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E-Book

Das Recht der Lohnsteuerhilfevereine

AutorAxel Schmucker, Uwe Rauhöft
VerlagGabler Verlag
Erscheinungsjahr2010
Seitenanzahl260 Seiten
ISBN9783834987617
FormatPDF
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis42,99 EUR
Lohnsteuerhilfevereine bedürfen für ihre Tätigkeit der Anerkennung nach dem
StBerG und dürfen im Gegensatz zu Steuerberatern nur beschränkte Hilfe in Steuersachen
leisten. Seit mehr als vier Jahrzehnten sind die Vereine wichtige Anlaufstellen für steuerrechtliche Fragen der Arbeitnehmer. Das Werk erläutert den Weg der Anerkennung bis zur praktischen Tätigkeit als Berater in der Beratungsstelle.

Ein Werk, das in keinem Lohnsteuerhilfeverein und keiner Beratungsstelle als praxisnaher Ratgeber fehlen darf.



Rechtsanwalt Dr. Axel Schmucker, Partner der Kanzlei Berberich, Friedrich, Schmucker & Partner, vertritt seit über 10 Jahren die rechtlichen Interessen mehrerer namhafter Lohnsteuerhilfevereine und berät den Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) e.V. rund um das Recht der Lohnsteuerhilfevereine.
Uwe Rauhöft ist Geschäftsführer des NVL - Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine
e.V. Er verfügt über langjährige Praxiserfahrungen aus der Tätigkeit des Dachverbandes, dessen rund 130 Lohnsteuerhilfevereine in 6.000 Beratungsstellen bundesweit mehr als 1,5 Millionen Mitglieder betreuen.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Vorwort4
Inhaltsübersicht6
Abkürzungsverzeichnis11
Literaturverzeichnis15
Kapitel 1: Einführung17
1. Allgemeines und geschichtlicher Hintergrund17
2. Zweck und Tätigkeitsbereich der Lohnsteuerhilfevereine20
Kapitel 2: Die Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine (§ 4 Nr. 11 StBerG)23
1. Gesetzliche Grundlagen der Hilfeleistung in Steuersachen23
2. Rechtsentwicklung der Beratungsbefugnis25
3. Abgrenzung der Beratungsbefugnis nach denEinkünften29
3.1 Kernbereich der Hilfeleistung – originäre Arbeitnehmereinkünfte30
3.2 Die Beratungsbefugnis ausschließende Einkünfte32
3.3 Beratungsbefugnis bei weiteren Überschusseinkünften41
4. Umfang der Hilfeleistung46
4.1 Steuerberatung46
4.2 Arbeitgeberaufgaben47
4.3 Hilfe im Feststellungsverfahren48
4.4 Beratungsbefugnis bei Nebenleistungen49
4.5 Beratung ausschließlich für Mitglieder55
5. Die Überschreitung der Beratungsbefugnis und deren Folgen56
Kapitel 3: Das Werberecht der Lohnsteuerhilfevereine (§ 8 StBerG)61
1. Der Inhalt der gesetzlichen Ermächtigung62
2. Der Inhalt der zulässigen Werbung64
2.1 Nennung des Werbenden64
2.2 Hinweis auf das eigene Leistungsangebot66
2.3 Hinweis auf das Erfordernis der Mitgliedschaft73
2.4 Eröffnung einer Möglichkeit zur Kontaktaufnahme – Zulässiger Inhalt74
2.5 Kein Bemühen um die Erteilung eines Auftrages im Einzelfall76
3. Wichtige Einzelfälle:78
3.1 Verwendung von Werbeslogans78
3.2 Werbegeschenke80
3.3 „Rollende Werbung“81
3.4 Werbung mit dem Preis/Mitgliedsbeitrag83
3.5 Werbung im Internet85
3.6 Werbung durch Sponsoring90
3.7 Vortragsveranstaltungen in der Beratungsstelle/Tag der offenen Tür90
3.8 Werbung auf Messen oder Verbraucherausstellungen91
3.9 Hinweise auf Zertifi zierungen91
3.10 Hinweise auf Bürogemeinschaften und Kooperationen mit Steuerberatern oder Steuerberatungsgesellschaften93
4. Rechtsfolgen bei Überschreitung der Werbebefugnis95
Kapitel 4: Lohnsteuerhilfevereine als Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern (§ 13 StBerG)99
1. Der Begriff in der Selbsthilfeeinrichtung99
2. Die Sonderstellung der Lohnsteuerhilfevereine102
2.1 Die Rechtsform als nichtwirtschaftlicher Verein im Sinne des § 21 BGB102
2.2 Freier Beruf oder gewerbliche Tätigkeit104
3. Das Mitgliedschaftserfordernis107
3.1 Begründung der Mitgliedschaft107
3.2 Verlust der Mitgliedschaft, Kündigung108
3.3 Fristlose Kündigung der Mitgliedschaft110
3.4 Beratung von Angehörigen der Vereinsmitglieder110
4. Der Mitgliedsbeitrag112
4.1 Der Mitgliedsbeitrag als pauschaliertes Leistungsentgelt112
4.2 Das Kostendeckungsprinzip und seine Auswirkungen auf den Mitgliedsbeitrag114
4.3 Die Erhebung des Mitgliedsbeitrages durch den Lohnsteuerhilfeverein118
Kapitel 5: Die Anerkennung der Lohnsteuerhilfevereine durch die Aufsichtsbehörden (§§ 14 ff . StBerG)122
1. Allgemeine Grundsätze122
2. Die Anforderungen an die Satzung des Lohnsteuerhilfevereins124
2.1 Aufgabenbereich (§ 14 Abs. 1 Nr. 1 StBerG)124
2.2 Sitz und Geschäftsleitung des Vereins (§ 14 Abs. 1 Nr. 2 StBerG)125
2.3 Vereinsname ohne besonderen Werbecharakter (§ 14 Abs. 1 Nr. 3 StBerG)126
2.4 Sicherstellung einer sachgemäßen Hilfeleistung in Steuersachen (§ 14 Abs. 1 Nr. 4 StBerG)128
2.5 Kein besonderes Entgelt neben den Mitgliedsbeiträgen (§ 14 Abs. 1 Nr. 5 StBerG)129
2.6 Zwingende Anwendbarkeit bürgerlich-rechtlicher Vorschriften (§ 14 Abs. 1 Nr. 6 StBerG)130
2.7 Verträge mit Vorstandsmitgliedern und deren Angehörigen (§ 14 Abs. 1 Nr. 7 StBerG)132
2.8 Sicherstellung einer regelmäßigen Mitgliederversammlung und Unterrichtung der Mitglieder (§ 14 Abs. 1 Nr. 8 StBerG)133
3. Nachweis einer Haftpfl ichtversicherung (§ 14 Abs. 2 StBerG)136
4. Vornahme von Satzungsänderungen (§ 15 Abs. 3 StBerG)138
4.1 Vereinsrechtliche Voraussetzungen138
4.2 Aufsichtsrechtliche Voraussetzungen139
Kapitel 6: Rücknahme und Widerruf der Anerkennung (§ 20 StBerG)140
1. Rücknahme der Anerkennung durch die Aufsichtsbehörde140
2. Widerruf der Anerkennung143
2.1 Nachträglicher Wegfall der Voraussetzungen (§ 20 Abs. 2 Nr. 1 StBerG)143
2.2 Satzungswidrige tatsächliche Geschäftsführung (§ 20 Abs. 2 Nr. 2 StBerG)144
2.3 Unsachgemäße Hilfeleistung bzw. nicht ordnungsgemäße Geschäftsführung (§ 20 Abs. 2 Nr. 3 StBerG)145
3. Verwaltungsverfahren und Rechtsbehelfsmöglichkeiten148
3.1 Zuständigkeit148
3.2 Verwaltungsverfahren148
3.3 Vorgerichtliche Rechtsschutzmöglichkeiten148
3.4 Gerichtlicher Rechtsschutz149
3.5 Aufschiebende Wirkung149
Kapitel 7: Die Geschäftsprüfung der Lohnsteuerhilfevereine (§ 22 StBerG)151
1. Grundsätze151
2. Umfang der Prüfung151
2.1 Wirtschaftliche Situation des Lohnsteuerhilfevereins152
2.2 Übereinstimmung der tatsächlichen Geschäftsführung mit den satzungsmäßigen Aufgaben154
3. Die Mitteilung des Prüfungsergebnisses154
4. Durchführung der Prüfung156
5. Pflichten und Haftung der Geschäftsprüfer157
Kapitel 8: Die Durchführung der Hilfeleistung in Steuersachen (§ 23 StBerG)159
1. Der Begriff der Beratungsstelle159
2. Weitere Beratungsstellen161
3. Der Beratungsstellenleiter162
3.1 Qualifikationsanforderungen163
3.2 Persönliche Eignungsvoraussetzungen166
4. Das Eintragungsverfahren168
5. Das Rechtsverhältnis zwischen Beratungsstellenleiter und Lohnsteuerhilfeverein172
5.1 Der Beratungsstellenleiter als Angestellter des Lohnsteuerhilfevereins172
5.2 Der Beratungsstellenleiter als freier Mitarbeiter174
6. Weitere Mitarbeiter in den Beratungsstellen177
Kapitel 9: Die Haftung der Lohnsteuerhilfevereine (§ 25 StBerG)179
1. Die Haftung für Beratungsfehler und Pflichtverletzungen179
2. Kein Haftungsausschluss bei Beratungsfehlern182
3. Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen183
3.1 Die gesetzlichen Verjährungsregeln183
3.2 Beginn der Verjährungsfrist184
3.3 Verjährungsbestimmungen in der Satzung der Lohnsteuerhilfevereine185
3.4 „Sekundäransprüche“ bei Lohnsteuerhilfevereinen187
4. Die praktische Durchführung der Regulierung von Schadensfällen188
Kapitel 10: Allgemeine Pfl ichten der Lohnsteuerhilfevereine (§ 26 StBerG)190
1. Die Pfl icht zur sachgemäßen Hilfeleistung in Steuersachen190
1.1 Sachgemäße Hilfeleistung in Steuersachen190
1.2 Gewissenhafte Hilfeleistung192
1.3 Verschwiegenheitspfl icht193
1.4 Pflicht zum Verzicht auf berufswidrige Werbung194
2. Das Verbot anderer wirtschaftlicher Tätigkeiten (§ 26 Abs. 2 StBerG)195
3. Die Pflicht zur Überwachung der Mitarbeiter198
4. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Handakten200
5. Die Zulässigkeit von Bürogemeinschaften und Kooperationen203
5.1 Voraussetzung für die Zulässigkeit von Bürogemeinschaften204
5.2 Zulässigkeit von Kooperationen205
Kapitel 11: Die Aufsichtsbehörden und ihre Funktion (§ 27-30 StBerG)206
1. Zuständige Aufsichtsbehörden206
2. Die Befugnisse der Aufsichtsbehörden207
3. Die Mitteilungspflicht der Finanzbehörden208
4. Die Pflicht zum Erscheinen vor der Aufsichtsbehörde (§ 28 Abs. 1 StBerG)210
5. Schließung einzelner Beratungsstellen durch die Aufsichtsbehörde (§ 28 Abs. 3 StBerG)212
6. Die Teilnahme der Aufsichtsbehörde an Mitgliederversammlungen213
6.1 Inhalt der Teilnahmebefugnis213
6.2 Die Pflicht zur Unterrichtung der Aufsichtsbehörde215
6.3 Rechtsfolgen bei Verstößen gegen die Pflichten aus § 29 Abs. 1 und 2 StBerG216
7. Das Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine bei den Aufsichtsbehörden (§ 30 StBerG)216
8. Die Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine (DVLStHV)218
Kapitel 12: Ausblick221
1. Die Zukunft der Lohnsteuerhilfevereine221
2. Qualitätssicherung bei Lohnsteuerhilfevereinen222
3. Inhalt der DIN 77700 „Dienstleistungen der Lohnsteuerhilfevereine“224
4. Anwendungsbereich der Norm225
5. Zertifizierung226
6. Nutzen der Zertifizierung229
7. Rechtsform der Vereine230
Anhang232
Anhang 1: Mustersatzung für Lohnsteuerhilfevereine232
Anhang 2: Übersicht zu Meldepfl ichten und Fristen für Lohnsteuerhilfevereine238
Anhang 3: Muster Geschäftsprüfungsbericht240
Anhang 4: Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine (DVLStHV)248
Anhang 5: Muster für Angaben zum Impressum und für Werbeanzeigen zur Mitgliedergewinnung252
Stichwortverzeichnis255

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