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Das Umzugs-Set

Maklervertrag, Umzugsauftrag, Verträge mit Handwerkern, Umzugscheckliste

AutorBettina Blaß
VerlagStiftung Warentest
Erscheinungsjahr2019
Seitenanzahl144 Seiten
ISBN9783747100950
FormatePUB
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis11,99 EUR
Gute Planung und Vorbereitung sind das A und O beim Umzug. Mit dem Umzugs-Set der Stiftung Warentest behalten Sie den Überblick über alle wichtigen Schritte und Aufgaben: Von der richtigen Kündigung über Ausmisten, Umzugskartons kalkulieren und Packen bis hin zu Ummeldung und Wohnungsübergabe. Checklisten, unverzichtbare Umzugstipps und Tricks helfen Ihnen dabei, wirklich nichts zu vergessen! Neben fundierter juristischer Beratung zu Verträgen erhalten Sie auch Hilfe bei Streitfällen und Reklamationen. Mit vielen Formularen, Vorlagen und Musterverträgen zum Heraustrennen.

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Leseprobe

Antworten auf die 15 wichtigsten Fragen


Man könnte meinen, es sei so einfach: Man findet eine neue Wohnung, räumt seine sieben Sachen zusammen, transportiert sie dorthin – und das Leben geht wie gewohnt weiter. Nur eben an einem anderen Ort. Doch so ein Umzug hat es in sich: Er kann sehr aufwendig werden, wenn der Hausstand einer ganzen Familie transportiert werden muss, oder auch, wenn die neue Wohnung sehr weit weg ist. Auch rechtliche Fallstricke gibt es einige. Das zeigen schon die folgenden Fragen und Antworten.

Frage 1 Wie finden wir eine Wohnung?


Je enger der Wohnungsmarkt in einer Stadt oder Region ist, desto schwieriger wird es, eine freie Wohnung zu finden. In einem solchen Fall sollten Sie Ihr ganzes soziales Netzwerk um Hilfe bitten. Eventuell kommen Sie auch nicht darum herum, einen Makler für seine Hilfe zu bezahlen. Nutzen Sie gleichzeitig sämtliche Möglichkeiten, die Ihnen auf analogen und digitalen Wegen zur Verfügung stehen. Und beginnen Sie so früh wie möglich mit der Suche. Mehr dazu auf Seite 16.

Frage 2 Sollen wir kaufen oder mieten?


Die beiden großen Vorteile eines Immobilienkaufs: Erstens ist Ihre Kreditrate für die nächsten Jahre festgeschrieben, während Ihre Miete durchaus steigen kann. Zweitens leben Sie im Alter mietfrei – wenn bis dahin der Kredit abgezahlt ist. Noch sind die Zinsen so günstig, dass Sie darüber nachdenken können, eine Immobilie zu kaufen. Allerdings sind die Kaufpreise in vielen Städten enorm gestiegen. Falls Ihre Finanzierung über Jahrzehnte laufen würde und Sie trotz geringer Tilgung mit den Raten jetzt schon an Ihrem finanziellen Limit wären: Lassen Sie es besser bleiben. Denn wenn Sie in den ersten Jahren die Kreditsumme nicht deutlich abbauen, kommt das böse Erwachen möglicherweise am Ende der Zinsbindung, wenn Sie einen neuen Kreditvertrag abschließen müssen. Falls bis dahin die Zinsen gestiegen sind, werden sich Ihre Raten deutlich verteuern. Eventuell können Sie sich Ihre Immobilie dann einfach nicht mehr leisten. Also: Solange die Zinsen historisch niedrig sind, sollten Sie so viel wie möglich tilgen und auch Sonderzahlungen einplanen. Ein Anstieg der Zinsen bei der Anschlussfinanzierung kann für Sie dann kaum mehr zum existenziellen Risiko werden.

Frage 3 Was muss im Mietvertrag stehen?


Im Mietvertrag steht, wer Vermieter und wer Mieter ist. Außerdem wird die Wohnung benannt, um die es geht, und natürlich die Höhe der Miete, die monatlich vom Mieter auf das genannte Konto überwiesen werden muss.

Zusätzlich steht im Mietvertrag, ab wann er eigentlich gilt – und falls er befristet ist, steht schon das Ende der Vertragslaufzeit darin. Die Wohnungsgröße (Wohnfläche) sollte im Mietvertrag stehen, denn sie kann Grundlage zur Berechnung der Betriebskosten sein, also für Hausmeister, Versicherungen und Müllabfuhr zum Beispiel. Wie die Kosten für Heizung und Wasser berechnet werden, ist ebenfalls Bestandteil des Mietvertrags. In der Regel finden sich in einem Mietvertrag auch Informationen zur Höhe dieser Betriebskosten, zum Modus der jährlichen Abrechnung und zur eigentlichen Heizperiode. Dann gibt es für gewöhnlich noch einen Absatz zu Schönheitsreparaturen sowie zu Mängeln, und wie beide Parteien damit umgehen werden. Zusätzlich können die Themen bauliche Veränderungen und Einbauten im Mietvertrag geregelt werden. Dem Vertrag kann der Mieter auch entnehmen, ob er untervermieten darf, ob Tierhaltung erlaubt ist, und ob es Gemeinschafts­einrichtungen wie Wasch­maschinen und Trockner gibt, die er benutzen kann. Zur Gartennutzung sowie zum Medienempfang (Kabel, Satellit, … ) gibt es in aller Regel ebenfalls Informationen. Festgelegt sollte auch sein, unter welchen Umständen der Vermieter die Wohnung betreten darf und ob ein Energieausweis übergeben wurde. Natürlich muss auch geregelt werden, wie die Kündigung und der Auszug später einmal ablaufen sollen. Und sinnvollerweise gibt es auch einen Absatz zu der Frage, was eigentlich passiert, wenn dem Vermieter etwas zustößt.

Alle anderen Rechte und Pflichten aus einem Mietvertrag werden üblicherweise in der Hausordnung aufgelistet, die mit dem Mietvertrag übergeben wird. Übrigens kann ein Mietvertrag auch mündlich geschlossen werden, wovon wir abraten, sollte es um eine dauerhafte Vereinbarung gehen.

Frage 4 Was darf nicht im Mietvertrag stehen?


Die Liste der Dinge, die nicht in einem Mietvertrag stehen dürfen, dort aber schon in diversen Ausführungen gefunden wurden, ist wahrscheinlich unendlich lang. Darum ist es grundsätzlich besser, sich an dem zu orientieren, was dort geregelt werden darf – siehe Frage 3.

Trotzdem finden Sie hier einige Beispiele für das, was nicht in den Mietvertrag gehört: Wenn generell Tierhaltung oder Musizieren verboten wird, sind das unwirksame Klauseln. Wohl kann aber beispielsweise ein Hund in der Mietwohnung verboten werden, oder das Spielen eines bestimmten Instruments – zum Beispiel eines Schlagzeugs. Auch dürfen nicht generell alle Reparaturen in der Wohnung auf den Mieter abgeschoben werden – kleinere Reparaturen wie beispielsweise die eines tropfenden Wasserhahns allerdings schon.

Schönheitsreparaturen sind ebenfalls ein häufiges Streitthema. Wenn sie im Mietvertrag so festgehalten sind, dass der Mieter auf jeden Fall beim Auszug und auch sonst zu festen Terminen streichen muss, ist dieser Abschnitt ebenfalls unwirksam. Dann muss der Mieter gar keine Schönheitsreparaturen durchführen.

Es kann also sinnvoll sein, den Mietvertrag schon beim Einzug von einem Experten überprüfen zu lassen. Wenn eine Regel nicht wirksam ist, gilt übrigens, was im Gesetz steht, das üblicherweise mieterfreundlich ist. Problematischer sind Regelungen im Mietvertrag, die rechtlich wirksam sind. Unser Buch „Mieter-Set“ hilft Ihnen dabei, Ihren Mietvertrag selbst auf Herz und Nieren zu prüfen. Auf Seite 34 finden Sie die wichtigsten Informationen auch hier kurz zusammengefasst.

Frage 5 Wann muss ich den alten Mietvertrag kündigen?


Üblicherweise muss der Mieter mit einem Vorlauf von drei Monaten kündigen. Dabei gilt, dass die Kündigung den Vermieter spätestens bis zum dritten Werktag eines Monats erreichen muss. Wer also zum 31. August ausziehen will, muss die Kündigung so verschicken, dass sie spätestens am 3. Juni beim Vermieter ist. Wer zum Jahresende ausziehen will, hat den Stichtag 4. Oktober, weil der 3. Oktober immer ein Feiertag ist. Beachten Sie, dass der Samstag rechtlich betrachtet als Werktag zählt.

Frage 6 Soll ich den Umzug selbst machen oder machen lassen?


Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Wenn Sie viel Zeit haben und körperlich fit sind, können Sie einen Umzug gut selbst machen. Haben Sie keine Zeit und ausreichend Geld, bietet es sich an, den Umzug komplett von einem professionellen Unternehmen durchführen zu lassen. Zwischen „alles selbst machen“ und „alles von einer Firma machen lassen“ gibt es allerdings noch viele Abstufungen. So könnten Sie beispielsweise die Möbel selbst ausein­ander- und wieder zusammenbauen sowie Ihre Sachen selbst ein- und auspacken, damit die Umzugsfirma nur noch den Transport übernimmt. Oder Sie könnten bei der Wahl des Transportunternehmens auf studentische Arbeitskräfte zurückgreifen, um Geld zu sparen – das allerdings kann speziell im Haftungsbereich Konsequenzen haben, also dann, wenn beim Umzug etwas beschädigt wird. Ab Seite 73 erfahren Sie mehr zu diesem Thema.

Frage 7 Was muss ich beachten, wenn ich den Umzug selbst mache?


Grundsätzlich brauchen Sie in der heißen Phase des Umzugs ausreichend Zeit: Er lässt sich nicht irgendwie nebenher machen. Und ein Umzug benötigt immer mehr Zeit, als Sie zunächst eingeplant haben, weil irgendetwas nicht rund läuft; selbst dann nicht, wenn Sie ihn akribisch mit unserem Umzugs-Countdown ab Seite 123 geplant haben.

Der vielleicht wichtigste Tipp ist: Fangen Sie früh genug mit der Organisation an. Ab Seite 123 lesen Sie, was Sie wann angehen sollten.

Frage 8 Wie organisiere ich den Umzug, damit er stressfrei abläuft?


Wenn Sie ein gutes Umzugsunternehmen gefunden haben, dürfte der Umzug für Sie relativ stressfrei werden. Zwar müssen Sie sich nach wie vor um die Bürokratie kümmern, ausmisten, eventuell Schönheitsreparaturen durchführen, aber zumindest das Einpacken, der Transport und das Auspacken werden Ihnen abgenommen. Läuft alles optimal, schließen Sie gegen Mittag die alte Wohnung ab und fahren in ihr nahezu eingerichtetes neues Zuhause. Falls der Umzug mit einem Transportunternehmen für Sie nicht in Frage kommt, sollten Sie auf jeden Fall mit unserem Umzugsplaner ab Seite 123 den Wohnungswechsel organisieren und ausreichend Zeit einplanen.

Frage 9 Wie finde ich ein gutes Umzugsunternehmen?


Fragen Sie zunächst einmal Ihre Bekannten und Freunde, ob sie gute Erfahrungen gemacht haben und eine Empfehlung geben können. Dann suchen Sie im Internet nach einem Unternehmen. Werfen Sie einen Blick auf die Bewertungen, nehmen Sie sie aber nicht zu ernst. Auch ein Siegel muss keine Garantie für Qualität sein. Lassen Sie sich von zwei oder drei Umzugsunternehmen einen Kostenvoranschlag machen. Prüfen Sie ihn mithilfe der Checkliste auf Seite 74. Haben Sie alle Tipps beachtet, stehen die Chancen gut, dass der Umzug zu Ihrer Zufriedenheit ablaufen wird.

Frage 10 Was kostet ein Umzug mit Profis?


Das kann man leider nicht pauschal sagen. Es gibt verschiedene...

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