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Das Verhältnis zwischen Störerhaftung und Filterfunktion des Telemediengesetzes bezüglich Host-Provider

AutorDennis Maly
VerlagGRIN Verlag
Erscheinungsjahr2010
Seitenanzahl128 Seiten
ISBN9783640659005
FormatPDF/ePUB
Kopierschutzkein Kopierschutz/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis24,99 EUR
Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 2,0, Technische Universität Darmstadt, Sprache: Deutsch, Abstract: Dieses Buch behandelt detailliert auf 136 Seiten die Haftungssituation von Host-Providern wie z.B. Youtube, Facebook oder Ebay. Dies betrifft grundsätzlich den Großteil aller Internetseiten, da sich hier fremde Inhalte finden lassen, die lediglich gehostet werden. Die Haftungsproblematik ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen der Störerhaftung und der Filterfunktion wie sie im TMG verankert ist. Wie dieses Paradoxon zu behandeln ist und welche Argumentationskette es auch international mit Blick auf europäisches und angloamerikanisches Recht gibt, kann hier sehr gut nachvollzogen werden und ist Bestandteil der Lösungsfindung. Eine chronologische Kommentierung der wichtigsten Rechtsprechung ist ebenfalls enthalten. Es werden konkrete Ergebnisse beschrieben und Argumentationsketten transparent dargestellt. Abgerundet wird die umfassende Arbeit durch einen 16-Punkte Katalog der in der Praxis einen Leitfaden liefert, um verschiedenste Provider-Eigenschaften und Tatbestände in verschiedensten Haftungssituationen zu bewerten. Begleitet wird dieser Katalog durch eine Anleitung, welche die Argumentationsgewichtung erklärt und bei der Einstufung weitere Hilfestellung leistet. Ein wissenschaftliches Werk, welches einen hohen praxisrelevanten Bezug beinhaltet. Unterstützt wurde dieses Buch in eigenem Interesse von Prof. Dr. Thomas Wilmer, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Informationsrecht in Darmstadt.

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Leseprobe

1. Klassifizierung der Provider


 

Die Teilnehmer im Internet müssen zunächst funktionsspezifisch eingeteilt werden, um einen Überblick der einzelnen Akteure zu erhalten. Unangebracht wäre jedoch eine allgemeine Unterscheidung nach statischen Gegebenheiten zwischen Sender und Empfänger, da alle Beteiligten in beide Richtungen kommunizieren und somit jeder Informationen anbietet als auch nutzt. Vielmehr ist eine Einstufung ausschließlich auf den Einzelfall bezogen vorzunehmen, da jeder Teilnehmer des Internets jede Funktion erfüllen kann, unabhängig ob es sich um Privatpersonen, Gewerbetreibende, Unternehmen, öffentlich-rechtliche Einrichtungen o.ä. handelt.

 

Betrachtet man einen Sachverhalt, kann man im ersten Schritt zwischen überwiegend aktiver und passiver Beteiligung unterscheiden.[12] Ruft ein Nutzer nur Daten wie z.B. Musik oder Wettervorhersagen ab, so verhält er sich überwiegend passiv im Internet und ruft keinerlei oder nur geringfügige Veränderung im Internet hervor. Im Gegensatz zum aktiven Teilnehmer schafft, verändert, speichert oder gestaltet er keine Inhalte bzw. Informationen, sondern bedient sich lediglich dem Angebot. Der überwiegend aktive Teilnehmer gestaltet die Infrastruktur des Internets und handelt aktiv, indem er das Internet als Plattform nutzt, um Informationen wie Werbung, Unternehmen, Dienstleistung, materielle und immaterielle Güter, Meinungen, sich selbst oder allgemein, Informationen auf abrufbaren Internetseiten bereit- oder darstellt bzw. die Nutzung des Internets oder den Zugang überhaupt ermöglicht.

 

Im zweiten Schritt ist hier der aktive Teilnehmer zu nennen, der im Einzelnen genauer beleuchtet werden muss, um seine Funktionen detailliert zu differenzieren und letztendlich eine Zuordnung seiner Verantwortung möglich zu machen. Hier lässt sich sinnvoll zwischen drei signifikanten Provider-Arten unterscheiden. Da im Verlauf dieser Arbeit der Host Provider von zentraler Bedeutung ist, werden Content, Service und Access Provider lediglich zur klaren Abgrenzung dargestellt, was aber gleichwohl einen guten Überblick verschafft, um weitere themennahe Verknüpfungen - auch über die Grenzen der Host-Provider Funktion hinaus - zu erfassen. Jede Einstufung eines Teilnehmers muss ausschließlich individuell für jeden Sachverhalt und Zeitpunkt funktionsspezifisch ermittelt werden, da in der Praxis meist mehrere ProviderFunktionen parallel ausgeübt werden.

 

1.1. Access-[13] und Service-[14]Provider


 

Der Access Provider verschafft dem Internet-Teilnehmer einen Zugang zu fremden Informationen, d.h. einen Zugang zur Nutzung des Internets oder der Übermittlung fremder Informationen. Diese Zugangsverschaffung und Übertragung ist rein technischer Natur. Es werden lediglich Einwahlknoten von den jeweiligen Access- Providern kontrolliert, die mit dem Hauptnetzwerk der Network-Provider[15] verbunden sind. Dieses Netzwerk bildet das Grundgerüst des Internets, den sog. Backbone[16]. Dieser verknüpft sämtliche Knotenpunkte, Einwahlpunkte, angeschlossene Intranets[17] sowie territorial verteilte System, wie LAN, MAN, WAN oder GAN miteinander. Über diese, vom Access-Provider kontrollierten Einwahlknoten, gelangen dann die fremden Informationen vom Nutzer ins Internet und zurück. Aufgrund dieser Funktion wird der Access-Provider auch in § 8 TMG bzgl. der Verantwortlichkeit gesondert behandelt. Sofern er die Übermittlung fremder Informationen nicht veranlasst und keine Auswahl bzw. Veränderung am Adressaten, so wie an den zu übermittelnden fremden Informationen vornimmt, ist er für diese auch nicht verantwortlich.

 

Etwas schwieriger hingegen ist die Einordnung und Definition vom Service Provider oder kurz ISP. Hier gibt es aufgrund des unspezifischen Fachausdrucks des „Service Providers“ verschiedene Betrachtungsweisen. Zum einen wird als Service Provider derjenige gesehen, der indirekt Zugang zum Internet anbietet. Hierbei handelt es sich um Provider die selbst nicht den nötigen Hardware-Hintergrund besitzen, um direkt einen Zugang über Einwahlknoten zur Verfügung zu stellen. Vielmehr werden bei anderen Access-Providern Kapazitäten relativ kostengünstig hinzugekauft und an Kunden in Form spezieller Angebote weiter vermittelt. Diese Art der Zugangsvermittlung findet man u.a. bei Mobilfunkbetreibern wie z.B. Debitel, Simyo, Aldi-Talk, BASE, Klarmobil, usw. Diese sind keine Netzbetreiber wie z.B. T-Mobile, Vodafone, O2 oder E-plus die eigene Netze unterhalten, sondern lediglich ServiceProvider, die Minuten in den jeweiligen Netzen einkaufen und daraus ein eigenes Angebot zusammenstellen.

 

Weitestgehend wird jedoch die Definition des Service Providers vertreten, wonach der Service im weiteren Sinn verstanden wird und Access-Provider, Content als auch Host Provider mit einschließt.[18] Dies könnte auch aus der allgemeinen Formulierung für Provider des TMG abgeleitet werden, welche vom Diensteanbieter[19] spricht und in § 7 Abs. 2 S. 1 TMG als Überbegriff für diverse Provider benutzt wird. Weiter werden auch alle sonstigen Dienste - neben der Zugangsverschaffung - wie Domain-, Server-, und Web-Hosting, E-Mail Dienste und das bereithalten bestimmter Anwendungen unter der Begriffsbestimmung des Service-Providers gefasst. Somit kann der ISP nur als generische Definition verwendet werden und lässt sich daher auch nicht exakt rubrizieren. Er bildet vielmehr ein Hyperonym, wobei der Begriffsumfang die drei anderen hier behandelten Provider-Arten beinhaltet.[20] Daher ist der Begriff des ISP zur Spezifizierung in dieser Arbeit ungeeignet.

 

Auch beinhaltet in der Funktion des ISP, ist das Prinzip des Proxy-Cache-Server[21], der sich zwischen Teilnetzen befindet und kurzfristig und automatisch die übermittelten Informationen zwischenspeichert. Lädt beispielsweise ein Rechner in Deutschland eine Internet-Seite von einem Server aus den USA, kann diese über einen zwischengeschalteten Proxy-Cache geladen werden. Dieser speichert die Internetseite zwischen und erhöht somit die Leistungscharakteristik bei einem erneuten Abruf der Seite bzw. bestimmter Informationen auf dieser Seite, da diese dann direkt aus dem schneller verfügbaren Cache geladen werden können und nicht erneut komplett über eine transatlantische Verbindung aufgebaut werden müssen. Um die Aktualität der Internetseite im Cache zu gewährleisten und keine antiquierten Daten an einen Client weiterzugeben, wird beim erneuten Laden die originäre Internetseite angefragt und ggf. aktualisiert.[22] Dieses Prinzip der Zwischenspeicherung in Bezug auf die daraus resultierende mögliche Verantwortung wird durch § 9 TMG geregelt. Grundsätzlich besteht auch hier eine Haftungsprivilegierung, sofern die Kriterien in § 9 Nr. 1-5 TMG erfüllt sind.[23]

 

1.2. Content Provider


 

Als Content Provider werden alle Teilnehmer des Internets bezeichnet, die eigene Inhalte bzw. Informationen im Internet verfügbar machen. Eine Abgrenzung ist daher etwas einfacher, da unter den Begriff des Content eigene Informationen jeglicher Art fallen. Es gibt keine Klassifizierung des Inhaltes bzw. der Information, da es nur darauf ankommt, dass es eigene Informationen sind, die selbst zur Verfügung gestellt werden.[24] Somit ist es nicht von Bedeutung, ob es sich um private, geschäftliche oder öffentlich-rechtliche Nutzer handelt. Auch die Größe, Anzahl, Wichtigkeit, und Häufigkeit der Informationen ist unerheblich. Wer als Privatperson eine übersichtliche Homepage mit wenigen Urlaubsbildern ohne Text betreibt ist ebenso Content-Provider, wie ein Unternehmen, das auf Basis der Internetpräsenz seine Dienste anbietet, das Unternehmen samt aller Bereiche und Mitarbeiter darstellt, eigene Pressetexte veröffentlicht und eine Download-Funktion eigener Software bereitstellt.

 

Daraus resultiert, dass nahezu jeder Teilnehmer des Internets, auch Content-Provider ist. Ein Access-Provider dessen einzige Funktion es ist Zugang zum Internet zu vermitteln, stellt auf seiner Internetseite auch seine Angebote dar, veröffentlicht seine AGB oder stellt lediglich seinen Namen dar. Dadurch ist er gleichzeitig auch ContentProvider. Zur Vorgehensweise bei der Eruierung der Verantwortlichkeit wird der Provider dann allerdings nach seiner Funktion im spezifischen Sachverhalt bewertet. Sollte sich daher bei einem typischen Access-Provider eine haftungsrelevante Problematik aus seinen auf der Homepage dargestellten Informationen ergeben, ist dieser bei der Bewertung der Verantwortlichkeit als Content-Provider zu behandeln. Resultiert die Problematik aus der Durchleitung von Informationen, so ist er als Access- Provider zu bewerten bzw. zu behandeln. Ebenso käme auch eine Einordnung als Host-Provider in Betracht, vorausgesetzt die Kriterien hierfür wären erfüllt.

 

Content-Provider genießen keinerlei Privilegierung durch das TMG in Bezug auf die Verantwortlichkeit für die bereitgestellten eigenen Informationen, da sie gem. den allgemeinen Gesetzen für eigene Informationen haften, analog zu den Regelungen, die auch für gedruckte Informationsquellen oder das Fernsehen gelten. Diensteanbieter sind gem. § 7 Abs. 1 TMG für eigene Informationen die sie zur Nutzung bereithalten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Diese Regelung ist allerdings rein deklaratorisch und daher überflüssig, da es keiner speziellen konstitutiven Regulierung über die Anwendbarkeit allgemeiner Normen bzgl. der Haftung...

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