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E-Book

Das rechtliche Gehör im Strafverfahren

AutorErol Pohlreich
VerlagMohr Siebeck
Erscheinungsjahr2020
ReiheJus Poenale 9
Seitenanzahl355 Seiten
ISBN9783161549243
FormatPDF
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis119,00 EUR
Anhand jeweils eines strafprozessualen Problems nähert sich Erol Pohlreich den drei Stufen des Grundrechts auf rechtliches Gehör: Informationsanspruch, Äußerungsrecht, Berücksichtigungspflicht. Steht Art. 103 Abs. 1 GG tatsächlich, wie das Bundesverfassungsgericht meint, der Einführung eines 'in camera'-Verfahrens in die StPO entgegen? Welche Anforderungen stellt das vom rechtlichen Gehör erfasste Äußerungsrecht an den gerichtlichen Umgang mit Beweisanträgen? Und wie weit reicht die aus dem rechtlichen Gehör abzuleitende Begründungspflicht im strafgerichtlichen Revisionsverfahren? Insgesamt plädiert Erol Pohlreich für eine stärkere Orientierung der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung am Zweck des Art. 103 Abs. 1 GG, das Vertrauen in die Rechtspflege zu schützen.

Geboren 1980; Studium der Rechtswissenschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin, der Université Paris II Panthéon-Assas und der Universität Hamburg; 2006 Erstes Staatsexamen; 2009 Promotion; 2010 Zweites Staatsexamen; 2011-13 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht; seit 2007 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Europäisches Strafrecht und Neuere Rechtsgeschichte der Humboldt-Universität zu Berlin; 2016 Habilitation.

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Inhaltsverzeichnis
Cover1
Das rechtliche Gehörim Strafverfahren4
Vorwort6
Inhaltsverzeichnis8
Abkürzungsverzeichnis14
Einführung20
Erster Teil: Umgang mit behördlicher Geheimhaltung verfahrensrelevanter Umstände32
A. Anordnungsvoraussetzungen für Sperrerklärungen nach § 96 StPO (analog)40
I. Materielle Voraussetzungen40
1. Vorliegen eines Geheimhaltungsgrundes40
2. Notwendigkeit der Geheimhaltung43
II. Formelle Entscheidungsvoraussetzungen45
1. Zuständigkeit der obersten Dienstbehörde45
2. Darlegungsobliegenheit45
B. Verwaltungsgerichtliche Prüfung der Behördenentscheidung47
I. Prüfung der Behördenentscheidung durch das Gericht der Hauptsache48
II. „In camera“-Verfahren vor dem Fachsenat51
1. „Akteneinsichtsrechts“-Beschluss52
2. Gesetzliches Regelungskonzept54
a) Erfordernis eines Antrags57
b) Entscheidungserheblichkeit des gesperrten Beweismittels57
c) Prüfung der Sperrerklärung60
d) Umgang mit fortbestehender Weigerung der Behörde61
III. Grundsätzlich keine Aussetzung des Strafverfahrens62
C. Folgen behördlicher Beweiszurückhaltung im Strafverfahren65
I. Neben dem Gehörsgebot zu beachtende Verfahrensgrundsätze68
1. Fairnessgebot und Konfrontationsrecht68
a) Notwendigkeit behördlicher Geheimhaltung72
aa) Differenzierung zwischen Polizeizeugen und „disinterested witnesses“74
bb) Maßgeblichkeit der Verantwortung für die Unmöglichkeit einer Zeugenkonfrontation76
cc) Keine generelle Unverwertbarkeit von Aussagen anonymer Zeugen78
b) Grad der Entscheidungserheblichkeit79
aa) Bestimmung der Entscheidungserheblichkeit80
bb) Flexibilität des Beruhenskriteriums81
cc) Verwertbarkeit konfrontierter Aussagen eines anonymen Zeugen83
c) Kompensation der Verteidigungsbeschränkung84
aa) Verhältnis zwischen Beruhenskriterium und Kompensationserfordernis86
bb) Verhältnis zwischen Notwendigkeitskriterium und Kompensationserfordernis91
2. Untersuchungsgrundsatz91
a) Pflicht zur bestmöglichen Wahrheitsermittlung92
b) Janusköpfigkeit der Aufklärungspflicht94
c) Gesetzgeberische Spielräume96
II. Rückgriff auf mittelbare Beweise97
1. Beweisverwertungsverbot nur bei willkürlicher Sperrerklärung?101
a) Jedenfalls keine Bindung des Strafgerichts an willkürliche Sperrerklärungen101
b) Keine Bindung an rechtswidrige Sperrerklärungen102
c) Kein allgemeines Beweisverbot106
2. Möglichkeit einer Beschlagnahme109
3. Anforderungen an die Beweiswürdigung113
a) Gebot vorsichtiger Beweiswürdigung114
b) Unzureichende Kompensationspotenz der Beweiswürdigungslehre118
III. Einführung eines „in camera“-Verfahrens im Strafverfahren125
1. Schlechterstellung des Beschuldigten durch das Gehörsgebot127
2. Notwendigkeit eines Antrags des Beschuldigten129
a) Zulässigkeit des Gehörsverzichts131
b) Disponibilität des Gehörsanspruchs134
c) Vereinbarkeit mit dem Unverzichtbarkeitsdogma des BVerfG137
D. Zusammenfassung138
Zweiter Teil: Umgang mit Beweisanträgen146
A. Verfassungsrechtliche Verbürgung des Beweisantragsrechts155
I. Verfassungsrechtlicher Gehalt des Beweisantragsrechts156
1. Alleinige Maßgeblichkeit des Gehörsgebots für die Reichweite des Beweisantragsrechts156
a) Keine Maßgeblichkeit des Grundrechts auf ein faires Verfahren156
aa) Schutz des Beweisantragsrechts auch über das Fairnessgebot156
bb) Verdrängung des Fairnessgrundrechts durch den spezielleren Gehörsanspruch158
2. Normgeprägtheit des verfassungsrechtlichen Gehörsgebots160
a) Bindungen des Gesetzgebers161
b) Bindungen der Rechtsprechung163
3. Pflicht zur Berücksichtigung nach Maßgabe der StPO „erheblicher“ Beweisanträge164
II. Anspruch auf Entscheidung in angemessener Frist165
1. Verbürgung des Anspruchs im innerstaatlichen Recht167
2. Konventionsrechtlicher Maßstab169
a) Kriterien für die Beurteilung der Angemessenheit der Verfahrensdauer169
b) Auf den Anspruch gestützte Einschränkbarkeit des Beweisantragsrechts171
aa) Keine generell zulässige Rechtsverkürzung aufgrund Grundrechtskollision mit Opferinteressen172
bb) Zulässiger Rekurs auf kollidierende Ansprüche anderer Beschuldigter173
B. Kontrollmaßstab bei Urteilsverfassungsbeschwerden175
I. Wechselhafte verfassungsgerichtliche Prüfungsdichte in Gehörsfällen179
II. Kontrolle fachgerichtlicher Entscheidungen auf Willkür180
1. Offenlassen eines Gehörsverstoßes bei willkürlicher Rechtsanwendung181
a) Aktualität der Frage181
b) Kritik am Rekurs auf den Willkürmaßstab184
c) Stellungnahme185
2. Art. 103 Abs. 1 GG als spezielles Willkürverbot185
III. Vermittelnde Ansätze188
1. Kontrolle am Maßstab der Schumann’schen Formel188
2. Kontrolle allein der Wahrung eines verfassungsrechtlichen Mindestbestandes191
a) Steigen des Kontrollniveaus mit zunehmender Nähe zum Kern rechtlichen Gehörs193
b) Orientierung der Prüfungsdichte am Menschenwürdekern195
3. Unterscheidung zwischen Subsumtions- und Interpretationsfehlern195
4. Stellungnahme197
IV Strenge Kontrolle fachgerichtlicher Entscheidung199
1. Engmaschige Kontrolle200
2. Kritik an der Prüfungsdichte202
3. Für eine strenge Prüfung sprechende Gründe204
C. Vereinbarkeit von Verkürzungen des Beweisantragsrechts mit Art. 103 Abs. 1 GG206
I. Fristenmodell208
1. Voraussetzungen einer Antragsablehnung wegen Verschleppungsabsicht209
2. Zulässigkeit einer Beweisantizipation210
a) Relevanz des Zeitpunkts der Antragstellung?212
aa) Keine Abmilderung durch Recht auf Beweiserhebung bei „begründeter“ Säumnis213
bb) Chancen auf Beweiserhebung nach Fristversäumnis gering214
b) Exkurs: Gefahr der Funktionslosigkeit verfassungsgerichtlicher Maßstäbe214
II. Allgemeines Missbrauchsverbot als Schranke des Beweisantragsrechts?218
1. Befürworter eines allgemeinen Missbrauchsverbots221
2. Kritik am allgemeinen Missbrauchsverbot zur Ablehnung von Beweisanträgen222
a) Kritik am allgemeinen Missbrauchsverbot de lege lata222
b) Verfassungsrechtliche Bedenklichkeit eines normierten allgemeinen Missbrauchsverbots224
D. Zusammenfassung227
Dritter Teil: Begründungserleichterungen als Fehlerquelle im strafgerichtlichen Revisionsverfahren232
A. Einfachgesetzliche Absicherung „richtigen“ Entscheidens im Verfahren nach § 349 Abs. 2 StPO240
I. Verwerfungsantrag240
1. „Offensichtlich unbegründet“245
a) Verfassungsrechtliche Notwendigkeit einer klaren Begriffsbestimmung247
b) Unbeachtlichkeit des von einer Hauptverhandlung zu erwartenden Erkenntnisgewinns250
c) Maßgeblichkeit der schnellen Erkennbarkeit der Erfolglosigkeit252
2. Keine Hinweispflicht zu Offensichtlichem255
II. Einstimmigkeit257
1. Notwendigkeit strikter Handhabung257
2. Modalität der Kenntnisnahme vom Verfahrensstoff259
a) Verfassungsgerichtliche Billigung des Vieraugenprinzips259
b) Zweifel an der Wirksamkeit des Einstimmigkeitserfordernisses260
B. Funktionen gerichtlichen Begründens und ihre verfassungsrechtliche Herleitung264
I. Akzeptanzfördernde Begründungsfunktionen267
1. Richtigkeitsfunktion268
a) Richtigkeit der Auslegung einfachen Rechts269
aa) Herleitung aus der richterlichen Unabhängigkeit und Gesetzesunterworfenheit269
bb) Herleitung aus dem Willkürverbot271
b) Berücksichtigung einschlägiger Grundrechte277
aa) Verfahrensrechtliche Aktivierung materieller Grundrechte278
bb) Herleitung aus dem strafrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz282
cc) Herleitung aus dem rechtlichen Gehör283
(1) Eingeschränkte Begründungspflicht bei Revisionsverwerfungsbeschlüssen284
(aaa) Begründungsobliegenheit284
(bbb) Kammerrechtsprechung zu § 119 Abs. 3 StVollzG287
(ccc) Exkurs: Irrelevanz der Beruhensfrage bei Gehörsverstößen290
(2) Konventionsrechtlicher Maßstab295
(3) Zwischenergebnis297
c) Befriedungsfunktion300
2. Konsensfunktion304
II. Entscheidungsbegründung zwecks Kontrolle305
1. Gerichtliche Selbstkontrolle305
2. Rechtsschutzfunktion307
3. Fremdkontrollfunktion311
III. Begründungsfunktionen jenseits des Einzelfalls312
1. Entlastungsfunktion312
2. Rechtssicherheit313
3. Qualitätssicherung314
C. Grenzen gerichtlicher Begründungsobliegenheit316
D. Zusammenfassung319
Schluss323
Literaturverzeichnis325
Sachregister356

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