. Mitglieder39
5. Organe40
III. Universitätsklinikum40
1. Definition41
2. Aufgaben44
3. Rechtsform44
4. Trägerschaft44
5. Leistungsbereiche und Organe46
IV. Medizinische Einrichtung, Betriebseinheit und Berufsfachschule46
1. Medizinische Einrichtung46
2. Zentrale Dienstleistungseinrichtung55
3. Technischer Versorgungs- und Hilfsbetrieb55
4. Berufsfachschule55
V. Zusammenfassung56
§ 2 Aufgaben der Hochschulmedizin58
I. Medizinische Forschung59
1. Definition und Abgrenzung59
2. Forschungsfreiheit und konkurrierende Grundrechte62
3. Ethik-Kommission63
4. Strukturen medizinischer Forschung an den Hochschulen65
5. Probleme und Reform66
II. Medizinische Lehre und weitere Ausbildungsaufgaben67
1. Medizinische Lehre und Medizinstudium67
2. Hochschulzulassungsrecht68
3. Lehrkrankenhäuser70
4. Ärztliche Fort- und Weiterbildung71
5. Aus-, Fort- und Weiterbildung Angehöriger nichtärztlicher Berufe72
6. Probleme und Reform73
III. Krankenversorgung und Aufgaben im öffentlichen Gesundheitswesen74
1. Begriff der Krankenversorgung74
2. Krankenversorgung als öffentliche Aufgabe und Krankenhausplanung76
3. Übertragung von Krankenversorgungsaufgaben auf die Universitäten und Hochschulklinika77
4. Art und Umfang der Krankenversorgung79
5. Aufgaben im öffentlichen Gesundheitswesen81
6. Probleme und Reform81
IV. Zum Verhältnis der Aufgaben in medizinischer Forschung, Lehre und Krankenversorgung82
1. Einheit von Forschung, Lehre und Krankenversorgung82
2. Aufgabenkonkurrenz83
3. Zur Frage eines Rangverhältnisses84
V. Zusammenfassung90
§ 3 Entwicklung der Hochschulmedizin92
I. Geschichtliche Entwicklungslinien universitärer Medizin vom Mittelalter bis zum Zweiten Weltkrieg92
1. Akademische Medizin im Mittelalter (1200 - 1400)92
2. Der Weg zu den ersten Hochschulkliniken (1400 - 1800)94
3. Entfaltung und Blütezeit (1800 - 1920)96
4. Niedergang und Neuanfang (1920 - 1960)98
II. Hochschulmedizin in den Reformjahren (1960- 1976)99
1. Hochschulmedizin und Hochschulreform100
2. Hochschulmedizin und Krankenhausreform100
3. Vorschläge zur Reform der Hochschulmedizin101
4. Ergebnisse der Hochschulmedizinreform105
III. Hochschulmedizin unter dem Hochschulrahmengesetz(1976-1998)108
1. Die Regelungen des Hochschulrahmengesetzes108
2. Landesrechtliche Entwicklung110
3. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 8. April 1981111
4. Rücknahme bundesrechtlicher Vorgaben112
IV. Verselbständigung der Hochschulmedizin (seit 1998)112
1. Gesundheitsreformgesetzgebung112
2. Reformvorschläge für die Hochschulmedizin114
3. Landesrechtliche Umsetzung116
4. Ausblick118
V. Zusammenfassung118
§ 4 Verfassungsrecht als Ordnungsrahmen der Hochschulmedizin120
I. Wissenschaftsfreiheit und Universitätsmedizin120
1. Zur herrschenden Auslegung von Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG120
2. Zur Geltung der Wissenschaftsfreiheit in der Hochschulmedizin122
3. Grundrechtsträgerschaft125
4. Wissenschaftsfreiheit und Berufsfreiheit126
II. Verfassungsrechtliche Vorgaben für die Krankenversorgung126
1. Sozialstaatsprinzip127
2. Menschenwürdegarantie128
3. Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit129
4. Ergebnis133
III. Ausgleich der Anforderungen aus Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG und Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG133
1. Kein genereller Vorrang eines Verfassungswerts133
2. Allgemeine Abwägungsmaßstäbe134
3. Hinreichende Verbindung der Funktionsbereiche von medizinischer Wissenschaft und Krankenversorgung136
IV. Zusammenfassung139
Zweiter Teil: Universitätsklinikum und Fachbereich Medizin. Rechtsformen, Organe, Zusammenwirken142
§ 5 Rechtsform des Universitätsklinikums142
I. Unselbständige Anstalt des öffentlichen Rechts142
1. Begriff143
2. Zur Verfassungsmäßigkeit144
3. Möglichkeiten und Grenzen einer Verselbständigung des Universitätsklinikums innerhalb der Universität145
II. Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts151
1. Begriff152
2. Zur Verfassungsmäßigkeit153
3. Folgen der rechtlichen Verselbständigung157
4. Ergebnis161
III. Körperschaft des öffentlichen Rechts162
1. Begriff163
2. Die „Körperschaftslösung" als rechtliches Konstrukt163
3. Zur Verfassungsmäßigkeit der „Körperschaftslösung"166
4. Rechtliche Folgen der Wahl der „Körperschaftslösung"170
5. Ergebnis171
IV. Rechtsformen des Privatrechts172
1. Begriff der Privatisierung172
2. Zur Verfassungsmäßigkeit der Wahl einer privaten Rechtsform174
3. Rechtliche Folgen der Wahl einer privaten Rechtsform179
4. Einzelne private Rechtsformen für das Universitätsklinikum180
V. Zusammenfassung189
§ 6 Organe des Universitätsklinikums192
I. Vorstand193
1. Aufgaben und Kompetenzen193
2. Zusammensetzung195
3. Entscheidungsfindung200
II. Aufsichtsrat201
1. Aufgaben und Kompetenzen201
2. Zusammensetzung205
3. Der Aufsichtsrat als Organ des Zusammenwirkens von Staat und Hochschule210
III. Klinikumskonferenz210
IV. Weitere Organe213
V. Zusammenfassung213
§ 7 Rechtsform und Organe des Fachbereichs Medizin216
I. Fachbereich Medizin als Organisationseinheit einer staatlichen (Voll-)Universität216
1. Dekan, Dekanat, Fakultätsvorstand216
2. Fachbereichsrat231
3. Weitere Organe232
II. Medizinische Hochschule232
1. Rechtsform233
2. Organe234
3. Medizinische Hochschule contra „Körperschaftsmodell"235
III. Fachbereich Medizin als Teil einer privaten Universität236
1. Hochschulmedizin in privater Trägerschaft: Idee und Umsetzung237
2. Zum Rechtsrahmen für die Gründung und den Betrieb privater Hochschulen238
3. Zusammenarbeit mit umliegenden Krankenhäusern: das „Bochumer Modell"239
IV. Zusammenfassung241
§ 8 Zusammenwirken von Universitätsklinikum und Fachbereich Medizin244
I. Formen der Sicherung der Funktionseinheit von Forschung, Lehre und Krankenversorgung244
1. Verpflichtung zur Zusammenarbeit244
2. Personelle Verbindung247
3. Organisatorische Verbindung248
4. Sachliche Verbindung249
5. Verfahrensrechtliche Verbindung249
6. Ergebnis250
II. Gemeinsames Organ der Funktionsbereiche251
1. Integrationsmodelle: Berlin, Niedersachsen251
2. Innere Organisation des Vorstands als integrierendes Organ - am Beispiel niedersächsischen Rechts252
3. Zur Bedeutung des gemeinsamen Leitungsorgans für die Einheit von Forschung, Lehre und Krankenversorgung255
4. Integrationsmodell und rechtliche Verselbständigung des Klinikums255
5. Ergebnis256
III. Gegenseitige Beteiligungsrechte256
1. Zum Tatbestand256
2. Zustimmungsberechtigter259
3. Entscheidung über die Zustimmung260
4. Schlichtungsverfahren261
IV. Zusammenfassung265
Dritter Teil: Rechtsfragen ausgewählter Sachbereiche der Hochschulmedizin. Personal, Finanzierung, staatliche Aufsicht268
§ 9 Personal der Hochschulmedizin268
I. Das wissenschaftliche Personal und seine Aufgaben in der Krankenversorgung268
1. Krankenversorgung als Dienstaufgabe269
2. Faktische Dominanz der Krankenversorgung als Problem270
3. Funktionstrennung als Lösungsansatz?271
II. Anstellungsverhältnis und Vergütung der leitenden Klinikumsärzte273
1. Herkömmliche Rechtslage und damit verbundene Probleme273
2. Lösungsmöglichkeiten auf Grundlage des Beamtenrechts276
3. Lösungsmöglichkeiten auf Grundlage des Beamten- und Vertragsrechts281
4. Lösungsmöglichkeiten auf Grundlage des Vertragsrechts284
5. Ergebnis287
III. Zur Rechtsstellung der nachgeordneten Krankenhausärzte288
1. Hochschullehrer in der Funktion eines Oberarztes288
2. Juniorprofessur als Qualifikationsweg in der Medizin290
3. Angestelltes wissenschaftliches Personal293
IV. Zusammenfassung295
§ 10 Finanzierung der Hochschulmedizin298
I. Zuwendungen des Bundes und der Länder298
1. Trennung der Kosten für Forschung, Lehre und Krankenversorgung298
2. Landeszuschuss für Forschung und Lehre300
3. Investitionsfinanzierung nach dem Hochschulbauförderungsgesetz302
II. Entgelte für Krankenhausleistungen305
1. Pflegesatzrecht und Hochschulmedizin: zum gegenwärtigen Stand der Gesetzgebung305
2. Vereinbarkeit des Pflegesatzrechts mit Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG307
3. Finanzierung der Hochschulambulanzen309
III. Drittmitteleinwerbung310
1. Drittmitteleinwerbung in der Medizin: Bedeutung und Problemstellung310
2. Tatbestandsvoraussetzungen des § 331 StGB311
3. Lösungsversuche312
IV. Zusammenfassung314
§ 11 Staatliche Aufsicht in der Hochschulmedizin316
I. Hochschulmedizin im System staatlicher Aufsichtsrechte316
1. Hochschulaufsicht316
2. Krankenhausaufsicht317
II. Aufsichtsmaßstab318
1. Zur Rechtmäßigkeit der Beschränkung des Aufsichtsmaßstabes auf eine Rechtmäßigkeitskontrolle318
2. „Fachaufsicht" in der Hochschulmedizin320
III. Aufsichtsbehörde, Aufsichtsadressat und Aufsichtsmittel321
1. Aufsichtsbehörde321
2. Aufsichtsadressat322
3. Aufsichtsmittel322
IV. Zusammenfassung322
Thesen324
Landesrecht (Auszug)328
Literaturverzeichnis394
Personenverzeichnis420
Sachverzeichnis422

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